Antrag: Einführung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot

Antrag vom 15. März 2018

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeit,wie Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen bereits zum kommenden Schuljahr 2018/19 Schulbücher, zusätzlich zur analogen Leihgabe, auch in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch zurVerfügung gestellt werden können.
Das Prüf-/Umsetzungsergebnis ist dem Stadtrat spätestens zum Ende des III. Quartals vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Digitalisierung in unserer Gesellschaft schreitet immer schneller voran, doch in den Schulen hängt sie bis jetzt noch weit zurück. Das soll sich aber in den nächsten Jahren drastisch verändern. Dazu plant das Sächsische Ministerium für Kultus, den Kompetenzrahmen „Kompetenzen in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz zum Schuljahr 2019/2020 in die sächsischen Lehrpläne aufzunehmen.

Allerdings funktioniert der Digitalisierungsprozess nicht von einem Augenblick auf den Anderen, er muss Schritt für Schritt voran gebracht werden, denn Schüler, Lehrer und Eltern müssen darauf vorbereitet werden. Entsprechend sind wesentliche Veränderungen frühestens mit dem übernächsten Schuljahr zu erwarten.

Bereits seit Jahren besteht allerdings das Problem, dass durch eine Vielzahl von Unterrichtsmaterialien wie Lehrbücher, Arbeitsbücher und Arbeitshefte, die vom Schulträger allesamt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, den Schülerinnen und Schülern gerade in weiterführenden Schulen volle und schwere Schultaschen aufgezwungen sind. Zwar bestehen in den Schulen zumeist Möglichkeiten, diese Materialien über Nacht in abschließbaren Spinden zu lagern. Da diese jedoch nach dem Unterricht in der Regel auch zu Hause für Hausaufgaben und Unterrichtsvorbereitungen benötigt werden, kommen die Schülerinnen und Schüler über einen Hin- und Hertransport der vielen Bücher nicht umhin.

Abhilfe könnte und sollte hierbei die Möglichkeit bieten, die benötigten Lehrbücher zusätzlich in digitaler Form, als eBook oder herkömmliche pdf-Datei zur Verfügung gestellt zu bekommen. Bereits heute bietet beispielsweise der Schulbuchverlag Cornelsen an, die als Klassensatz erworbenen Schulbücher für lediglich 5€ pro Klasse und Schuljahr zusätzlich als eBook zur Verfügung zu stellen. Dadurch, dass diese Lizenz nur für das erste Jahr des Erwerbs gilt und die Stadt Leipzig die Bücher für mindestens vier Jahre als Leihgabe an die Schülerinnen und Schüler nutzt, müsste hier eine weitergehende Kostenvereinbarung für die Folgejahre der Nutzung gefunden werden. Auch besteht die Möglichkeit, bei Verlagen die genutzten Schulbücher zusätzlich als digitale Variante zu erwerben. Diese privatrechtliche Möglichkeit zwischen Schüler*innen/Eltern und Verlagen ist in den Schulen jedoch weitestgehend unbekannt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Sinnvoll wäre zumindest eine zentrale Information und Koordinierung über den Schulträger, nach Möglichkeit auch eine (Teil-)Kostenübernahme dieser zusätzlichen Angebote.

Durch die Möglichkeit die Schulbücher zusätzlich in digitaler Formzur Verfügung gestellt zu bekommen, können die Schüler*innen und Lehrenden bereits jetzt Erfahrungen mit digitalen Unterrichtsmaterialien sammeln, während diese schrittweise den Weg in den pädagogischen Alltag finden. Außerdem gibt es so keine vergessenen Arbeitsmittel mehr, weil die Bücher in der Schule gelassen werden können und trotzdem zu Hause damit gearbeitet werden kann.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 29. August 2018

Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit, ob, wie und zu welchen Kosten Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen zum Schuljahr 2019/2020 Schulbücher der am häufigsten von Leipziger Schulen gewählten Verlage, zusätzlich zur analogen Leihgabe, auch in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch beziehen können.
  2. Das Prüf-/Umsetzungsergebnis ist dem Stadtrat spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2019 vorzulegen.


Begründung:

Die Bereitstellung von Schulbüchern, Arbeitsheften und gleichgestellter Nachschlagewerke basiert auf der Sächsischen Lernmittelverordnung vom 19. Juni 2017. Demzufolge sind ausschließlich Schulbücher und Arbeitshefte in Druckformaten bereitzustellen (§ 1 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Sächsische Lernmittelverordnung). Dies stellt eine Pflichtaufgabe des Schulträgers dar. Die Bereitstellung von Büchern in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch würde privatrechtliche Vertragsverhältnisse nach sich ziehen, welche nicht im Verantwortungsbereich des Schulträgers liegen.

Die Auswahl der Schulbücher erfolgt in Eigenverantwortung der Lehrer bzw. Schulen. Nicht jeder Verlag bietet e-books bzw. digitale Schulbücher an. Dennoch prüft der Schulträger, ob, wie und zu welchen Kosten digitale Schulbuchausgaben der am häufigsten von Leipziger Schulen gewählten Verlage außerschulisch genutzt werden können. Die Prüfung ist mit einer umfangreichen Recherche verbunden. Diese kann erst bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden. Über das Ergebnis wird der Stadtrat frühestmöglich, spätestens aber bis zum Ende des 1. Quartals 2019, informiert.


Beschluss der Ratsversammlung vom 19. September 2018

Der Antrag wurde im Sinne des vom Antragsteller zur Abstimmung gestellten Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung gestellt, jedoch mit der Option, dies bereits im laufenden Schuljahr umzusetzen:

  1. Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit, ob, wie und zu welchen Kosten Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen Schulbücher der am häufigsten von Leipziger Schulen gewählten Verlage, zusätzlich zur analogen Leihgabe, auch in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch beziehen können.
  2. Das Prüf-/Umsetzungsergebnis ist dem Stadtrat spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2019 vorzulegen.

 

Bericht zur Umsetzung des Beschlusses

Informationsvorlage "Information über die zusätzliche Nutzung von digitalen Schulbüchern an Leipziger Schulen"

VII-Ifo-02183 "Einsatz von digitalen Schulbüchern - aktueller Sachstand"

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