Antrag: Frauenbeauftragte in den zehn Eigenbetrieben der Stadt Leipzig

Antrag vom 11. Dezember 2020

Beschlussvorschlag:

  1. Die zehn Eigenbetriebe der Stadt Leipzig werden ab dem Haushaltsjahr 2021 Frauenbeauftragte im angemessenen Umfang von ihrer Arbeit entlasten. In Eigenbetrieben mit in der Regel weniger als 600 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt beträgt die Entlastung mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft (keine Unterschreitung). Bei einer Beschäftigtenzahl von in der Regel mindestens 600 Beschäftigten wird die Frauenbeauftragte mindestens im Umfang der Regelarbeitszeit einer Vollzeitkraft entlastet (Überschreitung ist möglich).
    Die hierfür benötigten Mittel für den Personal- und Sachaufwand sind in den Wirtschaftsplänen ab dem Jahr 2022 einzustellen und werden den Eigenbetrieben eckwert- und zuschusserhöhend zur Verfügung gestellt und sind im Plan haushaltsrelevante Positionen auszuweisen.
  2. Die Frauenbeauftragte werden einmal jährlich in den Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat/Betriebsausschuss) Bericht erstatten und die Geschäftsführenden und Eigenbetriebsleitenden nehmen im Vorbericht zum Wirtschaftsplan zu den wesentlichen Handlungsschwerpunkten Stellung.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt im zweiten Quartal 2021 zur Umsetzung zu berichten.

Begründung

Laut Sächsischen Frauenfördergesetz ist eine Frauenbeauftragte zu bestellen und für die im SächsFFG benannten Aufgaben freizustellen. Zu diesen Aufgaben gehören die Erstellung eines Frauenförderplans alle vier Jahre sowie eine Anpassung des Frauenförderplans alle zwei Jahre. Hierzu gehören auch die jährliche Datenerhebung zur Beschreibung des IST-Zustands, die Auswertung der Daten sowie eine angepasste Maßnahmeplanung und -koordinierung. Möglich wären auch Mitarbeiter*innenbefragungen, um die Maßnahmeplanung bedarfsgerecht zu gestalten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Frauenbeauftragten Frauen gezielt zu fördern und eine gleichberechtigte berufliche Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Im zweiten Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig, der die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen zu erfüllen erklärt hat, steht unter

5.3 Mehr Frauen in die Führungsebenen der Eigenbetriebe und der städtischen Beteiligungsunternehmen

a) Die Funktionen Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte werden etabliert.

b) Alle Unternehmen verfügen über Frauenförderpläne/Gleichstellungskonzepte mit Einzelmaßnahmen insbesondere in folgenden Teilbereichen:

• Personalbeschaffung/Stellenbesetzung, Personalentwicklung/Weiterbildung,

• Vereinbarkeit von Beruf und Familie,

• Betriebliche Gesundheitsvorsorge sowie Information und Kommunikation.

c) Mit Zusendung des Ratsbeschlusses wurden die Unternehmen durch den Oberbürgermeister zur jährlichen Berichterstattung aufgefordert.

Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung des Frauenanteils in Führungsebenen der Eigenbetriebe und der städtischen Beteiligungsunternehmen.

Für die Entwicklung von unternehmensbezogenen Einzelmaßnahmen sind die Gleichstellungs- / Frauenbeauftragten (Ratsbeschluss zum Antrag Nr. VI-A-03914‚ Frauenförderung in städtischen Unternehmen) der Eigenbetriebe sowie der städtischen Beteiligungsunternehmen hinzuzuziehen.

„Insgesamt beschäftigten die unmittelbaren Unternehmen im Jahr 2017 durchschnittlich 46 % Frauen und 54% Männer. In den Geschäftsführungen oder Vorständen waren 21% Frauen und 79 % Männer tätig. In den Aufsichtsräten oder Betriebsausschüssen engagierten sich 30 % Frauen und 70 % Männer.“ (Quelle: 25. Beteiligungsbericht 2018, bbvl)

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wozu auch die Pflege von Familienangehörigen gehört ist ein Schwerpunktthema, weshalb sich die Frauenbeauftragte auch bzgl. der Flexibilisierung von Arbeitszeit und familienfreundlichen Arbeitsplätzen einsetzt. Am Ende profitieren alle Beschäftigten in den Betrieben von der Arbeit der Frauenbeauftragten, denn Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zwar eine Herausforderung, mit der sich vorrangig Frauen konfrontiert sehen, aber zunehmend auch andere Personen mit auseinandersetzen.

Wenn es ein ernsthaftes Anliegen sein soll, dass sich die wirtschaftliche und berufliche Situation von Frauen in Leipzig verbessert, müssen die Frauenbeauftragten in den Betrieben gestärkt werden. Ihnen muss mehr Zeit für die vielfältigen Aufgaben eingeräumt werden, damit sie diese verantwortungsvoll und insbesondere nachhaltig ausführen können. Es darf dabei weder dem Wohlwollen der Führungskräfte obliegen, ob die Frauenbeauftragte freigestellt wird, noch dürfen finanzielle Abwägungen eine Rolle hierbei spielen. Deshalb muss die Kommune ihrer Pflicht nachkommen und die Leipziger Frauen dadurch unterstützen, dass die Frauenbeauftragten der zehn Eigenbetriebe entsprechend der Anzahl der Mitarbeitenden freigestellt werden. Die Stellen werden jeweils über den städtischen Haushalt gedeckt.

Verwaltungsstandpunkt vom 26. Februar 2021

Beschlussvorschlag:

Zu BSP 1. wird folgender Alternativvorschlag unterbreitet:

In den Eigenbetrieben werden Frauenbeauftragte von ihren übrigen dienstlichen Tätigkeiten ganz oder teilweise freigestellt, soweit es nach Art und Größe der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Die notwendige personelle und sachliche Ausstattung ist anhand eines Kriterienkataloges zu ermitteln und durch die Eigenbetriebe in der Wirtschaftsplanung darzustellen.

BSP 2. des Antrags wird übernommen.

Zu BSP 3. wird folgender Alternativvorschlag unterbreitet:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im dritten Quartal 2021 zur Umsetzung zu berichten.


Begründung

BSP 1: Die Bestätigung der Finanzierung ggf. durch die Eigenbetriebe ermittelter Bedarfe aus dem Städtischen Haushalt ist zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. Es ist im Zuge der Wirtschaftsplanung 2022 zu prüfen, ob entsprechende Bedarfe aus Eigenmitteln bzw. im Rahmen der im städtischen Haushalt geplanten Zuschüsse gedeckt werden können.

BSP 2: Die Verpflichtung zur jährliche Berichterstattung wird von der Verwaltung befürwortet.

BSP 3: Der Termin der Berichterstattung sollte dem Zeitraum der Wirtschaftsplanung der Eigenbetriebe entsprechen.

Beschluss der Ratsversammlung am 21. Juli 2021

Der Antrag wurde in Form des von unserer Fraktion zur Abstimmung gestellten Alternativvorschlag mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 24.01.2023:

 

X umgesetzt

X laufend fortgeschrieben

- BSP 1.: umgesetzt / laufend fortgeschrieben

- BSP 2.: umgesetzt / laufend fortgeschrieben

Der BSP wird im Zuge der jährlichen Wirtschaftsplanungen der Eigenbetriebe bzw. im Zuge der turnusmäßigen Berichterstattungen der Eigenbetriebe in den Betriebsausschüssen umgesetzt

- BSP 3.: umgesetzt

Siehe Info-Vorlage VII-A-0228-Ifo-02 vom 15.12.2022

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