Antrag: Fußgängerüberwege an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs am Herzliya-Platz optimieren

Antrag vom 11. Mai 2018

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, umgehend alle Fußgängerüberwege an den Zu- und Ausfahren des Kreisverkehrs Herzliya-Platz mit Zebrastreifen auszustatten.


Sachverhalt:

Im Juni 2014 wurde eine Sammelpetition mehrerer Interessenverbände zur Einrichtung von Zebrastreifen an den Zu-/Ausfahren  des Kreisverkehrs am später so benannten Herzliya-Platz vom Stadtrat abgelehnt. Entscheidungsprägend für die Ablehnung war seinerzeit die Begründung der Stadtverwaltung, weder die Belegungszahlen der Straßen machten eine Regelung notwendig noch liege hier ein begründeter Ausnahmefall zur Einrichtung eines Zebrastreifens vor.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss diese damalige Ablehnung in Erfahrung der vergangenen vier Jahre seit Neubau des Kreisverkehrs anzweifeln. Regelmäßig machen Fußgänger und Radfahrende die Erfahrung, dass eine Querung der Fußgängerüberwege durch die hohe Straßenverkehrsbelegung erschwert wird.

Nach Paragraf 9 Absatz 3 StVO muss ein Kraftfahrer, der einen Kreisverkehr verlässt, beachten: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen – Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren. Weiterhin ist festzustellen, dass laut StVO §§ 3 und 8 sich die Fahrzeuge den Zufahrten so zu nähern haben, dass jederzeit der querende Fußgängerverkehr sicher die Querungsinseln erreichen kann. Bei den Ausfahrten in einen abbiegenden Fahrbahnast ist auf querende Fußgänger besonders Rücksicht zu nehmen ( § 9 StVO)“ (Zitat aus dem Verwaltungsstandpunkt zur Petition 123/13 „Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Karl-Tauchnitz-Straße“. Dem überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmenden scheint diese auch 2014 von der Verwaltung zitierte Regelung der StVO nicht bekannt zu sein.

Wer zu Fuß unterwegs ist, wird in der Praxis zwangsläufig dem Fahrzeugverkehr Vorrang einräumen. Damit hätten Fußgänger kaum Chancen, jemals die Fahrbahn zu überqueren, wenn es weder Zebrastreifen noch eine Fußgängerampel gibt.

Laut AvD müssen Fußgängerüberwege innerorts nur dort angelegt werden, wo Fußgänger sonst wegen der hohen Verkehrsbelastung nicht sicher über die Straße kommen. Häufig ist an kleineren Kreisverkehren kein Zebrastreifen vorhanden. Ist ein Übergang markiert, haben nach Paragraf 26 Absatz 1 StVO Fahrzeuge den zu Fuß Gehenden sowie Menschen mit Handicap, beispielsweise Rollstuhlfahrern, die den Übergang nutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
 
In Leipzig findet man vielerorts Zebrastreifen an Kreisverkehren, am größten jedoch nicht. Dies ist zwingend zu überdenken und zu verändern, um die Querungsbedingungen zu optimieren.

Verwaltungsstandpunkt vom 31. Juli 2018

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs Herzliya-Platz bis Ende des III.Quartals die Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu prüfen.
 
Sachverhalt:

Die Anlage von Fußgängerüberwegen wird unter Beachtung der aktuellen verkehrlichen Aspekte neu geprüft. Die Anlage von Fußgängerüberwegen erfolgt auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Prüfung erfolgt deshalb im Rahmen eines straßenverkehrsrechlichen Anhörungsverfahrens auch unter Einbeziehung der Polizei.

Des Weiteren ist im konkreten Fall auch die Verkehrsunfallkommission der Stadt Leipzig einzubeziehen. Neue Unfalluntersuchungen ergaben, dass es zwischen dem aus der Edvard-Grieg-Allee in den Kreisverkehr einfahrenden Kfz-Verkehr und den auf der Kreisfahrbahn fahrenden Radfahrern gehäuft zu Unfällen kommt.

Der Beschluss kann nur in Form eines Prüfauftrages gefasst werden. Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Anordnung von Verkehrszeichen auf Grundlage der bundeseinheitlich geltenden Straßenverkehrs-Ordnung erfolgt. Die Ausführung dieser Verordnung obliegt den Straßenverkehrsbehörden im übertragenen Wirkungskreis und unterliegt der Fachaufsicht der oberen Straßenverkehrsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr). Somit ist die StVO kein Mittel der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Anweisung durch einen Stadtratsbeschluss ist daher nicht möglich. Die Gemeinde ist insoweit in ihrer Entscheidungskompetenz eingeschränkt.


Beschluss der Ratsversammlung am 22. August 2018

Der Antrag wurde in der vom Antragsteller zur Abstimmung gestellten Alternativvorschlag der Verwaltung mit großer Mehrheit beschlossen.


Bericht zum Stand der Umsetzung vom 20.11.2018:

in Arbeit

Die Anlage von Fußgängerüberwegen an allen Zu- und Ausfahrten am Herzliyaplatz wurde in einem straßenverkehrsbehördlichen Anhörungsverfahren geprüft und die Stellungnahmen der beteiligten Ämter und der Polizei liegen vor. Derzeit werden diese Stellungnahmen abgewogen.
Bis spätestens Ende des Jahres 2018 werden dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Informationen zu den Ergebnissen vorgelegt.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass über die Einrichtung von Zebrastreifen positiv entschieden wurde und eine Einrichtung bis Mitte 2019 angestrebt sei.

 

Zwischenbericht vom 7. Mai 2019

Im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wurde mitgeteilt, dass die Zebrastreifen an allen Zu-/Ausfahrten angeordnet seien und in den nächsten Wochen eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Mehr dazu

Update vom 27. Mai 2019: Die Zebrastreifen wurden soeben eingerichtet.

Zurück