Antrag: Einführung eines standardisierten Überlastungsmanagements in der Stadtverwaltung Leipzig

Antrag vom 08. Mai 2025

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, innerhalb von sechs Monaten ein standardisiertes Überlastungsmanagement zu entwickeln und einzuführen. Dieses soll folgende Elemente umfassen:
  • Ein einheitliches, digitales Meldeverfahren für Überlastungsanzeigen, das allen Beschäftigten niedrigschwellig zugänglich ist
  • Eine zentrale Erfassung und systematische Auswertung aller Überlastungsanzeigen
  • Ein verbindliches Reaktionsverfahren mit definierten Zeitrahmen für die Bearbeitung von Überlastungsanzeigen
  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) mit dem Überlastungsmanagement zu verzahnen und präventive Maßnahmen für Bereiche mit gehäuften Überlastungsanzeigen zu entwickeln.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für gezielte Unterstützungsmaßnahmen in Bereichen mit überdurchschnittlich hohen Krankenständen und/oder gehäuften Überlastungsanzeigen zu erarbeiten.

Begründung:

In der Stadtverwaltung Leipzig existiert derzeit kein einheitlicher Prozess zum Umgang mit Überlastungsanzeigen. Eine zentrale Erfassung und Auswertung erfolgt nicht, wodurch wertvolle Informationen über strukturelle Probleme und mögliche Zusammenhänge zwischen Überlastung und Krankenständen verloren gehen. Überlastungsanzeigen sind ein wichtiges rechtliches Instrument für Beschäftigte, um auf Arbeitsüberlastung hinzuweisen und sich rechtlich abzusichern. Gemäß arbeitsrechtlicher Grundlagen sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Eingang einer Überlastungsanzeige unverzüglich zu handeln und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Beschäftigten nicht gefährdet sind.

Ein standardisiertes Überlastungsmanagement würde mehrere Vorteile bieten:

  • Frühzeitiges Erkennen von strukturellen Problemen und Engpässen in der Verwaltung
  • Gezielte Steuerung von Ressourcen in besonders belastete Bereiche
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit Senkung der Krankenstände
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung
  • Rechtssicherheit für die Stadt als Arbeitgeberin

Die Verknüpfung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement ermöglicht zudem präventive Maßnahmen, bevor es zu kritischen Situationen kommt. Mit diesem Antrag soll die Stadtverwaltung Leipzig als attraktive Arbeitgeberin gestärkt und gleichzeitig die Qualität der Verwaltungsleistungen für die Bürger*innen gesichert werden.

Angesichts der laufenden Haushaltskonsolidierung mit der Zielsetzung, den Stellenbestand um 500 Stellen zu reduzieren, sind Maßnahmen für den effizienten Einsatz des Personals der Stadtverwaltung von grundsätzlichem Interesse. Dazu zählen zielgerichtete Maßnahmen zum Umgang mit der Überlastung von Mitarbeitenden, die dementsprechend nicht ausschließlich der Zuständigkeit des Verwaltungshandeln zuzurechnen, sondern politisch zu diskutieren sind.

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