Antrag: Freie Office-Dateiformate für elektronische Kommunikation unterstützen

Antrag vom 22. Januar 2026

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Zugangseröffnungserklärung nach §2 SächsEGovG das Open Document Format zu den unterstützten Dateiformaten hinzuzufügen.

Begründung

Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können [1]. Im Kontext von Leipzig ist die Stärkung der digitalen Souveränität nicht nur für die Stadtverwaltung selbst relevant, sondern eben auch für die Stadtgesellschaft. Mit der Vorlage VIII-Ifo-01515 Zugangseröffnungserklärung gemäß § 2 SächsEGovG sollen die Informationen für die elektronische Kommunikation auf www.leipzig.de aktualisiert werden. Darin werden aber aktuell nur die nicht freien Microsoft Office-Dateiformate (docx, xlsx, pptx) aufgelistet. Um aber den Leipziger*innen eine selbstbestimmte Wahlfreiheit bei der Kommunikation mit der Stadtverwaltung zu ermöglichen, sollen auch die freien Open Document Dateiformate (odt, ods, odp) zur elektronischen Kommunikation unterstützt werden.

[1]: Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung (pdf)

Verwaltungsstandpunkt vom 10. März 2026

Dem Antrag wird zugestimmt.

Begründung:

Der Antrag wird grundsätzlich unterstützt.

Die Aufnahme der offenen Dateiformate ODT, ODS und ODP in die Regelung zur Zugangseröffnung wird befürwortet.

Ergänzend wird geprüft, ob eine von konkreten Ausgangsformaten und Erstellungswerkzeugen unabhängige Regelung getroffen werden kann. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Festlegung auf ein einheitliches, plattformunabhängiges Austauschformat (z.B. PDF) betrachtet.

 

Beschluss in der Ratsversammlung vom 25. März 2026

Der Antrag wurde einstimmig vom Stadtrat beschlossen.

Umsetzungsstand vom 20. April 2026

Das Open Document Format (odt, ods, odp) wurde in die Zugangseröffnung nach § 2 SächsEGovG aufgenommen und entsprechend auf der Webseite der Stadt Leipzig hinterlegt (https://www.leipzig.de/kontakt/zugangsoeffnungserklaerung).

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