Antrag: Erinnern an das ehemalige Durchgangsheim Leipzig-Connewitz bzw. Heiterblick
Antrag vom 13. Januar 2022
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei geeigneten Partnern aus Wissenschaft (bspw. Universität, HTWK) und Betroffenenverbänden (bspw. Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) e.V.) für eine Aufarbeitung der Arbeit des früheren Durchgangsheims in der Neudorfgasse 1 bzw. Torgauer Str. 351 einzusetzen. Für die Aufarbeitung sollen Zeitzeugen, wenn möglich ehemalige Insass*innen, bestehende Gedenkstätten wie der ehemalige geschlossene Jugendwerkhof Torgau, der Verein UOKG e.V. und die engagierte Zivilgesellschaft einbezogen werden.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Standortes Neudorfgasse 1 in Connewitz in angemessener Weise einen Ort des Gedenkens einzurichten und diesen in die in Erarbeitung befindliche „Konzeption zur Erinnerungskultur" aufzunehmen.
Begründung
In der Neudorfgasse 1 in Leipzig-Connewitz (bis 1977) und später in der Torgauer Straße 351 (ab 1977 im bzw. ab 1982 benachbart zum Spezialkinderheim) existierte ein Durchgangsheim der DDR. Die Durchgangsheime waren dem Heimsystem der DDR vorgelagert mit der Funktion, als erste Anlaufstelle Kinder aufzunehmen, um sie dann an weitere Heime zu verweisen.
Dabei waren die Durchgangsheime, darunter das Durchgangsheim in der Neudorfgasse, später Torgauer Straße, nicht den Kreisen bzw. Jugendämtern, sondern den Spezialkinderheimen und damit gemeinsam mit den Jugendwerkhöfen als sogenannte Korrekturanstalten den Bezirken bzw. dem Volksbildungsministerium unterstellt. Die Durchgangseinrichtungen unterlagen letztlich einer Zweckentfremdung durch die Sicherheitsorgane der DDR und bis zur Auflösung der großen D-Heime 1987 existierten keine pädagogischen Konzepte. Ihre Aufgabe bestand vorrangig darin, die Kinder und Jugendlichen fluchtsicher unterzubringen, entsprechend verschärfte Sicherheitsbestimmungen wurden im Zuge des Baus der innerdeutschen Mauer erlassen. (Vgl. Anke Dreier-Horning „Die Durchgangseinrichtungen der DDR – der lange Arm der Erziehungsdiktatur“ [1])
Den Kindern und Jugendlichen wurde kaum Schulbildung zugestanden, die Privatsphäre und das Eigentum der Kinder waren nicht geschützt. Oft trafen Untersuchungshäftlinge auf politisch Verfolgte, Kinder die aufgrund familiärer Zwischenfälle eine Unterkunft brauchten und aus anderen Heimen geflohene Kinder. Zeugen berichten von Gewalt durch das Personal, welches für diese Aufgabe nicht entsprechend ausgebildet war. Auch die vergitterten Fenster und hohen Mauern unterstrichen den die Freiheit entziehenden Charakter für die Insass*innen. (Vgl.: Dr. Christian Sachse: „Informationen und historischer Kontext zum D-Heim Leipzig, Neudorfgasse“; siehe Anlage)
Schon zu DDR-Zeiten wurde versucht, die Zustände in den Durchgangsheimen zu verbessern, 1987 wurden diese dann offiziell geschlossen, in einigen Fällen lediglich umgewandelt in Jugendwerkhöfe oder Aufnahmeeinrichtungen der Jugendhilfe.
Die bedrückende Geschichte der betroffenen Kinder und Jugendlichen und des Unrechts, das ihnen widerfahren ist, ist bis heute noch wenig aufgearbeitet und kaum im öffentlichen Bewusstsein präsent. Ehemalige Insass*innen von sogenannten „Durchgangsheimen“ wurden 2010 zwar ins Bundesrehabilitationsgesetz aufgenommen, es wurden jedoch kaum Verfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht. Unter anderem im Sächsischen Staatsarchiv gibt es umfangreiche Unterlagen, die eine weitere Aufarbeitung der Arbeit des Leipziger D-Heims ermöglichen würden. [2]
Es wäre angemessen, wenn diese durch interessierte wissenschaftliche Einrichtungen wie etwa die Universität oder HTWK Leipzig ggf. auch in Kooperation mit dem bereits aktiven Verband UOKG, bestehenden Gedenkstätten wie dem ehemaligen Jugendwerkhof Torgau und ehemaligen Betroffenen vorangetrieben werden würde.
In Leipzig gibt es bislang keinen Ort, an dem Betroffene innehalten können, ihre Geschichten erzählt und die Erinnerung wachgehalten werden kann. Am heutigen Polizeirevier im brandenburgischen Bad Freienwalde hingegen, welches früher als Durchgangsheim genutzt wurde, erinnert heute eine Informationstafel an das ehemalige „Kindergefängnis“. [3] Eine solche oder ähnliche Form des Gedenkens wäre für Leipzig wünschenswert. Hierfür käme in erster Linie der ehemalige Standort des D-Heims in Connewitz, zusätzlich aber auch der spätere Standort in Heiterblick in Frage.
[1] https://aufarbeitung.brandenburg.de/wp-content/uploads/2019/02/Die-Durchgangseinrichtungen-der-DDR_Anke-Dreier-Horning.pdf
[2] https://archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?oid=04.01.04&bestandid=22178&syg_id=&_ptabs=%7B%22%23tab-veroeffentlichung%22%3A1%7D#veroeffentlichung
[3]https://www.kindergefaengnisbadfreienwalde.de
Verwaltungsstandpunkt vom März 2022
Alternativer Beschlussvorschlag
Das Erinnern an das Durchgangsheims Leipzig-Connewitz/Heiterblick in das Konzept Erinnerungskultur aufzunehmen wird geprüft. Für eine sachgerechte Aufarbeitung des Themas einschließlich der angeregten Befragung von Zeitzeug/-innen empfiehlt die Stadtverwaltung die Hinzuziehung externer wissenschaftlicher Expert/-innen. Vorschläge zur Einrichtung eines Gedenkorts können in die beim Kulturamt gepflegte Impulsliste für das Haus- und Gedenktafelprogramm zur Umsetzung ab 2026 aufgenommen werden.
Zusammenfassung:
In der Neudorfgasse 1 in Leipzig-Connewitz (bis 1977) und später in der Torgauer Straße 351 (ab 1977 im bzw. ab 1982 benachbart zum Spezialkinderheim) existierte ein Durchgangsheim der DDR. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteur/-innen und Zeitzeug/-innen soll eine Auseinandersetzung mit der Arbeit des früheren Durchgangsheims stattfinden und ein Ort des Gedenkens in Standortnähe errichtet werden. Außerdem soll das Gedenken an das ehemalige Durchgangsheim in das Konzept Erinnerungskultur der Stadt Leipzig aufgenommen werden.
Strategische Ziele - Leipzig schafft soziale Stabilität: lebenslanges Lernen.
Das Gedenken an die Durchgangsheime der DDR ist ein Thema von nationaler Tragweite. In Leipzig gibt es bislang keinen Ort, an dem an diesen Teil der DDR-Geschichte erinnert wird. Somit stellt das ehemalige Durchgangsheim Leipzig-Connewitz/Heiterblick einen Ort dar, an dem Betroffenen innehalten können, ihre Geschichte erzählen und die Erinnerung wachgehalten werden kann. Die Aufarbeitung der Opfergeschichten und das Erinnern an die Durchgangsheime der DDR ist ein maßgeblicher Bestandteiler kommunaler Bildung und sollte dementsprechend vermittelt und sichtbar gemacht werden.
Begründung
Schätzungen zufolge gab es in der DDR zwischen 400.000 und 800.000 Heimkinder. In den neuen Bundesländern gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung nur zwei Erinnerungszeichen zu diesem Themenkomplex - so in der Gedenkstätte „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ sowie eine Gedenktafel an das frühere Durchgangsheim Alt-Stralau 34, welches sich in den Räumen der heutigen Thalia-Grundschule in Berlin Friedrichshain befindet. In Leipzig selbst gibt es keine Einrichtung und keinen Erinnerungsort, welcher die staatliche Willkür der DDR im Bereich der Jugendhilfe darstellt.
Das ehemalige Durchgangsheim in der Neudorfgasse 1 in Connewitz ist ein Beispiel für die repressiven Zustände, die es in diesen Einrichtungen bis 1987 gegeben hat. Prügel, militärischer Drill, Essensentzug gehörten dort zum Alltag. Auflehnung wurde mit Arrest in Isolationszellen bestraft.
Mit einem Erinnerungszeichen kann dazu angeregt werden, sich mit der Geschichte des Heims auseinanderzusetzen, des Schicksals der Heimkinder zu gedenken und damit die Erinnerung an die Leidtragenden wachzuhalten. Gerade für Betroffenen ist eine sichtbare Erinnerung ein Zeichen, dass ihr Schicksal von der Stadtgesellschaft nicht vergessen und anerkannt wird.
Für eine sachgerechte Aufarbeitung dieses bisher kaum erschlossenen Themas einschließlich der angeregten Befragung von Zeitzeugen empfiehlt die Stadtverwaltung die Hinzuziehung externer wissenschaftlicher Experten, bspw. über das Historische Seminar der Universität Leipzig.
Hinzuweisen ist darauf, dass es sich um einen Bereich an DDR-Unrecht handelt, der mit nicht kommunalen, sondern staatlichen Trägern verbunden ist. Waren diese Durchgangsheime in der DDR doch Teil der Jugendhilfe und damit dem Volksbildungsministerium unterstellt. Daher wird eine entsprechende Aktenüberlieferung - soweit vorhanden - heute im Sächsischen Staatsarchiv liegen oder auch durch die Querverbindungen mit den Sicherheitsorganen der DDR auch in der BStU. In den Beständen des Stadtgeschichtlichen Museums und vermutlich auch des Stadtarchivs sind hingegen eher keine Unterlagen zu erwarten.
Es wird angeregt, die Stiftung Anerkennung und Hilfe zu beteiligen. Diese wurde von der Bundesregierung, allen Ländern und der evangelischen und katholischen Kirche errichtet. Aufgabe ist es unter anderem, Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden, zu unterstützen sowie Leid- und Unrechtserfahrungen intensiv zu erforschen sowie Art und Umfang der Geschehnisse nachvollziehbar zu machen.
Darüber hinaus wird angeregt, den Forschungsverbund TESTIMONY – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung einzubinden. Der Forschungsverbund widmet sich der Erforschung von Bedingungen und Folgen der Unterbringung in Kinderheimen und Jugendwerkhöfen der DDR. Die Leipziger Gruppe des Verbundes an der Universität Leipzig forscht zu den psychosozialen Auswirkungen und hat die Koordination des Projektes inne. Ansprechpartner sind Prof. Dr. Heide Glaesmer und Dr. Maya Böhm (www.testimony-studie.de, Telefonnummer: 0341 9718815, E-Mail: testimony@medizin.uni-leipzig.de).
Das Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V. bietet seine Unterstützung für die Aufarbeitung und die historisch politische Bildungsarbeit zu diesem wichtigen Themenkomplex an. Außerdem sollte auch die Initiative Riebeckstraße 63 und in Leipzig lebende Betroffene für die Aufarbeitung der Geschichte des Durchgangsheimes eingebunden werden.
Die Initiative Riebeckstraße 63 e. V. entwickelt seit 2018 einen Gedenk-, Lern- und Begegnungsort am historischen Gebäudekomplex Riebeckstraße. Ziel ist es, die Geschichte des Ortes als Zwangsanstalt, als Deportationsort in der Zeit des Nationalsozialismus, als Ort der Euthanasieverbrechen und als Ausgrenzungs- und Demütigungsort in der DDR-Zeit im Rahmen der venerologischen Station aufzuarbeiten, öffentlich zu machen und hier ein Gedenken zu entwickeln.
Das Haus- und Gedenktafelprogramm der Stadt Leipzig wird im Fünf-Jahresrhythmus auf Grund von Vorschlägen aus allen Bereichen der Gesellschaft entwickelt. Die geprüfte Vorschlagsliste der Verwaltung wird turnusmäßig vom Fachausschuss Kultur begutachtet und bestätigt. Dies ist für den Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2025 erfolgt. Darüber hinaus können weitere Vorschläge zur Erinnerung in Form einer Gedenktafel in die beim Kulturamt gepflegte Impulsliste für das Haus- und Gedenktafelprogramm zur Umsetzung ab 2026 aufgenommen werden.
Zudem wird geprüft, das Erinnern an das ehemalige Durchgangsheim Leipzig-Connewitz bzw. Heiterblick in das Konzept Erinnerungskultur aufzunehmen.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
Ab 2022: Prüfung der Übernahme in das Konzept Erinnerungskultur
Ab 2026: Einreichung von Vorschlägen zur Einrichtung eines Gedenkorts für die Impulsliste Haus- und Gedenktafelprogramm des Kulturamts
Beschluss der Ratsversammlung am 13. April 2022
Der Antrag wurde von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit angenommen.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 3.11.2022
zu 1: in Arbeit
Das Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V. hat seine Unterstützung für die weitere Begleitung dieses Themas angeboten. Ergänzend können externe wissenschaftliche Expert/-innen und Betroffenenverbänden für eine sachgerechte Aufarbeitung dieses Themas einschließlich der angeregten Befragung von Zeitzeugen einbezogen werden.
zu 2: noch nicht begonnen
Erst wenn der Beschlusspunkt 1 und die „Konzeption zur Erinnerungskultur" (Teil des Beschlusspunktes 2) umgesetzt ist, kann die Umsetzung eines Gedenkortes angegangen werden. Die Erarbeitung der „Konzeption zur Erinnerungskultur“ obliegt dem Dezernat Kultur. Das Konzept wird jedoch nicht darlegen, ob in Leipzig-Connewitz bzw. Heiterblick der Gedenkort umgesetzt werden kann.
Das Haus- und Gedenktafelprogramm der Stadt Leipzig wird im Fünf-Jahresrhythmus auf Grund von Vorschlägen aus allen Bereichen der Gesellschaft entwickelt. Die geprüfte Vorschlagsliste der Verwaltung wird turnusmäßig vom Fachausschuss Kultur begutachtet und bestätigt. Dies ist für den Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2025 erfolgt. Weitere Vorschläge zur Erinnerung in Form einer Gedenktafel können in die beim Kulturamt gepflegte Impulsliste für das Haus- und Gedenktafelprogramm zur Umsetzung ab 2026 aufgenommen werden.
Im Zuge der wissenschaftlichen Untersuchung sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines Gedenkorts an der Torgauer Str. 351 sinnvoller und attraktiver ist als in der Neudorfstraße 1.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 08.05.2023
zu 1: in Arbeit
Das Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V. hat seine Unterstützung für die weitere Begleitung dieses Themas angeboten. Ergänzend können externe wissenschaftliche Expert/-innen und Betroffenenverbänden für eine sachgerechte Aufarbeitung dieses Themas einschließlich der angeregten Befragung von Zeitzeugen einbezogen werden. Die Stadt plant im III. Quartal 2023 eine wissenschaftliche Stellungnahme zu beauftragen. Grundlage ist u.a. das „Konzept Erinnerungskultur der Stadt Leipzig“, das sich gegenwärtig im internen Mitzeichnungsverfahren befindet. Das Konzept sieht das Heranziehen von wissenschaftlichen Expertisen als eine von sechs Maßnahmen zu dessen Umsetzung vor. Die wissenschaftliche Stellungnahme soll im III. Quartal 2023 beauftragt werden.
zu 2: noch nicht begonnen
Erst wenn der Beschlusspunkt 1 und die „Konzeption zur Erinnerungskultur" (Teil des Beschlusspunktes 2) umgesetzt sind, kann die Umsetzung eines Gedenkortes angegangen werden.
Das Konzept müsste grundsätzlich erörtern, welches Format des Erinnerns angemessen ist, beispielsweise ob das Gedenken tatsächlich an einem „authentischen Ort“ bzw. in dessen Nähe baulich verhaftet sein soll oder ob dieses ggf. auch in Form von Projekten und Veranstaltungen (temporäre Ausstellung, Publikationen, digitale Plattform) gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnern etc. erfolgen könnte. Sollte eine bauliche Umsetzung in Betracht gezogen werden, müsste im Zuge der wissenschaftlichen Untersuchung geprüft werden, ob die Einrichtung eines Gedenkorts an der Torgauer Str. 351 sinnvoller und attraktiver ist als in der Neudorfstraße 1.
Hinweis:
Das Haus- und Gedenktafelprogramm der Stadt Leipzig wird im Fünf-Jahresrhythmus aufgrund von Vorschlägen aus allen Bereichen der Gesellschaft entwickelt. Die geprüfte Vorschlagsliste der Verwaltung wird turnusmäßig vom Fachausschuss Kultur begutachtet und bestätigt. Dies ist für den Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2025 erfolgt. Weitere Vorschläge zur Erinnerung in Form einer Gedenktafel können in die beim Kulturamt gepflegte Impulsliste für das Haus- und Gedenktafelprogramm zur Umsetzung ab 2026 aufgenommen werden.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 27.11.2023
in Arbeit
zu 1: in Arbeit
Entscheidend ist das Einbeziehen einer externen wissenschaftlichen Expertise zur Aufarbeitung des Themas. Dazu wurde mit einer ausgewiesenen Wissenschaftlerin am Universitätskliniken Leipzig Kontakt aufgenommen und um ein Gutachten gebeten. Gegenwärtig wird ein entsprechendes Angebot erstellt. Grundlage für die Beauftragung ist u.a. das „Konzept Erinnerungskultur der Stadt Leipzig“, das am 16. November 2023 vom Stadtrat beschlossen wurde. Das Konzept sieht das Heranziehen von wissenschaftlichen Expertisen als eine von sechs Maßnahmen zu dessen Umsetzung vor. Nach Prüfung des Angebots soll nach Möglichkeit eine zügige Beauftragung erfolgen.
zu 2: in Arbeit
Erst wenn das oben genannte Gutachten vorliegt, kann über die Ausgestaltung der Gedenkpraxis entschieden werden. Das Gutachten müsste grundsätzlich erörtern, welches Format des Erinnerns angemessen ist, beispielsweise ob das Gedenken tatsächlich an einem „authentischen Ort“ bzw. in dessen Nähe baulich verhaftet sein soll oder ob dieses ggf. auch in Form von Projekten und Veranstaltungen (temporäre Ausstellung, Publikationen, digitale Plattform) gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnern etc. erfolgen könnte. Sollte eine bauliche Umsetzung in Betracht gezogen werden, müsste im Zuge der wissenschaftlichen Untersuchung geprüft werden, ob die Einrichtung eines Gedenkorts an der Torgauer Str. 351 sinnvoller und attraktiver ist als in der Neudorfstraße 1.