Antrag: Fünf Fluglärm-Messstationen für den Leipziger Norden

Neufassung des Antrags vom 31. März 2021 (ins Verfahren verwiesener Haushaltsantrag)

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Aufbau und Betrieb von 3 kommunalen Fluglärm- Messstationen an Standorten in Lindenthal/Breitenfeld, Lützschena-Stahmeln (oberhalb der Halleschen Straße) und Burghausen/Gundorf bis zum III. Quartal 2022 zu realisieren.

Begründung:

Um Missverständnissen von vornherein zu begegnen: Hintergrund für den hier in Rede stehenden Antrag ist nicht, dass wir die Messergebnisse des Flughafens anzweifeln. Wir behaupten nicht, dass die Ergebnisse falsch oder gar manipuliert seien. Wir sagen vielmehr, dass zu wenig gemessen wird.

Der Flughafen betreibt 10 feste Fluglärmmessstationen. Auf der Gemarkung Leipzig jedoch gibt es nur eine feste Fluglärmmessstation, und zwar in Hohenheida. In den durch die einseitige Frequentierung der südlichen Start- und Landebahn in der Nacht besonders betroffenen Leipziger Ortschaften wie etwa Lützschena-Stahmeln, Waren, Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen oder Lindenthal gibt es allerdings keine. In diesen Ortschaften kamen bislang nur mobile Messstationen zu Einsatz. (Der Flughafen betreibt neben den gesetzlich vorgeschriebenen festen Messstationen noch 3 mobile Messstationen.) Das Problem aber ist, die Mobilen sind mal hier, mal dort; sie messen punktuell – langfristige und damit vergleichbare und vor allem Entwicklungen ablesbare Daten liefern sie eben nicht. Um die Belastung der Flughafenanrainer realistisch zu erfassen, sind keine kurzfristigen, sondern langfristige Datenerhebungen notwendig.

Auch aus diesen Gründen hat die Stadt Frankfurt am Main 4 feste Fluglärmmessstationen zusätzlich eingerichtet (und das, obwohl am Frankfurter Flughafen von 22:00 bis 5:00 Uhr Nachtflugverbot gilt).

Darüber hinaus, die von der Stadt betriebenen Lärmmessstationen eröffnen die Möglichkeit, neben den berechneten Messdaten auch die tatsächlich gemessenen Lärmpegel der Öffentlichkeit kontinuierlich online zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten für Anschaffung und Betrieb belaufen sich in Summe auf um die 60.000 Euro.

Es wird den betroffenen Bürgern und Ortschaften nicht zu vermitteln sein, dass die Stadt 2020 für Anteilszahlung (2,1 %) und Bilanzausgleich in Summe etwa 1,1 Millionen € an den Flughafen überweist, – die Stadt aber angesichts des hier veranschlagten fünfstellige Beitrags von 60.000 € für Lärmschutzmaßnahmen einknickt.

Es wurde und wird wiederholt darauf hingewiesen, wie wichtig der Flughafen für die wirtschaftliche Entwicklung ist, wie sehr die Stadt vom Frachtflughafen profitiert – ja, und gerade deswegen wäre es nur recht und billig, wenn auch den Sorgen der Leipziger Bürger angesichts des bevorstehenden heftigen Ausbaus des Flughafens Rechnung getragen wird.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 24. August 2021

Alternativvorschlag:

Das Anliegen der Durchführung von stadteigenen oder weiteren Fluglärmmessungen im Stadtgebiet von Leipzig wird in der ersten Sitzung des Dialogforums Flughafen Leipzig/Halle der Stadt Leipzig im Jahr 2022 unter Einbeziehung aller involvierten Akteure inklusive des Flughafens Leipzig/Halle in einem ergebnisoffenen Dialog grundlegend analysiert, erörtert und geprüft.

Dabei soll herausgearbeitet werden, aufgrund welcher Motivation welche Ziele mit den Messungen verfolgt werden sollen und wie diese Ziele effizient (stadteigene oder  Flughafenmessungen) realisiert werden können. Das Dialogforum erarbeitet dann dazu ein Positionspapier. Dieses wird dem Stadtrat vor Bestätigung des Doppelhaushalts 2023/24 zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:

Das Erreichen eines effektiven Fluglärmschutzes sowie transparenter Information der Leipziger Bürgerinnen und Bürger über Fluglärmbelastungen wird klar befürwortet und unterstützt. Die im Beschlussantrag angestrebten, von der Stadt Leipzig zu betreibenden Fluglärm-Messstationen, die dafür angegebene Motivation der Veröffentlichung gemessener Spitzenlärmpegel sowie die dargelegten Begründungen sind jedoch zu hinterfragen und bedürfen weiterer Klärung. Beispielsweise und wie unten noch genauer ausgeführt, führt die Flughafen Leipzig/Halle GmbH entsprechend der gesetzlichen Anforderungen amtlich anerkannte Fluglärmmessungen durch. Im Ortsteil Seehausen ist eine feste Messstation des Flughafens Leipzig/Halle installiert, während in den übrigen vier genannten Ortsteilen bereits Messungen mit mobilen Stationen des Flughafens Leipzig/Halle durchgeführt wurden. Seit 2019 lassen sich zudem bis zu zwei Monate rückwirkend Daten der Messstationen im Lärmvisualisierungstool Travis ablesen, darunter auch die Maximalpegel.

Vor diesem Hintergrund wird alternativ zum Beschlussantrag A 0062/22 vorgeschlagen, beginnend mit der ersten Sitzung des Dialogforums Flughafen Leipzig/Halle im Jahr 2022 das Anliegen der Fluglärmmessungen mit allen Beteiligten umfassend und grundsätzlich ergebnisoffen zu diskutieren. Dabei soll zuerst herausgearbeitet werden, mit welcher Motivation und welchen Zielen weitere Fluglärmmessungen im Leipziger Stadtgebiet erfolgen sollen und welche Handlungsbedarfe sich aktuell und voraussichtlich zukünftig in den benannten Ortsteilen Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Böhlitz-Ehrenberg, Wiederitzsch und Seehausen erkennen lassen. Dies kann unter Zuhilfenahme von bereits vorliegenden Messergebnissen für diese Ortsteile erfolgen. Erst danach ist zu analysieren, zu diskutieren und festzulegen, ob und wenn ja, wann und an wie vielen und welchen Standorten Messungen durch wen und zu welchem Zweck durchgeführt bzw. finanziert werden sollen.

Da im Dialogforum Flughafen Leipzig/Halle sowohl Vertreter der Stadtratsfraktionen, der Ortschaftsräte der vorgeschlagenen möglichen Standorte, der Leipziger Bürgerinitiativen, der Stadtverwaltung, als auch Vertreter des Flughafens Leipzig/Halle teilnehmen, kann dieses Thema umfassend mit den für Fluglärmmessungen gesetzlich Zuständigen analysiert und diskutiert werden.

Ausgehend von den Beratungen im Dialogforum Flughafen Leipzig/Halle wird dem Stadtrat vor Bestätigung des Doppelhaushalts 2023/24 ein Positionspapier des Dialogforums vorgelegt, in dem auch Empfehlungen für den Einsatz zusätzlicher und/oder vorhandener Messstellen ausgesprochen werden. Diese Empfehlungen sollen sowohl fachlich, als auch bezugnehmend auf die Ziele detailliert begründet sein.

Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte näher erläutert, die im Zusammenhang mit dem Beschlussantrag A 0062/22 relevant sind und nahelegen, dass eine spezifischere Klärung von Motivation, Zielen, Durchführungsoptionen und Hintergründen zusätzlicher Fluglärmmessungen notwendig ist:

Die Messung des Fluglärms in der Umgebung von Flugplätzen ist im Luftverkehrsgesetz geregelt. Gemäß § 19a Luftverkehrsgesetz ist der Unternehmer eines Flughafens oder eines Landeplatzes im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet, auf diesem und in dessen Umgebung fortlaufende Messungen der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche durchzuführen. Die Mess- und Auswertungsergebnisse sind der Genehmigungsbehörde und der Fluglärmkommission sowie auf Verlangen der Genehmigungsbehörde anderen Behörden mitzuteilen und regelmäßig zu veröffentlichen.

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH betreibt demgemäß eine Fluglärmessanlage mit zehn stationären Messstellen. Die Auswertung der Aufzeichnungen der Fluglärmmessstationen des Flughafens Leipzig/Halle werden regelmäßig durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat Luftverkehr, unter Einbeziehung eines unabhängigen Ingenieurbüros kontrolliert. Auch die Fluglärmkommission wird in ihren Sitzungen stets über die Messergebnisse informiert, so dass eine regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Schallschutzauflagen sichergestellt ist.

Im Beschlussantrag A 0062/22 wurde formuliert, dass die Messstellen an Standorten in den Leipziger Ortsteilen Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Böhlitz-Ehrenberg, Wiederitzsch und Seehausen aufgebaut werden sollen, da diese stark von Fluglärm betroffen sein sollen.

Im Leipziger Ortsteil Seehausen ist eine feste Fluglärmmessstation des Flughafens in der Ortschaft Hohenheida installiert. Deren Messdaten ergaben bisher keinen Handlungsbedarf.

Neben den stationären Messstellen verfügt die Flughafen Leipzig/Halle GmbH aktuell auch über drei mobile Fluglärmmessanlagen, die auf Antrag in der Fluglärmkommission zur Überprüfung der Lärmbelastung im Umfeld des Flughafens eingesetzt werden. Die Stadt Leipzig hat diese Möglichkeit in den vergangenen Jahren mehrfach genutzt, um die Fluglärmbelastungen in ihren betroffenen Ortsteilen untersuchen zu lassen. Dabei wurde auch der Fluglärm in den weiteren im Ursprungsantrag benannten Ortsteilen Lindenthal (2016), Lützschena-Stahmeln (2014), Böhlitz-Ehrenberg (2018) und Wiederitzsch (2019/2020) gemessen und geprüft, vgl. die Tabelle im Anhang. Die Messergebnisse haben keinen Anlass geliefert, weiterführende Lärmschutzmaßnahmen festzulegen.

Überprüfungsmessungen im Windmühlenweg im Ortsteil Lützschena-Stahmeln seit dem Jahr 2016 hingegen haben eine Überschreitung des Kriteriums zur Auslösung von Schallschutzmaßnahmen für den Nachtzeitraum ergeben. Dem Eigentümer des Messortes wurde daraufhin die Herstellung von baulichem Schallschutz nach Maßgabe der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses seitens des Flughafens angeboten. In Abstimmung mit der Fluglärmkommission, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der Stadt Leipzig laufen die weitergehenden Untersuchungen zur Klärung des Messphänomens und der räumlichen Abgrenzung. Gemäß Beschlussempfehlung der Fluglärmkommission hat sich die Flughafen Leipzig/Halle GmbH im letztem Jahr eine weitere zusätzliche mobile Messstation angeschafft, um dauerhaft drei mobile Messstellen einsetzen zu können und damit dem Messbedarf gerecht zu werden, so dass keine allzu langen Wartezeiten entstehen.

Die Öffentlichkeit hat bereits folgendermaßen Zugang zu Messwerten des Flughafens Leipzig/Halle. Auf seiner Internetpräsenz können die manuell geprüften Messdaten der zehn stationären Messstellen in Monatsberichten rückwirkend bis zum Januar 2018 eingesehen werden (https://www.mdf-ag.com/umwelt/flughafen-leipzig-halle-gmbh/laermschutz/). Aktuelle und archivierte (zwei Monate rückwirkend) Daten der stationären als auch mobilen Fluglärmmessstationen können außerdem im Lärmvisualisierungstool Travis unter https://travislej.topsonic.aero/ dargestellt und eingesehen werden.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die Flughafen Leipzig/Halle GmbH über entsprechende Messtechnik verfügt, um regelkonforme und amtliche Fluglärmmessungen durchführen zu können. Bei entsprechenden Messergebnissen erfordern diese Messungen auch direkt ein Agieren des Flughafens. Eigene Fluglärmmessungen der Stadt Leipzig hingegen hätten nur informativen Charakter und können eine amtliche Messung nicht ersetzen. Zudem fehlt es an qualifiziertem Personal zur Installation und Wartung der Messstation sowie zur Auswertung der gemessenen Daten. Des Weiteren verfügt die Stadt Leipzig weder über geeignete Software, noch die notwendigen Radardaten zur Auswertung der Rohdaten.

Auch die Durchführung von Fluglärmmessungen nach dem Vorbild der Stadt Frankfurt am Main ist auf seine Zweckmäßigkeit zu prüfen. Jene lässt die Messdaten durch den Deutschen Fluglärmdienst e. V. (DFLD) automatisch mittels eines mathematischen Algorithmus auswerten, dessen Ergebnisse danach auf den Internetseiten des DFLD der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Eine fehlerfreie Erkennung aller Fluglärmereignisse ist mit einer ausschließlichen mathematischen Auswertung der Daten ohne zusätzliche händische Korrektur, wie sie bei den Messungen des Flughafens Leipzig/Halle erfolgen, nicht gegeben. Insofern können die resultierenden Daten nur als grobe Orientierung angesehen werden.

Schließlich wären stadteigene Messungen mit Auswertung und Veröffentlichung durch den DFLD auch nach der Anschaffung und Montage der Messtechnik mit jährlichen Folgekosten verbunden, z. B. für die Wartung der Messtechnik, Mobilfunk-Verträge, Strom und für Betriebskosten des DFDL.

Aufgrund der zuvor genannten vielfältigen Aspekte möchte die Stadtverwaltung Leipzig auf das Fach- und Sachwissen der Mitglieder des Dialogforums Flughafen Leipzig/Halle zurückgreifen.

Realisierungs- / Zeithorizont:

Das Dialogforum wird sich in seiner ersten Sitzung im Jahr 2022 mit dem Thema der Fluglärmmessungen im Leipziger Stadtgebiet auseinandersetzen. Bei Bedarf können weitere Sitzungen zur Erarbeitung des Positionspapiers folgen. Dieses wird dem Stadtrat vor Bestätigung des Doppelhaushalts 2023/24 zur Entscheidung vorgelegt.

Beschluss der Ratsversammlung am 10. November 2021

Der Antrag wurde durch einen übernommenen Änderungsantrag des Stadtbezirksbeirates Altwest ergänzt und wie folgt vom Stadtrat mit 49/0/10 beschlossen:

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Aufbau und Betrieb von 3 kommunalen Fluglärm- Messstationen an Standorten in Lindenthal/Breitenfeld, Lützschena-Stahmeln (oberhalb der Halleschen Straße) und Burghausen/Gundorf bis zum III. Quartal 2022 zu realisieren.

Die Daten der Fluglärm-Messstationen sollen regelmäßig ausgewertet werden.

Die Daten der Fluglärm-Messstationen werden kontinuierlich für das Leipziger OPEN DATA Portal aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 13.06.2022:

Der Vorgang ist in Arbeit. Für die Leistungsbeschreibung zur Anschaffung der Fluglärmmessstellen ist ein Umsetzungskonzept (Variantenprüfung) in Vorbereitung.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 16.06.2023:

Sachstand:

Der Vorgang ist noch in Bearbeitung. Erarbeitet wurde ein Konzept zur Realisierung des Stadtratsbeschlusses.

Nächster Termin Beschlusskontrolle:  09/2023

 

Beschluss des Oberbürgermeisters vom 15.08.2023:

  1. Zur Realisierung des Beschlusses der Ratsversammlung vom 10. November 2021 zur Vorlage Nr. VII-HP-05094-NF-02 wird für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 79 (1) SächsGemO eine außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 105.000,00 Euro im PSP-Element „Amt 36 Maschinen und technische Anlagen 2023“ (7.0002122.710.040.023) bestätigt.
    Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag Nordraumkonzept (1080 0000 0064) im Budget 80_571_zw.
  2. Voraussichtliche Folgekosten i. H. v. jährlich 10.000,00 Euro wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 im Innenauftrag Fluglärmschutz (1036 0000 0011) berücksichtigt.

Beschreibung der Maßnahme:

Der o. g. Ratsbeschluss vom 10. November 2021 beinhaltet drei Aufgabenschwerpunkte:

  1. Beschaffung geeigneter Fluglärmmessstationen
  2. Kontinuierliche Durchführung der Messungen und Auswertung der Daten
  3. Regelmäßige Bereitstellung der Fluglärmmessdaten für die Öffentlichkeit/Open Data Portal der Stadt Leipzig

Zunächst erfolgte die Untersuchung der Eignung der Standorte hinsichtlich der Durchführung von konformen Messungen nach der DIN 45643 „Messung und Beurteilung von Fluggeräuschen“. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Standortprüfung wurde anschließend mit Einbeziehung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und der Flughafen Leipzig/Halle GmbH jeweils die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der drei Aufgabenschwerpunkte inklusive Kostenschätzung erarbeitet. Die einzelnen Schritte und Ergebnisse sind im Detail in der Anlage „Vorgehen_zu_stadteigenen_Fluglaermmessungen.pdf“ beschrieben. Nachfolgend werden die zentralen Ergebnisse dargestellt:

Wesentliches Resultat der Standortprüfung ist, dass die vorgesehenen Fluglärmmessungen in den benannten Ortsteilen nicht konform zur DIN 45643 durchgeführt werden können, sondern nur in Anlehnung an deren Vorgaben. Stadteigene Messungen können daher lediglich einen orientierenden Charakter haben. Unter Berücksichtigung dessen wird in Umsetzung des ersten Aufgabenschwerpunktes die Beschaffung und Inbetriebnahme von drei wetterfesten, stationären, transportablen Fluglärmmessstationen (einfach umsetzbar, mind. DAKKS-Kalibrierung) der Genauigkeitsklasse 1 mit Audioaufzeichnungen der Lärmereignisse und zusätzlicher meteorologischer Datenerfassung (je Station) angestrebt.

Die Kostenschätzung zur Anschaffung und Inbetriebnahme derartiger Messgeräte beläuft sich auf ca. 35.000,00 EUR pro Messstation bzw. auf Gesamtkosten für alle drei Stationen von ca. 105.000,00 EUR. Die Schätzung basiert auf frei verfügbaren Informationen und Empfehlungen des Portals des DFLD, die mit LfULG und Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf Angemessenheit bzgl. der Anforderungen geprüft wurden.

Der zweite Aufgabenschwerpunkt soll realisiert werden, indem eine regelmäßige jährliche Wartung und Rekalibrierung der Fluglärmmessstationen sowie Beratungen bei Fragen/Problemen mit dem Messstationsanbieter vertraglich gebunden werden sollen. Zur kontinuierlichen Auswertung sollen die gemessenen Daten in das Portal des DFLD übertragen werden, welcher eine automatische Darstellung und Auswertung der Messdaten auf seiner Internetpräsenz anbietet.

Zur Umsetzung des zweiten Aufgabenschwerpunkts wurden im Doppelhaushalt 2023/2024 bereits jährliche Kosten von 10.000,00 EUR bewilligt. Finanziert werden müssen damit u. a. die Auswertung über den DFLD, Wartung und Kalibrierung der Messgeräte, Handyverträge und Strom.

Für die Umsetzung des dritten Aufgabenschwerpunktes ist eine Bereitstellung der Daten im Internet vorgesehen. Zum einen sind auf den Internetseiten des Portals des DFLD die Daten aller eingebundenen Fluglärmmessstationen öffentlich, d. h., ohne Zugangsbeschränkung grafisch und tabellarisch aufbereitet einsehbar, wobei die ausgewerteten Daten auch im verbreiteten und offen lesbaren CSV-Format (Semikolon-separierte Werte) heruntergeladen werden können. Zum anderen soll eine Internetseite zu den Fluglärmmessstationen der Stadt Leipzig erstellt werden mit Verlinkung auf die entsprechenden Auswertungsseiten des DFLD für die drei eigenen Messstationen und zu den Internetseiten des Flughafens Leipzig/Halle hinsichtlich ihrer stationären Messstation. Außerdem ist vorgesehen, im LeipziGIS die Standorte der eigenen Messstationen und die ausgewerteten Daten darzustellen. In Bezug auf das Open Data Portal der Stadt Leipzig soll zunächst die Aufstellung und Inbetriebnahme der Messstationen abgewartet werden. In einem nächsten Schritt wird evaluiert, ob und welche zusätzliche Daten über dieses Portal zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Gesamtübersicht zugehöriger Kosten für Doppelhaushalt 2023/2024

Zusammenstellung der geschätzten Kosten zur Umsetzung stadteigener orientierender Fluglärmmessungen in Anlehnung an die Vorgaben der DIN 45643:

  • Anschaffung/Installation drei Fluglärmmessstellen 2023        105.000,00 EUR
  • Betriebskosten 2023 (bereits eingestellt)            10.000,00 EUR
  • Betriebskosten 2024 (bereits eingestellt)            10.000,00 EUR

 

Realisierungs- / Zeithorizont

Die Vergabe zur Anschaffung und Inbetriebnahme der geplanten Fluglärmmessstationen soll im Jahr 2023 erfolgen. Nach deren Lieferung sollen diese zeitnah aufgestellt und betrieben werden (Lieferzeiten sind nicht abschätzbar, Inbetriebnahme ggf. erst im Jahr 2024).

 

Finanzielle Auswirkungen

Zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 10. November 2021 zur Vorlage VII‑HP‑05094-NF-02 ist für die Anschaffung und Installation von drei Fluglärmmessstellen eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 105.000,00 Euro erforderlich. Bei der Annahme einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren ist mit einem jährlichen Abschreibungsbedarf in Höhe von 10.500,00 Euro zu rechnen.

Die Bereitstellung erfolgt im PSP-Element „Amt 36 Maschinen und technische Anlagen 2023“ (7.0002122.710.040.023). Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag Nordraumkonzept (1080 0000 0064) im Budget 80_571_zw. Die Mittel wurden bisher noch nicht für andere Nordraum-Maßnahmen verplant und können unterjährig für auftretende Bedarfe bereitgestellt werden.

Die Folgekosten wurden bereits bei der Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024 im Innenauftrag 1036 0000 0011 in Höhe von 10.000,00 Euro berücksichtigt.

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