Antrag: Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs in Leipzig unter Berücksichtigung des Klimanotstands

Antrag vom 1. September 2022

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wir beauftragt zu prüfen, ob und wie

  • jeder erste Parkplatz einer an eine Hauptstraße angrenzenden Nebenstraße für die Zeit von 7-18 Uhr dem Wirtschaftsverkehr vorbehalten werden kann und perspektivisch mit E-Lademöglichkeit versehen wird,
  • die bereits mögliche Beantragung und Bewilligung von Sondergenehmigungen zum Parken für den Bedarf des Wirtschaftsverkehrs in Leipzig durch eine mobile Softwareanwendung drastisch vereinfacht und beschleunigt werden kann,
  • für die Straßen des Hauptstraßennetzes der Stadt Leipzig eine konkrete Regelung der möglichen Sonderparkgenehmigung und deren Bedarf unter der Voraussetzung festgelegt werden kann, dass die öffentliche Sicherheit weiterhin gewährleistet sowie der ÖPNV und Rad- und Fußverkehr nicht behindert wird,
  • die möglichen Regelungen in der Praxis unter Zuhilfenahme digitaler Werkzeuge überwacht werden können,
  • eine Umsetzung des Antragsanliegens sehr schnell erfolgen kann, da der Wirtschaftsverkehr umgehend praxistaugliche Lösungen benötigt
  • Kammern, Verbände und andere Akteur*innen im Verkehrsbereich in die Planungen und Abwägungen einbezogen werden können.

Die Verwaltung legt bis Ende 1. Quartal 2023 den Fachausschüssen Stadtentwicklung/Bau sowie Wirtschaft/Arbeit/Digitales einen Zeitplan für die Umsetzung der Prüfaufträge sowie die danach folgenden Realisierungsschritte vor.

Begründung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für eine schnelle, konsequente und dauerhafte Reduktion des CO2-Ausstoßes im Leipziger Stadtgebiet ein. Auch der Verkehrssektor muss durch eine Mobilitäts- und Antriebswende dazu beitragen. Damit muss eine deutliche Reduktion des fossil angetriebenen PKW-Verkehrs einhergehen. Viele Handwerks-, Dienstleistungs- und Logistikunternehmen sind jedoch beim Transport ihrer Erzeugnisse und Werkzeuge zu ihren Kund*innen auf die Nutzung motorisierter Fahrzeuge angewiesen. Oft sind die Erzeugnisse hierbei so schwer und sperrig, dass das Fahrzeug zwingend in unmittelbarer Nähe zum Ausführungsort abgestellt werden muss. Auch Pflegedienste sehen sich immer wieder vor das Problem gestellt, dass in fußläufiger Nähe zum Einsatzort keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Für die Beantragung einer Sonderparkgenehmigung müssen mehrere Tage Vorlaufzeit eingehalten werden, was in dringenden Fällen, z.B. bei Havarien oder pflegerisch dringend notwendigen Unterstützungsleistungen, nicht in Frage kommt.

Zur Lösung des Problems schlagen wir die Bereitstellung einer mobilen Softwareanwendung zur tagesaktuellen stundenweisen Buchung von Sonderparkgenehmigungen durch die Stadt Leipzig vor.

Da die konkrete Verkehrssituation je nach Lage sehr unterschiedlich ist, soll zunächst eine Kategorisierung der Straßen vorgenommen werden und Regeln zur Nutzung der Sonderparkgenehmigungen, hier besonders zur Erhaltung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsarten, festgelegt werden. Vorzugsweise sollte der rechte Fahrstreifen zum Parken mit Sondergenehmigung freigegeben werden, wobei der ÖPNV sowie der Rad- und Fußverkehr keine Behinderung erfahren dürfen.

Mittelfristig müssen die regulären Parkmöglichkeiten für den Wirtschaftsverkehr erweitert werden. Dazu sollte jeder erste Parkplatz einer Nebenstraße diesem vorbehalten bleiben. Dies soll durch eine entsprechende Ausschilderung sichergestellt sein. Da die Parkplatzkapazitäten für den Wirtschaftsverkehr in der Regel nur während der Arbeitszeiten von 7-18 Uhr an Werktagen benötigt wird, könnten diese Parkplätze mit einer Ladesäule ausgestattet sein und in der verbleibenden Zeit auch zum Laden von privaten Elektrofahrzeugen genutzt werden dürfen. So kann gleichzeitig zur Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs auch ein wichtiger Beitrag zum Ausbau der Ladeinfrastruktur geleistet werden. Zudem würde dadurch ein zusätzlicher Anreiz für die lokalen Unternehmen geschaffen, ihre Fahrzeugflotten zu elektrifizieren. Weiterhin sehen wir hier den Vorteil, dass durch die ausreichende Zurverfügungstellung von Parkmöglichkeiten für den Wirtschaftsverkehr die Sicherheit auf den eigentlichen Verkehrsflächen für Fuß- und Radverkehr sowie den allgemeinen Straßenverkehr signifikant erhöht wird.

In Absprache mit den Kammern sollte definiert werden, wer anspruchsberechtigt ist und als Wirtschaftsverkehr zählt sowie gemeinsam mit den Kammern weiter darauf hingewirkt werden, Alternativen im Wirtschaftsverkehr weiter auszubauen, wie Lastenradeinsatz oder gemeinschaftliche Fahrzeugnutzungen.

Verwaltungsstandpunkt von Juni 2023

Alternativvorschlag der Verwaltung:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Rahmen der Erarbeitung des Langfristkonzeptes für den Ruhenden Verkehr sowie des Wirtschaftsverkehrs-entwicklungsplans zu prüfen, ob und wie

  • jeder erste Parkplatz einer an eine Hauptstraße angrenzenden Nebenstraße für die Zeit von 7-18 Uhr dem Wirtschaftsverkehr vorbehalten werden kann und perspektivisch mit E-Lademöglichkeit versehen wird,
  • die bereits mögliche Beantragung und Bewilligung von Sondergenehmigungen zum Parken für den Bedarf des Wirtschaftsverkehrs in Leipzig durch eine mobile Softwareanwendung maßgebend vereinfacht und beschleunigt werden kann,
  • für die Straßen des Hauptstraßennetzes der Stadt Leipzig eine konkrete Regelung der möglichen Sonderparkgenehmigung und deren Bedarf unter der Voraussetzung festgelegt werden kann, dass die öffentliche Sicherheit weiterhin gewährleistet sowie der ÖPNV und Rad- und Fußverkehr nicht behindert wird,
  • die möglichen Regelungen in der Praxis unter Zuhilfenahme digitaler Werkzeuge überwacht werden können,
  • eine Umsetzung des Antragsanliegens sehr schnell erfolgen kann, da der Wirtschaftsverkehr umgehend praxistaugliche Lösungen benötigt
  • Kammern, Verbände und andere Akteur*innen im Verkehrsbereich in die Planungen und Abwägungen einbezogen werden können.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft, Arbeit und Digitales bis Ende des zweiten Quartals 2023 einen detaillierten Zeitplan zur Bearbeitung der o. g. Konzeption vorzulegen.

3. Bis zur Verabschiedung des Langfristkonzeptes für den Ruhenden Verkehr werden kurzfristig zusätzliche Lieferzonen eingerichtet. Über mögliche Standorte und Schwerpunkte sowie über die Gestaltung der Standards der Beschilderungen und Bodenmarkierungen wird sich die Stadt u. a. mit den Kammern austauschen.

Begründung:

Das Ziel, den Wirtschaftsverkehr zu stärken, ist Teil der stadtstrategischen Ziele “Leistungsfähige technische Infrastruktur” und “Nachhaltige Mobilität”. Parken besser zu organisieren, unterstützt Mobilität nachhaltig zu entwickeln und entspricht der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030.

Die zu prüfenden Vorschläge sind vielschichtig und beschäftigen sich mit straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, dem Neubau von Ladeinfrastruktur, dem Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren für Sondernutzung und der Parkraumüberwachung.

Im Kern geht es aber immer um die Fragestellung: Wie werden ruhender Verkehr und Wirtschaftsverkehr in unserer Stadt organisiert? Die im Antrag genannten Einzelthemen stehen dabei in starken Abhängigkeiten zu weiteren Themen, beispielhaft genannt seien:

In welchen Bereichen Leipzigs soll Parkraumbewirtschaftung umgesetzt werden?
Welche Preispolitik wird verfolgt?
Wie viel Parkangebot soll es geben?
Wie wird mit dem Thema Andienung umgegangen?
Wie gelingt es mehr umweltfreundliche Verkehrsmittel für den Wirtschaftsverkehr zu nutzen?
Welche unterschiedlichen Antworten braucht es im Stadtkern gegenüber den Stadtrandbereichen?
In welchen Bereichen wird die Digitalisierung vorangebracht?
Wie geht es mit dem Park&Ride-Ausbau weiter?
Was wird beim Fahrradparken gemacht?

Letztendlich sollte man im Gesamtkonzept zunächst grundsätzlich klären, ob ein Kurzzeitparkplatz pro Nebenstraße die richtige Größenordnung ist, ob eine zeitgleiche Begrenzung von 30 min oder 1 h dem Wirtschaftsverkehr hilft, ob Ladeinfrastruktur an diesen Stellplätzen nachgefragt wird (oder eher Anreize setzt, das E-Pkw die Stellplätze nutzen), ob Parkgebühren verlangt werden sollten und wie die Möglichkeiten der Digitalisierung die gewünschten verkehrlichen Lösungen unterstützen können. Im Anschluss gilt es dann diese Grundsätze in der Praxis umzusetzen.

Aus rechtlicher Sicht ist der bereits mehrfach in diesem Zusammenhang vorgetragene Sachstand, dass Beschränkungen des Verkehrs – auch des ruhenden – aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs vorgenommen werden können. Gemäß §§ 39 Abs. 1, 45 Absatz Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen aber nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Eine pauschale, flächendeckende Ausweisung gesonderter Parkmöglichkeiten für Paketdienstleister, Pflegedienste oder anderen Wirtschaftsverkehr ist auf Basis der aktuellen StVO nicht möglich. Zum Be- und Entladen vorgesehene Bereiche können nur mit eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286 StVO: Halten nicht länger als 3 Minuten, ausgenommen Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen) oder als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden (beides kann von Jedermann genutz werden) und nur, wenn entsprechender Bedarf vorhanden ist. Das ist insbesondere in Geschäftsstraßen und ihren Nebenstraßen der Fall oder kommt infrage, wenn mehrere Geschäfte o. ä. an einem Standort ansässig sind und die Lademöglichkeiten bzw. Kurzzeitparkplätze zur Andienung oder von Kunden verschiedener Einrichtungen genutzt werden können. Solche Lösungen sind im Stadtgebiet bereits vielfach umgesetzt und werden weiter angewendet.

Um trotzdem auch kurzfristig Verbesserungen zu erreichen, werden entsprechend der Abstimmung mit den Kammern am Runden Tisch Wirschaftsverkehr zeitnah zusätzliche Lieferzonen eingerichtet. Um die finanziellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen und den Anforderungen der Wirtschaft zu entsprechen, wird sich die Stadt u. a. mit den Kammern über mögliche Standorte und Schwerpunkte sowie über die Gestaltung der Standards der Beschilderungen und Bodenmarkierungen austauschen.

Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass im 2. Quartal 2023 die Bearbeitung des Lanfristkonzeptes für den Ruhenden Verkehr und des Wirtschaftsverkehrsentwicklungsplans begonnen werden kann und damit die dazugehörigen Auftaktvorlagen erarbeitet werden können. Hier sind dann Bearbeitungstiefe, Zeitplan und Beteiligungsmöglichkeiten festzulegen. Für ein derart umfangreiches Konzept werden schätzungsweise 18 Monate bis zu einem Beschluss benötigt. Dementsprechend kann Ende des 2. Quartal 2023 auch ein detaillierter Zeitplan für das Langfristkonzept für den Ruhenden Verkehr und den Wirtschaftsverkehrsentwicklungsplan vorgelegt werden.

Vom Antragsteller wird eine Prüfung o. g. Punkte bis Ende 1. Quartal 2023 vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt dies nicht isoliert, sondern im Rahmen der ohnehin zur Bearbeitung anstehenden Strategien Langfristkonzept für den Ruhenden Verkehr und Wirtschaftsverkehrsentwicklungsplan ganzheitlich zu betrachten. In Analogie zum Antrag wird die Vorlage des Zeitplans bis Ende 2. Quartal vorgeschlagen. Um trotzdem auch kurzfristig Verbesserungen zu erreichen, werden zeitnah zusätzliche Lieferzonen eingerichtet.

Beschluss der Ratsversammlung am 14. Juni 2023

Der Antrag wurde in Form des Alternativvorschlages der Verwaltung, ergänzt um einen Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter, wie folgt beschlossen:

Beschluss:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Rahmen der Erarbeitung des Langfristkonzeptes für den Ruhenden Verkehr sowie des Wirtschaftsverkehrs-entwicklungsplans zu prüfen, ob und wie

 

  • jeder erste Parkplatz einer an eine Hauptstraße angrenzenden Nebenstraße für die Zeit von 7-18 Uhr dem Wirtschaftsverkehr vorbehalten werden kann und perspektivisch mit E-Lademöglichkeit versehen wird,

 

  • die bereits mögliche Beantragung und Bewilligung von Sondergenehmigungen zum Parken für den Bedarf des Wirtschaftsverkehrs in Leipzig durch eine mobile Softwareanwendung drastisch maßgebend vereinfacht und beschleunigt werden kann,

 

  • für die Straßen des Hauptstraßennetzes der Stadt Leipzig eine konkrete Regelung der möglichen Sonderparkgenehmigung und deren Bedarf unter der Voraussetzung festgelegt werden kann, dass die öffentliche Sicherheit weiterhin gewährleistet sowie der ÖPNV und Rad- und Fußverkehr nicht behindert wird,

 

  • die möglichen Regelungen in der Praxis unter Zuhilfenahme digitaler Werkzeuge überwacht werden können,

 

  • eine Umsetzung des Antragsanliegens sehr schnell erfolgen kann, da der Wirtschaftsverkehr umgehend praxistaugliche Lösungen benötigt,

 

  • Kammern, Verbände und andere Akteur*innen im Verkehrsbereich in die Planungen und Abwägungen einbezogen werden können.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Die Verwaltung legt bis Ende 1. Quartal 2023 den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft, Arbeit und Digitales bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einen detaillierten Zeitplan zur Bearbeitung der o. g. Konzeption vorzulegen. für die Umsetzung der Prüfaufträge sowie die danach folgenden Realisierungsschritte vor.

 

  1. Bis zur Verabschiedung des Langfristkonzeptes für den Ruhenden Verkehr werden kurzfristig zusätzliche Lieferzonen eingerichtet. Über mögliche Standorte und Schwerpunkte sowie über die Gestaltung der Standards der Beschilderungen und Bodenmarkierungen wird sich die Stadt u. a. mit den Kammern austauschen.

 

Protokollnotiz zu Beschlusspunkt 2: Zeitgleich wird der Zeitplan zur Umsetzung der Konzeption vorgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Beschlusspunkt 2: 43/15/0

Restliche Beschlusspunkte: 49/0/11

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 13.11.2023

Beschlusspunkt in Arbeit, Beschlusspunkte 2 und 3 umgesetzt

Zu Beschlusspunkt 1: in Arbeit

Die gewünschten Prüfaufträge werden im Rahmen der Erarbeitung des Langfristkonzept Ruhender Verkehr und des Wirtschaftsentwicklungsplans bearbeitet.

Zu Beschlusspunkt 2: umgesetzt

Die Inhalte und Zeitpläne zum Langfristkonzept Ruhender Verkehr und zum Wirtschaftsverkehrsentwicklungsplan wurden am 27.06.23 sowohl im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau als auch im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert.

Zu Beschlusspunkt 3: umgesetzt

Zwischen Kammern und Stadtverwaltung wurde ein Piktogramm abgestimmt, das in Verkehrsorange als Bodenmarkierung in den Lieferzonen aufgetragen wird.

2023 wurden die folgenden Lieferzonen markiert:

  • Karl-Liebknecht-Straße 6b
  • Funkenburgstraße/Jahnallee
  • Tschaikowskistraße/Jahnallee
  • Alfred-Kästner-Straße/Karl-Liebknecht-Str.
  • Körnerstraße/Karl-Liebknecht-Str.
  • Karl-Liebknecht-Straße/Hohe Straße

und die folgenden Lieferzonen neu angeordnet:

  • Karl-Liebknecht-Straße/ Arndtstraße (östlich der Karl-Liebknecht-Straße)
  • Karl-Liebknecht-Straße/Alfred-Kästner-Straße (westlich der Karl-Liebknecht-Straße)
  • Karl-Liebknecht-Straße/Kantstraße
  • Simildenstraße/Wolfgang-Heinze-Straße
  • Härtelstraße/Peterssteinweg
  • Frickestraße/Balzacstraße
  • Schnorrstraße 38
  • Eisenbahnstraße/Hildegardstraße (südlich der Eisenbahnstraße)

Die Markierung dieser Lieferzonen erfolgt in 2024.

Des Weiteren ist die Einrichtung von Lieferzonen laufendes Verwaltungshandeln. Die Einrichtung von Lieferzonen wird inzwischen standardmäßig und proaktiv bei Baumaßnahmen oder Planungen und konzeptionellen Betrachtungen vorgesehen. Vorschläge und Anfragen zur Einrichtung neuer Lieferzonen können zudem an die Funktionsadresse vta-lieferzone@leipzig.de gesendet werden.

 

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