Antrag: Freie Gehwege für Leipzig, Recht auf Fußweg sichern

Antrag vom 22. Juni 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein Konzept für die Stadt Leipzig zu erarbeiten, welches die Ordnung für den ruhenden Verkehr regelt und dabei die Sicherheit und Durchlässigkeit der Gehwege sowie die Erfordernisse der Rettungskräfte, insbesondere von Feuerwehr und Krankenwagen gewährleistet. Sowohl für die Straßenverkehrsbehörde als auch für das Ordnungsamt ist Rechtssicherheit herzustellen.

Begründung:

Weder Autos, noch Fußgänger*innen, Kinderwagen oder Rollstühle können sich in Luft auflösen. Deshalb ist im Miteinander im öffentlichen Raum unbedingt Sicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Faktisch gilt die Straßenverkehrsordnung, welche das Parken auf dem Gehweg nur dann erlaubt, wenn dies mit entsprechendem Straßenschild gekennzeichnet ist. In einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen wurde die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des aufgesetzten Gehwegparkens nun bestätigt. Der Gehweg darf in seiner Funktion nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, Mindestbreiten sind stets frei zu bleiben um die Durchlässigkeit zu gewähren. Dies muss durch die Ordnungsbehörden angemessen kontrolliert  und kommuniziert werden.

Um in Leipzig die Sicherheit der Fußgänger*innen zu gewährleisten, soll ein stadtweites Konzept für eine Lösung der betroffenen Gebiete erarbeitet und umgesetzt werden. Es können dabei kurzfristige Übergangslösungen entstehen, besonders für den Fußverkehr eingeschränkte Gebiete vorrangig bearbeitet werden und verschiedene Lösungen für die unterschiedlichen Bedarfe in den Stadtvierteln gefunden werden. Es ist allerdings zu beachten, dass das OVG Bremen formulierte:

„Soweit die Beklagte erwägen sollte, vom Ergreifen von Maßnahme durch die Straßenverkehrsbehörde

in den streitgegenständlichen Straßen unter Verweis auf die Umsetzung eines Konzepts für ein stadtweites Vorgehen derzeit abzusehen, wird dies nur solange tragen können, wie dieses Konzept auch tatsächlich und nachvollziehbar verfolgt wird.“

Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Die Bedarfe und Notwendigkeiten von Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt sind hier in Einklang zu bringen. Verschiedene Anlässe und Bedarfe wie Veranstaltungen, Wochenende, Nachtstunden usw. sollen ebenfalls betrachtet werden und könnten zu unterschiedlichen Lösungsansätzen führen. Insbesondere ist zu bedenken, dass das Zuparken von Gehwegdeckeln, die sicherheitsrelevante Infrastruktur abdecken, wie Hydranten für die Löschwasserversorgung der Feuerwehr oder Absperreinrichtungen für Gas, etc. eine Behinderung der Rettungskräfte sind und somit ein hohes Gefahrenpotential bedeuten.

Das Thema Gehwegparken erhielt zunehmende Relevanz und Aufmerksamkeit, durch die Entwicklung in der Stadt Bremen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat entschieden, dass aufgesetztes Parken auf Gehwegen nicht weiter ignoriert werden darf. Wenn sich Anwohner darüber beschweren, müssen die Behörden darauf reagieren. Grundsätzlich erlaubt ist das sogenannte „aufgesetzte Parken“ laut Straßenverkehrsordnung (STVO) nicht, sondern es ist ordnungswidrig. Nur wenn durch Verkehrszeichen 315 („Parken auf Gehwegen“) ein Teil des Gehwegs ausdrücklich zu einem Parkstreifen deklariert wird, ist es erlaubt. Dafür gelten aber folgende Voraussetzungen:

„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern, gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch parkende Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“ (Verwaltungsvorschrift zur STVO zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen, Absatz 1).

In einigen Leipziger Straßen kann dies den Wegfall von etwa 40% der jetzt (ordnungswidrig) genutzten Stellflächen bedeuten, insbesondere in jenen Quartieren, in denen die Parkplatzsituation ohnehin schon als angespannt wahrgenommen wird. Wir halten es für erforderlich, eine Bestandsaufnahme des Gehwegparkens in Leipzig zu machen. Welche Alternativen könnte es geben oder müssten entwickelt werden? Wie könnten Regelungen des Anwohnerparkens als Instrument genutzt werden. Welcher Finanzbedarf könnte entstehen durch z.B. temporäre Aktivierung von unbebauten Grundstücken als Parkplatz oder die Beratung zum Umstieg auf andere Verkehrsmittel wie ÖPNV und/oder Fahrrad und Information der BürgerInnen und wie könnte dieser Finanzbedarf durch wen gedeckt werden. Über Pilotprojekte zur Nutzung von bestehenden privaten Parkplätzen von Einkaufszentren o.ä. während der Ladenschließzeit durch AnwohnerInnen, und das Setzen von Anreizen und Unterstützung von Parkplatzinhabern sollen Alternativen für das Abstellen von privaten KFZ geschaffen und das Thema Teilen des privaten PKWs viel stärker in den Blick genommen werden.

Die Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig sagt hier deutlich: „Alle Menschen in Leipzig sollen sich sicher, bequem, ohne Angst und Hindernisse im öffentlichen Raum bewegen können.“

Die Stärkung des Fußverkehrs muss also weiter vorangetrieben werden, für den insbesondere freie Gehwege, die breit genug (Rollstühle, Kinderwagen) und sicher sind, eine entscheidende Rolle spielen. Hierfür ist die Durchsetzung des Verbots des Gehwegparkens erforderlich. Durch eine eindeutige Priorisierung eines sicheren und gefahrlosen Fuß- und Radverkehrs und eine personelle Verstärkung des Ordnungsamts sollte dies unterstützt werden. Auf die Möglichkeit des Zu-Fuß-Gehens sollte konsequent hingewiesen werden, z.B. bei Wegbeschreibungen sollte immer die Gehzeit /-Entfernung angeben werden. Auch durch autofreie Plätze, Quartierszentren und „Ruhepunkte“ in Wohngebieten, wind- und wettergeschützte Verweilmöglichkeiten für Zu-Fuß-Gehende, barrierearme Gestaltung der Wege und Übergänge und nur für FußgängerInnen reservierte Abkürzungen mit energieeffizienter und intelligenter Wegebeleuchtung sollte der Fußverkehr gestärkt werden. Leipzig muss als Stadt der kurzen Wege konsequent weiterentwickelt und gedacht werden.

 

Verwaltungsstandpunkt

Der Sachverhalt wird bereits berücksichtigt.

Sachverhalt:

Die Stadt Leipzig hat sich mit der Fußverkehrsstrategie entschieden für eine Stärkung des Fußverkehrs ausgesprochen. Freie Gehwege zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Lebensqualität sind von entscheidener Bedeutung. Aktuell wird darauf aufbauend der Fußverkehrsentwicklungsplan erarbeitet. Eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit hat bereits stattgefunden.

An zahlreichen Stellen und Straßenzügen gibt es jedoch auch weiterhin einen Bedarf Fußwege freizuhalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dieser Bedarf ist bekannt und bereits Gegenstand verschiedener strategischer Konzepte bzw. Maßnahmenprogramme, sowie des gezielten Stellenaufwuchses in der Verwaltung.

Zur Bearbeitung der im Antrag formulierten Durchlässigkeit für Rettungskärfte aber auch der Straßenreinigung wurde zudem Anfang 2023 eine Arbeitsgruppe Schmale Straßen gebildet. Sie setzt sich zusammen aus dem Ordnungsamt, der Branddirektion, der Stadtreinigung, der strategischen Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde, die gemeinsam systematisch den diesbezüglich problematischen Straßenbestand prüfen und die Umsetzung vorantreiben. Die Erstellung eines weiteren Konzeptes ist daher nicht notwendig und würde durch die Bindung von Ressourcen eher zu einer Verlangsamung der Bearbeitung des Themas führen.

1.1 Verstetigung und Intensivierung der Kontrollen

Die Kontrolle ordnungswidrigen Gehwegparkens in Wohngebieten wurde bereits seit 2019 in der Einsatzplanung für die Außendienstbeschäftigten der Verkehrsüberwachung deutlicher priorisiert. Eine weitere Erhöhung der Kontrollintensität ist durch die vom Stadtrat beschlossene Personalzuführung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Die Stellen sollen, nach nun erfolgter Genehmigung des Haushalts 2023/2024 durch die Landesdirektion, noch 2023 ausgeschrieben werden. Allerdings konnten auch in diesem Arbeitsfeld bereits in der Vergangenheit nicht alle freien Stellen nachbesetzt werden, so dass Umfang und Zeitpunkt des Stellenaufwuchses noch nicht beurteilt werden können. Perspektivisch ist jedoch entsprechend der Stellenbesetzung mit einer Verstetigung und Intensivierung der Kontrollen durch das Ordnungsamt zu rechnen.

1.2 Verbesserte Klarstellung des gültigen Rechtsrahmens der StVO

Die Problematik halb- oder beidseitig auf Gehwegen parkender Pkw beschäftigt die Verwaltung insbesondere in engen Anliegerstraßen bereits länger. Hier gibt es auch eine Beschwerdelage zu zugeparkten Gehwegen, verstellten Querungsmöglichkeiten, nicht abgeholten Tonnen und, zum Glück selten, von Rettungsfahrzeugen, die nur erschwert ihren Einsatzort erreichen. Die vorhandenen Straßenbreiten erlauben gemäß StVO oftmals nur ein einseitiges Parken am Fahrbahnrand. Der Gesetzgeber schreibt allerdings keine Parkordnung für diese Fälle vor, das heißt, es dürfte auch auf beiden Seiten alternierend geparkt werden und zwar dennoch so, dass eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern verbleibt. Diese dann zulässige Parkweise würde jedoch aller Erfahrung nach die Befahrung mit Entsorgungs- und Rettungsfahrzeugen erschweren, wobei die Verkehrsüberwachung in der Praxis keine Sanktionsmöglichkeiten hätte.

Die Verwaltung hat deshalb begonnen, in engen Straßen die Markierung einer Parkordnung vorzunehmen. Diese stellen verständlich dar, wie der gültige Rechtsrahmen aussieht. In den meisten Fällen entfallen dadurch keine legalen Parkmöglichkeiten. So wurden in 2022/23 die Straßen

  • Heinrichstraße, Bothestraße, Wustmannstraße, Weinbergstraße, Leisniger Straße, Pohlentzstraße, Röthische Straße, Zehmischstraße, Teichgräberstraße und Brehmestraße mit entsprechenden Markierungen versehen.

Weitere Straßenabschnitte wurden bereits angeordnet:

  • Gaschwitzer Straße, Narsdorfer Straße, Ponikaustraße, Wingertgasse, Klarastraße, Einsteinstraße, Wendlerstraße, Paul-Schneider-Straße, Bonhoefferstraße, Liebfrauenstraße, Elfenweg, Frau-Holle-Weg, Helenenstraße, Gotzkowskistraße, Kindstraße, Schlegelstraße, Schillerweg

und werden nachfolgend schrittweise umgesetzt.

Weitere Straßenabschnitte sind derzeit in Prüfung. Prüfung und Umsetzung erfolgen in Abhängigkeit der Personalkapazitäten der Verwaltung wie auch der ausführenden Fachfirmen. Teilweise erfolgten in der Vergangenheit noch vor Umsetzung der neuen Markierungen parallele Anpassungen und Instandsetzungen der Gehwege und Fahrbahnen. So wurde in Alt-Lößnig streckenweise die Deckschicht der Fahrbahn und die Gehwege sowie Regenabläufe erneuert.

1.3 Neubewertung der vorhandenen Verkehrsorganisation von legalem Gehwegparken

Die Ratsversammlung hat bereits mit ihren Beschlüssen zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030 sowie zur Fußverkehrsstrategie festgelegt, dass Gehweg frei von ruhendem Verkehr bleiben und bei bestehendem zugelassenem Gehwegparken geprüft werden soll, dieses in andere Angebote zu überführen. Die Verwaltung hat hier bereits alle Straßenabschnitte identifiziert, an denen derzeit das Verkehrszeichen 315 anzutreffen ist. Dies betrifft etwa 6,1 km (ca. 0,3%) der über 2000 km Gehwege in Leipzig. Einzelne Abschnitte für eine Neubewertung wurden bereits identifiziert und die Anpassung der Verkehrsorganisation veranlasst (z.B. in der Zolikoferstraße).

1.4 Kommunikation und Sensibilisierung für das Thema illegales Gehwegparken

Die Verwaltung kommuniziert das Thema insbesondere in den Straßen und Bereichen, in denen besondere Problemlagen bestehen und vor allem im Zusammenhang mit anstehenden Maßnahmen von Kontrolltätigkeiten und Markierungen.

 

Neufassung vom 08.02.2024

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. ein öffentlich wirksames Kommunikationskonzept für Brennpunkte im Stadtgebiet, wo Gehwegparken und das Abstellen von parkenden Fahrzeugen vor abgesenkten Bordsteinen besonders ausgeprägt ist, zu erstellen und umzusetzen. Für die konkrete Umsetzung der Kommunikation soll die Expertise von vorhandenen Gremien, wie dem Beirat für Menschen mit Behinderungen oder der AG Schulwegsicherheit sowie Multiplikator*innen vor Ort wie Nachbarschaftsinitiativen und Stadtbezirksbeiräten, eingeholt werden;
  2. einen Zeitplan vorzulegen, um gemäß Stadtratsbeschluss VII-DS-06102 nach erfolgter Prüfung bis Ende 2024 alle Straßenabschnitte, die derzeit mit Verkehrszeichen 315 (Gehwegparken) ausgewiesen sind, zu benennen und einen Vorschlag zu unterbreiten, ob und wie sie in Angebote für den Umweltverbund überführt werden können;
  3. ein Schreiben gerichtet an Hauseigentümer*innen auszusenden, um für das Problem von abgestellten Mülltonnen auf engen Gehwegen zu sensibilisieren und Vorschläge zu unterbreiten, um die barrierefreie Nutzung von Gehwegen zu sichern;
  4. für regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Regeln zu sorgen, um die notwendige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Begründung:

Diese Neufassung nimmt die Intension des bündnisgrünen Antrags 'Barrierefreie Gehwege voranbringen - Stadtweite Abmarkierung von abgesenkten Bordsteinen‘ ebenfalls mit auf und würdigt die Sachstandsberichte der Verwaltungsstandpunkte zu beiden Anträgen.

An zahlreichen Stellen unserer Stadt versperren parkende Fahrzeuge entweder den Gehweg selbst oder die abgesenkten Bordsteine, die dazu dienen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, insbesondere mit Rollstühlen oder Rollatoren, aber auch Familien mit Kinderwagen, eine barrierefreie und sichere Überquerung von Straßen zu ermöglichen. Um dem entgegenzuwirken, wurde beispielsweise am Knochenpark eine Stelle der Straße und des Gehweges markiert und baulich umgestaltet, indem Fahrradbügel so eingebaut wurden, dass keine parkenden Autos mehr diesen Parkeingang verstellen und den Zugang für bestimmte Menschen erschweren können.

Um dies zu gewährleisten oder zumindest zu unterstützen, muss es nicht immer aufwendige bauliche Eingriffe geben. Schon eine einfache Straßen-/Bodenmarkierung kann wirksam helfen, diese Stellen freizuhalten. Viele Autofahrer*innen sind sich offensichtlich gar nicht bewusst, dass sie ihr Fahrzeug an solch sensiblen Stellen parken und welche Auswirkungen dies dann beispielsweise für mobilitätseingeschränkte Menschen hat. Dieses Bewusstsein zu heben, indem optisch Markierungen, welche auch auf die nötige Barrierefreiheit hinweisen, beispielsweise in Form von Piktogrammen auf dem Boden, genutzt werden, dürfte in der Regel zweckdienlich sein.

Weder Autos, noch Fußgänger*innen, Kinderwagen oder Rollstühle können sich in Luft auflösen. Deshalb ist im Miteinander im öffentlichen Raum unbedingt Sicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Faktisch gilt die Straßenverkehrsordnung, welche das Parken auf dem Gehweg nur dann erlaubt, wenn dies mit entsprechendem Straßenschild gekennzeichnet ist. In einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen wurde die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des aufgesetzten Gehwegparkens nun bestätigt. Der Gehweg darf in seiner Funktion nicht unzumutbar beeinträchtigt werden, Mindestbreiten sind stets frei zu bleiben um die Durchlässigkeit zu gewähren. Dies muss durch die Ordnungsbehörden angemessen kontrolliert und kommuniziert werden.

Um in Leipzig die Sicherheit der Fußgänger*innen zu gewährleisten, sollen stadtweit Lösungen für die betroffenen Gebiete erarbeitet und umgesetzt werden. Es können dabei kurzfristige Übergangslösungen entstehen, besonders für den Fußverkehr eingeschränkte Gebiete vorrangig bearbeitet werden und verschiedene Lösungen für die unterschiedlichen Bedarfe in den Stadtvierteln gefunden werden.

Die Bedarfe und Notwendigkeiten von Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt sind hier in Einklang zu bringen. Verschiedene Anlässe und Bedarfe wie Veranstaltungen, Wochenende, Nachtstunden usw. sollen ebenfalls betrachtet werden und könnten zu unterschiedlichen Lösungsansätzen führen. Insbesondere ist zu bedenken, dass das Zuparken von Gehwegdeckeln, die sicherheitsrelevante Infrastruktur abdecken, wie Hydranten für die Löschwasserversorgung der Feuerwehr oder Absperreinrichtungen für Gas, etc. eine Behinderung der Rettungskräfte sind und somit ein hohes Gefahrenpotential bedeuten, ebenso wie das Parken vor abgesenkten Bordsteinen, welche zur Sicherung der Barrierefreiheit notwendig sind.

Das Thema Gehwegparken erhielt zunehmende Relevanz und Aufmerksamkeit, durch die Entwicklung in der Stadt Bremen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat entschieden, dass aufgesetztes Parken auf Gehwegen nicht weiter ignoriert werden darf. Wenn sich Anwohner darüber beschweren, müssen die Behörden darauf reagieren. Grundsätzlich erlaubt ist das sogenannte „aufgesetzte Parken“ laut Straßenverkehrsordnung (STVO) nicht, sondern es ist ordnungswidrig. Nur wenn durch Verkehrszeichen 315 („Parken auf Gehwegen“) ein Teil des Gehwegs ausdrücklich zu einem Parkstreifen deklariert wird, ist es erlaubt. Dafür gelten aber folgende Voraussetzungen:

„Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern, gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch parkende Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“ (Verwaltungsvorschrift zur STVO zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen, Absatz 1).

In einigen Leipziger Straßen kann dies den Wegfall von etwa 40% der jetzt (ordnungswidrig) genutzten Stellflächen bedeuten, insbesondere in jenen Quartieren, in denen die Parkplatzsituation ohnehin schon als angespannt wahrgenommen wird. Wir halten es für erforderlich, eine Bestandsaufnahme des Gehwegparkens in Leipzig zu machen. Welche Alternativen könnte es geben oder müssten entwickelt werden? Wie könnten Regelungen des Anwohnerparkens als Instrument genutzt werden. Welcher Finanzbedarf könnte entstehen durch z.B. temporäre Aktivierung von unbebauten Grundstücken als Parkplatz oder die Beratung zum Umstieg auf andere Verkehrsmittel wie ÖPNV und/oder Fahrrad und Information der Bürger*innen und wie könnte dieser Finanzbedarf durch wen gedeckt werden. Über Pilotprojekte zur Nutzung von bestehenden privaten Parkplätzen von Einkaufszentren o.ä. während der Ladenschließzeit durch Anwohner*innen, und das Setzen von Anreizen und Unterstützung von Parkplatzinhabern sollen Alternativen für das Abstellen von privaten KFZ geschaffen und das Thema Teilen des privaten PKWs viel stärker in den Blick genommen werden.

Die Fußverkehrsstrategie der Stadt Leipzig sagt hier deutlich: „Alle Menschen in Leipzig sollen sich sicher, bequem, ohne Angst und Hindernisse im öffentlichen Raum bewegen können.“

Die Stärkung des Fußverkehrs muss also weiter vorangetrieben werden, für den insbesondere freie Gehwege, die breit genug (Rollstühle, Kinderwagen) und sicher sind, eine entscheidende Rolle spielen. Hierfür ist die Durchsetzung des Verbots des Gehwegparkens erforderlich. Durch eine eindeutige Priorisierung eines sicheren und gefahrlosen Fuß- und Radverkehrs und eine personelle Verstärkung des Ordnungsamts sollte dies unterstützt werden. Auf die Möglichkeit des Zu-Fuß-Gehens sollte konsequent hingewiesen werden, z.B. bei Wegbeschreibungen sollte immer die Gehzeit /-Entfernung angeben werden. Auch durch autofreie Plätze, Quartierszentren und „Ruhepunkte“ in Wohngebieten, wind- und wettergeschützte Verweilmöglichkeiten für Zu-Fuß-Gehende, barrierearme Gestaltung der Wege und Übergänge und nur für Fußgänger*innen reservierte Abkürzungen mit energieeffizienter und intelligenter Wegebeleuchtung sollte der Fußverkehr gestärkt werden. Leipzig muss als Stadt der kurzen Wege konsequent weiterentwickelt und gedacht werden.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 13. März 2024

Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen und damit mehrheitlich vom Stadtrat abgelehnt.

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