Antrag: Ermäßigungen bei Erbbaurechtsbestellungen an Grundstücken der Stadt Leipzig zu Zwecken außerhalb von Wohnungsnutzungen

Antrag vom 18. Oktober 2023 (ins Verfahren verwiesener Änderungsantrag VII-DS-08001-ÄA-01 vom 13. Oktober 2023)

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen von Konzeptverfahren für Erbbaurechtsbestellungen an kommunalen Grundstücken zu Zwecken außerhalb von Wohnnutzungen wie soziale, soziokulturelle o.ä. Nutzungen wird die Gewährung von Ermäßigungen gemäß den Möglichkeiten des § 90 SächsGemO vorhabensbezogen angewendet.

Begründung:

Dieser Antrag entspricht dem Änderungsantrag VII-DS-08001-ÄA-01, der in der Ratsversammlung vom 18. Oktober 2023 ins Verfahren verwiesen wurde.

Neben der Konzeptvergabe für Wohnen werden auch auf soziale, soziokulturelle o.ä. Nutzungen Erbbaurechtsbestellungen vorgenommen, für die eine Ermäßigung gemäß § 90 der Sächsischen Gemeindeordnung zulässig ist. Dem ursprünglichen Ratsauftrag entsprechend soll deshalb hiermit ergänzt werden, dass für die Fälle eine Ermäßigung vorgenommen wird. Angesichts der Unterschiedlichkeit und eher geringen Zahl von Fällen ist dies vorhabenbezogen auszugestalten.

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