Antrag: Erweiterung des Housing-First-Ansatzes „Eigene Wohnung“ in Leipzig um 25 Plätze ab 2026

Antrag vom 11. Dezember 2025

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

Im städtischen Angebot „Eigene Wohnung“ erfolgt eine sukzessive Erweiterung um jährlich 25 Wohnungen (statt wie bisher geplant nur 15 Wohnungen in 2026). Alle Wohnungsanbieter in der Stadt werden für die Wohnraumauswahl aktiv angefragt.

Begründung:

In der Ratssitzung vom Februar 2024 wurde die Verstetigung und Erweiterung des als Modellprojekt begonnenen Ansatzes Housing-First – „Eigene Wohnung“ beschlossen. Die damit beschlossenen weiteren 25 Wohnungen sind im Jahresverlauf 2025 vergeben worden, für 2026 sind zusätzliche 15 Wohnungen vom Rat beauftragt. Das Angebot ist etabliert und nachweislich geeignet, Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit zu beenden und wird aus fachlicher Sicht unbedingt empfohlen.

Das Leipziger Housing-First-Projekt wurde 3 Jahre lang evaluiert. Mit „Eigene Wohnung“ gelang es überaus gut, Menschen aus bereits 3-jähriger Obdachlosigkeit in eine Wohnung zu vermitteln. Hervorzuheben ist die hohe Verweildauer, fast alle Projektteilnehmer*innen konnten demnach die Wohnung halten. Folgerichtig wurde Housing-First als Angebot der Leipziger Wohnungslosenhilfe durch den Stadtrat im Februar 2024 mit Start 1.1.2025 entfristet und mit einer erweiterten Kapazität von 50 Wohnungen beschlossen. Dieses Angebot weiter zu verstetigen ist Ziel dieses Antrages.

Dabei sind Partnerschaften mit Wohnungsanbietern aktiv zu verhandeln. Bisher ist die LWB alleinige Projektbeteiligte. Sie hält ca. 12,5% Marktanteil am Mietwohnungsmarkt in Leipzig. Wohnungslosigkeit als Ganzes zu beheben braucht jedoch breite Bündnisse und verbindliche Zusammenarbeit aller Akteur*innen am Wohnungsmarkt.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 11. Februar 2026

Der Antrag ist abzulehnen.

Begründung:

In der Ratsversammlung am 29.02.2024 wurde die unbefristete Fortführung des Modellprojektes „Eigene Wohnung“ sowie die Erweiterung der Kapazität auf 50 Plätze beschlossen (VII-DS-09221). Für die Verstetigung und Erweiterung dieser Maßnahme wurden im Ergebnishaushalt Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.205.00 Euro geplant. Davon entfallen 600.000 Euro auf das Jahr 2025 und 605.000 Euro auf das Jahr 2026.

Des Weiteren wurde beschlossen, die konkreten Bedarfe für die Folgejahre im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung zu untersetzen.

Die Erweiterung der Kapazitäten würden Mehraufwendungen in Höhe von 195.924 Euro verursachen. Die Stadt Leipzig kann in der aktuellen finanziellen Lage keine Erweiterung des bestehenden Angebotes finanzieren.

Für die folgenden Haushaltsjahre ist eine Erweiterung nur im Rahmen einer Bedarfsfeststellung und bei Verfügbarkeit finanzieller Mittel zur Untersetzung im Rahmen der Haushaltsplanung möglich. Die pauschale Annahme eines jährlich gleichbleibenden oder steigenden Bedarfs ist nicht sachgerecht. Eine automatische oder sukzessive Verstetigung der Kapazitäten ist deshalb abzulehnen. Stattdessen ist eine bedarfsgerechte Kapazitätsentwicklung unter Berücksichtigung finanzieller Ressourcen zu planen.

Eine Bedarfsfeststellung wird im zweiten Quartal 2026 durch eine Abfrage bei den Trägern der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig (Tagestreffs und Streetwork) erfolgen.

Die Maßnahme „Eigene Wohnung“ ist als spezialisiertes Angebot konzipiert und richtet sich ausschließlich an volljährige Personen mit nachgewiesener Langzeitwohnungslosigkeit,
komplexen und multiplen Problemlagen sowie dem gefestigten Willen, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Personen, deren persönliche Umstände diesen Kriterien nicht entsprechen, werden auf die bestehenden wohnraumversorgenden Regelangebote des Sozialamtes verwiesen.

Die Maßnahme „Eigene Wohnung“ ist kein Auffanginstrument für allgemeine Engpässe am Wohnungsmarkt und richtet sich nicht an den allgemeinen Kreis wohnungssuchender Personen. Ein Öffnen der Maßnahme „Eigene Wohnung“ für weitere Bedarfsgruppen widerspricht dem Ziel, insbesondere Personen zu erreichen, welche die vorhandenen Hilfeangebote nicht nutzen bzw. die besonders stark ausgegrenzt sind und mit anderen Hilfeangeboten weniger gut erreicht werden (vgl. VII-DS-01659).

Darüber hinaus führt die Vermittlung in eine eigene Wohnung aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von kostenangemessenem Wohnraum dazu, dass dieser Wohnraum den anderen durch das Sozialamt zu versorgenden Zielgruppen entzogen wird. Die Suche nach geeignetem Wohnraum soll durch erneute Kontaktaufnahme zu den verschiedenen Wohnungsmarktakteuren verstärkt werden.

 

Beschluss in der Ratsversammlung vom xy.xy.202y

Der Antrag wurde in Form des Alternativvorschlages der Verwaltung zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich so beschlossen (42-18-1)

Protokollnotiz von Frau Bürgermeisterin Dr. Münch: Es werden nicht alle Akteure auf dem Leipziger Wohnungsmarkt abgefragt, sondern nur die großen Wohnungsanbieter der Stadt.

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