Antrag: Elektromobilität stärken - Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Leipzig (Neufassung)

Beschlussvorschlag in der Neufassung vom 10. August 2017:

  1. Die Stadt erarbeitet eine stadtteilbezogene Bedarfsanalyse zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für das gesamte Stadtgebiet bis IV. Quartal 2018 und einen ein zeitlich untersetzten Maßnahmeplan zum weiteren Ausbau der stadtteilbezogenen Ladeinfrastruktur mit dem Ziel der deutlichen Verbesserung der Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in Wohnquartieren außerhalb der Innenstadt. Dabei sollen auch Kooperations- und Finanzierungspartner einbezogen und benannt werden.
  2. Während dieser Erarbeitungszeit werden in allen Stadtteilen an geeigneten Stellen erste Ladestationen zumindest in begrenzter Stückzahl geschaffen. Hierzu ist die kurzfristige Kooperation mit Partnern anzustreben.


Begründung:

Leipzig ist mit der Anzahl der errichteten Ladestationen für Elektrofahrzeuge hinsichtlich einer deutschlandweiten Betrachtung gut aufgestellt. Diese Einschätzung, reduziert auf die Anzahl der Ladepunkte ist jedoch nicht befriedigend, wenn man eine stadtteilbezogene Bestandsaufnahme macht. Hier besteht in Leipzig ein großer Bedarf, da ein wesentlicher Teil der Ladestationen im oder rund um den Innenstadtring gelegen sind. Ein Blick auf die Chargemap zeigt fehlende Angebote beispielsweise im Waldstraßenviertel, im Zentrum-Nordwest, Südvorstadt, Schleußig, Plagwitz, Reudnitz etc. In den überwiegenden Stadtteilen befinden sich maximal eine Ladestation.
Gerade auch nach dem Skandal um gefälschte Abgaswerte steigt das Bewusstsein zu einer Hinwendung zu Angeboten des Umweltverbundes und der individuellen Elektromobilität. Letzterer muss jedoch auch in den Wohnquartieren eine adäquate Ladeinfrastruktur geboten werden, statt diese in der Hauptsache im Bereich der Innenstadt vorzuhalten.

Mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und dem Cluster Energie und Umwelttechnik hat die Stadt eine eigene Verwaltungsstruktur, die sich sehr intensiv mit dem Thema der Förderung der Elektromobilität auseinandersetzt. Das während des laufenden Antragsverfahrens vom Stadtrat beschlossene Maßnahme- und Umsetzungskonzept „Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität“ formuliert zwar in den Maßnahmen B1, C2 und C6 die Ausweisung weiterer Park- und Ladeflächen für E-Fahrzeuge, die Förderung von E-Carsharing-Angeboten in den Stadtquartieren sowie den bedarfsgerechten Ausbau diskriminierungsfreier Ladeinfrastruktur. Dennoch gehen diese Maßnahmen gerade auch hinsichtlich der avisierten Zeiträume nicht weit genug, um letztlich  eine Änderung von Mobilitätsroutinen und Verhaltensmustern anzuregen.

Es ist zwar korrekt, dass insbesondere auch die Automobilindustrie und auch Wohnungsbaugesellschaften in die Finanzierung eingebunden werden müssen, statt die Kosten einseitig der öffentlichen Hand zu überlassen und auch ein einheitliches Lade- und Abrechnungskonzept im Sinne eines zumindest kostendeckenden Geschäftsmodells zu finden. Dennoch braucht es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt eines dringlichen Anreizes, um in den Stadtteilen, außerhalb der zunächst ausreichend ausgestatteten Innenstadt Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Nur so werden Menschen, die aufgrund des Dieselskandals um gefälschte Abgaswerte gewillt sind, von ihrem Verbrennungsfahrzeug zu einem E-Auto zu wechseln, weil sie auch künftig nicht auf ein eigenes Auto verzichten können und wollen. Daher muss die öffentliche Hand aufgrund ihres Interesses und ihrer Pflicht zur Luftreinhaltung das bestehende Ladenetz auf die Stadtteile in zunächst begrenzter Stückzahl ausweiten. Der weitere Ausbau muss dann einerseits der wachsenden Nachfrage als auch dem Ergebnis der Bedarfsanalyse folgen.  

Es ist somit zu befürchten, dass bei einem Verschieben weiterer Maßnahmen auf das Jahr 2019, wie im Verwahltungsstandpunkt suggeriert, die weitere Entwicklung der Elektromobilitätsförderung in Leipzig stagniert. Aufgrund der Herausforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und Gesundheitsförderung muss diese jedoch einen dringenden Schub erhalten.

Hier gehts zum Ursprungsantrag und der dazugehörenden Verwaltungsmeinung

Beschluss der Ratsversammlung am 23. August 2017

Der Antrag wurde mit 24/27/5 vom Stadtrat, insbesodere durch Stimmen von CDU, AFD und FDP abgelehnt.

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