Antrag: Einführung eines Kinder- und Jugendbudgets im Rahmen des Bürgerhaushaltes

Antrag vom 24. April 2026

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Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt dauerhaft zwei der zehn Positionen ab dem nächsten Bürgerhaushalt für Ergebnisse aus altersgerechten Beteiligungsmodulen für Kinder (3-12 Jahre) und Jugendliche (13-21 Jahre) bereitzustellen und für die Ermittlung der Vorschläge in Zusammenarbeit mit schon existierenden Beteiligungsformaten wie bspw. dem Kinderparlament oder Projekten des Kinder- und Jugendbüros ein Pilotkonzept zu entwickeln.

Nach der ersten Umsetzungsrunde legt die Verwaltung eine kurze Evaluation vor (Reichweite/soziale Streuung, Anzahl/Cluster der Anliegen, Anteil umsetzbar/perspektivisch/nicht umsetzbar, Umsetzungsstand nach 12 Monaten) und unterbreitet einen Vorschlag zur Verstetigung.

Die Umsetzung erfolgt haushaltsneutral im Rahmen vorhandener Ressourcen. Etwaiger Mehrbedarf ist durch interne Priorisierung/Umschichtung darzustellen; zusätzliche Haushaltsmittel werden nicht bereitgestellt.

Begründung

Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise von kommunalen Entscheidungen betroffen, können aber in klassischen Beteiligungsformaten (Textvorschläge, Online-Voting, repräsentative Stichproben) nur eingeschränkt oder gar nicht teilnehmen. Leipzig hat zugleich ein fortgeschriebenes Konzept/Rahmenpapier zur Kinder- und Jugendbeteiligung beschlossen und der Bürgerhaushalt ist dafür ein zentraler, bislang nicht altersgerecht ausgebauter Anwendungsfall.

Die vorgeschlagenen Module sind niedrigschwellig, sozialräumlich steuerbar und erzeugen Verbindlichkeit über standardisierte Dokumentation und verpflichtende Rückkopplung, ohne ein neues Budget aufzusetzen. Frühe Beteiligung stärkt demokratische Kompetenzen, soziale Teilhabe und die Identifikation junger Menschen mit ihrem Stadtteil.

Das Konzept könnte folgende Bausteine enthalten:

A) Kinderbeteiligung 3–6 (Kitas)

B) Kinderbeteiligung 7–12 (Grundschule/Hort/Jugendfreizeiteinrichtungen)

C) Jugendvotum 13–21 (zusätzlich zum Hauptverfahren)

D) Verbindliche Einspeisung & Rückkopplung

  • standardisierte Dokumentation:
  • sozialräumliche Streuung (mind. je Stadtbezirk/Sozialraum, soweit organisatorisch möglich)
  • Durchführung eines stadtweiten Jugendvotums (Ranking der geprüften Bürgerhaushalts-Vorschläge) in Kooperation mit dem Jugendparlament Leipzig und weiteren Jugendorten (Schulen, Jugendclubs etc.)
  • Veröffentlichung eines Jugend-Rankings zusammen mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts
  • Erstellung einer konsolidierten „Kinder-Top-Liste“ (z. B. Top 10–20) und eines Jugend-Rankings
  • verbindliche Verwaltungsrückmeldung zu Umsetzbarkeit/Alternativen (umsetzbar / perspektivisch / nicht umsetzbar mit Begründung) und Veröffentlichung zusammen mit den Bürgerhaushalts-Ergebnissen

Das Konzept legt dar, wie die Module in das bestehende Verfahren integriert werden, insbesondere mit Blick auf die repräsentative Abstimmung (15.000 angeschriebene Personen) und mögliche Optionen zur stärkeren Berücksichtigung der Altersgruppe 14–17 (z. B. Überstichprobe/Quote) im Rahmen des Hauptverfahrens.

 

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