Antrag: „Einführung einer Strategischen Sozialplanung“ (Neufassung vom 23. August 2018)

Antrag vom 25. Januar 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Jahr 2019 eine Strategiekonferenz „Strategische Sozialplanung“ (adäquat wie Wohnungslosenkonferenz in 2018) zu organisieren und durchzuführen, um die Chancen und Bedarfe sowie die Möglichkeiten der Optimierung der Entwicklung und Steuerung sozialer Angebote unter Einbeziehung aller Akteure (städtische Ämter und Referate, erfahrene und im Sozialbereich engagierte Träger, Vereine und Verbände und Politik) zu eruieren.
  2. Daraus folgend wird die Verwaltung mit der Überarbeitung der Strategischen Sozialplanung beauftragt, die dem Stadtrat inkl. der daraus resultierenden weiteren Schritte bis Ende 2019 vorgelegt wird.
  3. Die für die Organisation und Durchführung der Strategiekonferenz sowie die Erarbeitung der Expertise notwendigen personellen und finanziellen Mittel sind für das Sozialamt im Doppelhaushalt 2019/20 einzuplanen.


Begründung:

Die Stadt Leipzig unterhält durch eine vom Sozialamt gesteuerte Förderung von Vereinen und Verbänden umfangreiche Angebotspalette sozialer Angebote und Hilfen. Diese orientieren sich bislang nur in Teilbereichen wie bspw. der Altenhilfe an erarbeiteten Planungsgrundlagen (Hier: Altenhilfeplan der Stadt Leipzig). Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wo durch das SGB VIII eine gesetzliche Planungs- und Fördergrundlage geschaffen ist, existieren ebenfalls Teilfachpläne, welche die Planungsgrundlage der Angebotssteuerung und -entwicklung darstellen und derzeit in einer überarbeiteten integrierten Jugendhilfeplanung zusammenfließen sollen. Im Gegensatz zum Amt für Jugend, Familie und Bildung, wo seit mehreren Jahren eine Dynamisierung der Fördersumme – auch aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils – vorgenommen wird, um die Mehrbedarfe bei Betriebs- und Personalkosten zu finanzieren, zeichnet sich die Förderung über das Sozialamt durch jahrelange Stagnation aus.

Durch das immense Wachstum unserer Stadt müssen aber die Bedarfe im Sozialbereich immer wieder neu überprüft und eine entsprechende Angebotsentwicklung ermöglicht werden. Die jahrelang nicht dynamisierten Förderungen haben letztlich zu einer massiven Einschränkung der Leistungen der Vereine und Verbände geführt, die nicht mehr länger hinzunehmen ist. Unser Ziel sollte eine nachhaltig gesteuerte strategische Sozialplanung sein. Diese soll es der Kommune erleichtern, Ihrer sozialen Verantwortung vor Ort besser gerecht zu werden und den Mitteleinsatz optimal zu steuern.

Steuerung und Weiterentwicklung sozialer Angebote lassen sich nur durch eine strategische an den sozialen Problemlagen und Bedarfen orientierte Fachplanung gewährleisten. Um dies zu ermöglichen, muss eine strategische Sozialplanung erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Im Rahmen dieser Sozialplanung sind insbesondere der Bedarf an sozialen Diensten und Einrichtungen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erforderlich sind, für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

Die Neufassung vom 23. August greift die Diskussionen aus den Ausschüssen und Beiräten dahingehend auf, dass eine Evaluation und die Erarbeitung einer Expertise zur Überarbeitung der Strategischen Sozialplanung mehr Zeit in Anspruch nimmt und das Sozialamt im laufenden Jahr bereits sämtliche Mittel zur Durchführung von Fachtagungen gebunden hat. Aufgrund der guten Erfahrungen der in diesem Jahr durchgeführten Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe soll in ähnlichem Format im nächsten Jahr ein Fachtag zur Evaluation und Weiterentwicklung der Strategischen Sozialplanung durchgeführt werden, um daraus folgend eine Expertise zu Chancen UND Bedarfen sowie den Möglichkeiten der Optimierung der Entwicklung und Steuerung sozialer Angebote in unserer Stadt zu erarbeiten. Gerade die quantitative und qualitative Ausgestaltung der real zur Verfügung stehenden sozialen Angebote sind in der seit Jahren wachsenden Stadt zu hinterfragen und der aktuellen und künftigen Bedarfslage anzupassen.

Die unter BP3 beantragten zusätzlichen personellen und finanziellen Kapazitäten sind unabhängig der im Sozialamt tätigen Sozialplaner*innen dahingehend notwendig, dass der Evaluations- und Umsetzungsprozess fachlich vom Amt durchgeführt werden muss und die vorhandenen Sozialplaner*innen bereits umfangreich an anderen Projekten (u.a. Fortschreibung Altenhilfeplanung etc.) gebunden sind und daher voraussichtlich keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ohne zusätzliche personelle und auch finanzielle Ressourcen würden andere begonnene Prozesse somit behindert werden.
 


Verwaltungsstandpunkt vom 13. März 2018

Alternativvorschlag (Neufassung)

  1. Der Oberbürgermeister legt bis Mitte 2020 ein Konzept vor, in dem die bestehenden Planungsprozesse im Sozialamt beschrieben und geprüft werden sowie Erfordernisse, die sich für eine integrierte Planung und für die Beteiligung im Rahmen von Planungsprozessen ergeben, dargestellt werden.
  2. In die Erarbeitung des Konzeptes werden freie Träger in Leipzig, Experten, relevante Ämter und Behörden und Vertreter/-innen der Fraktionen des Stadtrates im Rahmen eines Forums Sozialplanung im 2. Halbjahr 2019 einbezogen.
  3. Für die Organisation und Durchführung des Forums Sozialplanung erforderlichen Sachmittel im Jahr 2019 in Höhe von 4.000 Euro werden im Rahmen des verfügbaren Budgets im PSP-Element 1.100.31.1.1.01 („Altenhilfeplan“) bereitgestellt.


Begründung (Neufassung)

Das Sozialamt verfügt über eine strategisch ausgerichtete Sozialplanung, um Angebote der sozialen Daseinsvorsorge und sozialen Fürsorge bei freien Trägern und der Stadt Leipzig bedarfsgerecht zu entwickeln (vgl. Verwaltungsstandpunkt VI-A-05385-VSP-01).

Die strategische Steuerung der Entwicklung von sozialen Angeboten in Leipzig und die Beteiligung von freien Trägern, anderen Akteuren sowie Nutzer/-innen erfolgt konzeptorien-tiert im Rahmen der einzelnen Fachplanungen (z. B. Teilhabeplan, Fachplan Wohnungsnot-fallhilfe, Teilfachplan Offene Seniorenarbeit) und im Zuge des Verfahrens der Förderung von Vereinen und Verbänden.

Einige Fachplanungen haben im Sozialamt bereits eine längere Geschichte (z. B. Alten-hilfeplan), andere sind in den zurückliegenden Jahren aufgrund von neuen Handlungserfor-dernissen entstanden (z. B. Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüch-teten). Mit einer systematisch aufbereiteten Beschreibung der Handlungsfelder und Instrumente der Sozialplanung sollen Wege für eine integrierte Sozialplanung aufgezeigt werden.

In den zurückliegenden Jahren sind die Erwartungen und Anforderungen an eine integrierte Sozialplanung und an eine Beteiligung von freien Trägern, anderen Akteuren sowie von Nutzer/-innen von Angeboten gestiegen. Zu diesen beiden Themen wurden vom Sozialamt bereits verschiedene Ansätze erfolgreich umgesetzt. Mit einem Forum Sozialplanung im 2. Halbjahr 2019 sollen dazu der Austausch zwischen freien Trägern, Experten, Ämtern und Behörden sowie mit Vertreter/-innen und Vertretern der Fraktionen des Stadtrates vertieft werden und Anregungen für eine Weiterentwicklung erörtert werden.

Begründung alte Fassung:

Die bestehenden und bislang neu geplanten Prozesse und Instrumente sowie die perspekti-visch vorgesehene personelle wie sächliche Ausstattung der Sozialplanung im Sozialamt werden als angemessen und bedarfsgerecht bewertet.

In Bezug auf die Ausgestaltung sozialer Angebote und die Förderung freier Träger sind Veränderungen erforderlich, um die Angebote bei freien Trägern an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können.

Sozialplanung
 
Aktueller Stand und geplante Maßnahmen im Jahr 2018:

Das Sozialamt verfügt über eine strategisch ausgerichtete Sozialplanung, um Angebote der sozialen Daseinsvorsorge und sozialen Fürsorge bei freien Trägern und der Stadt Leipzig bedarfsgerecht zu entwickeln.

Im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 sind die übergreifenden Ziele und Handlungsansätze sowie sozialräumliche Schwerpunktsetzungen für Zielgruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf beschrieben.

Einzelne Fachplanungen beschreiben Ziele und Maßnahmen für spezifische Themen und Zielgruppen:

Seniorenhilfe:

  • RBV-1165/12 „3. Altenhilfeplan Leipzig 2012 und Seniorenpolitische Leitlinien“,
  • RB-V-1433/12: „Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit“,

Teilhabe von Menschen mit Behinderung:

  • VI-DS-04839-NF-01: "Auf dem Weg zur Inklusion" - Teilhabeplan der Stadt Leipzig 2017 bis 2024,

Wohnungsnotfallhilfe:

  • DS-00077/14: „Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig – Überblick und strategische Ausrichtung 2014“,

Migrantenhilfe:

  • RBV-1293/12 am 18.07.2012: Konzept "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“,
  • RBV-1826/13 am 21.11.2013: […] Fortschreibung des Konzeptes "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" […],
  • VI-DS-03588: Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten in 2017/2018.

Die Fachplanungen werden bei Bedarf fortgeschrieben. Im Jahr 2018 werden im Rahmen der Sozialplanung folgende Prozesse begleitet und Fachplanungen neu- bzw. fortgeschrieben:

a) Fortschreibung Konzept offene Seniorenarbeit
Die Angebote der offenen Seniorenarbeit wurden 2016 evaluiert. Derzeit wird vom Sozialamt in Abstimmung mit freien Trägern und dem Seniorenbeirat ein Konzept erarbeitet, welches die Ergebnisse der Evaluation auswertet und Vorschläge zur Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Leipzig unterbreitet.
Ein Konzept für eine kultursensible offene Seniorenarbeit wird erarbeitet.

b) Erarbeitung eines Fachplans Seniorenarbeit
Ein Fachplan Seniorenarbeit wird erarbeitet und soll im III. Quartal 2019 vorliegen. Dort soll die Thematik der kultursensiblen offenen Seniorenarbeit einfließen. Im Rahmen des Tages der Senioren 2018 wird eine Zukunftswerkstatt durchgeführt.

c) Fortschreibung Konzept Wohnungsnotfallhilfe
In der Wohnungsnotfallhilfe bedarf es einer Fortschreibung des Konzeptes von 2014. Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe bedürfen mit Blick auf neuere Entwicklungen einer Überprüfung und Weiterentwicklung. Die Fortschreibung des Konzeptes soll im III. Quartal 2018 vorliegen.

d) Fortschreibung Kapazitätsbedarfsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund rückläufiger Zuweisungszahlen von Geflüchteten bedarf es einer Anpassung der Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten. Eine Fortschreibung der Kapazitätsbedarfsplanung wird vorgelegt.

e) Umsetzung des Teilhabeplans
Der Umsetzungsprozess des im Dezember 2017 beschlossenen Teilhabeplans wird mit einem 2. Teilhabeforum eröffnet. Für alle 115 weiterführenden Maßnahmen des Teilhabeplans wird ein Controlling aufgebaut und die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird begleitet.
Bei den beschriebenen Planungsprozessen werden freie Träger über die bestehenden Fachgremien beteiligt:

  • Zentraler Arbeitskreis Offene Seniorenarbeit,
  • Fachforum Wohnhilfen,
  • AG Flüchtlingsozialarbeit.

Darüber hinaus gibt es regelmäßige Gespräche der Amtsleitung mit der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
Leipzigerinnen und Leipziger werden über verschiedene Formate, wie beispielsweise das Teilhabeforum, an Planungsprozessen beteiligt.
Ein fachlicher Austausch zu Fragen der Sozialplanung erfolgt u.a. im Rahmen der AG Sozialberichterstattung des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in Arbeitsgruppen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., über das Benchmarking der 16 Großstädte und zu Fachtagungen, wie beispielsweise dem diesjährigen Deutschen Fürsorgetag, der in verschiedenen Foren auf Fragen der Sozialplanung eingeht.
Es ist bewährte Praxis im Sozialamt, Konzepte und Planungen selbst zu erstellen und für abgegrenzte Teilaufgaben die Dienste Dritter (z. B. zur Evaluation der Angebote offener Seniorenarbeit) in Anspruch zu nehmen.

1.2  Personelle Ausstattung
Die Personelle Ausstattung der Sozialplanung im Sozialamt umfasst derzeit 2,0 VZÄ Sozialplaner/-in sowie 1,0 VZÄ Sachbearbeiter/-in Statistik. Befristet für zwei Jahre stehen 1,0 VZÄ für die Erstellung eines Konzeptes zur kultursensiblen offenen Seniorenarbeit zur Verfügung.

1.3  Ausblick
In den kommenden Jahren sind neue Konzepte geplant, um die Angebote freier Träger bedarfsgerecht weiter zu entwickeln (z. B. Konzept offene Behindertenarbeit, ambulante tagesstrukturierende Angebote für Ältere, Konzept zur Förderung von Beratungsstellen der Behindertenhilfe).
Je nach Zielstellung und Bedarf sollen Konzepte und Planungen künftig verstärkt sozialräumliche Schwerpunktsetzungen berücksichtigen und Angebote entsprechend am sozialräumlichen Bedarf ausgerichtet werden, wie dies im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 im Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ mit der Maßnahme „Sozialraumorientierung sozialer Angebote“ formuliert ist. Hierbei werden sowohl der Handlungsbedarf in Bezug auf spezifische Themen (z. B. offene Seniorenarbeit) als auch die themenübergreifenden Schwerpunkträume des Fachkonzeptes „Soziale Teilhabe“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in den Blick genommen.

2. Förderung von freien Trägern
Bei der Fortschreibung der Konzepte und Planungen wird auf veränderte Bedarfslagen eingegangen. Der für die Anpassung der künftigen Angebotsstruktur notwendige Finanzbedarf wird projektkonkret anhand der jeweils zu bindenden personellen und materiellen Ressourcen ermittelt und zwischen den Trägern und dem Sozialamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel vereinbart.
Das Sozialamt fördert jährlich etwa  110 Projekte bei rund 80 verschiedenen Trägern. Die Trägerlandschaft ist sehr vielgestaltig.
Um Angebote bei freien Trägern an Tarifsteigerungen der zurückliegenden Jahre anzupassen, erhalten die Träger im Doppelhaushalt 2017/2018 zusätzliche Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus ist eine weitere Erhöhung der Fördermittel für Personalkostensteigerungen in Höhe von 65.000 Euro im Jahr 2018 vorgesehen.
Darüber hinaus werden Mehraufwendungen im Bereich offene Seniorenarbeit und Wohnungsnotfallhilfe im Jahr 2018 und für den Doppelhaushalt 2019/2020 geplant.


Beschluss der Ratsversammlung am 19. September 2018

der Antrag wurde im Sinne der Neufassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen.

 

Bericht zur Umsetzung des Beschlusses vom 1. März 2019

in Arbeit  X
 
DAs Sozialamt erarbeitet derzeit die Grundlagen für das Konzept "Strategische Sozialplanung" und das Veranstaltungskonzept für das im IV. Quartal 2019 geplante Forum Sozialplanung. Auf dem Forum sollen Ziele., Handlungsbedarfe und Lösungsansätze des Konzeptes Strategische Sozialplanung mit freien Trägern, Experten, relevanten Ämtern und Behörden sowie Vertreter/-innen der Fraktionen des Stadtrates diskutiert werden.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 31.01.20:

Am 5. November 2019 fand im offenen Freizeittreff "Völkerfreundschaft" ein Forum Sozialplanung statt. An diesem nahmen 70 Vertreter/-innen von freien Trägern der Wohlfahrtspflege, der Fraktionen des Stadtrates, sozialer Institutionen und städtischer Ämter teil. Auf dem Forum wurde der Stand der Sozialplanung des Sozialamtes vorgestellt und weiterführende Handlungsbedarfe diskutiert. Die Ergebnisse fließen in die Erarbeitung des Konzeptes zur Sozialplanung ein, welches bis Mitte des Jahres erarbeitet wird.

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