Antrag: Fair produzierte und gehandelte Sportbälle im Schulsport verwenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 01.01.2017 handgenähte Sportbälle für den Sportunterricht an Schulen nur noch mit Gütezeichen des Fairen Handels einzukaufen. Es werden entsprechende Gütesiegel als Nachweis eingefordert (Fairtrade-Bälle oder vergleichbare Produkte wie zum Beispiel Gepa-Bälle). Das Amt für Jugend, Familie und Bildung berichtet in jährlichem Turnus.

  1. Die bisherigen und möglichen künftigen Lieferanten werden rechtzeitig über die geänderte Vergaberegelung informiert, um sich auf die neue Vorgabe einstellen zu können.
  2. Das Amt für Sport wird weiter in geeigneter Weise auch bei Sportvereinen, für die die städtischen Beschaffungsregeln nicht gelten, für den ausschließlichen Einsatz fair gehandelter Bälle werben.


Sachverhalt:

Die Stadt Leipzig verfügt über einen Stadtratsbeschluss zur Vermeidung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Über eine praktische Auswirkung gibt es jedoch keine Informationen. Der Vergabebericht trifft zum Thema handgenähter Bälle keine Auskunft. Gleichzeitig ist klar, dass zumindest im Schulunterricht Bälle regelmäßig zum Einsatz kommen und somit auch laufend neu beschafft werden müssen.

Faire Beschaffung muss im konkreten Einzelfall beginnen. Das geht nicht mit jedem Produkt, aber bei Bällen ausgesprochen gut. Mit den zur Verfügung stehenden Siegeln ist sowohl anforderungs- als auch nachweisseitig die Qualifizierung des Produktes gesichert.

Die Stadt München hat die Schulen fair gehandelte Bälle testen lassen. Die Bälle wurden für gut befunden. Es werden dort nur noch Fairtradebälle aus dem Rahmenvertrag gekauft und die Kosten evaluiert - es entstanden keine Mehrkosten.

Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2016

Der Antrag wurde unter Berücksichtigung des Ergänzungsantrages des Jugendparlamentes vom Stadtrat beschlossen.

Zwischenbericht vom 16.05.2017:

Noch nicht begonnen

Die Lieferung und Montage von Sportgeräten ist vertraglich noch bis zum 31.10.2018 gebunden. Im kommenden Vergabeverfahren im Jahr 2018 wird der Verwaltungsstandpunkt zu fairproduzierten und gehandelten Sportbällen Berücksichtigung finden.

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