Antrag: Einführung von Proxy Voting für Eltern vor und nach der Geburt im Leipziger Stadtrat, den Stadtbezirksbeiräten und den Ortschaftsräten

Antrag vom 20. November 2025

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt bei der Landesregierung für die Implementierung eines Proxy Votings und die dafür notwendigen Änderungen der gesetzlichen Voraussetzungen in der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) und der ergänzenden Verfahrensvorschriften in der Sächsischen Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) einzusetzen.

Begründung:

Für den Leipziger Stadtrat, die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte soll die Einführung von Proxy Voting für Eltern vor und nach der Geburt angestrebt werden.

Durch das Europäische Parlament wurde kürzlich in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (Art.187a) beschlossen, dass Abgeordnete in Fällen von Mutterschaft, Vaterschaft und Krankheit ihr Stimmrecht künftig delegieren können. Dieser Schritt wurde mit großer Mehrheit unterstützt und zeigt, dass es möglich ist, familiäre Verpflichtungen und politische Arbeit zu vereinbaren.

Die Einführung von Proxy Voting für Mütter kurz vor der Geburt und Eltern allgemein nach der Geburt ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Gleichberechtigung in der Politik. Durch diese Maßnahme können Eltern ihre familiären Verpflichtungen besser mit ihren politischen Pflichten in Einklang bringen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass Eltern, die sich in der Kommunalpolitik engagieren, nicht aufgrund von Schwangerschaft oder Elternzeit benachteiligt werden.

Das Beispiel der Europäischen Union zeigt, dass solche Regelungen erfolgreich umgesetzt werden können.

Konkret wird folgende Verfahrensregelung für Leipzig vorgeschlagen:
Eltern (sowohl Mütter als auch Väter) sollen die Möglichkeit haben, ihr Stimmrecht im Stadtrat, im Stadtbezirksbeirat oder in den Ortschaftsräten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes an eine andere Abgeordnete oder einen anderen Abgeordneten zu delegieren. Mütter sollen zudem die Möglichkeit erhalten, drei Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin ihre Stimme zu delegieren. Die Delegation des Stimmrechts muss schriftlich erfolgen und von der delegierenden Person und der delegierten Person unterzeichnet werden. Die delegierte Person muss ebenfalls Mitglied des Stadtrats oder des jeweiligen Stadtbezirksbeirates/ Ortschaftsrates sein. Das Recht soll auch 6 Monate nach einer Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes bestehen.

Durch die Ausweitung dieser Regelung auf Väter wollen wir ein Zeichen für mehr Väter in Elternzeit setzen und sicherstellen, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben, sich um ihre Kinder zu kümmern, ohne ihre politische Arbeit vernachlässigen zu müssen. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Teilhabe von Eltern in der Kommunalpolitik zu erleichtern und somit die Vielfalt und Repräsentativität unserer demokratischen Institutionen zu stärken.

Damit ein solches „Proxy Voting“ rechtlich möglich würde, müsste die SächsGemO selbst geändert werden – u.U. auch die dazugehörige Sächsische Kommunalwahlordnung SächsKomWO).

Betroffen wären insbesondere:

  • §§ 34 ff. SächsGemO – Neuregelung der persönlichen Mandatsausübung und Aufgaben eines Ratsmitglieds.
  • § 36 SächsGemO – Einfügung einer Sondervorschrift zur Stimmrechtsvertretung in genau definierten Fällen (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit).
  • SächsKomWO, insbesondere die Vorschriften zu Teilnahme und Abstimmung in kommunalen Gremien (§ 39 ff.), um die formellen Abläufe für „vertretende Stimmabgabe“.

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