Antrag: Einrichtung von Stillräumen in Bürgerbüros und Wartebereichen der bürgernahen Dienstleistungen
Antrag vom 18. September 2025
Link zum Antrag VIII-A-01790 im Ratsinformationssystem
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum II. Quartal 2026 in allen Bürgerbüros sowie in Wartebereichen bürgernaher städtischer Dienstleistungen Stillräume bzw. Stillbereiche einzurichten. Diese sollen stillenden Personen einen geschützten, würdevollen Rückzugsort bieten, um ihre Kinder während Wartezeiten oder Behördengängen stillen oder Milch abpumpen zu können.
Die Umsetzung soll haushaltsneutral erfolgen. Dabei sind vorhandene Raumressourcen zu nutzen und mit einfachen Mitteln, wie mobilen Sichtschutzwänden und komfortablen Sitzgelegenheiten, umzusetzen.
Begründung:
Bürgerbüros und ähnliche Anlaufstellen der Stadt Leipzig sind zentrale Orte für viele Bürger*innen, an denen es regelmäßig zu längeren Wartezeiten kommt. Für stillende Elternteile stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da derzeit keine Rückzugsmöglichkeiten zum Stillen oder Abpumpen vorgesehen sind. Die bestehenden Wartebereiche sind meist eng und bieten keinerlei Privatsphäre. Während vielerorts bereits Wickelmöglichkeiten oder Spielecken zur Verfügung stehen, fehlen in den großen Bürgerbüros bislang entsprechende Angebote für stillende Personen. Dies steht im Widerspruch zu dem Anspruch der Stadt, familienfreundlich und barrierearm zu agieren.
An uns wurde eine entsprechende Beschwerdelage herangetragen. Wenn es möglich und nötig war, haben Mitarbeiter*innen der Bürgerbüros sogar ihren Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, jedoch können in dieser Zeit keine anderen Kund*innen bedient werden. Dies sollte daher die Ausnahme bleiben. Dem Dilemma der Eltern zwischen dem unaufschiebbaren Hunger der Babys und ein Mindestmaß an Privatsphäre sollten wir darum unbedingt Beachtung schenken.
Die Einrichtung solcher Rückzugsorte verbessert die Aufenthaltsqualität, signalisiert Wertschätzung gegenüber Familien mit Kleinkindern und trägt zur familienfreundlichen Ausgestaltung städtischer Dienstleistungsangebote bei.
Zahlreiche öffentliche Einrichtungen anderer Städte zeigen, dass einfache Stillbereiche, beispielsweise abgetrennte Nischen mit einem bequemen Stuhl und Sichtschutz, mit geringem Aufwand realisierbar sind. Wo möglich, können auch bestehende Nebenräume temporär oder dauerhaft umgewidmet werden.
Die Maßnahme soll haushaltsneutral realisiert werden, indem bestehende Raum- und Möblierungsressourcen genutzt werden. Eine Umsetzung durch einfache Mittel ist kurzfristig und flexibel möglich.
Verwaltungsstandpunkt vom 20. Januar 2026
Alternativvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung prüft in den vom Referat Verwaltungsunterbringung betreuten Verwaltungsobjekten, insbesondere in den Bürgerbüros, wo stillfreundliche Wartezonen im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten und Rahmenvorgaben kostengünstig, im Idealfall haushaltsneutral, eingerichtet werden können.
Sachverhalt:
1. Sachstandsbericht
In den Bürgerbüros werden Still- und Wickelzonen sukzessive eingerichtet. Die bürgerfreundliche Ausstattung ist weiterhin vorgesehen und wird im Standortkonzept Bürgerbüros fortgeschrieben. In den stark frequentierten Bürgerbüros im Gohlis Center, Elsbethstraße 19-25, sowie im Ratzelbogen, Kiewer Straße 3, sind bereits räumlich abgetrennte Still- und Wickelmöglichkeiten vorhanden. Für das Bürgerbüro Mitte in der Otto-Schill-Straße 2 wird eine räumliche Lösung für einen Still- und Wickelbereich im Moment geprüft.
Auch in weiteren Verwaltungsobjekten mit Wartezonen bürgernaher Dienstleistungen sind Still- und Wickelzonen bereits vorhanden oder geplant. So steht z. B. im Stadthaus, Burgplatz 1, ein Still- und Wickelraum schon zur Verfügung. Im Wartebereich in der (ehemaligen) Messehalle 12, zweiter Bauabschnitt, ist mit Erstbezug ein Still- und Wickelraum geplant. Auch für den zukünftigen Wartebereich des Allgemeinen Sozialdienstes in der Rohrteichstraße – Umzug im Jahr 2026 – wird eine Still- und Wickelzone geplant.
Die Stadtverwaltung ist an die gesetzlichen Vorgaben u. a. zum Brandschutz und Unfallschutz, insbesondere für Kinder, sowie an die Arbeitsstättenverordnung und ihre zahlreichen Arbeitsstättenrichtlinien gebunden, wenn sie Still- und Wickelbereiche anbietet. Das eingesetzte Mobiliar muss geeignet sein und den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ausreichende Fluchtwege müssen sichergestellt werden. Gebrauchtes Mobiliar erfüllt regelmäßig nicht die Anforderungen an geeignetes Mobiliar für Still- und Wickelräume.
Es kommt vor, dass Planungen insbesondere von Still- und Wickelecken aus Gründen des Flächenbedarfs, u. a. Sichtschutz, insbesondere mobiler Sichtschutz etc., nicht umgesetzt werden können.
2. Zeitplan
Es befindet sich aktuell ein Standortkonzept für die Bürgerbüros in Entwicklung. Wenn die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird auch Still- und Wickelmobiliar, wo baulich und rechtlich möglich, ergänzt bzw. weiterhin vorhanden sein. Dabei sollen die stark frequentierten Bürgerbüros priorisiert werden.