Antrag: Forderung nach Akteneinsicht und Prüfung von Alternativen zum Ersatzneubau der B2-Brücke im Agra-Park

Antrag vom 16. April 2026

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

    1. umgehend beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und der Sächsischen Staatskanzlei vollständige Akteneinsicht zu allen Unterlagen des Projekts "B 2 Agra-Brücke" zu beantragen, einschließlich der Planfeststellungsbeschlüsse, Gutachten zu Trassenführung, Bauplänen und geplanten Fehlerkorrekturen der DDR-Brücke sowie Kosten-Nutzen-Analysen für Tunnel-, Trog- oder Straßen-Varianten.
    2. rechtliche Schritte vorzubereiten und gegebenenfalls einzuleiten, um den geplanten Ersatzneubau der B2-Brücke zu stoppen, falls keine ausreichende Prüfung von Alternativen erfolgt ist oder das Planfeststellungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
    3. den Oberbürgermeister von Markkleeberg sowie den Landrat des Landkreises Leipzig zu unterstützen, falls diese Widerspruch gegen den Planfeststellungsbeschluss einlegen oder gerichtliche Schritte einleiten.

Begründung:

Der geplante Ersatzneubau der B 2-Brücke im Bereich des Agra-Parks ist nicht als bloße technische Ersatzbaumaßnahme zu behandeln, sondern als eine stadt- und landschaftsplanerische Grundsatzentscheidung von erheblicher Tragweite für Leipzig, Markkleeberg und den Landkreis Leipzig. Der Agra-Park ist ein besonders sensibler, historisch gewachsener Freiraum, dessen Zerschneidung durch die bestehende Brücke seit Jahrzehnten eine erhebliche städtebauliche und ökologische Fehlentscheidung darstellt. Diese Fehlentwicklung darf nicht durch einen weiteren identischen Brückenbau für die nächsten Jahrzehnte fortgeschrieben werden.

Aus Sicht hochrangiger Fachexperten ist gerade deshalb ein ordnungsgemäßes, ergebnisoffenes und zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren zwingend erforderlich. Wer vermeiden will, die Fehler der ursprünglichen Planung zu wiederholen, kann nicht so tun, als handele es sich um einen rein kurzfristig zu erledigenden Ersatzneubau. Vielmehr müssen die Planungsgrundlagen, die Variantenprüfung und die Auswirkungen auf Natur, Lärm, Stadtbild und Verkehr umfassend neu bewertet werden. Das Argument einer besonders schnellen Umsetzung trägt deshalb nicht, wenn die Maßnahme in Wahrheit eine grundlegende Neuentscheidung über die künftige Verkehrsführung und die Gestaltung des gesamten Raums erfordert.

Damit steht nicht mehr die Frage einer möglichst raschen baulichen Realisierung im Vordergrund, sondern die sachgerechte Abwägung zwischen verschiedenen Lösungswegen. In dieser Abwägung ist seit vielen Jahren erkennbar, dass die Tunnel- bzw. Trogvariante die städtebaulich, verkehrlich und landschaftlich vorzugswürdige Lösung ist. Diese Variante würde die Trennwirkung der heutigen Brücke überwinden, die Belastungen für den Agra-Park deutlich reduzieren und die Chance eröffnen, einen zentralen Fehler der Vergangenheit endlich zu korrigieren. Das Land und der Bund dürfen sich nicht auf eine vermeintlich einfache Brückenlösung zurückziehen, wenn seit langem eine bessere und tragfähigere Alternative auf dem Tisch liegt.

Hinzu kommt, dass nach den bisher bekannten Fördergrundsätzen des Bundes eine Förderung in gleicher Höhe auch für eine Tunnel- oder Trogvariante möglich ist, wie sie bei einer Brückenlösung gewährt würde. Damit entfällt ein weiteres wesentliches Gegenargument gegen die alternativen Varianten. Wenn auch die Finanzierung im Sinne einer Kosten-Nutzen-Betrachtung nicht gegen die sachlich bessere Lösung spricht, gibt es umso mehr Anlass, die Tunnel- oder Trogvariante mit Nachdruck zu verfolgen. Es wäre weder gegenüber den betroffenen Kommunen noch gegenüber der Öffentlichkeit vermittelbar, aus bloßen Bequemlichkeits- oder Beschleunigungsgründen sowie kurzfristiger finanzieller Erwägungen eine planerisch unterlegene Brückenlösung zu bevorzugen.

Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der kommunalen Gremien, vollständige Akteneinsicht zu verlangen, die Entscheidungsgrundlagen offenzulegen und alle rechtlichen Schritte vorzubereiten, die geeignet sind, eine erneute Festschreibung der bisherigen Fehlplanung zu verhindern. Ziel muss eine Lösung sein, die dem Agra-Park, den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den verkehrlichen Erfordernissen gleichermaßen gerecht wird.

 

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