Antrag: Erstellung eines Haushalts-Konsolidierungskonzeptes bis zum Haushaltsausgleich

Antrag vom 15.01.2015

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens Mitte 2015 dem Stadtrat ein Konzept zur Herbeiführung eines dauerhaften Haushaltsausgleichs zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Auch wenn der Haushalt scheinbar ausgeglichen ist, weist er doch im wichtigen und finanzwirksamen Finanzhaushalt immer noch ein prognostiziertes strukturelles Defizit von 2015 20 Mio. € und 2016 22 Mio. € aus. Auch das kontinuierliche Absinken der erwarteten liquiden Mittel ab dem Jahr 2014 macht ein Konsolidierungskonzept zwingend notwendig.
Auch wenn der Verwaltung durchaus zugetraut werden darf, dieses wie bisher jeweils unterjährig auszugleichen, ist es doch allein Hoheit und vornehmstes Recht des Stadtrates zu entscheiden, wo Gelder gekürzt oder wofür Mehreinnahmen verwendet werden.
Dies soll im Konsolidierungskonzept dargelegt werden.

Verwaltungsmeinung:

Ablehnung:

Ein Haushaltsstrukturkonzept ist derzeit gesetzlich nicht erforderlich, da der Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 Überschüsse im Ergebnishaushalt ausweist.

Gemäß § 24 (6) SächsKomHVO Doppik ist ein Haushaltsstrukturkonzept aufzustellen, „soweit ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes ... nicht erreichbar ...ist...“.

Die derzeit für den Finanzhaushalt aufgezeigten Defizite stellen zunächst nur eine Prognose dar und werden von einer Vielzahl verschiedener Faktoren beeinflusst. In der Analyse der Haushaltsdurchführung - zukünftig „Finanzbericht“ - soll ab dem Stichtag 30.06.2015 auch eine Einschätzung der Entwicklung der Finanzrechnung zum Jahresende ausgewiesen werden. Damit ist es dem Beigeordneten für Finanzen möglich, ggf. unterjährig Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten, um eine positive Liquidität zu gewährleisten 


Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015

Ablehnung

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