Antrag: Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum in der Innenstadt neu fassen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt grundlegend neu zu fassen. Dabei sind eine Stärkung von Klimawandelanpassung, Aufenthaltsqualität und Fuß- und Radmobilität sowie Erneuerbaren Energien als wesentliche Zielsetzungen zu berücksichtigen. Der Geltungsraum ist auf die Erweiterte Innenstadt auszuweiten. Die Neufassung ist auf Grundlage einer Stadtwerkstadt zu erarbeiten und bis zum 1. Quartal 2024 vorzulegen.

Begründung:

Das Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt aus dem Jahre 1997 hat für viele Jahre tragfähige Leitlinien zur integrativen Gestaltung des öffentlichen Raums innerhalb des Innenstadtrings formuliert und hat damit in den letzten 25 Jahren maßgeblich das Erscheinungsbild der Innenstadt geprägt. Trotz der bemerkenswerten Erfolge in der Sanierung der Innenstadt werden vielfach Defizite wie zu wenig Sitzgelegenheiten, Grün und Wasser festgestellt. Themen der Klimawandelanpassung und Schwammstadt, die relevant für Grünflächen und Regenwassermanagement sind nicht betrachtet.

In der Diskussion um die Neupflasterung der Petersstraße, die sich am Gestaltungskonzept orientiert, hat sich gezeigt, dass insbesondere Themen der Klimawandelanpassung, der Aufenthaltsqualität und der Fuß- und Radmobilität nur unzureichend berücksichtigt wurden. Relevante Aufgaben der Klimawandelanpassung, Nutzungsdruck auf Grünflächen und Regenwassermanagement müssen ebenso beachtet werden wie die von Erneuerbaren Energien im Einklang mit dem Stadtbild. Diese Aspekte in der Gestaltung des öffentlichen Raums sind zentral, um die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und zu stärken und zugleich das Wohnen und Arbeiten in der Innenstadt zu befördern.

Mit einer grundlegenden Neufassung können die Ziele einer besseren Klimawandelanpassung, einer höheren Aufenthaltsqualität und der Stärkung von Fuß- und Radmobilität in konkrete Gestaltungsgrundsätze für weitere Planungen übersetzt werden. Dies gilt z.B. im Hinblick auf Materialien (z.B. helle Pflaster mit hohem Albedo-Effekt mit geringer Wärmespeicherung und stärkerer Rückstrahlung), feste und temporäre Sitzgelegenheiten und Elemente zur Erhöhung der Klimaresilienz (Pflanzkübel und -gruppen, Hochbeete, Spalier- und Fassadengrün, Wanderbäume, Sonnensegel, Nebelduschen u.a.). Vor diesem Hintergrund sollte zugleich die bisherige Orientierung auf historische Straßengrundrisse, -querschnitte und -materialien hinterfragt werden. Dabei sollte auch im Hinblick auf zunehmenden Leerstand die Tradition der Leipziger Passagen gestärkt und die Lebendigkeit der Straßen- und Platzräume deutlicher herausgearbeitet werden.

Bei der Neufassung sollten im Rahmen einer Stadtwerkstatt interessierte Bürgerschaft, Akteure und externe Expert*innen eingebunden werden. In den letzten Jahren erarbeitete Fachkonzepte wie die Mobilitätsstrategie, das Sitzbankkonzept oder die Gründachsatzung sind ebenso zu berücksichtigen wie das derzeit fortgeschriebene Wohnungspolitische Konzept und die zu erarbeitetende Strategie zur Klimawandelanpassung. Vorliegende Bebauungspläne sowie die Gestaltungssatzung Innenstadt und deren mögliche Veränderungsbedarfe sind zu reflektieren. Die Evaluation der laufenden, vom Bund im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ geförderten Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt, ist ebenso zu berücksichtigen.

Um nicht bei konzeptionellen Arbeiten zu verbleiben, ist das Gestaltungskonzept zusammen mit einem ab 2025 haushalterisch untersetzten Maßnahmenprogramm zu unterlegen.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 17. April 2024

Alternativvorschlag:

  1. Das Gestaltungskonzept Innenstadt wird fortgeschrieben und auf die erweiterte Innenstadt ausgeweitet.
  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst Voruntersuchungen erfolgen müssen.

Begründung:

Das „Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt“ wurde 1997 im Heft 14 der Blauen Reihe „Beiträge zur Stadtentwicklung“ veröffentlicht. Das Konzept behandelt die historischen Grundlagen, die funktionalen Rahmenbedingungen, Planungsziele und im Abschnitt Planungskonzept die Funktion der einzelnen Straßen, deren Aufteilung, Oberflächengestaltung, Begrünung und Ausstattung.

Der Aktualisierungsbedarf des Gestaltungskonzeptes Innenstadt ist unbestritten: Die Ziele in den Bereichen Umwelt, Klima, Mobilität und Energie sind seit der Erstellung des Gestaltungskonzeptes 1997 deutlich ambitionierter geworden. Es ist daher erforderlich, das Konzept zu aktualisieren. Dabei ist zu beachten, dass der öffentliche Raum der Innenstadt hochgradig multifunktional genutzt wird. Dabei sind neben Nachhaltigkeitszielen auch die bestehenden gesetzlichen und funktionalen Anforderungen zu koordinieren. Die besondere Herausforderung besteht darin, machbare Kompromisse auszuhandeln, die die neuen Anforderungen berücksichtigen ohne die gewachsenen Nutzungen zu verlieren.

Auf Grund der komplexen Gemengelage ist es kurzfristig nicht möglich, ein räumlich ausdifferenziertes und abgestimmtes Konzept vorzulegen. Um mit der Überarbeitung beginnen zu können, sollen deshalb die wesentlichen Planungsgrundlagen ermittelt und die funktionalen Rahmenbedingungen analysiert und in Konzepten untersetzt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Machbarkeitsuntersuchung zur Reduzierung von Hitzeinseln
  • die Erstellung des Andienungskonzeptes Innenstadt

Ohne Überprüfung der Netzfunktion und Klassifikation der innerstädtischen Verkehrsflächen und der Auswirkungen des Stadtraumkonzeptes erweiterte Innenstadt, sind keine belastbaren Aussagen möglich, wo zusätzliche Flächen für die Klimaanpassung und die Aufenthaltsqualität gewonnen werden können. Unter anderem müssen auch folgende Bedarfe bewertet und aufbereitet werden:

  • Vorgaben des Rad- und Fußverkehrsentwicklungsplans zu Radkorridoren
  • Bedarfe des Kfz- und Wirtschaftsverkehrs
  • Situationsgenaue Abstimmung notwendiger Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen

Die vorgeschlagene Fortschreibung des „Gestaltungskonzeptes für den öffentlichen Raum der Innenstadt“ entfaltet dabei jedoch keine aufschiebende Wirkung, notwendige und bereits vom Stadtrat beschlossene Handlungsbedarfe umzusetzen. Bereits auf Grundlage aktueller Beschlusslagen findet eine Steigerung der Aufenthaltsqualität statt, u.a. mit:

  • Baumpflanzungen (Straßenbaumkonzept),
  • Trinkwasserbrunnen,
  • Sitzbänken (Sitzbankkonzept),
  • Baubeschlüssen für Straßensanierung/-umbau (Petersstraße)
  • Stärkere Verankerung von mobilen Grün
  • Weitere Umsetzung des Toilettenkonzepts.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Für die Fortschreibung des Gestaltungskonzeptes für den öffentlichen Raum der Innenstadt wurden folgende Umsetzungsschritte abgeleitet

  • 2024 -2025 Projektvorbereitung und Durchführung für Machbarkeitsuntersuchung zur Reduzierung von Hitzeinseln
  • 2025 Erarbeitung des Andienungskonzeptes Innenstadt (verankert im Rahmenplan Mobilität)
  • Darauf aufbauende Potenzialanalyse unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen und Anforderungen des Denkmalschutzes.
  • 2026 Beginn der Arbeitsphase für die Neufassung des Gestaltungskonzeptes Innenstadt

Im weiteren Verfahren wird ein begleitendes Beteiligungsverfahren (ggf. eine Stadtwerkstadt) entwickelt und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im Vorfeld zur Kenntnis gegeben.

 

Zurück