Antrag: Georg-Schwarz-Brücken im Planungsprozess weiter qualifizieren

Verwaltungsstandpunkt vom 25. Januar 2022

Der Verwaltungsstandpunkt ist ein Alternativvorschlag, der zahlreiche Grafiken und Bilder enthält, weshalb wie ihn hier lediglich als pdf zum Abruf abbilden.

Neufassung des Antrages vom 16.12.2020

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Bezug auf die in Planung befindlichen Georg-Schwarz-Brücken dem Stadtrat verschiedene Varianten im Hinblick auf

  • Erfüllung Ziele nachhaltiges Mobilitätsszenario / aktuelle Bevölkerungsprognose
  • Verkehrsleistung / ÖPNV-Beschleunigung / Kreuzungsorganisation / Ampelschaltungen
  • förderkriterien-unabhängige Planung
  • stadträumliche Betrachtung des Umfeldes
  • architektonische und baukulturelle Beschaffenheit des Brückenbauwerks

zur Entscheidung über die Fortführung der Planung vorzulegen. Diese sind dem Gestaltungsforum sowie dem Stadtrat vorzulegen.

Alternativ ist zu prüfen, ob in Bezug auf den Brückenbau ein Architekturwettbewerb stattfindet.

Für die interessierte Öffentlichkeit wird ein Bürgerforum im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Stadtbezirksbeirat Altwest und des Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg veranstaltet.

Begründung:

Den derzeitige Planungsprozess zum überdimensionierten Georg-Schwarz-Brückenbau sehen wir als Fraktion weiter kritisch. Wir lehnen die aktuell vorliegende Planung ab. Deshalb schlagen wir nun vor, dass sich im weiteren Planungsprozess noch eimnal mit dem Volumen des Brückenbaus in obiger vorgeschlagener Form auseinander gesetzt wird.

Es soll betrachtet werden, inwieweit das Brückenbauwerk die Ziele des nachhaltigen Mobilitätsszenarios erfüllt und welche Konsequenzen die aktuelle Bevölkerungsprognose auf die Planungen hat. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls dargestellt werden, wie eine Planung unabhängig von Einschränkungen durch Fördermittelgeber aussehen würde, welche die städtischen Ziele vollumfänglich erfüllt. Auf dieser Grundlage soll intensiv auf die zukunftsgewandte Änderungen von Fördermittelbedingungen hingewirkt werden.

Über den weiterführenden Planungsprozess ist der Stadtrat über die Fachausschüsse Stadtentwicklung/Bau und Umwelt/Ordnung sowie wie der Stadtbezirksbeirat Altwest und der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg einzubeziehen.

Die Trennwirkung zweier Ortsteile durch das Bauwerk gilt es zu minimieren und den vermehrten Bedarf an Grün abzubilden.

 

Antrag vom 2. November 2020

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Bezug auf die in Planung befindlichen Georg-Schwarz-Brücken dem Stadtrat verschiedene Varianten im Hinblick auf

  • Verkehrsleistung / ÖPNV-Beschleunigung
  • stadträumliche Betrachtung des Umfeldes
  • architektonische und baukulturelle Beschaffenheit des Brückenbauwerks

zur Entscheidung über die Fortführung der Planung vorzulegen. Diese sind dem Gestaltungsforum sowie dem Stadtrat vorzulegen.

Alternativ ist zu prüfen, ob in Bezug auf den Brückenbau ein Architekturwettbewerb stattfindet.

Für die interessierte Öffentlichkeit wird ein Bürgerforum im Rahmen einer Sitzung des Stadtbezirksbeirat Altwest veranstaltet.


Begründung

Den derzeitige Planungsprozess zum überdimensionierten Georg-Schwarz-Brückenbau sehen wir als Fraktion weiter kritisch. Wir lehnen die aktuell vorliegende Planung ab. Deshalb schlagen wir nun vor, dass sich im weiteren Planungsprozess noch eimnal mit dem Volumen des Brückenbaus in obiger vorgeschlagener Form auseinander gesetzt wird.

Über den weiterführenden Planungsprozess ist der Stadtrat über die Fachausschüsse Stadtentwicklung/Bau und Umwelt/Ordnung sowie wie der Stadtbezirksbeirat Altwest und der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg einzubeziehen.

Die Trennwirkung zweier Ortsteile durch das Bauwerk gilt es zu minimieren und den vermehrten Bedarf an Grün abzubilden.

Beschluss der Ratsversammlung am 15. März 2022

Der Antrag wurde in der Alternativvariante des Verwaltungsstandpunktes einstimmig vom Stadtrat wie folgt beschlossen:

  1. Die Planung wird auf der Grundlage des Variantenentscheids (VI-DS-04710-NF-01 sowie VII-DS-00803) fortgeführt.
  2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die im Antrag genannten Kriterien in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt sind.
  3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass im nächsten Verfahrensschritt ein Stadtratsbeschluss zur Beantragung der Planfeststellung zu fassen ist und seitens Verwaltung die Öffentlichkeit in geeigneter Weise einbezogen wird (zB Bürgerforum unter Einbeziehung von SBB und OR).

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