Antrag: Gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung des ehem. Freiladebahnhofes Eutritzsch proaktiv absichern
Neufassung des Antrages vom 14. Dezember 2020
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall von Verkaufsabsichten des Geländes oder einzelner Grundstücksflächen des Projekts Leipzig 416 / Freiladebahnhof Leipzig durch die Eigentümer*in, einen Grundstückserwerb im Rahmen der Erstandienungsverpflichtung gemäß §6 PEV proaktiv vorzubereiten. Es ist das Bestreben der Stadt Leipzig, idealerweise gemeinsam mit der Eigentümer*in, eine Käufer*in zu finden, mit der eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung abgesichert wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen,
ob und inwieweit das Gelände oder einzelne Grundstücksflächen in die Hand der Stadt Leipzig, eines kommunalen Unternehmens der Stadt Leipzig oder an andere nachhaltig handelnde Gesellschaften übergehen kann,
auf welche Weise die Finanzierung des Erwerbs von Grundstücksflächen oder des Geländes und der gemeinwohlorientierten Baulandentwicklung auf dem o. g. Gelände z.B. durch Gesellschaften zur Kommunalentwicklung haushaltsunabhängig unterstützt werden kann.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2021 vorzustellen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf aufbauend Eckpunkte für eine gemeinwohlorientierte, auf künftige städtebauliche Entwicklungsvorhaben anwendbare Bauland- und Quartiersentwicklung in kommunaler Hand zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2021 vorzulegen.
Begründung:
Die Neufassung berücksichtigt die Ergebnisse des Ratsbeschlusses vom 24.11.2020 zum Masterplan und zur Anpassung der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung (PEV) mit dem Vorhabenträger. In diesem wurde eine Erstandienungsverpflichtung vereinbart, die der Stadt Leipzig oder einem kommunalen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, bei einer Veräußerungsabsicht des Vorhabenträgers Grundstücksflächen im Bereich des Aufstellungsbeschlusses des B-Plans 416 zu erwerben. Darüber hinaus ist auch weiterhin nicht auszuschließen, dass der derzeitige Vorhabenträger das Gelände in seiner Gesamtheit veräußert. Um eine gemeinwohlorientierte Entwicklung im Sinne der zum Projekt getroffenen Ratsbeschlüsse abzusichern, muss die Stadt Leipzig sich proaktiv auf den Veräußerungsfall vorbereiten. Dazu gilt es alle Möglichkeiten des Erwerbs sowie dessen Finanzierung umfassend zu prüfen. Neben dem Erwerb durch die Stadt Leipzig oder kommunale Unternehmen sind auch weitere nachhaltig handelnde Gesellschaften in den Blick zu nehmen.
Das Projekt Freiladebahnhof hat neben anderen Projekten wie dem Bayerischen Bahnhof deutlich gezeigt, dass der Stadt Leipzig wichtige Instrumente für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung städtebaulicher Projekte fehlen. Kommunen wie Ulm oder Tübingen zeigen, dass mit einer Bauland- und Quartiersentwicklung in kommunaler Hand wichtige Steuerungsmöglichkeiten verbunden sind. Um diese Erfahrungen zu nutzen, gilt es, ausgehend von den beauftragten Prüfungen zügig Eckpunkte zu erarbeiten, um Stadtrat und Verwaltung mit einer erweiterten Handlungsfähigkeit bei künftigen Entwicklungsvorhaben auszustatten.
Antrag vom 6. Oktober 2020, neugefasst am 16. Dezember 2020
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall von Verkaufsabsichten des Geländes oder einzelner Grundstücksflächen des Projekts Leipzig 416 / Freiladebahnhof Leipzig durch die Eigentümer*in, einen Grundstückserwerb im Rahmen der Erstandienungsverpflichtung gemäß §6 PEV proaktiv vorzubereiten. Es ist das Bestreben der Stadt Leipzig, idealerweise gemeinsam mit der Eigentümer*in, eine Käufer*in zu finden, mit der eine gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung abgesichert wird.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen,
- ob und inwieweit das Gelände oder einzelne Grundstücksflächen in die Hand der Stadt Leipzig, eines kommunalen Unternehmens der Stadt Leipzig oder an andere nachhaltig handelnde Gesellschaften übergehen kann,
- auf welche Weise die Finanzierung des Erwerbs von Grundstücksflächen oder des Geländes und der gemeinwohlorientierten Baulandentwicklung auf dem o. g. Gelände z.B. durch Gesellschaften zur Kommunalentwicklung haushaltsunabhängig unterstützt werden kann.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Stadtrat bis zum I. Quartal 2021 vorzustellen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf aufbauend Eckpunkte für eine gemeinwohlorientierte, auf künftige städtebauliche Entwicklungsvorhaben anwendbare Bauland- und Quartiersentwicklung in kommunaler Hand zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2021 vorzulegen.
Begründung:
Die Neufassung berücksichtigt die Ergebnisse des Ratsbeschlusses vom 24.11.2020 zum Masterplan und zur Anpassung der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung (PEV) mit dem Vorhabenträger. In diesem wurde eine Erstandienungsverpflichtung vereinbart, die der Stadt Leipzig oder einem kommunalen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, bei einer Veräußerungsabsicht des Vorhabenträgers Grundstücksflächen im Bereich des Aufstellungsbeschlusses des B-Plans 416 zu erwerben. Darüber hinaus ist auch weiterhin nicht auszuschließen, dass der derzeitige Vorhabenträger das Gelände in seiner Gesamtheit veräußert. Um eine gemeinwohlorientierte Entwicklung im Sinne der zum Projekt getroffenen Ratsbeschlüsse abzusichern, muss die Stadt Leipzig sich proaktiv auf den Veräußerungsfall vorbereiten. Dazu gilt es alle Möglichkeiten des Erwerbs sowie dessen Finanzierung umfassend zu prüfen. Neben dem Erwerb durch die Stadt Leipzig oder kommunale Unternehmen sind auch weitere nachhaltig handelnde Gesellschaften in den Blick zu nehmen.
Das Projekt Freiladebahnhof hat neben anderen Projekten wie dem Bayerischen Bahnhof deutlich gezeigt, dass der Stadt Leipzig wichtige Instrumente für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung städtebaulicher Projekte fehlen. Kommunen wie Ulm oder Tübingen zeigen, dass mit einer Bauland- und Quartiersentwicklung in kommunaler Hand wichtige Steuerungsmöglichkeiten verbunden sind. Um diese Erfahrungen zu nutzen, gilt es, ausgehend von den beauftragten Prüfungen zügig Eckpunkte zu erarbeiten, um Stadtrat und Verwaltung mit einer erweiterten Handlungsfähigkeit bei künftigen Entwicklungsvorhaben auszustatten.
Beschluss der Ratsversammlung am 24. Februar 2021
Der Antrag wurde in der Neufassung mehrheitlich bei elf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen.