Antrag: Einrichtung von Stillräumen in Bürgerbüros und Wartebereichen der bürgernahen Dienstleistungen
Antrag vom 18. September 2025
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum II. Quartal 2026 in allen Bürgerbüros sowie in Wartebereichen bürgernaher städtischer Dienstleistungen Stillräume bzw. Stillbereiche einzurichten. Diese sollen stillenden Personen einen geschützten, würdevollen Rückzugsort bieten, um ihre Kinder während Wartezeiten oder Behördengängen stillen oder Milch abpumpen zu können.
Die Umsetzung soll haushaltsneutral erfolgen. Dabei sind vorhandene Raumressourcen zu nutzen und mit einfachen Mitteln, wie mobilen Sichtschutzwänden und komfortablen Sitzgelegenheiten, umzusetzen.
Begründung:
Bürgerbüros und ähnliche Anlaufstellen der Stadt Leipzig sind zentrale Orte für viele Bürger*innen, an denen es regelmäßig zu längeren Wartezeiten kommt. Für stillende Elternteile stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da derzeit keine Rückzugsmöglichkeiten zum Stillen oder Abpumpen vorgesehen sind. Die bestehenden Wartebereiche sind meist eng und bieten keinerlei Privatsphäre. Während vielerorts bereits Wickelmöglichkeiten oder Spielecken zur Verfügung stehen, fehlen in den großen Bürgerbüros bislang entsprechende Angebote für stillende Personen. Dies steht im Widerspruch zu dem Anspruch der Stadt, familienfreundlich und barrierearm zu agieren.
An uns wurde eine entsprechende Beschwerdelage herangetragen. Wenn es möglich und nötig war, haben Mitarbeiter*innen der Bürgerbüros sogar ihren Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, jedoch können in dieser Zeit keine anderen Kund*innen bedient werden. Dies sollte daher die Ausnahme bleiben. Dem Dilemma der Eltern zwischen dem unaufschiebbaren Hunger der Babys und ein Mindestmaß an Privatsphäre sollten wir darum unbedingt Beachtung schenken.
Die Einrichtung solcher Rückzugsorte verbessert die Aufenthaltsqualität, signalisiert Wertschätzung gegenüber Familien mit Kleinkindern und trägt zur familienfreundlichen Ausgestaltung städtischer Dienstleistungsangebote bei.
Zahlreiche öffentliche Einrichtungen anderer Städte zeigen, dass einfache Stillbereiche, beispielsweise abgetrennte Nischen mit einem bequemen Stuhl und Sichtschutz, mit geringem Aufwand realisierbar sind. Wo möglich, können auch bestehende Nebenräume temporär oder dauerhaft umgewidmet werden.
Die Maßnahme soll haushaltsneutral realisiert werden, indem bestehende Raum- und Möblierungsressourcen genutzt werden. Eine Umsetzung durch einfache Mittel ist kurzfristig und flexibel möglich.