Antrag: Gelände der ehemaligen Gasanstalt Ost zum Kreativquartier Sellerhausen entwickeln

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen zu einem Kreativquartier mit den Nutzungsschwerpunkten Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales zu entwickeln. Für die kommunale Stadtbeleuchtung wird ggf. ein neuer Standort, ggf. in Kooperation mit anderen kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen bevorzugt im Leipziger Osten errichtet.

Begründung:

Das derzeit von der Stadtbeleuchtung (Verkehrs- und Tiefbauamt) genutzte Gelände zwischen Eisenbahn- und Wurzner-, sowie Bautzmann- und Geißlerstraße in Sellerhausen weist ein erhebliches Potential als Standort für Kultur, Arbeiten und Wohnen auf. Er verbindet mit seiner Lage die beiden städtebaulichen Großprojekte „Parkbogen Ost“ und „Quartiersschule Ihmelstraße“. Außerdem wird mit dem „Kino der Jugend“ auf dem Areal bereits ein neuer Kulturstandort mit erheblicher Magnetwirkung für den gesamten Leipziger Osten entwickelt, mit viel bürgerschaftlichem Engagement und aktiv von der Stadtverwaltung unterstützt. Die an das „Kino der Jugend“ angrenzenden Flächen bieten ein erhebliches Potential, um ausgehend vom „Kino der Jugend“ ein Kreativquartier mit Leuchtturmfunktion am gesamten Standort zu errichten. Das Areal mit seinen großzügigen Freiflächen könnte zu einem neuen öffentlichen Platz, als Forum, gestaltet werden, mit moderner Stadtbegrünung und einem nachhaltig sanierten Gebäudeensemble. Denkbar sind z.B. auch die Nutzung der bestehenden ehemaligen Gasometer für unterschiedlichste Veranstaltungsformate und ergänzende gastronomische Angebote auf dem Gelände ebenso wie die perspektivische Nutzung der derzeitigen Gebäude der Stadtbeleuchtung für Ateliers und/oder Wohnen. Eine ergänzende Wohnbebauung ist ebenfalls denkbar.

Für die Stadtbeleuchtung wiederum besteht Erweiterungsbedarf, für den bereits erste Planungen auf dem Gelände vorliegen. Gleichwohl ist die Stadtbeleuchtung von ihren Aufgaben her nicht an den derzeitigen Standort Sellerhausen gebunden. Potentiell bestehen Synergieeffekte bei einer Bündelung von Aufgaben insbesondere im Technikbereich mit anderen kommunalen Einrichtungen oder Unternehmen, so dass ggf. ein neuer Standort sinnvoll ist. Dieser sollte auch im Sinne der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze im Stadtteil vorrangig im Leipziger Osten angesiedelt werden. Stadtpolitisch besteht mithin Entscheidungsbedarf, wie das Potential dieser wertvollen innenstadtnahen Flächen für die Entwicklung von Sellerhausen und dem gesamten Leipziger Osten gehoben werden kann.

 

Verwaltungsstandpunkt

Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen ein Entwicklungskonzept zum Kreativquartier unter Berücksichtigung von Szenarien für die zukünftige Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vorzulegen.
  2. Die Ergebnisse der Szenarien-Untersuchung werden dem Stadtrat bis Ende Q4/2024 vorgelegt.
  3. Sofern sich aus den Szenarien eine alternative Unterbringung für die Stadtbeleuchtung ergibt, wird die Entwicklung eines Kreativquartiers mit den Nutzungsschwerpunkten Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales verfolgt.

Begründung:

Der mit dem Antrag verfolgte Ansatz, das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen in ein Quartier mit Nutzungsschwerpunkt Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales zu entwickeln, wird von der Stadtverwaltung grundsätzlich positiv angesehen. Der Ansatz hat im Zusammenhang mit dem am Standort geplanten „Kultur- und Begegnungszentrum Leipziger Osten“ am ehemaligen „Kino der Jugend“ erhebliches Potential für den Leipzig Osten.

Es besteht aktuell jedoch noch ein Zielkonflikt zwischen der (zeitnahen) Entwicklung des Quartiers und der notwendigen Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung der Stadtverwaltung. Daher ist es erforderlich, in einem ersten Schritt die Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung zu untersuchen und in einem weiteren Schritt festzulegen, ob und wie das Quartier entwickelt werden kann. Dem trägt die Formulierung des Alternativvorschlags Rechnung.

Der Leipziger Osten verfügt – im Gegensatz zum z.B. Leipziger Süden oder auch Grünau, derzeit nur über kleine, dezentrale kulturelle Einrichtungen, die zudem auch durch Mietsteigerungen immer wieder von Verdrängung bedroht bzw. auch bereits verdrängt worden sind. Hier ist beispielhaft die Zündkerzenwerkstatt oder das Japanische Haus zu nennen. Eine Umnutzung der ehemaligen Gasanstalt/Stadtbeleuchtung kann einen Beitrag dazu leisten, Räume zur Verfügung zu stellen und den Standort Leipziger Osten im ökonomischen und kulturellem Sinne zu stärken und damit eine breite Teilhabe zu ermöglichen. Durch das zur Verfügung stellen einer kommunalen Liegenschaft kann die Verdrängungsgefahr durch Mietsteigerungen verringert und der „15 Minuten Stadt“ Rechnung getragen werden, wenn im unmittelbaren Umfeld für die Bewohnerinnen und Bewohner ein Arbeits- und Kulturort entsteht. Daher wird der Oberbürgermeister unter bestimmten Randbedingungen beauftragt, ein entsprechendes Entwicklungskonzept vorzulegen.

Das Gelände der ehemaligen Gasanstalt Ost wird heute jedoch noch von der Stadtverwaltung als Liegenschaft der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes genutzt. Eine wesentliche Voraussetzung, um die Entwicklung des Geländes gemäß Antrag zu ermöglichen, ist die Unterbringung der Stadtbeleuchtung an einem neuen Standort.

Die Stadtbeleuchtung ist für die Instandhaltung, den Betrieb und Neubau aller Beleuchtungsanlagen und Lichtsignalanlagen der Stadt verantwortlich. Am Standort sind 69 Bedienstete tätig. Neben Büroarbeitsräumen stehen Betriebsräume (Gemeinschaftsraum, sanitäre Einrichtungen, Umkleide usw.) für den Montage- und Reparaturdienst zur Verfügung. Des Weiteren sind auf dem Gelände heute folgende Flächennutzungen vorzufinden:

• Abstellanlagen für den Fuhrpark (14 Lkw + 22 Pkw)

• Lagerflächen für Materiallager

• Werkstattbereich zur Reparatur von defekten Bauteilen

• Leitstelle Beleuchtungssteuerung

• Verkehrsmanagementzentrale

In der Liegenschaft ist ein 24/7 Schichtdienst zur Störungsbeseitigung eingerichtet und das Gelände ist dem Geltungsbereich der kritischen Infrastruktur gem. BSIG zugeordnet. Zur Erstellung des Entwicklungskonzepts ist daher die Unterbringung an einem neuen Standort unter Erfüllung aller bestehenden Anforderungen zu prüfen.

Die Verwaltung beabsichtigt, dazu folgende Szenarien der Unterbringung zu untersuchen:

Als Vorzugsvariante wird die Unterbringung aller heute auf dem Gelände der ehemaligen Gasanstalt Ost verorteten Aufgabenbereiche im neuen Verwaltungszentrum Planen, Bauen, Umwelt untersucht. Nur falls diese Variante technisch nicht umsetzbar ist, sollen weitere Varianten untersucht werden.

Alternativ ist die Integration der Büroarbeitsplätze in das neue Verwaltungszentrum Planen, Bauen, Umwelt und die Errichtung eines Neubaus für Außendienst, Lager, Betriebsmittel und Fuhrpark zu prüfen. Die Prüfung umfasst die Suche einer passenden Liegenschaft und einer Machbarkeitsstudie für den zu errichtenden Neubau. Der neue Standort für die Stadtbeleuchtung ist unter besonderer Berücksichtigung folgender Kriterien zu wählen:

• Zentrumsnah für möglichst kurze Fahrwege zu den Beleuchtungsanlagen zur Reduktion der CO2-Emmission

• Gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV

• Mögliche Nutzung von Bestandsimmobilien

Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat spätestens im Q4/2024 vorzulegen. Ergibt die Prüfung die Unterbringung der Stadtbeleuchtung an einem neuen Standort, wird die Entwicklung des Quartiers zu einem Kreativquartier mit den Nutzungsschwerpunkten Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales weiterverfolgt.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Fertigstellung des Konzeptes und der Untersuchung bis Ende 2024.

 

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