Antrag: Freiraumprojekte gezielt unterstützen

Antrag vom 23. Februar 2024

Link zum Antrag VII-A-09868 im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. geeignete Liegenschaften der Stadt sowie der kommunalen Unternehmen für die Nutzung durch gemeinwohlorientierte und selbstorganisierte Freiraumprojekte zu identifizieren und zur Verfügung zu stellen,
  2. in Abstimmung mit dem Grundstücksverkehrsausschuss und den Ausschüssen für Kultur sowie Stadtentwicklung und Bau geeignete Liegenschaften für eine Nutzung durch gemeinwohlorientierte Freiraumprojekte, ggf. in Verbindung mit anderen Nutzungen wie Wohnen und Gewerbe anzukaufen.

Dem Stadtrat ist bis zum 4. Quartal 2024 zur Umsetzung zu berichten.

Begründung:

Wie bereits mit dem Antrag VII-A-08013 Mehr Freiräume für künstlerische und kreative Projekte – Freiraumbüro einrichten ausgeführt, ist die gewachsene Landschaft gemeinwohlorientierter kreativer Projekte im kulturellen und sozialen Bereich insbesondere im Leipziger Osten angesichts der Immobilienmarktentwicklung zunehmend bedroht. Ihre Problemlagen sind von den Herausforderungen bildender Künstler, die mit dem Ratsbeschluss zu einem Leipziger Atelierprogramm adressiert wurden, zu unterscheiden. Mit dem Ratsbeschluss zur Einrichtung eines Freiraumbüros auf Initiative der grünen Ratsfraktion wurde ein wichtiges Unterstützungsinstrument auf den Weg gebracht. Um erfolgreich arbeiten zu können, ist ein ausreichendes Angebot an geeigneten Räumen unabdingbar. Neben den Ortsteilrathäusern, die ebenfalls auf Initiative der grünen Fraktion potentiell geeignete Räume bergen, sind weitere Liegenschaften der Stadt sowie der kommunalen Unternehmen wie etwa der LWB zu identifizieren und bereitzustellen. Darüber hinaus ist auch ein Ankauf geeigneter Liegenschaften mit dem Ziel einer Nutzungsmischung in den Blick zu nehmen.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 12. September 2024

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung:

Im Zuge der Aktualisierung des Fachkonzeptes Kultur der Leipzigstrategie durch das Dezernat Kultur und das Kulturamt ist u. a. eine engere Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Liegenschaftsamt zur kulturellen Stadtentwicklung geplant. Im überarbeiteten Fachkonzept sollen sich u.a. konkrete Maßnahmen zur Freiraumsicherung abbilden.

Gegenwärtig wird der Prozess zur Überarbeitung des Fachkonzeptes Kultur noch verwaltungsintern abgestimmt. Nach jetzigem Stand beginnt die eigentliche Arbeitsphase an den Fachkonzepten, zu der auch fachübergreifende Abstimmungen gehören, Anfang 2025.

Aufgrund der restriktiven Auflagen der Landesdirektion Sachsen in Bezug auf den laufenden Haushalt und insbesondere der gravierenden Eckpunkte der bisherigen Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026, ergeben sich für die Maßnahmen der Stadt Leipzig erhebliche Auswirkungen für die Haushaltsplanung 2025/2026ff., um eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes und damit die grundsätzliche Handlungsfähigkeit der Stadt Leipzig sicher zu stellen. Insofern wird es notwendig sein, dass seitens aller Dezernate Beiträge zu Konsolidierungs- und Einsparmaßnahmen geleistet werden. Darüber hinaus handelt es sich bei vorliegendem Vorhaben um eine freiwillige Leistung. Eine Finanzierung kann nicht erfolgen, da die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig im Hinblick auf die bereits bekannten Finanzierungsherausforderungen des laufenden Haushaltsjahres gefährdet ist. Die Priorität liegt hier bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben.

Sachstandsbericht:

Bereits in der aktuellen Verwaltungsarbeit stimmen sich das Liegenschaftsamt und das Kulturamt regelmäßig über die mögliche Nutzung von Liegenschaften ab, welche sich entweder bereits im Portfolio der Stadt befinden, oder deren Ankauf möglich ist. Dabei werden regelmäßig die Interessen von kulturellen Akteur/-innen berücksichtigt und versucht entsprechende Nutzungen zu ermöglichen. Ungeachtet dessen bleibt die Folgefinanzierung nach Ankauf bzw. der Instandsetzung von Bestandsimmobilien eine Herausforderung.

 

Neufassung des Antrags vom 6. Februar 2026

Link zum Antrag VII-A-09868-NF-02 im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie bereits oder künftig nicht mehr von der Stadt genutzte kommunale Liegenschaften gezielt für gemeinwohlorientierte Nutzungen einschließlich Zwischennutzungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales, ggf. auch in Verbindung mit Wohnen zur Verfügung gestellt werden können. Dabei ist insbesondere die digitale Einsichtnahme von geeigneten Objekten und Interessenbekundung durch gemeinwohlorientierte Akteure vorzusehen,
  2. zu prüfen, auf welche Weise niedrigschwellige Nutzungen und Zwischennutzungen insbesondere hinsichtlich der Genehmigung, Vermietung und Instandsetzung von Liegenschaften unterstützt werden können.

Dem Stadtrat ist bis zum 4. Quartal 2026 ein Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Begründung:

Die dem Antrag zugrundeliegende Sachlage einer potenziellen räumlichen Verdrängung und eines damit verbundenen Raumbedarfs von gemeinwohlorientierten Nutzungen hat sich seit Antragstellung nicht verändert. Die prekären öffentlichen Haushalte und ein weiterhin dynamischer Immobilienmarkt deuten eher auf eine Verschärfung der Rahmenbedingungen hin.

Während die angespannte Haushaltssituation einen Ankauf von Immobilien absehbar nicht zulassen wird, bieten die schon heute oder absehbar nicht mehr genutzten Liegenschaften der Stadt neue Perspektiven. Die Antwort auf unsere Anfrage (VIII-F-02132-AW-01) hat gezeigt, dass bereits jetzt zahlreiche Liegenschaften leer stehen und perspektivisch, insbesondere Kindertagesstätten nicht mehr genutzt werden. Neben einer kommunalen Nutzung oder einer möglichen Veräußerung in Form von bspw. Erbbaupacht oder Konzeptvergabe bieten sich hier auch Chancen für eine Nutzung durch gemeinwohlorientierte Projekte insbesondere in Kultur, Bildung und Soziales. Angelehnt an das erfolgreiche Wächterhausmodell ist auch eine Verbindung mit Wohnnutzung denkbar und angesichts des angespannten Wohnungsmarktes sinnvoll.

Der derzeitige Verfahrensweg sieht zwar eine Abfrage von städtischen Ämtern und kommunalen Unternehmen vor, ermöglicht es jedoch gemeinwohlorientierten Projekten nicht, direkt geeignete Objekte einzusehen oder ihr Interesse zu bekunden. Zudem ist die Stadtverwaltung bei der Genehmigung, Vermietung und Instandsetzung von Liegenschaften oft nicht auf eine niedrigschwellige, d.h. ohne größere Investitionen zu ermöglichende Nutzung eingestellt. Hier ist zu prüfen, in welchem Umfang insbesondere in den Verfahren besser unterstützt werden kann.

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