Antrag: Erhöhung der Sicherheit an Seen

Beschlussvorschlag

Zur Erhöhung der Sicherheit an Seen für Badende werden im Amt für Stadtgrün und Gewässer in den Haushaltsjahren 2023 und fortfolgende jeweils 50.000 EUR zusätzlich bereitgestellt.

Begründung

Mit Beschluss vom 10.06.2020 hat der Stadtrat ein umfassendes Konzept für die Erhöhung der Sicherheit an Seen beauftragt (VII-A-00751). Neben einer Rettungswacht an größeren Seen sind an kleineren Seen niedrigschwellige und weniger aufwändige Maßnahmen wie Rettungsringe, Hinweis- und Warnschilder angezeigt, um zu warnen und schnell helfen zu können. Dies trifft nicht zuletzt auch auf Gewässer zu, die nicht als Badegewässer ausgewiesen sind und/oder eine eingeschränkte Wasserqualität aufweisen.

Alternativvorschlag der Verwaltung vom 15. Mai 2024

  1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2023 ein Rechtsgutachten beauftragt wurde, in dem insgesamt sieben Seen auf den rechtlichen Status „Badegewässer“ untersucht wurden. In Abhängigkeit der Ergebnisse des Rechtsgutachtens werden anschließend investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an rechtlich bestätigten Badegewässern sowie an weiteren, zum Baden genutzten Gewässern in der Stadt Leipzig umgesetzt.
  2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass am 14.05.2024 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters die Vorlage VII-DS-08629 „Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern“ (Anlage zum Verwaltungsstandpunkt) beschlossen wurde.

Begründung:

Quartiersnahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote:

Der Ausbau der Sicherungsinfrastruktur erhöht quartiersnah die Nutzungsmöglichkeiten für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leipzig und schafft für alle Generationen sichere Sport- und Freiraumangebote.

Attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort sowie Sichere Stadt: Die Erhöhung der Sicherheit an den Seen kann zu einer Attraktivitätssteigerung der jeweiligen Orte beitragen, da die Nutzung und Erlebbarkeit damit verbessert und ausgebaut wird. Neben Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig und seiner Nachbargemeinden kommt diese Infrastruktur gleichzeitig auch Touristinnen und Touristinnen der Region zugute.

In der parallel zum Verwaltungsstandpunkt erarbeiteten Vorlage VII-DS-08629 „Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern“ wird der Sachverhalt bereits berücksichtigt, sodass dem Antrag vollumfänglich zugestimmt wird.

Die Maßnahmen, welche die Sicherheit an Leipziger Gewässern betreffen, sind Bestandteil der o. g. Vorlage VII-DS-08629 „Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern“.  Die Mittel aus diesem Haushaltsantrag gehen in diese Vorlage ein.

Beschluss in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 14.05.2024 (Vorlage VII-DS-08629 „Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern“):

  1. 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, notwendige Maßnahmen zur „Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern” zu ergreifen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
  2. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem ersten Schritt bis zur Saison 2026 an einem geeigneten Standort am Nordufer des Cospudener Sees eine Wasserrettungsstation zu errichten. Bis zur Inbetriebnahme soll mit den Leistungserbringern eine Übergangslösung für den Sommer 2025 (Stoßzeiten) gefunden werden.
    3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Betreibung der Wasserrettungsstation am Nordufer des Cospudener Sees nach Errichtung der Infrastruktur ab dem IV. Quartal 2025 auszuschreiben.
    4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Einordnung der Auszahlungen für notwendige Infrastruktur/ den Bau einer Wasserrettungsstation am Cospudener See in Höhe von 350.000 € für das Haushaltsjahr 2025 erfolgen soll. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026.
    5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Einordnung der Aufwendungen für die Betreibung der Wasserrettungsstation am Cospudener See in Höhe von voraussichtlich 210.000 € pro Jahr ab dem Haushaltsjahr 2026 ff. erfolgen soll. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026.
    6. Der Stadtrat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die zur Erledigung der umfangreichen Aufgaben für das Projekt „Erhöhung der Sicherheit an Leipziger Gewässern” notwendige Personalstelle im Umfang von 1,0 VzÄ im Amt für Stadtgrün und Gewässer ab dem 01.07.2024 dauerhaft geschaffen wird.
    7. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die im Haushaltsjahr 2027 ff. entsprechend Anlage „Aktualisierung Übergangsmodell WRD Stand Juni 2023“ anfallenden Folgekosten für Instandhaltung und Unterhaltung der Infrastruktur/ der Wasserrettungsstation am Cospudener See von 15.000 € innerhalb des gesamtstädtischen Haushaltes gedeckt werden sollen. Über eine Aufstockung des vorhandenen Budgets des Fachamtes ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2027/2028 zu entscheiden.
    8. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Einordnung der Aufwendungen für die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung bzw. Erhöhung der Sicherheit an sieben im Jahr 2023 begutachteten Gewässern in Höhe von 150.000 € für das Haushaltsjahr 2025 erfolgen soll. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026. Wasserrettungsstationen werden an diesen Gewässern nicht errichtet.
    9. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass sich u. a. aus dem Monitoring der Wasserrettung sowie der rechtlichen Begutachtung der rund 100 weiteren Standgewässer weitere, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbare (investive) Maßnahmen ergeben können. Diese werden zu gegebenem Zeitpunkt im Rahmen weiterer Beschlussvorlagen dargelegt.

Beschluss der Ratsversammlung vom 22. Mai 2024

Der Antrag wurde mehrheitlich von der Ratsversammlung beschlossen.

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