Antrag: Geithainer Straße umweltverträglich entwickeln
Neufassung zur Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 28. Mai 2020
Link zum Antrag VII-A-00682-NF-02 im Ratsinformationssystem
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Geithainer Straße als Fahrradstraße genutzt und entwickelt werden kann.
2. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Geithainer Straße zwischen Theodor-Heuss-Straße und Brücke, ggf. auch abschnittsweise, bis zum Neubau der Brücke als Fahrradstraße ausgeschildert werden kann.
3. Bis zum Ende des 4. Quartals 2020 soll ein Vorschlag zur weiteren Nutzung der östlichen Geithainer Straße vorgelegt werden.
Antrag vom 18. Dezember 2019
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Geithainer Straße als Fahrradstraße genutzt werden kann. Bis zum 4. Quartal 2020 soll ein Vorschlag zur weiteren Nutzung der Geithainer Straße vorgelegt werden.
Sachverhalt:
Seit Anfang 2017 ist die Eisenbahnbrücke in der Geithainer Straße aufgrund der nicht mehr gegebenen Standhaftigkeit für den Pkw- und Lkw-Verkehr gesperrt. Nutzbar ist die Brücke derzeit noch für Rad- und Fußverkehr.
Gerade im Sinne des Handlungskonzepts Radverkehr bietet sich die Geithainer Straße für eine schnelle und zügige Verbindung des Radverkehrs in der West/Ost Relation an.
Die Brücke ist ein Bauwerk, das im Rahmen der Ausbaustrecke Leipzig-Bad Lausick-Chemnitz neu errichtet werden muss. Die Elektrifizierung sowie Herstellung der Zweigleisigkeit der Bahnstrecke wurde durch den Deutschen Bundestag im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft und als Bestandteil ins Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgenommen. Die DB Netz AG ist bereits mit der Vorplanung befasst. Damit ist gewährleistet, dass die bautechnischen Anforderungen an eine Brücke klar formuliert und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Stadtverwaltung Leipzig zugearbeitet werden können.
Gerade im Sinne des Handlungskonzepts Radverkehr bietet sich die Geithainer Straße für eine schnelle und zügige Verbindung des Radverkehrs in der West/ Ost Relation an, auch über die Stadtgrenze hinaus (vgl. Radschnellwegekonzeption des Landes für den Korridor Leipzig-Naunhof)
Verwaltungsstandpunkt vom 27. Januar 2020
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Geithainer Straße zwischen Theodor-Heuss-Straße und Brücke, ggf. auch abschnittsweise, bis zu einem Neubau der Brücke als Fahrradstraße ausgeschildert werden kann. Bis zum Ende des 4. Quartals 2020 soll ein Vorschlag zur weiteren Nutzung der östlichen Geithainer Straße vorgelegt werden.
Begründung
Die Geithainer Straße ist Bestandteil des Straßenhauptnetzes der Stadt Leipzig und entsprechend der Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) in die Straßenkategorie Erschließungsstraße ES IV eingeordnet. Sie stellt die straßenseitige Verbindung zwischen den Ortsteilen Engelsdorf und Sellerhausen-Stünz in Richtung Innenstadt her. Über die Geithainer Brücke verläuft entsprechend der RIN 2008 und dem Entwurf des Hauptnetzes Rad eine innergemeindliche Radverkehrsverbindung (IR IV).
Die gegenwärtig unterbrochene Verbindungsfunktion wird mit dem geplanten Neubau der Straßenbrücke, die mit dem Ausbau der Eisenbahnstrecke Leipzig - Chemnitz vorgesehen ist, wiederhergestellt. Zum Bau der Brücke verweisen wir inhaltlich auf den VSP zum A-00503. Zwischen Cunnersdorfer und Theodor-Heuss-Straße erfüllt die Geithainer Straße nach wie vor ihre Verbindungs- und Erschließungsfunktion, östlich der Theodor-Heuss-Straße ist dagegen durch die aktuelle Sackgassensituation für den Kfz-Verkehr und die nur wenigen Anlieger derzeit und bis zum Brückenneubau ein sehr geringes Kfz-Aufkommen zu verzeichnen.
Aus dem Zeitplan für den Brückenneubau ergibt sich daher ein Zeitraum von rund 5 Jahren, in dem die östliche Geithainer Straße, ggf. abschnittsweise, als Fahrradstraße genutzt werden könnte. Eine dauerhafte und über die gesamte Geithainer Straße reichende Ausweisung als Fahrradstraße ist dagegen aus folgenden Gründen nicht zu erwarten:
Vor der Brückensperrung wurde die östliche Geithainer Straße von ca. 4.500 Kfz/24h und ca. 230 Rad/24h befahren. Ohne die Betrachtung möglicher neuerer Strukturen im näheren Umfeld ist davon auszugehen, dass sich nach dem Brückenbau wieder eine vergleichbare Kfz-Belastung einstellen wird. Beim Radverkehr ist in den nächsten 5 bis 10 Jahren von ca. einer Verdoppelung bis Verdreifachung auf einzelnen Routen zu rechnen. Sollte sich beispielsweise die Menge des Radverkehrs in der östlichen Geithainer Straße Verdreifachen, wären dann trotzdem die heutigen rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Fahrradstraße, die einen Radanteil von über 50 % vorsehen, nicht gegeben.
Eine Qualifizierung dieser Radverkehrsverbindung im Zuge der zukünftigen Machbarkeits-studien für Radschnellverbindungen ist nicht zu erwarten. Beispielsweise wäre für die regionale Radschnellverbindung Leipzig - Naunhof der Umwegefaktor zu hoch. Dies gilt auch für eine mögliche regionale Radschnellverbindung Leipzig - Taucha oder für die inner-städtische Radschnellverbindung Zentrum – Paunsdorf-Center. Eine Verlagerung des Radverkehrs aus der Riesaer Straße in die Geithainer Straße wäre aus dem gleichen Grunde nicht zu erwarten bzw. zielführend. Vielmehr spielt die Geithainer Straße für die Anbindung Engelsdorf an die Innenstadt eine Rolle.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße in der östlichen Geithainer Straße bis zum Neubau der Straßenbrücke könnte dagegen als Zeichen zur Förderung des Radverkehrs im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 genutzt werden. Mit dem Bau der Brücke ist dann in der Geithainer Straße die Anlage von Radverkehrsanlagen zu prüfen.
Realisierungs-/Zeithorizont
Prüfung bis Ende 2020
Beschluss der Ratsversammlung am 28. Mai 2020
Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 10. Dezember 2025
umgesetzt
Sachstand:
Der Beschluss sieht eine Prüfung der weiteren verkehrlichen Nutzung der Geithainer Straße vor, dabei insbesondere auch, ob ggf. übergangsweise eine Ausweisung als Fahrradstraße möglich ist.
Zur kurzfristigen Ausweisung als Fahrradstraße:
Eine abschnittsweise und übergangsweise Ausweisung der westlich und östlich der aktuell für den Kfz-Verkehr gesperrten Brücke gelegenen Straßenabschnitte der Geithainer Straße als Fahrradstraße ist nicht zielführend, da bereits durch die Brückensperrung fast alle Qualitäten einer Fahrradstraße erreicht werden.
Schon jetzt ist kein Kfz-Durchgangsverkehr möglich, d.h. nur Kfz-Anliegerverkehr in geringer Zahl vorhanden. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist nach StVO auch jetzt möglich, sofern kein anderer Verkehr behindert wird - aufgrund des geringen Kfz-Anliegerverkehrs ist diese Möglichkeit des Nebeneinanderfahrens fast durchgängig möglich.
Zur langfristigen Nutzung der Geithainer Straße in Zusammenhang mit dem Brückenbau:
Die Erneuerung der Brücke in der Geithainer Str. wird im Rahmen des Ausbaus der Bahnstrecke Leipzig-Chemnitz durch die DB Netz AG erfolgen (Vorlage VII-A-00503). Hierbei laufen die Abstimmungen bezüglich der zu untersuchenden Querschnitte zwischen DB Netz AG und MTA. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die Anlage von Radverkehrsanlagen geprüft. Der Neubau der Geithainer Brücke wird nach derzeitigem Stand nicht vor 2030 erfolgen.