Antrag: Erhöhung der Mittel für Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe (Leistungsbereiche der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Beschlussvorschlag für 2015:

  1. Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird um 700.000,- Euro erhöht.

  2. Der erhöhte Zuschuss des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendpauschale) in Höhe von 300.000,- Euro wird zusätzlich für Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.


Beschlussvorschlag für 2016:

  1. Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird um 1,2 Mio. Euro erhöht.

Begründung

Das Budget zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11), der Jugendverbände (§ 12), der Jugendsozialarbeit (§ 13), des Kinder- und Jugendschutzes (§ 14) und der Erziehung in der Familie (§ 16) SGB VIII ist seit Jahren unterfinanziert. Hintergrund dafür sind wachsende Anforderungen an die Kinder- und Jugendarbeit, eine stetig wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen, eine Erhöhung der Jugendquote, jährlich steigende Personal- und Sachkosten und Kürzungen in der Vergangenheit. Nach fachlicher Einschätzung fehlen 1 Mio. Euro, um alle notwendigen Angebote entsprechend Jugendhilfeplanung aufrecht zu erhalten. Es drohen Schließungen und Leistungskürzungen, insbesondere bei den Offenen Treffs, Angeboten der Jugendkultur- und -medienarbeit und auch beim Jugendschutz. 

Die Kostensteigerungen werden sich fortsetzen (anstehende Tariferhöhungen). Der Fördertopf ist entsprechend dynamisch anzupassen.


Verwaltungsmeinung:

Zustimmung
Im Planentwurf 2015/2016 sind für die Förderung der Vereine und Verbände insgesamt 8.877.250 € eingestellt. Der Erhöhung des Budgets, zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe (§§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII), wird in der beantragten Höhe von 1.000.000 € in 2015 zugestimmt.

Davon erfolgt eine Deckung im Haushaltsjahr 2015 i.H. von 300.000 € aus zusätzlichen zweckgebundenen Erträgen, die aus der Jugendpauschale aufgrund steigender Kinder- und Jugendzahlen in Höhe von rd. 300.000 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 erwartet werden.


Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:

Zustimmung zu beiden Anträgen

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