Antrag: Einführung einer Schweigeminute für Femizide in der Ratsversammlung des Stadtrates Leipzig

Antrag vom 20. Mai 2026

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ab dem 1. Oktober 2026 nach jeder bestätigten Meldung eines Femizids, der in Leipzig oder im Freistaat Sachsen verübt wurde, in der Ratsversammlung eine Schweigeminute durchzuführen. Die Schweigeminute erfolgt zu Beginn jeweils der Ratssitzung, die auf die offizielle Bekanntmachung des Vorfalls durch die zuständige Polizeibehörde folgt. Dabei sollen der Name der Betroffenen, Alter, Wohnort und das Datum der Tat mitgenannt werden. 

Begründung:  

In Leipzig wurden in den vergangenen fünf Jahren bereits 12 Femizide begangen. Jede dieser Taten ist ein Ausdruck tief verwurzelter geschlechtsspezifischer Gewalt, die das Sicherheitsgefühl von Frauen und Mädchen nachhaltig erschüttert. Durch eine Schweigeminute nach einer solchen Tat werden Femizide als strukturelles Problem ins öffentliche Bewusstsein gehoben, statt als tragische, aber private Einzelfälle behandelt zu werden. Das spanische Parlament hat seit 2020 nach jedem nachgewiesenen Femizid eine Schweigeminute abgehalten. Diese Praxis hat nicht nur das öffentliche Bewusstsein geschärft, sondern auch die politische Diskussion über Präventionsmaßnahmen intensiviert. Eine regelmäßige Schweigeminute symbolisiert die Solidarität mit Opfern und deren Angehörigen, erhöht den Druck auf die zuständigen Behörden, wirksame Präventions- und Schutzkonzepte zu entwickeln, und trägt zur gesellschaftlichen Sensibilisierung bei. Leipzig sollte diesem Beispiel folgen und damit ein klares Zeichen für den Schutz von Frauenrechten setzen. 

 

Verwaltungsstandpunkt vom 01. September 2026

Alternativvorschlag:

Anlassbezogen und im Einzelfall führt die Ratsversammlung nach Absprache im Ältestenrat eine Schweigeminute durch.

Begründung:

Der Antrag steht im Zusammenhang mit der in der Ratsversammlung vom 2.7.2026 beschlossenen Vorlage VII-A-06720-NF-02-DS-01 zu einem Gedenkort für die Opfer von Femiziden und mit dem parallel im Verfahren befindlichen Antrag VIII-A-02983 Städtisches Gedenken für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Dank eines starken zivilgesellschaftlichen Engagements ist im Kolonnadenviertel ein Gedenkort für die Opfer von Femiziden geplant, den die Stadt Leipzig finanziell unterstützt.

Das Anliegen des vorliegenden Antrags, Gewalt gegen Frauen und Mädchen ins öffentliche Bewusstsein zu heben, wird begrüßt. Die undifferenzierte Einführung einer Schweigeminute in der Ratsversammlung nach offizieller Bekanntmachung eines Vorfalls durch die zustän­dige Polizeibehörde wird jedoch abgelehnt.

Eine Schweigeminute dauert nur wenige Minuten und verklingt schnell wieder. Ein physischer Ort im Stadtraum (wie die gestalteten Elemente an der Kolonnadenstraße) ist dagegen dauerhaft sichtbar. Er erinnert kontinuierlich und erinnert nicht nur an ein einzelnes Ereignis, sondern an das strukturelle, gesellschaftliche Problem sowie die notwendige gesellschaftliche Aufklärung. Er bietet einen Raum für gesellschaftlichen Austausch und wird zu einem aktiven Lern- und Begegnungsort. Das Projekt in Leipzig zeigt, wie durch Bürgerbeteiligung und die Zusammenarbeit mit Initiativen wie #KeineMehr und Phia e. V. lokale Demokratie gestärkt wird. Die Stadtgesellschaft gestaltet den Ort aktiv mit.

Bei einer Schweigeminute kann auch nicht per se davon ausgegangen werden, dass jedes Opfer oder die Angehörigen eine Veröffentlichung der gegen sie begangenen Gewalttat, der Tatumstände und persönlicher Daten wünscht. Vor einer Veröffentlichung im Rahmen der öffentlichen Ratsversammlung, die auch über den Livestream im Internet weltweit verfolgt werden kann, wäre zumindest eine Einwilligung der Hinterbliebenen und Angehörigen notwendig.

In der Zusammenschau erscheint eine Schweigeminute durch Stadtratsmitglieder im Rah­men von Veranstaltungen der zivilgesellschaftlichen Initiativen am Gedenkort die sachge­rechtere Lösung gegenüber der Einführung einer mit Rechtsunsicherheiten behafteten pau­schalen Schweigeminutenregelung. Das Büro für Ratsversammlungen kann als Ansprech­partner für die Abstimmung eines geeigneten Termins und die Übermittlung der Einladungen dienen.

Ungeachtet dessen soll anlassbezogen im Ältestenrat die Abhaltung einer Schweigeminute abgesprochen werden.

 

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