Antrag: Gebt die Dächer frei!

Antrag vom 5. Januar 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. das Gesamtpotential aller Dächer und versiegelter Flächen kommunaler Liegenschaften in Hinblick auf die Eignung für Solaranlagen (Statik, Größe, Ausrichtung, Verschattung) bis zum 4. Quartal 2023 zu ermitteln,
  2. kommunale Dächer oder versiegelte Flächen, die die Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) nicht zeitnah selbst mit Solaranlagen beplant, für externe Vorhabenträger*innen freizugeben und eine entsprechende Liste bis zum 2. Quartal 2023 auf der Webseite der Stadt zu veröffentlichen. Sobald das Leipziger Solardachkataster überarbeitet ist, sollen die freigegebenen Dachflächen dort entsprechend kenntlich gemacht und fortlaufend aktualisiert werden. Ferner informiert die Stadt, welche Vertragsoptionen für potentielle Vorhabenträger*innen bestehen,
  3. in Baubeschlüssen transparent zu machen, ob Dritte mit der Solarbestückung beauftragt werden.

Begründung:

Auf Leipzigs Dächern sowie auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen schlummert ein erhebliches, bislang ungenutztes Potential für Solaranlagen, auch auf kommunalen Liegenschaften. Laut Antwort auf Anfrage VII-F-07395 ist bisher noch nicht das Gesamtpotential für den Solarausbau auf städtischen Liegenschaften ermittelt. Im Sinne der Energiewende und des Klimanotstands gilt es hier schnell aufzuholen.

Die LKE als Tochter der Stadtwerke Leipzig ist beauftragt, die städtischen Dächer mit Solaranlagen zu bestücken. Sollte es kommunale Dächer oder versiegelte Flächen geben, die für den Solarausbau geeignet sind, von der LKE aber nicht zeitnah bestückt werden können, sollten diese für externe Vorhabenträger*innen wie bspw. Energiegenossenschaften oder Bürgersolaranlagen freigegeben werden. Gleiches gilt für versiegelte Flächen in kommunaler Hand. Die Stadt und die LKE erarbeiten einen ambitionierten Vorschlag, welcher Zeitrahmen für die Entscheidung zur Beplanung durch die LKE ausreichend ist.

Perspektivisch bietet sich eine Einbindung in das bis zum 4. Quartal 2023 zu überarbeitende Solardachkataster (Beschluss zu VII-A-06602) an. Zwischenzeitlich soll die Stadt bis zum 2. Quartal 2023 eine Liste an freizugebenden (Dach-)Flächen auf ihrer Webseite veröffentlichen, die wesentliche Informationen, wie Gebäude, Gebäudetyp, (Dach-)Fläche, Baujahr, Renovierungsstand, Statik enthält. Die Stadt informiert über die vertraglichen Rahmenbedingungen bzw. Optionen, wie bspw. reine Verpachtung mit Einspeisung oder auch Interesse an Stromabnahme vor Ort.

Das Freigeben städtischer Dachflächen ist auch im Sinne des zu erarbeitenden Klimastadt-Vertrages, den Leipzig als Modellkommune des EU-Projekts „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ ausarbeiten wird. Um Klimaneutralität zu erreichen, braucht es das Zusammenwirken der gesamten Stadtgesellschaft. Mit der Freigabe von Teilen der kommunalen (Dach-)Flächen kann Leipzig beispielhaft zeigen, wie man die Energiewende lokal und pragmatisch vorantreibt.

Ferner sollen Baubeschlüsse zu kommunalen Liegenschaften konkrete Angaben dazu enthalten, ob die LKE oder ein*e andere*r Vorhabenträger*in mit der Solarbestückung beauftragt wurde. Bislang wird in Baubeschlüssen oftmals nur die Eignung des Daches sowie die Möglichkeit einer Angebotsstellung für Dritte, wie der LKE, gegeben ist, woraus sich sich nicht erschließt, ob letztlich tatsächlich eine Solarnutzung umgesetzt wird.

Verwaltungsstandpunkt vom 11. April 2023

Alternativvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. bis Ende 2023 eine Übersicht über den Stand der bis dahin erfolgten Flächenprüfung mit Details zu dem Prüfumfang und den Prüfergebnissen zu erstellen. Dabei wird dargelegt, wie auf dem ermittelten Flächenpotenzial Photovoltaikanlagen errichtet werden,
  2. über Prozessoptimierungen zu informieren. Ebenso wird über Prozessoptimierungen informiert. Hierzu wird dem Stadtrat eine Informationsvorlage vorgelegt,
  3. über den Umsetzungsstand jährlich im Energiebericht zu informieren;
  4. in Baubeschlüssen transparent zu machen, ob die LKE oder Dritte mit der Solarbestückung beauftragt werden.

Begründung:

1. Begründung Kreuz auf dem Deckblatt

Das Anliegen des Antrages wird grundsätzlich unterstützt. Aus den bisherigen Erfahrungen heraus schlägt die Verwaltung einen alternativen Beschlusspunkt zu 1. und 2. vor. Die Verwaltung arbeitet an der Umsetzung der bisherigen Beschlüsse zum PV-Ausbau. Bisher erfolgte bei allen Dächern, welche der LKE angeboten wurden, die Errichtung von PV-Anlagen durch die LKE bzw. die vorbereitende Projektierung. Eine Beschleunigung durch Einbeziehung externer Vorhabenträger/-innen wird kritisch gesehen. Hierzu folgende Ausführungen zu den einzelnen Beschlusspunkten.

Zu 1. das Gesamtpotential aller Dächer und versiegelter Flächen kommunaler Liegenschaften in Hinblick auf die Eignung für Solaranlagen (Statik, Größe, Ausrichtung, Verschattung) bis zum 4. Quartal 2023 zu ermitteln

Bezüglich der Dachflächen kommunaler Gebäude (ohne Eigenbetriebe) fand auf Basis der CAFM-Daten eine Vorprüfung der Dachflächen statt.

Nach erster Vorauswahl folgte eine detailliertere Analyse von 722 Dächern anhand von 37 Prüfpunkten. Bei der Vorauswahl wurden Kleinstdächer unter 150 m² Fläche aussortiert, da es sich hierbei in der Regel um Garagen, Spielgerätehäuser und Ähnliches handelt.

Daraus ergaben sich wiederum 335 Dächer, die für eine Detailprüfung mit Vorortbegehungen hinsichtlich Bauzustand, Ausrichtung, Standortsicherheit etc. geeignet erscheinen. Pro Prüfung inkl. Begehung ist mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 3 Stunden zu rechnen.

Bei diesen 335 Dächern sind bereits ca. 50 Objekte enthalten, bei denen die LKE derzeit PV-Anlagen errichtet oder die Planungen laufen.

In den 722 Dächern sind noch 241 Objekte enthalten, welche dem Denkmalschutz unterliegen. Hierbei sind besondere Prüfungen und Abstimmungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Photovoltaik und Denkmalschutz notwendig.

Da die personellen Ressourcen seitens LKE und der Stadt, wie auch die Marktkapazitäten begrenzt sind, mussten und müssen diese für die folgenden notwendigen Leistungen zur Beschleunigung des PV-Ausbaus eingesetzt werden:

  • Potenzialermittlung inkl. Begehungen
  • Planung und Bau der Photovoltaikanlagen
  • Berichterstattung

Aus diesem Grund ist eine Detailprüfung mit Vorortbegehungen für alle der 335 grundsätzlich in Frage kommenden Dächer sowie die Prüfung der 241 Dächer mit Denkmalschutz innerhalb weniger Monate nicht leistbar. Auch bei der Einbeziehung von externen Vorhabenträger/-innen sind die wesentlichen Schritte, Koordinierung, Aktenrecherche und Aktenbereitstellung seitens der städtischen Mitarbeitenden zu gewährleisten. Da sich der bauliche Zustand innerhalb von einigen Jahren ändern kann (Dachschäden durch Umwelteinflüsse, Alterung) ist eine Bewertung nicht sinnvoll, wenn die betreffenden Dächer nicht im selben oder darauffolgenden Jahr mit PV belegt werden können.

Aus den vorgenannten Kapazitätsgründen werden pro Jahr ca. 60 Dächer einer Detailprüfung unterzogen. Damit können für die jeweils folgenden Jahre ausreichend Dächer für die Zielerreichung von 1.000 bis 1.500 kWp/Jahr, entsprechend bisheriger Beschlusslage, bereitgestellt werden. In der Realisierung soll dies einer Zielgröße von ca. 30 Anlagen pro Jahr entsprechen.

Somit kann der Beschlusspunkt 1 in der Fassung des Antrags mit den derzeitigen personellen Ressourcen hinsichtlich der kommunalen Dachflächen nicht umgesetzt werden.

Hinsichtlich der im Antrag VII-A-08079 formulierten Prüfung „versiegelter Flächen wie Parkplätze“ können zwei Kategorien unterschieden werden:

  1. Parkplatzflächen auf kommunalen Liegenschaften, die den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besuchern zur Verfügung stehen bzw. für Dienst-/ Technikfahrzeuge vorgehalten werden. Aufgrund des Prinzips der Fachliegen-schaften sind die Flächen einer ganzen Reihe verschiedener Ämter zugeordnet.
  2. Parkplatzflächen auf kommunalen Grundstücken zur öffentlichen Nutzung, das dürften vor allem die P+R Plätze sein.

Eine Betrachtung des Themas der Überdachung mit PV-Technik stand bisher nicht im Fokus der Verwaltung. Eine Überdachung von Flächen mit PV-Anlagen ist sicher grundsätzlich möglich, wenn die unterschiedlichen Anforderungen in Übereinstimmung gebracht werden können. Diese Anforderungen müssten dazu zuerst definiert und letztlich für jeden konkreten Standort abgeglichen werden. Neben Prüfungen der Rechtslage auf öffentlich gewidmeten Flächen und anderen Flächen sind auch technische Fragen zu prüfen, so z.B.:

  • die sich aus der bestimmungsgemäßen Flächennutzung ergebenden Anforderungen müssen ermittelt werden (Fahrgassen, Schleppkurven, Seitenräume zum Öffnen der Fahrzeugtüren, Gehwege, die nicht durch Konstruktionselemente der PV-Aufständerung belegt werden dürfen; Mindesthöhe der Aufständerung in Abhängigkeit der maximalen Fahrzeughöhe, die auf den Plätzen verkehren kann/muss, das können auch Busse und Lkw sein; …)
  • Anforderungen und Gegebenheiten der Platzausstattung müssen berücksichtigt werden (insbesondere Begrünung, Bäume, Regenwasserabführung, vorhandene Beleuchtung; …)
  • Anforderungen der Feuerwehr und ggf. weiterer Stellen
  • Anforderungen aus der spezifischen Situation (PV-Module sind sehr oft nicht als Baumittel für die Überkopf-Verglasung zugelassen, dann müssen solche Bauten aufwändig und teuer von Sachverständigen abgenommen werden; es müssen daher Module mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eingesetzt werden; es müssen Fragen geklärt werden, wie die, was sich aus der PV-Anlagen-Unterhaltung für den Parkplatzbetrieb ergibt; …)
  • Anforderungen des potenziellen Investors und Betreibers der PV-Anlage (Wert der Solareinstrahlung auf der konkreten Fläche, benötigte Mindestvertragslaufzeit, Flächengröße und Wirtschaftlichkeit bei Berücksichtigung der zuvor genannten Anforderungen aus der bestehenden Nutzung; …)

Sicher wäre es in einem Projektablauf zielführend, zuerst die potenziellen Flächen zu ermitteln und dann das Solareinstrahlungspotential für die konkreten Flächen und anschließend für vielleicht zwei konkrete Flächen unterschiedlicher Gegebenheiten (Liegenschaftsparkplatz und P&R Platz) die Umsetzbarkeit modellhaft zu prüfen.

Der im Antrag genannte Zeitraum ist vor diesem Hintergrund für solche Flächen nicht umsetzbar.Eine Überdachung insbesondere dauerhaft bei der Stadt angesiedelter P+R Flächen mit PV-Anlagen wird aber vorbehaltlich noch durchzuführender Prüfungen grundsätzlich und ausdrücklich begrüßt und befürwortet.

Zu 2. kommunale Dächer oder versiegelte Flächen, die die Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) nicht zeitnah selbst mit Solaranlagen beplant, für externe Vorhabenträger*innen freizugeben und eine entsprechende Liste bis zum 2. Quartal 2023 auf der Webseite der Stadt zu veröffentlichen. Sobald das Leipziger Solardachkataster überarbeitet ist, sollen die freigegebenen Dachflächen dort entsprechend kenntlich gemacht und fortlaufend aktualisiert werden. Ferner informiert die Stadt, welche Vertragsoptionen für potentielle Vorhabenträger*innen bestehen,

Bisher wurden alle der LKE angebotenen Dachflächen von der LKE angenommen und die Umsetzung mit einem realistischen Zeitrahmen (für Statikberechnung, Planung der Anlagen, Beauftragung der Anlagenerrichter etc.) zugesagt. Dies betrifft sowohl die Neubau- und Sanierungsvorhaben als auch die Bestandsflächen.

Gemeinsam mit der LKE arbeitet das AGM hinsichtlich der kommunalen Dachflächen an einer Standardisierung der Prozesse. Hierzu wurden die Anforderungen an die Errichtung beiderseits geklärt. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vielzahl der Objekte für Zwecke der Bildung und Erziehung genutzt werden und diese durch bauliche Tätigkeiten nicht gestört werden dürfen. Bei der Prozessabstimmung wurde auch bereits das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege einbezogen, da eine Vielzahl der infrage kommenden Dächer dem Denkmalschutz unterliegt. An einer weiteren Optimierung der Prozesse wird gearbeitet, um den Ausbau zu beschleunigen.

Wie unter 1. aufgeführt, sind die Arbeitsschritte bei der Einbeziehung externer Vorhabenträger/-innen die gleichen wie bei der LKE. Auch hier wird die Verwaltung gefordert sein, bezüglich der Dachflächenvergabe sowie der zugehörigen Veröffentlichung der Dachflächen. Hierzu müssen vergaberechtliche Aspekte berücksichtigt und die notwendigen Vertragsschließungen organisiert werden. Da die Ressourcen der Verwaltung begrenzt sind, wird eine Prioritätensetzung zugunsten der LKE-Projekt erforderlich sein.

Neben diesen Aspekten sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Durch den größeren Anlagenpool der LKE und der vereinbarten Mischpreiskalkulation kann die LKE auch Dächer mit PV-Anlagen belegen, die einzeln betrachtet unwirtschaftlich sind. Gründe für eine Unwirtschaftlichkeit sind geringer Eigenverbrauch, hoher Einspeiseanteil bei geringer Vergütung oder hoher Fixkostenanteil bei kleinen Dächern. Dritte mit Einzelanlagen würden diese Dächer aus wirtschaftlichen Gründen wahrscheinlich ablehnen.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Beschlusspunkte 1 und 2 ohne die genannten Fristen bereits grundhaft der Beschlusslage der Stadt (EKSP, Sofortmaßnahmenprogramm und Vorlage: VII-A-02703-NF-01) entsprechen.

Zu 3. in Baubeschlüssen transparent zu machen, ob Dritte mit der Solarbestückung beauftragt werden.

Wird befürwortet und in Zukunft berücksichtigt.

Zu den Beschlusspunkten schlägt die Verwaltung auf Grund der beschriebenen Sachlage folgende Alternative vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. bis Ende 2023 eine Übersicht über den Stand der bis dahin erfolgten Flächenprüfung mit Details zu dem Prüfumfang und den Prüfergebnissen zu erstellen. Dabei wird dargelegt, wie auf dem ermittelten Flächenpotenzial Photovoltaikanlagen errichtet werden. Ebenso wird über Prozessoptimierungen informiert. Hierzu wird dem Stadtrat eine Informationsvorlage vorgelegt. Darüber hinaus wird über den Umsetzungsstand jährlich im Energiebericht informiert.
  2. in Baubeschlüssen transparent zu machen, ob die LKE oder Dritte mit der Solarbestückung beauftragt werden.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Siehe Beschlusspunkt 1, Erstellung der Übersicht bis Ende 2023

Neufassung vom 9. Mai 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. bis Ende 2023 eine Übersicht über den Stand der bis dahin erfolgten Flächenprüfung mit Details zu dem Prüfumfang und den Prüfergebnissen zu erstellen. Dabei wird dargelegt, wie auf dem ermittelten Flächenpotenzial Photovoltaikanlagen errichtet werden,
  2. über Prozessoptimierungen zu informieren. Ebenso wird über Prozessoptimierungen informiert. Hierzu wird dem Stadtrat eine Informationsvorlage vorgelegt.
  3. über den Umsetzungsstand jährlich im Energiebericht zu informieren;
  4. für mind. zwei konkrete Standorte unterschiedlicher Gegebenheiten (Liegenschaftsparkplatz und P&R-Platz) eine PV-Überdachung modellhaft umzusetzen und die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt, Klima und Ordnung über Zwischenstände regelmäßig zu informieren.
  5. die personellen Voraussetzungen zu schaffen, um sowohl eine zügige Prüfung der städtischen Dächer für Solaranlagen zu gewährleisten als auch grundlegende, wiederkehrende Fragen des Denkmalschutzes in Bezug auf Solaranlagen zu klären. Kommunale Dächer oder versiegelte Flächen, die die Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) nicht zeitnah selbst mit Solaranlagen beplant, werden für externe Vorhabenträger*innen freigegeben. Eine entsprechende Liste wird bis zum 2. 4. Quartal 2023 auf der Webseite der Stadt veröffentlicht. Sobald das Leipziger Solardachkataster überarbeitet ist, sollen die freigegebenen Dachflächen dort entsprechend kenntlich gemacht und fortlaufend aktualisiert werden. Ferner informiert die Stadt, welche Vertragsoptionen für potentielle Vorhabenträger*innen bestehen.
  6. in Baubeschlüssen transparent zu machen, ob die LKE oder Dritte mit der Solarbestückung beauftragt werden.

Begründung:

Die Neufassung übernimmt und ergänzt den Verwaltungsstandpunkt.

Aus dessen Begründung wird die konkrete Planung von mind. zwei mit Photovoltaik überdachten Parkplätzen in den Beschlusstext übernommen. Es ist Aufgabe der Stadt, bei der Energiewende beispielhaft voranzugehen und zu zeigen, dass auch aufwendigere, aber ökologisch sinnvolle und vorteilhafte Projekte wie die PV-Nutzung versiegelter Flächen realisierbar sind.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in einer Reihe von Landesbauordnungen ab einer bestimmten Anzahl an Stellplätzen eine Verpflichtung zu Errichtung einer PV-Anlage bereits aufgenommen wurde, vgl. LBO BW, NRW § 8 LBO.

Aus unserem Ursprungsantrag übernehmen wir das Anliegen, kommunale Dachflächen oder versiegelte Flächen, die die LKE nicht selbst mit Solanlagen beplant, für externe Vorhabenträger*innen wie Energiegenossenschaften freizugeben. Wenn der „Flaschenhals“ bei Personalkapazitäten in der Stadtverwaltung liegt, sind an der Stelle des Engpasses die personellen Voraussetzungen zu schaffen und ggf. Stellen aus dem Personalpool zu beantragen.

Ebenso scheint es zielführend, wiederkehrend auftretende Fragen des Denkmalschutzes in Bezug auf PV-Anlagen grundsätzlich zu klären, um Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen.

Kern des Antrages, und im Verwaltungsstandpunkt leider nicht zufriedenstellend aufgegriffen ist, der Punkt der „Dächerfreigabe“. Angesichts der Klimakrise müssen schnellstmöglich die Kapazitäten erneuerbarer Energien ausgebaut werden – das muss sich auch in der Personalstruktur und dem Ambitionsniveau der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln. Bei 335 grundsätzlich in Frage kommenden Dächern und einer jetzigen eingehenden Prüfung von 60 Dächern dauert es überschlägig über fünf Jahre bis alle Solarnutzungsmöglichkeiten erschlossen werden. Der Klimanotstand fordert zügiges Handeln und Bürokratie sollte dem Ausbau von Solarenergie nicht im Wege stehen, sondern ermöglichen.

Es ist gut, wenn das städtische Ziel von jährlich 1.500 kWp Zuwachs an Solarenergie erreicht wird. Noch besser ist es, wenn so schnell wie möglich so viel wie möglich Solarenergie auf Leipzigs Dächern zur Verfügung gestellt wird. Dabei können auch externe Partner*innen mitwirken. (Dach-) Flächen gibt es noch reichlich.

Beschluss der Ratsversammlung am 14. Juni 2023

Der Antrag fand in den Punkten 4 und 5 keine Mehrheit und wurde wie folgt beschlossen:

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. bis Ende 2023 eine Übersicht über den Stand der bis dahin erfolgten Flächenprüfung mit Details zu dem Prüfumfang und den Prüfergebnissen zu erstellen. Dabei wird dargelegt, wie auf dem ermittelten Flächenpotenzial Photovoltaikanlagen errichtet werden,

 

  1. über Prozessoptimierungen zu informieren. Ebenso wird über Prozessoptimierungen informiert. Hierzu wird dem Stadtrat eine Informationsvorlage vorgelegt.

 

  1. über den Umsetzungsstand jährlich im Energiebericht zu informieren;

 

  1. für mind. zwei konkrete Standorte unterschiedlicher Gegebenheiten (Liegenschaftsparkplatz und P&R-Platz) eine PV-Überdachung modellhaft umzusetzen und die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt, Klima und Ordnung über Zwischenstände regelmäßig zu informieren.

 

  1. die personellen Voraussetzungen zu schaffen, um sowohl eine zügige Prüfung der städtischen Dächer für Solaranlagen zu gewährleisten als auch grundlegende, wiederkehrende Fragen des Denkmalschutzes in Bezug auf Solaranlagen zu klären. Kommunale Dächer oder versiegelte Flächen, die die Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) nicht zeitnah selbst mit Solaranlagen beplant, werden für externe Vorhabenträger*innen freigegeben. Eine entsprechende Liste wird bis zum 2. 4. Quartal 2023 auf der Webseite der Stadt veröffentlicht. Sobald das Leipziger Solardachkataster überarbeitet ist, sollen die freigegebenen Dachflächen dort entsprechend kenntlich gemacht und fortlaufend aktualisiert werden. Ferner informiert die Stadt, welche Vertragsoptionen für potentielle Vorhabenträger*innen bestehen.

 

4.  in Baubeschlüssen transparent zu machen, ob die LKE oder Dritte mit der Solarbestückung beauftragt werden.

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