Antrag: Erneuerung der Kappungsgrenzenverordnung

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD vom 7. März 2019

Beschlussvorschlag:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass die zum 30. Juni 2020 auslaufende Kappungsgrenzen-Verordnung mit in Kraft treten spätestens zum 01. Juli 2020 erneuert wird, so dass eine nahtlose Fortwirkung gewährleistet ist.

Über die weitere Entwicklung ist der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu informieren.

 
Begründung:

Die Kappungsgrenzen-Verordnung von 2015 tritt am 30. Juni 2020 außer Kraft. Leipzig hat die  Kappungsgrenze, welche Mieterhöhungen nur noch in Höhe von 15 % in Richtung der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässt, erst Anfang 2018 eingeführt.

Eine Erhöhung zurück wieder auf 20 % schon nach 2 ½ Jahren wäre der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar.  

Der aktuelle Monitoringbericht Wohnen 2018 bestätigt, dass in Leipzig weiterhin eine angespannte Wohnungsnot zu verzeichnen ist.   

Beschluss der Ratsversammlung am 27. Juni 2019

Der Antrag wurde vom Stadtrat beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 31.01.2020:

x in Arbeit

Die Stadtverwaltung hat im Dezember 2019 entsprechend den Anforderungen des Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) Daten zur Begründung der Verlängerung der Kappungsgrenzenverordnung an das SMI übermittelt. Es liegen der Stadtverwaltung noch keine Ergebnisse der Prüfung dieser Daten durch das SMI vor.

Die Information des zeitweilig beratenden Ausschusses Wohnen erfolgt im Januar 2020.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 25.06.2020:

x umgesetzt

Die Sächsische Staatsregierung hat am 3. Juni 2020 erneut eine Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze gemäß §558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen. Damit dürfen in Leipzig Mieten in bestehenden Mietverträgen für weitere fünf Jahre nur um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Die neue Verordnung schließt direkt an die am 30. Juni 2020 außer Kraft tretenden Kappungsgrenzen-Verordnung an.

 

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