Antrag: Einführung und Einrichtung einer Online-Plattform für nachhaltiges Ressourcenmanagement in der kommunalen Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Online-Plattform für das interne Ressourcenmanagement einzurichten, um gebrauchte Möbel, Hardware und andere Gebrauchsmittel innerhalb der kommunalen Verwaltung effizient und nachhaltig zu nutzen.
Begründung:
- Ressourcenschonung: Durch die Wiederverwendung von Mobiliar, Hardware und anderen Gebrauchsmitteln können wir den Verbrauch neuer Ressourcen reduzieren und somit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.
- Kosteneffizienz: Die Wiederverwendung vorhandener Ressourcen spart Anschaffungskosten für neue Gegenstände und reduziert Entsorgungskosten.
- Förderung der Kreislaufwirtschaft: Die Plattform unterstützt den Gedanken der Kreislaufwirtschaft und verlängert die Nutzungsdauer von Verwaltungsgütern.
- Digitalisierung der Verwaltung: Die Einführung einer solchen Plattform fördert die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltungsabläufe.
- Vorbildfunktion: Die Kommune übernimmt eine Vorbildfunktion im Bereich Nachhaltigkeit und Ressourcenmanagement.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde u.a. die Idee einer sogenannten „Möbelbörse“ diskutiert, da durch regelhaft stattfindende Modernisierungen, Bürowechsel, etc. im Neuen Rathaus wie auch in anderen kommunalen Liegenschaften immer wieder Möbel entsorgt werden, die aber mit einem besseren Management im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens noch an anderer Stelle weitergenutzt werden könnten. Momentan kommt es immer wieder vor, dass sich Möbel in den Verwaltungsgängen befinden, die bis zur Entsorgung auch zur Mitnahme/Übernahme durch Dritte zur Verfügung stehen. Eigene Lagerräume, die sich als Möbelbörse eignen könnte, hat die Verwaltung nach eigenen Angaben nicht.
Eine Online-Plattform für nachhaltiges Ressourcenmanagement in der kommunalen Verwaltung könnte hier eine wertvolle Lösung darstellen. Abzugebende Möbel könnten übergangsweise noch in den abzugebenden Büros verbleiben. Auch jenseits von Büromöbel könnte diese Plattform wertvolle Grundlage bieten, um noch nutzbare Gegenstände weitervermitteln zu können.
Auch denkbar ist, dass man – beispielsweise nach einer gewissen Frist – Ressourcen auch für externe Abnehmer*innen und Interessent*innen zugänglich macht. So wäre etwa denkbar, dass Büroschränke, für die sich innerhalb der Stadtverwaltung keine Verwendung mehr finden lässt, an Jugendclubs, Fördervereine, oder auch Privatpersonen vermittelt werden, statt sie zur Entsorgung freizugeben.
Umsetzungsschritte:
1. Entwicklung oder Anschaffung einer benutzerfreundlichen Online-Plattform.
2. Erfassung aller verfügbaren, wiederverwendbaren Ressourcen in der Verwaltung.
3. Schulung der Mitarbeiter zur Nutzung der Plattform.
4. Einrichtung eines Verwaltungsteams zur Koordination der Ressourcenverteilung.
5. Regelmäßige Evaluation und Optimierung des Systems.
Finanzierung:
Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Plattform sollen aus dem bestehenden IT-Budget gedeckt werden. Langfristig werden Einsparungen durch reduzierte Neuanschaffungen und Entsorgungskosten erwartet.
Verwaltungsstandpunkt vom 08.02.2025
Beschlussvorschlag:
Dem Stadtrat zu Leipzig, Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, wird das Konzept zum nachhaltigen Büromöbelmanagement der Stadtverwaltung bis 31.12.2025 zur Kenntnis gegeben.
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig.
Mit der Einführung des nachhaltigen Büromöbelmanagements (NBM) für die Verwaltungsobjekte der Stadtverwaltung ist u. a. eine „Tauschbörse“ für Mobiliar, das im Eigentum der Stadt steht, im Intranet geplant. Damit wird die beantragte interne Plattform hinsichtlich Mobiliar umgesetzt.
Der Antrag ist unzulässig. Die innere Organisation der Stadtverwaltung ist originäre Aufgabe des Oberbürgermeisters, § 53 Abs. 1 SächsGemO.
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat bereits erkannt, dass das zentrale Verwalten von Mobiliar in jeder Hinsicht – Materialeinsatz und haushalterisch – nachhaltiger ist. Wie in der Methodikvorlage zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/26 (VII-DS-09409) angekündigt und festgelegt, wird die Aufgabe ab dem Jahr 2025 zentralisiert. Mit der Einführung des NBM für die Verwaltungsobjekte der Stadtverwaltung ist u. a. eine „Tauschbörse“ für Mobiliar, das im Eigentum der Stadt steht, im Intranet geplant. Bisher waren alle Organisationseinheiten der Stadtverwaltung selbst dafür verantwortlich. Werden Aufgaben, die bisher in den Organisationeinheiten „miterledigt“ wurden, für rund 5.000 Nutzende zentralisiert, sind dafür Ressourcen notwendig. Diese, wenn auch wenigen Ressourcen mussten in der aktuellen Haushaltslage zunächst umgelenkt werden.
Grundsätzlich werden die IT-Endgeräte beim städtischen IT-Dienstleister gemietet. Mobile Endgeräte werden nicht mehr nach einem festen Rollout-Plan ausgetauscht, sondern dann aus dem Betrieb genommen, wenn ihre Funktionalität so eingeschränkt ist, dass damit nicht mehr gearbeitet werden kann. Ausgemusterte Geräte werden, sofern möglich, vom IT-Dienstleister an „Hardware for Future“ weitergegeben, andernfalls erfolgt eine Entsorgung. Für die Herausgabe von Mobiltelefonen wird im Jahr 2025 ein Mietmodell implementiert. Für Mobiltelefone ist eine Mindestnutzungsdauer von bis zu vier Jahren vorgesehen.
Sachstandsbericht
Der Beschluss zum NBM wird als Beschluss des Oberbürgermeisters gefasst und umgesetzt. Die Beschlussvorlage befindet sich bereits im Verfahren. Die Information des Fachausschusses Allgemeine Verwaltung zum Beschluss NBM ist bereits geplant.
Zeitplan
Das Intranet, „Tauschbörse Mobiliar“, wird als Online-Plattform zur ressourcenschonenden Nutzung von Mobiliar innerhalb der Stadtverwaltung bis 01.12.2025 umgesetzt.