Antrag: Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum in der Innenstadt neu fassen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt grundlegend neu zu fassen. Dabei sind eine Stärkung von Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität und Fuß- und Radmobilität sowie Erneuerbaren Energien als wesentliche Zielsetzungen zu berücksichtigen. Der Geltungsraum ist auf die Erweiterte Innenstadt auszuweiten. Die Neufassung ist auf Grundlage einer Stadtwerkstadt zu erarbeiten und bis zum 1. Quartal 2024 vorzulegen.
Begründung:
Das Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt aus dem Jahre 1997 hat für viele Jahre tragfähige Leitlinien zur integrativen Gestaltung des öffentlichen Raums innerhalb des Innenstadtrings formuliert und hat damit in den letzten 25 Jahren maßgeblich das Erscheinungsbild der Innenstadt geprägt. Trotz der bemerkenswerten Erfolge in der Sanierung der Innenstadt werden vielfach Defizite wie zu wenig Sitzgelegenheiten, Grün und Wasser festgestellt. Themen der Klimawandelanpassung und Schwammstadt, die relevant für Grünflächen und Regenwassermanagement sind nicht betrachtet.
In der Diskussion um die Neupflasterung der Petersstraße, die sich am Gestaltungskonzept orientiert, hat sich gezeigt, dass insbesondere Themen der Klimawandelanpassung, der Aufenthaltsqualität und der Fuß- und Radmobilität nur unzureichend berücksichtigt wurden. Relevante Aufgaben der Klimawandelanpassung, Nutzungsdruck auf Grünflächen und Regenwassermanagement müssen ebenso beachtet werden wie die von Erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Stadtbild. Diese Aspekte in der Gestaltung des öffentlichen Raums sind zentral, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und zu stärken und zugleich das Wohnen und Arbeiten in der Innenstadt zu befördern.
Mit einer grundlegenden Neufassung können die Ziele einer besseren Klimawandelanpassung, einer höheren Aufenthaltsqualität und der Stärkung von Fuß- und Radmobilität in konkrete Gestaltungsgrundsätze für weitere Planungen übersetzt werden. Dies gilt z.B. im Hinblick auf Materialien (z.B. helle Pflaster mit hohem Albedo-Effekt mit geringer Wärmespeicherung und stärkerer Rückstrahlung), feste und temporäre Sitzgelegenheiten und Elemente zur Erhöhung der Klimaresilienz (Pflanzkübel und -gruppen, Hochbeete, Spalier- und Fassadengrün, Wanderbäume, Sonnensegel, Nebelduschen u.a.). Vor diesem Hintergrund sollte zugleich die bisherige Orientierung auf historische Straßengrundrisse, -querschnitte und -materialien hinterfragt werden. Dabei sollte auch im Hinblick auf zunehmenden Leerstand die Tradition der Leipziger Passagen gestärkt und die Lebendigkeit der Straßen- und Platzräume deutlicher herausgearbeitet werden.
Bei der Neufassung sollten im Rahmen einer Stadtwerkstatt interessierte Bürgerschaft, Akteure und externe Expert*innen eingebunden werden. In den letzten Jahren erarbeitete Fachkonzepte wie die Mobilitätsstrategie, das Sitzbankkonzept oder die Gründachsatzung sind ebenso zu berücksichtigen wie das derzeit fortgeschriebene Wohnungspolitische Konzept und die zu erarbeitetende Strategie zur Klimawandelanpassung. Vorliegende Bebauungspläne sowie die Gestaltungssatzung Innenstadt und deren mögliche Veränderungsbedarfe sind zu reflektieren. Die Evaluation der laufenden, vom Bund im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ geförderten Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt, ist ebenso zu berücksichtigen.
Um nicht bei konzeptionellen Arbeiten zu verbleiben, ist das Gestaltungskonzept zusammen mit einem ab 2025 haushalterisch untersetzten Maßnahmenprogramm zu unterlegen.