Antrag: Einfach, experimentell und effizient - kostengünstiges Bauen in Leipzig umsetzen
Neufassung des Antrags vom 11. September 2025
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kostengünstiges Bauen in Leipzig zu befördern, indem er gegenüber dem Bund auf eine zeitnahe Verabschiedung des Gebäudetyp-E-Gesetzes und gegenüber dem Freistaat auf eine Initiative für kostengünstiges Bauen nach Vorbild des Hamburger Standards hinwirkt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anwendung der Regelungen des Gebäudetyp-E-Gesetzes innerhalb eines Jahres nach dessen Inkrafttreten bei Projekten der Stadt sowie der kommunalen Unternehmen zu prüfen sowie in der Bauherrenberatung zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Neufassung basiert auf dem Verwaltungsstandpunkt und nimmt dessen Hinweise auf. Aufgrund der Zuständigkeit des Freistaats für wesentliche Umsetzungsfragen eines einfacheren, experimentellen und kostengünstigen Bauens soll die Stadt auf den Freistaat hinwirken, eine mit dem Hamburger Standard vergleichbare Initiative zu starten. Unabhängig davon können die Stadt sowie die kommunalen Unternehmen nach Inkrafttreten des Gebäudetyp-E-Gesetzes dessen Regelungen anwenden. Die Umsetzung für die entsprechenden Hochbauvorhaben z.B. über Pilotprojekte oder eine regelhafte Anwendung sollen geprüft werden. Im Rahmen der Bauherrenberatung sollen private Bauherren über die Möglichkeiten des Gebäudetyps-E informiert werden.
Ursprünglicher Antrag vom 19. Juni 2025
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kostengünstiges Bauen in Leipzig zu befördern, indem
- die Verwaltung konkrete Ansätze zur rechtssicheren und praxistauglichen Abweichung von Baustandards (anerkannte Regeln der Technik) sowie für effizientere Planungs- und Genehmigungsprozesse nach dem Vorbild des Hamburger Standards entwickelt und hierbei Bauwirtschaft, Projektentwickler und kommunale Unternehmen einbezieht,
- er gegenüber dem Bund auf eine zeitnahe Verabschiedung des Gebäudetyp-E-Gesetzes hinwirkt,
- gegenüber dem Bund und dem Freistaat auf die notwendige Anpassung standardsetzender rechtlicher Regelungen für die grundsätzliche Ermöglichung kostengünstigen Bauens hingewirkt wird,
- eine regelhafte Anwendung der gemäß Pt. 1 entwickelten Ansätze im Hochbau von Stadt und kommunalen Unternehmen vorgesehen wird
- die in in Pt. 1 entwickelten Ansätze in die Bauherrenberatung der Stadtverwaltung aufgenommen werden.
- Die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen ist regelmäßig zu evaluieren und dem Stadtrat jährlich zu berichten, insbesondere hinsichtlich erzielter Kostenersparnisse, Prozessoptimierungen und Auswirkungen auf die Angebotsmieten.
- Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass die Ziele des kostengünstigen Bauens mit den Anforderungen und Werten der Baukultur in Einklang stehen. Dies umfasst eine hohe gestalterische Qualität, eine sorgfältige Prozesskultur sowie den Erhalt und die Förderung einer lebendigen, nachhaltigen und identitätsstiftenden gebauten Umwelt. Kosteneffizienz darf nicht zu Lasten der Baukultur gehen, sondern soll durch innovative, kreative und ressourcenschonende Lösungen erreicht werden.
Begründung:
Bauen wird immer teurer. Allein zwischen 2010 und 2022 haben sich die Baupreise für Wohnhäuser um 64% erhöht gegenüber einer allgemeinen Inflationsrate von 25% im selben Zeitraum. Eine Ursache dafür sind Standarderhöhungen, die sich zum einen durch rechtliche Regelungen, zum anderen durch technische Normen- und Standardsetzungen (anerkannte Regeln der Technik) ergeben. Eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik ist grundsätzlich möglich, aber insbesondere mit rechtlichen Fragestellungen insbesondere der Haftung verbunden. Der in einer Initiative von Bundesbauministerium, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer entwickelte Gebäudetyp E ist ein Planungsansatz zum einfachen, experimentellen und effizienten Bauen, der auf Vorschlägen von Architektenkammern zur Abweichung von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards bzw. anerkannten Regeln der Technik beruht. Ziel ist ein schnelleres und kostengünstigeres Bauen im Hochbau mit dem Ziel von Kostenersparnisse von bis zu 30%. Angesichts der Haushaltslage der Stadt Leipzig sind entsprechende Kostenersparnisse im Hochbau von Stadt und kommunalen Unternehmen von hohem Interesse. Ebenso können geringere Baukosten im Wohnungsbau niedrigere Angebotsmieten als zum derzeitigen Kostenniveau bewirken. Voraussetzung dafür ist, dass Bauherren, Bauwirtschaft und Verwaltung die notwendige Klarheit über rechtssichere und praxistaugliche Abweichungen von Baustandards haben.
Die bisherige Diskussion des Gebäudetyps E zeigt, dass zur konkreten Umsetzung noch viele Frage bestehen und verbindliche Anwendungsmodelle fehlen. Gleichwohl wird seitens der Architektenschaft sowie zuletzt seitens der Fachgewerkschaft IG BAU eine Umsetzung eingefordert. Die Stadtverwaltung sollte hierbei eine Schrittmacherrolle einnehmen, um die Umsetzung zu befördern.
In Hamburg wurden mit dem Hamburger Standard in einem intensiven Prozess der Verwaltung mit den relevanten Akteuren entsprechende Ansätze entwickelt, die neben baulichen Standards auch effizientere Planungs- und Genehmigungsprozesse in den Blick nehmen. Aus den entwickelten Maßnahmen sind Kostenersparnisse von insgesamt bis zu 2.000 Euro brutto pro Quadratmeter Wohnfläche, allein im Bereich Baukonstruktion und Gebäudetechnik von ca. 600 Euro möglich. Durch optimierte Prozesse und Verfahren lassen sich weitere rund 400 Euro sowie 1.000 Euro durch eine effizientere Planung, Vermeidung teurer Bauweisen und teurer technischer Anlagen und besonders aufwändiger Bauteile erreichen. Die in Hamburg entwickelten Ansätze bieten eine gute Grundlage für die Anwendung des Gebäudetyps E in Leipzig. Sie setzen keinen neuen zwingenden einheitlichen Standard, bietet aber die notwendige Orientierung für Abweichungen, über die in Bauprojekten jeweils individuell zu entscheiden ist.
Unabhängig vom Gebäudetyp E ist gegenüber Bund und Freistaat auf eine grundsätzliche Ermöglichung kostengünstigen Bauens in den standardsetzenden rechtlichen Regelungen hinzuwirken. Ebenso sollte auf eine Verabschiedung des bereits erarbeiteten Gesetzesentwurfs der vormaligen Bundesregierung zum einfachen Bauen nach dem Gebäudetyp-E hingewirkt werden, der kostengünstiges Bauen zivilrechtlich erleichtern soll.
Leipzig kann und sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen, um sowohl für städtische Bauprojekte als auch für private Bauherren die Rahmenbedingungen für günstiges und innovatives Bauen zu verbessern. Dabei muss gewährleistet sein, dass Kosteneinsparungen nicht zu Lasten der Baukultur gehen. Baukultur bedeutet nicht nur gute Gestaltung, sondern auch sorgfältige Planung, nachhaltige Materialwahl und die Bewahrung der städtischen Identität. Nur so kann langfristig lebenswertes und wertbeständiges Bauen gelingen.
Damit Stadt und kommunale Unternehmen ihrer Vorbildwirkung gerecht werden und Kostenpotentiale realisiert werden können, ist sind die Ansätze des Gebäudetyps E regelhaft anzuwenden, d.h. Ausnahmen davon sind begründungspflichtig.
Die regelmäßige Evaluation stellt sicher, dass die Maßnahmen wirksam sind und gegebenenfalls angepasst werden können.
Verwaltungsstandpunkt vom 05. August 2025
Alternativvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kostengünstiges Bauen in Leipzig zu befördern, indem er gegenüber dem Bund auf eine zeitnahe Verabschiedung des Gebäudetyp-E-Gesetzes hinwirkt (Zustimmung zu 1b des Antrags).
Begründung:
Im Zuge der Diskussion um die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus wurde beantragt, zu prüfen, in Leipzig Abweichungen von Baustandards nach Vorbild des sog. Hamburg-Standards zu entwickeln. Diese Standards zielen auf eine Reduzierung von Baukosten durch funktionale Mindestanforderungen in Planung, Ausstattung und Ausführung.
Vorschlag:
Der Alternativvorschlag der Verwaltung entspricht dem Beschlussvorschlag 1b). Die anderen Beschlussvorschläge sind im Beschlussvorschlag der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht enthalten:
Nach eingehender Prüfung kommt die Stadtverwaltung zu dem Schluss, dass der Hamburg-Standard durchweg zu begrüßen, aber in Leipzig nicht in der Form umsetzbar ist. Es wären eigene Standards zu entwickeln. Im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit müsste eine solche Initiative direkt vom Freistaat Sachsen ausgehen.
Die Initiative für kostengünstiges Bauen ging in Hamburg als Bundesland vom Senat für Stadtentwicklung und Bauen aus und vereinigte Player aus Politik, Verwaltung, Wohnungs-wirtschaft, Architektur, Planungs- und Bauexpertise.
Der Hamburg-Standard ist aus folgenden Gründen nicht ohne weiteres zu adaptieren:
- Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen
Es bestehen regionale Unterschiede im Baurecht. Der Hamburg-Standard wurde unter den spezifischen Vorgaben der Hamburger Bauordnung und Förderkulisse entwickelt. Das Handlungsfeld „Kostenreduzierende Baustandards“ hat Normen und Vorgaben analysiert, die den Wohnungsbau verteuern und 39 konkrete Normen, Verordnungen und weitere Vorgaben identifiziert, von denen in Hamburg rechtssicher abgewichen werden kann.
Hamburg konnte als Bundesland eigene rechtliche Vorgaben bzw. Abweichungen festsetzen. Die Stadt Leipzig könnte derartige Änderungen daher lediglich beim Landesgesetzgeber anregen. Eine Umsetzung wäre keinesfalls garantiert. Effizienter und zweckmäßiger wäre es, wenn die Initiative direkt vom Freistaat ausginge.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, welche im Baugenehmigungsprozess anzuwenden sind, werden im Freistaat Sachsen durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, festgelegt. Verbindlich sind sie in der SächsBO und der Verwaltungsvorschrift über die Technischen Baubestimmungen (VwVTB) geregelt.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass Planende und Bauende in Sachsen schon jetzt von der zwingenden Anwendung von Normen und Vorschriften entbunden werden und Abweichungen von allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) zugelassen werden können. Der sog. Gebäudetyp-e, der kostengünstiges Bauen ermöglichen soll, ist bereits seit 2024 in § 67 SächsBO verankert.
- Städtebauliche und soziale Unterschiede
Leipzig unterscheidet sich hinsichtlich Siedlungsstruktur, Bodenpreisgefüge, Flächen-potenzial und sozialräumlicher Zusammensetzung deutlich von Hamburg. Leipzig hat mehr Fläche, geringere Mieten und andere soziale Lagen. Die in Hamburg häufig angestrebte Nachverdichtung auf teuren innerstädtischen Flächen ist in Leipzig (noch) weniger relevant. Stattdessen stehen andere Qualitäten im Vordergrund (sozialräumliche Ausgewogenheit und stadtbildverträgliche Entwicklung). Abweichende Standards sind mit den divergierenden Interessen in der Stadt Leipzig (bspw. Stadtplanung- und entwicklung, Behinderten-/Seniorenhilfe) unvereinbar.
- Unvereinbarkeit mit kommunalen Standards
Der Hamburg-Standard basiert auf funktionalen Mindestlösungen (bspw. reduzierter Schallschutz, kleinere Wohnflächen, Verzicht auf Aufzüge oder Abstriche bei Fassadengestaltung). In Leipzig existieren jedoch bestimmte Anforderungen an Bauqualität, Baukultur und Nachhaltigkeit.
Standards zum kostengünstigen Bauen würden Stadtratsbeschlüssen (Leipzig Strategie 2035, Handlungsfeld Lebensqualität und den Leipziger Leitlinien für integrierte Stadtentwicklung (INSEK) zuwiderlaufen.
- Zielkonflikte im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Die Anwendung vereinfachter Standards kann zu erhöhtem Energieverbrauch, kürzerer Lebensdauer von Baustrukturen und zu einer langfristigen Belastung durch kommunale Folgekosten führen. Leipzig hingegen verfolgt das Ziel, energieeffizientes, klimagerechtes Bauen gemäß dem Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) sowie ökologisches Bauen zu fördern. Darüber hinaus gibt es Förderungen für Fassaden-, Dachbegrünung und private Stecker-Solar-Geräte.
In dem Alternativvorschlag der Verwaltung wurde der Beschlussvorschlag 1b) des Antrags übernommen.
zu 1.b)
Der Oberbürgermeister wird sich gegenüber dem Bund für eine zeitnahe Verabschiedung des Gebäudetyp-e-Gesetzes einsetzen. Die „alte“ Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf zur Änderung des BGB, sog. "Gebäudetyp-E-Gesetz" mit dem das Werk-/Bauvertragsrecht angepasst werden sollte, noch am 06.11.2024 beschlossen. Das Gesetz konnte aber vor Ende der Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden.
Fazit
Im Ergebnis ist das Hamburger Modell gut, aber für Leipzig nicht übertragbar.
Ohnehin steht die Verabschiedung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung mit Änderungen des Baugesetzbuches, insbesondere die Einführung einer befristeten Sonderregelung in Anlehnung an § 246 Abs. 14 BauGB, die den Bau von bezahlbarem Wohnungsbau für alle vereinfachen und beschleunigen soll (§ 246e BauGB, sog. Bau-Turbo), unmittelbar bevor. Die Umsetzung und Entwicklung des Bau-Turbos bleibt abzuwarten bevor daneben möglicherweise konterkarierende oder überflüssige Regelungen angestoßen werden.
Beschluss der Ratsversammlung vom 24. September 2025
Der Antrag wurde vom Stadtrat mit 26/29/8 abgelehnt.