Antrag: Fortschreibung Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV)

Neufassung des gemeinsamen Antrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV auf den Höchstbetrag von jeweils 45 Mio. € für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zu unterzeichnen.  
  1. Darüber hinaus werden im Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechende finanzielle Beiträge der Stadt Leipzig an die LVB i. H. v. je 3 Mio. € für 2017 und 2018zweckgebunden als Investitionen der LVB zur Modernisierung von Straßenbahnfuhrpark und ÖPNV-Infrastruktur im Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt. Dafür werden der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der LVV, auf Anforderung mit Nachweis, zweckgebundene Gesellschaftereinlagen wie folgt zugeführt:
    • Haushaltsjahr 2017: 3.000.000 €
    • Haushaltsjahr 2018: 3.000.000 €
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, alle mit dieser Ergänzungsbetrauung der LVB verbundenen Handlungen vorzunehmen, insbesondere Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie als Gesellschaftervertreter die notwendigen Beschlüsse zu fassen oder zu veranlassen.
  1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass mit den von der LVV 2015 und 2016 zusätzlich geleisteten Gesellschafterbeiträgen für Investitionen in neue Straßenbahnen die Investitionskraft der LVB ebenfalls gestärkt wurde. 
  1. Zur weiteren Stabilisierung und Sicherung der mit dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag verbundenen Zahlungen, werden die notwendigen Schritte zur Fortführung der bis Ende 2015 bestehenden Tilgungsaussetzung für das an die LVV ausgereichte Gesellschafterdarlehen unternommen und die Vereinbarung einer weiteren Tilgungsaussetzung vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 der Ratsversammlung im IV. Quartal 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.


Begründung:

Die nunmehr bereits einige Zeit laufende Debatte um die Prüfung alternativer Finanzierungen des ÖPNV hat gezeigt, dass die Anforderungen an die Nahverkehrsbetriebe deutlich gewachsen sind und dass die öffentliche Hand in größerem Maße ihrer Verantwortung gerecht werden muss. Die Fahrgäste können diesen höheren Finanzbedarf nicht alleine schultern. Die jährlichen Preissteigerungen müssen ein Ende haben oder zumindest gedämpft werden. Die Stadt Leipzig muss sich als Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs auch aus der Sicht der Finanzierung zu ihrer Verantwortung bekennen.

Um dem Stadtrat tatsächlich eine Entscheidung über die Höhe des Ausgleichsbetrages zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung noch in 2016 erforderlich, damit der entsprechende Betrag in die Wirtschaftspläne der Unternehmen eingeplant werden kann.

Verwaltungsstandpunkt vom 23. August 2016

Der Verwaltungsstandpunkt ist wortgleich mit der Neufassung des Antrages, sieht jedoch nur 2 Mio. € p.a. vor.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 24. August 2016

Der Antrag wurde mehrheitlich durch die Stimmen von SPD und CDU vom Stadtrat abgelehnt (29:34) und in Form des Verwaltungsstandpunktes bestätigt


Bericht zur Umsetzung vom 24. Februar 2017

Sachstand:

Zu Beschlusspunkt 1:

Mit Datum vom 21.12.2016 wurde eine entsprechende Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
(VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV auf den Höchstbetrag von jeweils 45 Mio. € für die Jahre 2017 und 2018 zwischen der Stadt Leipzig, der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH sowie der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH abgeschlossen.

Der Beschlusspunkt 1 ist umgesetzt.

Zu Beschlusspunkt 2:

Im städtischen Doppelhaushalt 2017/18 wurden entsprechende finanzielle Beiträge i. H. v. 2 Mio. € pro Jahr als zweckgebundene Investitionen der LVB zur Modernisierung von Straßenbahnfuhrpark und ÖPNV-Infrastruktur eingestellt, die über die LVV zweckgebunden an die LVB ausgekehrt werden. Ein entsprechender Beschluss der Ratsversammlung vom 01.02.2017 im Zusammenhang mit der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 liegt vor. Die Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgt, sobald sobald die im Beschluss verankerte Anforderung mit Nachweis von der LVV eingeht.

Der Beschlusspunkt 2 wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt teilweise umgesetzt.

Zu Beschlusspunkt 3:

Unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen werden die Mittel aus der Kapitaleinlage an die LVB zur
Durchführung konkreter Investitionsvorhaben zur Verfügung gestellt. Hierfür werden ggf. weitere vertragliche
Vereinbarungen erforderlich.

Der Beschlusspunkt 3 befindet sich in Arbeit.

Zu Beschlusspunkt 4:

Mit dem Beschluss Nr. VI-A-02982-NF-04 hat der Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die Investitionskraft der LVB mit den von der LVV 2015 und 2016 zusätzlich geleisteten Gesellschafterbeiträgen für Investitionen in neue Straßenbahnen gestärkt wurde.

Der Beschlusspunkt 4 gilt als umgesetzt.

Zu Beschlusspunkt 5:

Der für das 4. Quartal 2016 angekündigte Ratsbeschluss zur Aussetzung der Tilgungsvereinbarung für die Jahre 2016 bis einschließlich 2018 wurde am 14.12.2016 mit der Beschlussnummer VI-DS-03334 gefasst.

Der Beschlusspunkt 5 wurde umgesetzt.

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