Antrag: EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden

Antrag vom 11. Februar 2020

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat und die Stadtgesellschaft umfassend in die Vorbereitung des EU-China Gipfels einzubinden und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Kontinuierliche Information des Stadtrates über den Vorbereitungsstand und erwartete Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft
  • Einbindung des Stadtrates in die Vorbereitungen im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen aller Fraktionen
  • Umfassende und transparente Information der Leipziger*innen und weitgehende Begrenzung der verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen der Veranstaltung

Begründung:

In der zweiten Jahreshälfte, nach jetzigen Stand zwischen dem 13.-15. September soll der EU/ China Gipfel in Leipzig stattfinden. Nach bisherigen Aussagen ist angedacht, dass der Gipfel vor allen in der Kongreßhalle am Zoo stattfindet. Damit verbunden sind extrem strenge Sicherheitsvorkehrungen und damit einhergehend Einschränkungen des Verkehrs und Umwege für viele Leipziger. Dies wird die Akzeptanz solcher Treffen nicht stärken.

Eine nachvollziehbare Kommunikation über Auswirkungen auf Leipzig, insbesondere die Bevölkerung hat es bislang nicht gegeben. Ebenfalls nicht, mit welchen Einschränkungen im Rahmen des Gipfels zu rechnen ist und womit die Menschen zu rechnen haben.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass nicht andere, weniger zentral gelegene Veranstaltungsorte, mit geringeren Auswirkungen auf die Bevölkerung, wie etwa die Messe, nicht im Vorfeld berücksichtigt wurden.

Aufgrund dessen sollte auch geprüft werden, ob nicht ein Veranstaltungsort in Leipzig gefunden werden kann, der zu weniger großen Einschnitten in das öffentliche Leben führt und damit die Akzeptanz solcher Treffen auch in Leipzig stärkt.

Weiterhin ist bei einem Ereignis dieser Größenordnung sicherzustellen, dass der Stadtrat und die Stadtgesellschaft in die Vorbereitung mit einbezogen werden um die Akzeptanz solcher Veranstaltungen zu stärken und die Einschränkungen für Bewohner möglichst gering zu halten.

Verwaltungsstandpunkt:

Beschlussvorschlag:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadtrat regelmäßig im zuständigen Ausschuss Umwelt und Ordnung sowie im Ausschuss Kultur über die Entwicklungen der Vorbereitungen und Planungen zum EU-China-Gipfel informiert wird. Zudem wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadtgesellschaft regelmäßig zum geplanten EU-China-Gipfel in der Stadt Leipzig informiert wird, insbesondere zu verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mit dem o. g. Antrag – vor dem Hintergrund des im September 2020 in Leipzig stattfindenden EU-China-Gipfels – die kontinuierliche Information des Stadtrates über den Vorbereitungsstand und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Stadt Leipzig, die Einberufung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Stadträt/-innen und die Erteilung von Informationen, insbesondere über verkehrliche und sicherheitsrelevante Auswirkungen, an die Stadtgesellschaft.

Bei dem geplanten EU-China-Gipfel handelt es sich um ein bedeutendes und insbesondere stark öffentlichkeitswirksames Ereignis in der Stadt Leipzig. Das Bild der Stadt Leipzig wird über Jahre hinweg davon geprägt werden und der Verlauf der Veranstaltung führt zu Auswirkungen auf das Sicherheitsverständnis und die Sicherheitsstrukturen – nicht nur innerhalb der Stadt Leipzig, sondern auch darüber hinaus in anderen deutschen und/oder europäischen Städten.

Die Stadt Leipzig kann sich sowohl als Stadt der friedlichen Revolution als auch weltoffene und zugleich sichere Stadt präsentieren. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es allerdings unabdingbar, dass die Planungen und Vorbereitungsmaßnahmen mit sicherheitsrelevantem Inhalt nicht an die Öffentlichkeit geraten. Dies könnte sonst den Ablauf der Veranstaltung und zugleich das öffentliche Wohl erheblich gefährden.

Dabei stärkt gerade ein reibungsloser Ablauf des EU-China-Gipfels die Internationalität der Stadt Leipzig und außerdem kann sie sich als professionelle Gastgeberin zeigen, die das Auswärtige Amt als Veranstalterin bei der abgestimmten Bewältigung der sich stellenden, nicht unerheblichen Herausforderungen im Rahmen der imageprägenden Großveranstaltung unterstützt.

Sachverhalt

Am 17.10.2019 bestätigte die Bundeskanzlerin die Stadt Leipzig als Ort für das „Treffen des Informellen Rates der Europäischen Union unter der Teilnahme des chinesischen Staatspräsidenten“ im September 2020. Nach den derzeitigen Planungen findet vom 13.09.2020 bis 14.09.2020 in Leipzig das Treffen der 27 Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten und drei Repräsentanten der Europäischen Union unter der Teilnahme des chinesischen Staatspräsidenten statt. Dabei ist mit einer hohen Anzahl weiterer begleitender Gäste und Personal zu rechnen. Zudem werden etwa 3.000 bis 4.000 Vertreter der Presse und Medien erwartet.

Parallel wird in der Verantwortung des Dezernats Kultur ein Europa- und Bürgerfest organisiert. Das Fest lädt mit einem unterhaltsamen Bühnenprogramm sowie Informations- und Mitmachangeboten dazu ein, sich zu europäischen Themen zu informieren und auszutauschen. Alle Leipzigerinnen und Leipziger und ihre Gäste sind herzlich zum Fest eingeladen.

Begründung

kontinuierliche Information des Stadtrates

Dieser Sachverhalt ist bereits in den Planungen und Vorbereitungen zum EU-China-Gipfel berücksichtigt worden. Der Stadtrat wird über den fortlaufenden Vorbereitungsstand und zu Prognosen etwaiger Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft regelmäßig im zuständigen Ausschuss Umwelt und Ordnung sowie im Ausschuss Kultur informiert werden.

Im derzeitigen Vorbereitungs- und Planungsstand sind allerdings noch keine Ausführungen zum konkreten Ablauf und einem damit einhergehenden Sicherheits- und Verkehrskonzept möglich. Dies begründet sich damit, dass sich die Vorbereitungen und Planungen noch im laufenden Prozess befinden.

Mit der Prüfung der Ablaufplanungen und Absicherung der Veranstaltung sind vor allem das Bundeskriminalamt (für die Einrichtungen der Veranstaltung) und die Polizeidirektion Leipzig (für die einzurichtenden Sicherheitsbereiche) betraut. Zudem wird auch die Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere zum Schutz der Veranstaltung und der Bevölkerung sowie für verkehrliche Maßnahmen, tätig.

In diesem Zusammenhang ist allerdings noch eine erhebliche Anzahl an vorbereitenden Planungen und Maßnahmen vorzunehmen. Dies beinhaltet vor allem die Abstimmungen der Ablaufplanungen und die Festlegung von Veranstaltungsorten. Diese Planungen werden sich auch noch einige Zeit hinziehen. Dazu wird eine enge Abstimmung der Stadt Leipzig mit dem Bundeskriminalamt und der Polizeidirektion Leipzig erfolgen.

Demgemäß sind die Sachverhalte im derzeitigen Vorbereitungs- bzw. Planungsstand noch nicht fundiert genug um Informationen an den Stadtrat zu erteilen. Zumal sich im laufenden Prozess noch Änderungen im erheblichen Maße ergeben können. Resultierend aus den noch nicht abgeschlossenen Planungen ergibt sich die zurückhaltende Informationsweitergabe. Schließlich ist es nicht zielführend, unvollständige, falsche oder zumindest nicht bestätigte Informationen weiterzuleiten. Das würde letztlich zu Missverständnissen, Verwirrungen und Unsicherheiten führen.

Die Stadt Leipzig ist bereits insbesondere in die Beratungen mit der Polizeidirektion Leipzig getreten, um die Planungen insoweit voranzutreiben, dass erste nähere Informationen erteilt werden können. Momentan befinden sich die Abstimmungen allerdings noch in einem Entwicklungsprozess. Die Stadt Leipzig ist aber auch bestrebt, die bisher offenen Fragen zu beantworten und um noch entstehenden Fragestellungen bereits im Voraus zu begegnen.

Darüber hinaus werden auch zum Europa- und Bürgerfest regelmäßig Informationen ergehen.

Einbindung des Stadtrates in die Vorbereitungen

Dieser Sachverhalt ist bereits berücksichtigt. Der Stadtrat wird regelmäßig im zuständigen Ausschuss Umwelt und Ordnung sowie im Fachausschuss Kultur über die Entwicklungen der Vorbereitungen und Planungen informiert.

Die Vorbereitungen und Planungen im Bereich Ordnung, Sicherheit und Verkehr erfolgen in der Verantwortung des Dezernats III. Im Rahmen der Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgen insbesondere die Abstimmung zwischen dem Ordnungsamt, der Polizeidirektion Leipzig und dem Bundeskriminalamt. Darüber hinaus sind weitere Ämter der Stadt Leipzig regelmäßig in die Abstimmungen mit einbezogen. Es wurden entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, die sich in regelmäßigen Beratungen in der fortlaufenden Abstimmung befinden. Der Stadtrat wird über die Entwicklungen dieser Vorbereitungsmaßnahmen und Planungen informiert, um eine Einbindung des Stadtrates dadurch zu gewährleisten.

Allerdings ist einschränkend darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des geplanten EU-China-Gipfels in Leipzig das Auswärtige Amt sowie das Bundeskanzleramt als Veranstalter auftreten. Es handelt sich daher um eine Großveranstaltung, auch wenn dieser eine besonders hohe mediale und politische Aufmerksamkeit zukommt, im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Demgemäß unterliegt es zunächst der ausschließlichen Organisation des Veranstalters, den Ablauf zu erarbeiten sowie Abstimmungen und vertragliche Vereinbarungen zu etwaigen Veranstaltungsorten vorzunehmen. Eine Einbindung der Stadt Leipzig kann daher lediglich auf rein kooperativer und beratender Ebene erfolgen, unterliegt letztlich aber der Entscheidung des Veranstalters. Aus diesem Grund ist eine Einbindung der Stadt Leipzig in die Vorbereitung des EU-China-Gipfels teilweise begrenzt.

Darüber hinaus ist zudem auf die Sicherheitsbelange bei der Erstellung von Sicherheits- und Verkehrskonzepten hinzuweisen. Die Erstellung erfolgt in ausschließlicher Zuständigkeit der Sicherheitsbehörde (konkret: Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde) des Ordnungsamtes, unter Einbindung weiterer Stellen im Rahmen der Anhörung und Abstimmung, insbesondere der Branddirektion, des Träger Rettungsdienstes, des Verkehrs- und Tiefbauamtes sowie der Polizeidirektion Leipzig. Im Rahmen der Abstimmung eines Sicherheits- und Verkehrskonzepts wird zugleich eine Flächenkonzeptionierung für das Stadtgebiet Leipzig berücksichtigt. Dies erfordert eine fachliche Einschätzung und Planung, die darüber hinaus mit sicherheitsrelevanten Erwägungen der Gefahrenabwehr verbunden und elementar für die Durchführung der Veranstaltung ist.

Demgemäß sind entsprechende Vorkehrungen erforderlich, die einer Veröffentlichung der Planung entgegenstehen. Denn so steht eine Einbeziehung der Öffentlichkeit im Widerspruch zur Umsetzung und Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung in Bezug auf die sicherheitsempfindlichen Planungen und Vorbereitungen. Sollten gewisse Maßnahmen der Sicherheitsbehörden öffentlich werden, kann dies zu erheblichen Problemen in der Absicherung der Veranstaltung führen und daraus ableitend auch das öffentliche Wohl gefährden.

Ziel ist es allerdings, dass bereits die Planungen zur Erstellung eines Sicherheits- und Verkehrskonzeptes darauf ausgerichtet sind, die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Gewerbetreibenden der Stadt Leipzig sowohl räumlich als auch zeitlich gering zu halten. Diesbezüglich ist allerdings darauf hinzuweisen, dass jede Veranstaltung, Versammlung, Baustellenmaßnahme oder ähnliche Zustandslagen mit Einschränkungen, gerade im verkehrlichen Sinne, verbunden sind. Dies ist jedoch auch dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen. Zuletzt sind derartige erhebliche Einschränkungen mit dem Lichtfest einhergegangen, auch wenn hierfür in der Bevölkerung eine höhere Akzeptanz anzunehmen ist. Dennoch bestehen auch bei einer Veranstaltung wie dem Lichtfest Einschränkungen, denen die Bevölkerung ausgesetzt und mit denen letztlich umzugehen ist.

Überdies wird der Stadtrat regelmäßig über die Entwicklungen zur Organisation des Europa- und Bürgerfestes durch das Dezernat Kultur informiert werden.

Für die Organisation des Europa- und Bürgerfestes ist das Dezernat Kultur verantwortlich. Es wurde bereits eine Arbeitsgruppe mit Vertretern/-innen des Freistaates Sachsen, der Leipziger Messe GmbH, der LTM GmbH, verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung und weiteren Partner/-innen gebildet. Die im Rahmen dieser Arbeitsgruppe hervorgehenden Vorbereitungsmaßnahmen und Planungen werden an den Stadtrat regelmäßig herangetragen. Dies gewährleistet eine zureichende Beteiligung des Stadtrates.

Informationen für die Leipziger/-innen

Dieser Sachverhalt ist bereits in den Planungen und Vorbereitungen zum EU-China-Gipfel berücksichtigt worden.

In den bisher erfolgten Beratungen wurde sich insbesondere mit dem Referat Kommunikation und der Polizeidirektion darauf verständigt, in gemeinsamer Zusammenarbeit ein umfangreiches Informationsangebot zum EU-China-Gipfel zur Verfügung zu stellen. Zunächst stehen den Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibenden der Stadt Leipzig das bereits bestehende Stadtbüro und Bürgertelefon zur Verfügung. Die Mitarbeiter/-innen werden zeitnah und regelmäßig über den jeweiligen Arbeitsstand informiert. Überdies wird in Abstimmung mit der Stadt Leipzig die Polizeidirektion Leipzig eine Anlaufstelle für ein Bürgerbüro und -telefon einrichten bzw. gemeinsam mit der Stadt Leipzig umsetzen. Darüber hinaus ist die Einrichtung von Informationsständen im Stadtgebiet Leipzig vorgesehen. Mit regelmäßigen Pressemitteilungen und Einträgen bei insbesondere Facebook und Twitter werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt außerdem fortlaufend – in Abstimmung mit der Polizeidirektion Leipzig – informiert. Außerdem erarbeitet die Polizeidirektion gegenwärtig eine eigene Website mit aktuellen Informationen zum EU-China-Gipfel. Diese wird schon in den kommenden Wochen online gehen.

Zudem wird die Übersendung von Anschreiben an Anwohner/-innen und Gewerbetreibende in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungsorte des EU-China-Gipfels erfolgen.

Realisierungs- / Zeithorizont

Es wird zeitnah damit begonnen, kontinuierlich Informationen zum EU-China-Gipfel an den Stadtrat heranzutragen. Dabei wird der Stadtrat insbesondere über den derzeitigen Arbeitsstand der Stadt Leipzig informiert. Gegenwärtig sind allerdings keine genauen Angaben zum Ablauf und eventuellen Einschränkungen ausführbar. Dies befindet sich noch im Entwicklungsprozess und steht unter dem Vorbehalt von Veränderungen. Es ist frühestens Anfang April mit einem vorläufigen Stand der Planungen zu rechnen. Fortlaufend werden dann weitere Informationen zum EU-China-Gipfel sowie zum geplanten Europa- und Bürgerfest an den Stadtrat herangetragen.

Gleiches gilt für die Informationen an die Bürgerinnen und Bürger, Gäste sowie Gewerbetreibenden der Stadt Leipzig. Mit der Fortführung der Planungen und Vorbereitungen werden die ersten konkreten Erkenntnisse, vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen, für den Anfang des Monats April erwartet. Es sind entsprechend ebenfalls fortlaufende Informationen geplant.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 10. Juni 2020

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass Großveranstaltungen wie der EU-China-Gipfel, bei denen erhöhte Sicherheitsvorkehrungen bestehen, nicht im innerstädtischen Bereich durchgeführt werden.
  2. Der Stadtrat und die Stadtgesellschaft sollen umfassend in die Vorbereitung von solchen Großereignissen eingebunden werden, wobei folgende Punkte zu berücksichtigen sind:
    • Kontinuierliche Information des Stadtrates über den Vorbereitungsstand und erwartete Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft
    • Einbindung des Stadtrates in die Vorbereitungen im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen aller Fraktionen
    • Umfassende und transparente Information der Leipziger*innen und weitgehende Begrenzung der verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen der Veranstaltung

Abstimmungsergebnis:

Beschlusspunkt 1: 19/34/1
Beschlusspunkt 2: 65/0/1

 

Zwischenbericht / Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 1. Juli 2022

Sachstand:

Am 10.06.2020 wurde in der Ratsversammlung die Vorlage VII-A-00895-NF-02 beschlossen, die vorgab Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung des EU-China Gipfels am 01.04.2022 einzubinden.
Der dieser Beschlussfassung ursprünglich zugrundeliegende China-Gipfel wurde als Präsenzveranstaltung abgesagt und in Form einer Videokonferenz durchgeführt.
Für den generalisierenden Beschlussanteil wird davon ausgegangen, dass bei derartigen Großveranstaltungen der Stadtrat durch den inhaltlich zuständigen Verwaltungsbereich angemessen informiert wird.

Das Ordnungsamt wird sich hier in die Berichterstattung anhand etwaiger Teilaufgaben angemessen einbringen

 

Nächster Termin Beschlusskontrolle:   I. Quartal 2023

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