Antrag: Frauenförderung in städtischen Unternehmen

Antrag vom 3. März 2017

Beschlussvorschlag:

  1. Die Beteiligungsunternehmen der L-Gruppe, die LWB GmbH und die Sankt Georg gGMBH werden aufgefordert, zukünftig Frauenförderpläne aufzulegen und eine Frauenbeauftragte, angesiedelt bei den Geschäftsführungen, im Unternehmen zu etablieren.
  2. Der Oberbürgermeister wird in seiner Rolle als Gesellschafter beauftragt, eine entsprechende zeitnahe Umsetzung zu begleiten.
  3. Die Unternehmen werden aufgefordert, über die Umsetzung jährlich im Berichtswesen des Unternehmens Bericht zu erstatten.


Sachverhalt:

In Leipzig gibt es rund 100 städtische Unternehmen mit etwa 15 000 Beschäftigten. Während für den öffentlichen Dienst mit seinen rund 6000 Beschäftigten die gesetzliche Pflicht zur Benennung von Frauenbeauftragten und Erstellung von Frauenförderplänen besteht, gelten diese nicht für die großen Teile der Verwaltung, die in Eigenbetrieben und Unternehmen ausgegliedert sind. Denn für diese bestehen in Sachsen aktuell keine Vorgaben. Gleichwohl werden mit der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen solche Vorgaben für Beteiligungsunternehmen erwartet. Mit der Einrichtung einer Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände ist gezielte Personalentwicklung nur folgerichtig.

Städtische Unternehmen haben eine gesellschaftspolitische Vorbildwirkung.

Aufgabe von Frauenbeauftragten ist die Begleitung und Beratung der Entscheidungsebene, hier also der Geschäftsführungen, in Fragen der Situation der weiblichen Beschäftigten. Ziel soll die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen und guter Arbeitsorganisation für Frauen und gute Personalentwicklung von Frauen sein. Mit dem Frauenförderplan sollen gezielt Maßnahmen beschrieben und durchgesetzt werden, die zur Gleichstellung von Männern und Frauen nötig sind. Dabei kommt dem Berichtswesen hohe Bedeutung zu: erst mit der Erfassung geschlechtsspezifischer Daten kann die Situation der Frauen und abgeleitet daraus der Grad der Gleichstellung von Frauen in den Unternehmen sichtbar gemacht werden.

Die Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Europa, nach dem Ratsbeschluss am 2.Juli 2012 vom Oberbürgermeister unterzeichnet, sieht im Artikel 11 „Rolle als Arbeitgeber“ und im Artikel 27 „wirtschaftliche Entwicklung“ entsprechende Selbstverpflichtungen.

Abschließend sei darauf verwiesen, dass kommunale Unternehmen in der Gleichstellung von Frauen und Männern eine wesentliche Rolle spielen*. In kommunalen Unternehmen werden 54 % der öffentlichen Investitionen geleistet und 59 % der öffentlichen Verschuldung geschultert. (Daten kommunaler Finanzreport).

*aus: Papenfuß, Frauen in öffentlichen Unternehmen in Leipzig, Vortrag im Gleichstellungsbeirat 10.2.14


Verwaltungsstandpunkt vom 28. April 2017: Ablehnung

Begründung zu den Beschlusspunkten 1. und 2.:

In Sachsen bildet das Sächsische Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) die Rechtsgrundlage für die Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst. Das SächsFFG regelt auch die Bestellung von Frauenbeauftragten, wobei die Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe, die LWB GmbH sowie die Klinikum St. Georg gGmbH nicht unter den Geltungsbereich gemäß § 1 des SächsFFG fallen.

Sachlich gilt das Gesetz für Behörden, Gerichte und sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die kommunalen Träger der Selbstverwaltung (Gemeinden und Landkreise) sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen). D. h. aufgrund der gesetzlichen Regelungen gibt es keine Verpflichtung zur Etablierung einer/-s Frauenbeauftragten in privatrechtlichen kommunalen Beteiligungsunternehmen. Unter Gleichstellungsaspekten einerseits und im Lichte der Praxis in den Unternehmen andererseits, wird die Notwendigkeit dafür auch nicht gesehen.

Der Anteil von Frauen in den jeweiligen Unternehmen bzw. in deren jeweiligen Betriebszweigen ist branchenbedingt unterschiedlich ausgeprägt. Grundsätzlich wird bereits im Rahmen der jeweiligen unternehmensbezogenen Personalgewinnungs- bzw. -entwicklungsstrategie grundsätzlich darauf geachtet, dass bei der Besetzung von offenen Stellen im Sinne einer Gleichstellung und Bestenauslese verfahren wird. Ausschreibung und Auswahl erfolgen diskriminierungsfrei nach objektiven Kriterien. Insbesondere spielen hierfür Persönlichkeitsmerkmale, wie z.B. das Geschlecht, keine Rolle. Die Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe, die LWB GmbH und die Klinikum St. Georg gGmbH haben zudem bereits umfängliche Gleichstellungs- und Frauenförderungsmaßnahmen etabliert:

LVV-Gruppe

Der Frauenanteil in den Unternehmen der L-Gruppe beträgt zum 31.12.2016 39,6 % bei der SW Leipzig-Gruppe, 35,5 % bei der KWL-Gruppe und 21,2 % bei der LVB-Gruppe. Die LVV GmbH verfügt über einen Frauenanteil von 53 %.  Ziel der Personalstrategie der LVV-Gruppe ist es, die Besetzung vakanter Positionen mit geeigneten Fach- und Führungskräften sicherzustellen. Im Rahmen dessen wird insbesondere in der oberen Führungsebene und in technischen Berufen darauf geachtet, dass im Rahmen der Sozialverträglichkeit und bei vergleichbarer Qualifikation, Frauen bevorzugt Berücksichtigung finden sowie gute Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden. In diesem Zusammenhang gibt es bei der LVV-Gruppe eine Festschreibung der Frauenquote im oberen und mittleren Management auf mindestens 30 % sowie weitere Maßnahmen zur Frauenförderung, die in Konzepten der Personalentwicklung systematisch weiter fortgeschrieben werden. Aufgrund dieser Maßnahmen wird seitens der Leipziger Gruppe aktuell kein Bedarf zur Etablierung einer gesonderten Frauenbeauftragten im Konzern gesehen.

LWB GmbH

Sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern beträgt der Frauenanteil an der Mitarbeiterschaft derzeit 53 %. In den Führungspositionen beträgt der Frauenanteil sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern aktuell 43 %. Der LWB stehen zwei Geschäftsführerinnen vor. Für die LWB ist die Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter ein generelles Grundverständnis. Die LWB bietet ihren Mitarbeitern ein Entwicklungsprogramm an, in dem jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren ein Kreis von Arbeitnehmern gezielt gefördert wird. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte in einem Potenzialcenter nach objektiven Kriterien. Auch hier spielt das Geschlecht keine Rolle. Die Zusammensetzung der Gruppe, die sich derzeit im Entwicklungsprogramm befindet, ist in etwa ausgeglichen, der Frauenanteil ist sogar etwas größer. Aus Personalentwicklungssicht bestehen aktuell in der LWB keine besonderen Erfordernisse, Frauen bzw. Männer gesondert zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird seitens der LWB aktuell keine Notwendigkeit für die Etablierung einer/-s Frauenbeauftragten oder die Auflage von gesonderten Frauenförderplänen gesehen.

Klinikum St. Georg gGmbH

Bei der Klinikum St. Georg gGmbH ist der Anteil von Frauen branchenbedingt sehr hoch und liegt bei knapp 80 %. Dieser variiert abhängig von den Dienstarten in den klinischen Bereichen zwischen 55 % bis 90 %. Die im Antrag geforderte gesonderte Förderung von Frauen ist daher im Klinikum entsprechend Zielstellung des Antrages nicht begründbar. Diesbezüglich sieht die Klinikum St.Georg gGmbH eher die Aufgabe, den Anteil von Männern im Unternehmen in den jeweiligen Dienstarten zumindest stabil zu halten und hat dementsprechend, mit ausdrücklichem Verweis auf den vergleichsweise geringeren Anteil männlicher Mitarbeiter, eine Gleichstellungsbeauftragte berufen. Die Notwendigkeit zur Auflage eines Frauenförderplanes und/oder der freiwilligen Berufung einer/-s Frauenbeauftragten wird vor diesem Hintergrund nicht gesehen.

Begründung zu Beschlusspunkt 3.: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln

Für die LVV-Gruppe und die Klinikum St. Georg gGmbH bestehen bereits Berichtspflichten über den Lagebericht im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses des Unternehmens zur jährlichen Information hinsichtlich des Frauenanteils.

Auch die LWB berichtet jährlich hinsichtlich des Frauenanteils im Rahmen des Jahresabschlusses unter dem Berichtsteil "Bericht der Geschäftsführung der LWB zu Beiträgen zur Erfüllung öffentlichen mit stadtstrategischer Bedeutung für das Berichtsjahr". Entsprechend vorliegender Vorlage zur Fortschreibung der Eigentümerziele würde zudem zukünftig auch in diesem Zusammenhang ebenfalls im Rahmen der Berichterstattung über deren Umsetzung darüber informiert.

Über die jeweiligen Frauenanteile in den Beteiligungsunternehmen und deren Gremien wurde und wird zudem im Beirat für Gleichstellung informiert.

Beschluss der Ratsversammlung am 21. Juni 2017

Der Antrag wurde gegen die Stimmen aus CDU und AFD von einer Mehrheit des Stadtrates beschlossen

 

Umsetzungsbericht vom 18.01.2017

Die Beschlusspunkte 1. bis 3. wurden wie folgt umgesetzt:

Mit Schreiben vom 24.07.2017 übermittelte der Oberbürgermeister in seiner Rolle als Gesellschaftervertreter den Ratsbeschluss VI-A-03914 der L-Gruppe, der LWB GmbH und der Klinikum St. Georg gGmbH mit der Bitte um Identifizierung und zeitnahe Umsetzung eventueller Handlungsbedarfe und Information über die ergriffenen Maßnahmen.

Hinsichtlich der Etablierung einer Frauenbeauftragten teilten die L-Gruppe und die LWB GmbH mit, dass auf Grundlage des Ratsbeschlusses eine Frauenbeauftragte, angesiedelt bei den Geschäftsführungen, bestellt wird. Die Klinikum St.Georg gGmbH teilte mit, dass bereits seit mehreren Jahren eine Mitarbeiterin als Gleichstellungs- bzw. Frauenförderungsbeauftragte etabliert ist.

Alle Unternehmen verfügen darüber hinaus über Frauenförderpläne/Gleichstellungskonzepte mit Einzelmaßnahmen insbesondere in folgenden Teilbereichen:
 

  • Personalbeschaffung/Stellenbesetzung,
  • Personalentwicklung/Weiterbildung,
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • Betriebliche Gesundheitsvorsorge,
  • Information und Kommunikation.


Die LWB GmbH und die Klinikum St.Georg gGmbH weisen darauf hin, dass aufgrund des bereits hohen Frauenanteils von 53 % bei der LWB und knapp 80 % bei der Klinikum St.Georg gGmbH eine Fokussierung auf die Gleichstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten erfolgt.

Mit Zusendung des Ratsbeschlusses wurden die Unternehmen zur jährlichen Berichterstattung gemäß Beschlusspunkt 3. aufgefordert.

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