Antrag: Evaluierung der Kita-Baukosten

Antrag vom 12. Oktober 2017

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die selbst festgelegte Obergrenze der Kosten pro gebautem Kitaplatz von 16.500 € zu evaluieren und legt dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2018 einen Vorschlag zukünftigen Handelns vor, um den Bau von Kitas durch private Bauherren wieder attraktiv zu machen.

Sachverhalt
Die Stadt Leipzig braucht im Bereich Kindertagesstätten auch in den nächsten Jahren eine große Zahl weiterer Kapazitäten. Kommunale Flächen stehen, sofern kein Ankauf erfolgt, kaum mehr zur Verfügung. Beim künftigen Bau von Kitas ist die Stadt zwingend auf privates Engagement angewiesen.

Private Grundstückseigentümer haben immer weniger Interesse an einem Kita-Neubau. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der starken Nachfrage im Baubereich und der damit verbundenen Baukostensteigerungen die gesetzte Obergrenze zur Finanzierung eines Kitaplatzes nicht mehr zeitgemäß ist und einer Anpassung nach oben bedarf.


Verwaltungsstandpunkt vom 9. Februar 2018

Beschlussvorschlag:

Zustimmung mit Ergänzung:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die selbst festgelegte Obergrenze der Kosten pro gebautem Kitaplatz von 16.500 € zu evaluieren und legt dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 einen Vorschlag zukünftigen Handelns vor, um den Bau von Kitas durch private Bauherren wieder attraktiv zu machen.


Begründung:

Neben der Umsetzung des kommunalen Kita-Bauprogrammes, welches durch die Stadt und durch Beteiligungsunternehmen getragen wird, konzentriert sich die Stadtverwaltung auf die weitere Umsetzung von Kindertageseinrichtungen durch Dritte im Rahmen von Investorenmodellen. Die Stadtverwaltung erreichen eine Vielzahl von Interessensbekundungen, die Umsetzung konkreter Projekte ist weiterhin gegeben. Aus der dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig vorgelegten Projektliste sind die konkreten Maßnahmen bis mindestens 2020 ersichtlich. Die Stadtverwaltung geht daher davon aus, dass keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, „um den Bau von Kitas durch private Bauherren wieder attraktiv zu machen“. Engpass bleiben für Kindertagesstätten geeignete Grundstücke – sowohl im kommunalen, als auch im Eigentum Dritter. Für jedes Investorenprojekt, welches sich in der Umsetzung befindet, bildet eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Grundlage, auch für den Vergleich gegenüber Eigeninvestitionen der Stadt Leipzig. In dieser fließen die konkreten, projektbezogenen Baukosten ein.

Aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist darüber hinaus die maximal zu refinanzierende Miethöhe ableitbar, die bei Investorenvorhaben den maßgeblichen Indikator darstellt. Die durch Dritte realisierte Kindertagesstätten werden durch freie Träger angemietet, deren Mietkosten werden im wirtschaftlichen Rahmen auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung refinanziert bzw. als gebäudebezogenen Sonderkosten erstattet.


Beschluss der Ratsversammlung am 28. Februar 2018

Der Antrag wurde mit einer Mehrheit aus CDU und Linke und AfD mit 24-35 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt

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