Antrag: Erhalt des stadtbildprägenden Silberahorns am Wilhelm-Leuschner-Platz durch Anpassung der Baukörper
Antrag vom 16. Oktober 2025
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt ohne grundsätzliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz", eine geringfügige Verschiebung oder Anpassung der geplanten Baukörper der Juristischen Fakultät mit dem Ziel des Erhalts des stadtbildprägenden Silberahorns sowie des benachbarten Bergahorns zwischen dem geplanten Naturkundemuseum und der Juristischen Fakultät zu prüfen und im Rahmen des für 2026 geplanten Architektenwettbewerbs für die Juristische Fakultät den Erhalt beider Bäume als verbindliche Vorgabe für die teilnehmenden Architekturbüros festzuschreiben.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat im 1. Quartal 2026 vorzulegen.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz" sieht in seiner aktuellen Fassung den Verlust der stadtbildprägenden Einzelbäume zwischen dem geplanten Naturkundemuseum und der Juristischen Fakultät, des mindestens 80 Jahre alten Silberahorns und des benachbarten Bergahorns, vor.
Durch die aktuelle Verzögerung des Architektenwettbewerbs für die Juristische Fakultät bis ins Jahr 2026, wie von der LVZ am 28. Juli 2025 berichtet, ergibt sich ein zeitlicher Spielraum, um die Baulinien zu überprüfen und anzupassen. Diese Verzögerung bietet die Chance, im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes die Festsetzungen des Bebauungsplanes ohne grundlegende Neuauslegung nachzubessern.
Der Erhalt des Silberahorns und weiterer Bäume würde nicht nur das Stadtbild am künftigen Wilhelm-Leuschner-Platz positiv beeinflussen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Biodiversität leisten. Gerade am geplanten Naturkundemuseum sollten alte, stadtbildprägende Bäume als lebendige Zeugen der Natur erhalten bleiben.
Eine geringfügige Anpassung der Bebauung für die Juristische Fakultät könnte den Erhalt des Silberahorns und ggf. weiterer Bäume ermöglichen, ohne die grundsätzlichen Planungsziele zu gefährden. Dies wäre möglicherweise sogar im Sinne des Bundesrechnungshofes mit Einsparungen verbunden, da Fällungs- und Ausgleichsmaßnahmen entfallen könnten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte bereits im Jahr 2023 einen Änderungsantrag zum Satzungsbeschluss eingebracht, der eine Abweichung von der Baulinie zum Erhalt des Baumbestandes vorsah. Dieses Ansinnen wird mit dem vorliegenden Antrag wieder aufgegriffen und konkretisiert.
Der Erhalt alter Bäume ist besonders wichtig, da neu gepflanzte Bäume Jahrzehnte benötigen, um die gleiche ökologische Wirksamkeit zu entfalten. Ein 80 Jahre alter Baum wie der Silberahorn kann nicht kurzfristig ersetzt werden und stellt ein wertvolles Naturerbe dar, das es zu bewahren gilt.