Antrag: Einführung eines Kinder- und Jugendbudgets im Rahmen des Bürgerhaushaltes

Antrag vom 24. April 2026

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Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt dauerhaft zwei der zehn Positionen ab dem nächsten Bürgerhaushalt für Ergebnisse aus altersgerechten Beteiligungsmodulen für Kinder (3-12 Jahre) und Jugendliche (13-21 Jahre) bereitzustellen und für die Ermittlung der Vorschläge in Zusammenarbeit mit schon existierenden Beteiligungsformaten wie bspw. dem Kinderparlament oder Projekten des Kinder- und Jugendbüros ein Pilotkonzept zu entwickeln.

Nach der ersten Umsetzungsrunde legt die Verwaltung eine kurze Evaluation vor (Reichweite/soziale Streuung, Anzahl/Cluster der Anliegen, Anteil umsetzbar/perspektivisch/nicht umsetzbar, Umsetzungsstand nach 12 Monaten) und unterbreitet einen Vorschlag zur Verstetigung.

Die Umsetzung erfolgt haushaltsneutral im Rahmen vorhandener Ressourcen. Etwaiger Mehrbedarf ist durch interne Priorisierung/Umschichtung darzustellen; zusätzliche Haushaltsmittel werden nicht bereitgestellt.

Begründung

Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise von kommunalen Entscheidungen betroffen, können aber in klassischen Beteiligungsformaten (Textvorschläge, Online-Voting, repräsentative Stichproben) nur eingeschränkt oder gar nicht teilnehmen. Leipzig hat zugleich ein fortgeschriebenes Konzept/Rahmenpapier zur Kinder- und Jugendbeteiligung beschlossen und der Bürgerhaushalt ist dafür ein zentraler, bislang nicht altersgerecht ausgebauter Anwendungsfall.

Die vorgeschlagenen Module sind niedrigschwellig, sozialräumlich steuerbar und erzeugen Verbindlichkeit über standardisierte Dokumentation und verpflichtende Rückkopplung, ohne ein neues Budget aufzusetzen. Frühe Beteiligung stärkt demokratische Kompetenzen, soziale Teilhabe und die Identifikation junger Menschen mit ihrem Stadtteil.

Das Konzept könnte folgende Bausteine enthalten:

A) Kinderbeteiligung 3–6 (Kitas)

B) Kinderbeteiligung 7–12 (Grundschule/Hort/Jugendfreizeiteinrichtungen)

C) Jugendvotum 13–21 (zusätzlich zum Hauptverfahren)

D) Verbindliche Einspeisung & Rückkopplung

  • standardisierte Dokumentation:
  • sozialräumliche Streuung (mind. je Stadtbezirk/Sozialraum, soweit organisatorisch möglich)
  • Durchführung eines stadtweiten Jugendvotums (Ranking der geprüften Bürgerhaushalts-Vorschläge) in Kooperation mit dem Jugendparlament Leipzig und weiteren Jugendorten (Schulen, Jugendclubs etc.)
  • Veröffentlichung eines Jugend-Rankings zusammen mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts
  • Erstellung einer konsolidierten „Kinder-Top-Liste“ (z. B. Top 10–20) und eines Jugend-Rankings
  • verbindliche Verwaltungsrückmeldung zu Umsetzbarkeit/Alternativen (umsetzbar / perspektivisch / nicht umsetzbar mit Begründung) und Veröffentlichung zusammen mit den Bürgerhaushalts-Ergebnissen

Das Konzept legt dar, wie die Module in das bestehende Verfahren integriert werden, insbesondere mit Blick auf die repräsentative Abstimmung (15.000 angeschriebene Personen) und mögliche Optionen zur stärkeren Berücksichtigung der Altersgruppe 14–17 (z. B. Überstichprobe/Quote) im Rahmen des Hauptverfahrens.

 

Verwaltungsstandpunkt 21. August 2026

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung:

Der Vorschlag wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

  1. Eingriff in die Systematik und Vergleichbarkeit des Bürgerhaushalts

Der Bürgerhaushalt ist bislang als einheitliches, altersunabhängiges Beteiligungsverfahren konzipiert. Die reservierte Vorhaltung von Positionen für bestimmte Altersgruppen stellt eine inhaltliche Vorfestlegung dar und verändert die bisherige Logik der offenen Konkurrenz aller Vorschläge. Dies kann die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen Bürgerhaushalten erschweren und Erwartungen anderer Zielgruppen (z. B. Senioren, Migranten, Menschen mit Behinderung) nach ähnlicher Sonderberücksichtigung auslösen.

  1. Präzedenzwirkung für weitere Zielgruppen

Die festgelegte Reservierung von Positionen kann Begehrlichkeiten weiterer Gruppen nach sich ziehen (z. B. Senioren, Migranten, Menschen mit Behinderung). Dies würde den Bürgerhaushalt perspektivisch fragmentieren und seine ursprüngliche Funktion schwächen.

  1. Grundsatz der Gleichbehandlung und demokratischen Legitimation

Kinder sind nur bedingt rechtsfähig und können insbesondere in den ersten beiden vorgeschlagenen Altersgruppen die Tragweite kommunalpolitischer Entscheidungen nur eingeschränkt erfassen.

Eine verbindliche Übernahme ihrer Vorschläge ohne gleichwertige Beteiligungsmöglichkeiten anderer Gruppen kann als demokratisch problematisch wahrgenommen werden. Insbesondere die Gleichstellung der Ergebnisse mit denen eines repräsentativen, zufallsbasierten Hauptverfahrens wirft Legitimationsfragen auf.

  1. Begrenzte Aussagekraft und Repräsentativität

Die vorgeschlagenen Formate sind nicht repräsentativ, sondern stark von den teilnehmenden Einrichtungen, dem Engagement einzelner Fachkräfte und sozialräumlichen Unterschieden abhängig. Trotz angestrebter sozialräumlicher Streuung besteht die Gefahr, dass vor allem beteiligungsstarke Milieus erreicht werden, während benachteiligte Gruppen unterrepräsentiert bleiben. Die Ergebnisse spiegeln daher möglicherweise nicht die Gesamtinteressen von Kindern und Jugendlichen in Leipzig wider.

  1. Erwartungsmanagement und Risiko von Enttäuschungen

Die explizite Zusage von zwei Plätzen im Bürgerhaushalt kann bei Kindern, Jugendlichen und Einrichtungen konkrete Umsetzungserwartungen erzeugen.

Wenn Vorschläge später als „nicht umsetzbar“ eingestuft werden müssen oder aufgrund der angespannten Haushaltssituation nicht umgesetzt werden können, besteht das Risiko von Frustration, Vertrauensverlust gegenüber der Verwaltung und der Politik sowie eine negative Wirkung auf die allgemeine Beteiligungsmotivation.

Dies gilt insbesondere für junge Menschen, bei denen Beteiligungserfahrungen langfristige Prägeeffekte haben.

  1. Hoher zusätzlicher Verwaltungs- und Koordinationsaufwand sowie zeitliche und verfahrenslogistische Risiken

Die Entwicklung, Durchführung und Auswertung verschiedener altersgerechter Module (inkl. Dokumentation, Rückkopplung, Auswertung, Evaluation) bedeuten einen erheblichen personellen Mehraufwand. Auch die Zusammenarbeit mit z.B. Kitas, Schulen, Horten und Jugendclubs sowie freien Trägern erfordert intensive Abstimmungs- und Koordinationsprozesse. Dies steht im Spannungsverhältnis zur Vorgabe der Haushaltsneutralität.

Eine saubere inhaltliche Prüfung insbesondere kindlicher Vorschläge ist oftmals besonders anspruchsvoll, da diese häufig abstrakt oder visionär formuliert sind.

Der Bürgerhaushalt folgt einem engen Zeitplan. Die Integration zusätzlicher Module kann zu Verzögerungen, verkürzten Prüfzeiten sowie erhöhtem Abstimmungs- und Arbeitsdruck zwischen den Ämtern führen.

  1. Haushaltsneutralität ist nur eingeschränkt realistisch

Auch bei Nutzung bestehender Strukturen fallen faktisch zusätzliche Ressourcen für Arbeitszeit (für Konzeption, Moderation, Auswertung), Abstimmungsprozesse zwischen Ämtern, Öffentlichkeitsarbeit und Aufbereitung altersgerechter Materialien an.

Es besteht das Risiko, dass der Bürgerhaushalt insgesamt an Qualität einbüßt.

  1. Unklare Abgrenzung zu bestehenden Beteiligungsformaten

Leipzig verfügt bereits über ein fortgeschriebenes Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung sowie etablierte Formate (z.B. Jugendparlament oder der Kinder Kongress). Es besteht die Gefahr von Doppelstrukturen und von Konkurrenz zwischen den Beteiligungsformaten.

Die zusätzliche Verknüpfung mit dem Bürgerhaushalt erhöht die Komplexität des Beteiligungssystems.

Fazit aus Verwaltungssicht

Das Anliegen ist inhaltlich nachvollziehbar, birgt jedoch erhebliche Risiken für Verfahrensklarheit, Ressourcensteuerung, Legitimation und Erwartungsmanagement. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Stärkung bestehender Jugendbeteiligungsformate außerhalb des Bürgerhaushalts als risikoärmere Alternative.

 

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