Antrag: Gewerbeflächen nachhaltig und flächensparend entwickeln

Antrag vom 8. Dezember 2022

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bestehende und künftige Gewerbeansiedlungen nachhaltig zu entwickeln und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Erhöhung der Flächeneffizienz von Gewerbeflächen durch Nachverdichtung und verstärkte Anwendung vertikaler Nutzungsmischung mit dem Ziel einer reduzierten Flächeninanspruchnahme im Rahmen der vom Stadtrat beauftragten Strategie zur Netto-Null-Versiegelung,
  2. Erarbeitung eines verbindlichen Kriteriensets für die Vergabe von Gewerbeflächen, das insbesondere wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsdimensionen beachtet,
  3. Entwicklung eines Transformationskonzepts für die Gewerbegebiete auf dem Stadtgebiet, das insbesondere nachhaltige Mobilität durch Anschluss an ÖPNV und Radwegenetz, Ausbau erneuerbarer Energien, gemeinsame Nutzung von Stoffkreisläufen und höhere Artenvielfalt berücksichtigt,
  4. Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Schaffung eines gemeinsamen Kriteriensets und Flächenpools für Gewerbeansiedlungen, der insbesondere ungenutzte Flächen entlang des Schienenpersonennahverkehrs berücksichtigt.

Soweit nicht im STEP Wirtschaftsflächen zu berücksichtigen, sind die zur Umsetzung notwendigen Konzepte dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. ​​​​​​​Bei der Konzepterarbeitung und -umsetzung sind HWK, IHK und andere interessierte Unternehmensverbände einzubinden.

Begründung:

Rahmenbedingungen für nachhaltiges und klimaneutrales Wirtschaften werden mehr und mehr zu einem Standortfaktor. Unternehmen achten bei der Suche nach neuen Standorten verstärkt auf erneuerbare Energien, vorhandene Ressourcenkreisläufe und nachhaltige Mobilität vor Ort. Die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien ist für Unternehmen insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung aufgrund der veränderten Erwartungen von Finanzmarktakteuren längst ein zentrales Kriterium der Unternehmensentwicklung. Will Leipzig in dieser Entwicklung als Standort attraktiv bleiben, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die Zielsetzungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Sinne des INSEK 2030 wurden bisher vorrangig im Hinblick auf Stadtquartiere mit dem Fokus auf Wohnen diskutiert. Dabei machen Gewerbeflächen einen erheblichen Teil der Flächeninanspruchnahme aus. Das in ausgewiesenen und beplanten Gewerbegebieten liegende erhebliche Potential für die Reduzierung der Flächenversiegelung und höhere Flächeneffizienz gilt es mit der vom Stadtrat beauftragten Strategie für eine Netto-Null-Versiegelung zu heben. Zugleich sind bei bestehenden und künftigen Gewerbeansiedlungen die Zielsetzungen des EKSP insbesondere bei Mobilität und Ausbau Erneuerbarer Energien zu beachten und konzeptionell zu untersetzen.

Die bisher vorrangig im Hinblick auf Wohnquartiere diskutierte Erhöhung der Flächeneffizienz ist grundsätzlich auch auf Gewerbeflächen anzuwenden. Im Zuge des STEP Wirtschaftsflächen und darauf aufsetzender Bauleitplanungen sind Nachverdichtungen und die verstärkte Anwendung vertikaler Nutzungsmischung verstärkt in den Blick zu nehmen. Gewerbeflächen sind in der beauftragten Strategie zur Netto-Null-Versiegelung zu berücksichtigen.

Flächeneffizienz ist als eine Dimension ökologischer Nachhaltigkeit in einem verbindlichen Kriterienset für die Vergabe von Gewerbeflächen zu berücksichtigen. Die von der Stadt Leipzig angewandten Orientierungswerte und Grundsätze (vgl. Anfrage VII-F-06860-AW-02) sind zu konkretisieren. Ein Beispiel bietet z.B. Auswahlverfahren für Gewerbeflächen der Stadt München. Neben der Passfähigkeit zur bestehenden Clusterstrategie sind die verschiedenen Nachhaltigkeitsdimensionen in einem Kriterienset zu berücksichtigen. So können in der wirtschaftlichen Dimension z.B. Wertschöpfung und Steuerleistung in Relation zum Flächenbedarf, die regionale Verflechtung, funktionierendes Nachhaltigkeitsmanagement Kriterien sein. In der sozialen Dimension können Arbeitsplätze in Relation zum Flächenbedarf, z.B. durch eine Erhöhung der Mindestzahl von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen pro ha (derzeit 25-30) oder Werkswohnungen in Relation zu Arbeitsplätzen eine Rolle spielen. Desweiteren sind in der ökologischen Dimension vorhandene Maßnahmenpläne zur Klimaneutralität in Errichtung und Betrieb, das Bauen mit nachwachsenden, rückbaubaren und recyclingfähigen oder ein aktives Biodiversiätsmanagement ebenso wie betriebliche und infrastrukturelle Mobilitätkonzepte sinnvoll. Die Anbindung an den ÖPNV und das Radwegenetz muss für bestehende Gewerbegebiete schrittweise nachgeholt und für neue Gewerbeflächen selbstverständlich sein.Wesentlich ist in dieser Dimension zudem die Vermeidung negativer Eingriffe in den Wasserhaushalt.

Neben neuen Gewerbeflächen bieten die insbesondere die bestehenden Gewerbegebiete ungleich größeres Potential für eine ökologische Transformation. Dies betrifft das erhebliche Flächenpotential für den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere PV auf Gewerbedächern, nachhaltige Mobilität, die verstärkte Nutzung von Stoffkreisläufen aber auch eine Erhöhung der Artenvielfalt z.B. durch Dach- oder Fassadengrün. Mit einem Transformationskonzept können die bestehenden Potentiale für „Grüne Gewerbegebiete“ erhoben und mit konkreten Maßnahmenpläne gehoben werden.

Angesichts knapper Flächenpotentiale auf dem Leipziger Stadtgebiet ist die interkommunale Zusammenarbeit zu verstärken. Neben einem einheitlichen Kriterienset sollten durch einen gemeinsamen Flächenpool insbesondere brachliegende, bereits versiegelte Flächen entlang des Schienenpersonennahverkehrs berücksichtigt werden.

Die stärkere Ausrichtung an Nachhaltigkeit ist durch die Verwaltung, aber auch durch Einbindung von Kammern und andere interessierte Unternehmensverbände bei der Konzepterarbeitung wie durch weitere geeignete Austauschformate zu fördern.

Verwaltungsstandpunkt vom 11. April 2023

Alternativvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des derzeitig in Erarbeitung befindlichen Stadtentwicklungsplanes (STEP) Wirtschaftsflächen das Thema der nachhaltigen und flächensparenden Entwicklung von Gewerbeflächen (Bestandsgebiete und Entwicklungs-flächen) zu integrieren sowie Ziele, Handlungsbedarfe und Umsetzungsstrategien darauf abzustimmen.

Begründung:

Derzeit befindet sich der STEP Wirtschaftsflächen (Entwurf) in Erarbeitung und Abstimmung innerhalb der Verwaltung. Der STEP Wirtschaftsflächen stellt die strategische Grundlage für die Wirtschaftsflächenentwicklung dar. Er definiert räumliche Handlungsschwerpunkte und Qualitäten der zukünftigen Entwicklung. Der STEP Wirtschaftsflächen wird den 2005 beschlossenen STEP Gewerbliche Bauflächen ablösen.

Die im Beschlussvorschlag des Antrages formulierten Ziele werden im STEP Wirtschaftsflächen als Grundlage der zukünftigen Ausrichtung der Wirtschaftsentwicklung in Leipzig definiert.

  1. Erhöhung der Flächeneffizienz von Gewerbeflächen durch Nachverdichtung und verstärkte Anwendung vertikaler Nutzungsmischung mit dem Ziel einer reduzierten Flächeninanspruchnahme im Rahmen der vom Stadtrat beauftragten Strategie zur Netto-Null-Versiegelung

Die Herangehensweise der effektiven und Ressourcen schonenden Flächenentwicklung ist ein wesentlicher Bestandteil des STEP Wirtschaftsflächen. Aufbauend auf den Analysen des STEP Wirtschaftsflächen ergibt sich ein klarer Handlungsbedarf für die Stadt Leipzig. Dieser beschränkt sich nicht darauf, durch gezielte Maßnahmen quantitative Potenziale für das Unternehmenswachstum zu aktivieren. Vielmehr geht es auch um die Definition anzustrebender Qualitäten in der Standortentwicklung. Der STEP Wirtschaftsflächen konzentriert sich dabei auf fünf übergeordnete Ziele:

  • Sicherung der Wirtschaftsflächenkulisse,
  • Wirtschaftsflächenentwicklung,
  • Wirtschaftsflächenvorsorge,
  • Klima-, Energie- und Mobilitätswende in Wirtschaft und Handwerk und
  • Regionale Zusammenarbeit stärken.

Die zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Handlungsansätze zeigen auf, wie in Leipzig eine nachfragegerechte und qualitativ nachhaltige Wirtschaftsflächenentwicklung realisiert werden kann. Dazu zählt z.B. die Optimierung der harten und weichen Standortfaktoren der Bestandsgebiete.

Die im INSEK hinterlegten Ziele zur Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme bedingen eine stärkere Fokussierung auf die Innenentwicklung und die damit einhergehende Reaktivierung und Ertüchtigung von Potenzialflächen in bereits bestehenden Gewerbegebieten.

Diese Standorte weisen teilweise erhebliche Flächenpotenziale auf, deren Aktivierung aber gleichzeitig auch mit entsprechenden Herausforderungen verbunden ist. Häufig werden Grundstücke nicht optimal genutzt. Hier gilt es, durch ein abgestimmtes Vorgehen die Bestandsgebiete weiter zu qualifizieren und im Sinne der „doppelten Innentwicklung“ noch intensiver zu nutzen und bautechnisch vollumfänglich zu entwickeln. Dabei sollten vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Herausforderungen nicht nur die gegenwärtigen Brachflächen sondern auch die zusätzlichen Potenziale der Gebiete im Hinblick auf:

  • die Energieerzeugung,
  • den ökologischen Ausgleich,
  • die Klimaanpassung (Begrünung und Regenwasserspeicher) sowie
  • die Flächenreserven mit hohem Stapel- und Optimierungspotenzial

Berücksichtigung finden. Übergeordnetes Ziel ist es dabei, Gewerbegebiete auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten und dabei besondere Maßstäbe an die Stapelung von Nutzungen sowie die Gestaltung zu wassersensiblen Quartieren zu legen und energieautarke Lösungen mittels regenerativer Energien, Nahwärmenetze usw. zu entwickeln.

Zudem soll vor dem Hintergrund notwendiger Versiegelungen auf eine ausreichende Ein- und Durchgrünung der Gebiete geachtet werden. Solche grünplanerischen Maßnahmen tragen einerseits zu einer optischen Einbindung von Gewerbegebieten in den Landschaftsraum bei, dienen der gestalterischen Aufwertung innerhalb der Gebiete und leisten andererseits einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Die Themen „Flächeneinsparung“ und „Grünmaßnahmen in und um die Gewerbegebiete“ können durch folgende Planungsinstrumente berücksichtigt und eingebracht werden:

  • Im Rahmen von städtebaulichen Planungen können grünordnerische Festsetzung etwa zu Gebäudebegrünung, Anpflanzungen in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen oder zur Art der Versickerung von Niederschlagswasser getroffen bzw. in städtebaulichen Verträgen vereinbart werden. Weiterhin sind Festsetzungen, wie die Stapelung von Stellplatzanlagen mit anderen Nutzungen (z.B. PV-Anlagen), die zu einer Flächeneinsparung beitragen, möglich.
  • Im Rahmen der Anwendung der Eingriffsregelung kommen bei der Neuansiedlung von Gewerbeflächen regelmäßig Ausgleichsbedarfe im Sinne des § 1a, Abs. 3 BauGB zustande. Hier sollte ein planerischer Umgang damit gefunden werden, einerseits einen gleichartigen Ersatz im Sinne der §§ 13 ff. BNatSchG möglichst nah am Eingriffsort zu erreichen und andererseits auch Freiraumqualitäten im Sinne der Naherholung, Grünraumversorgung und Anpassung an den Klimawandel zu schaffen.

Mit potentiellen Investoren wird die Reduzierung von Flächenversiegelung und die Möglichkeit der Stapelung von Nutzungen bereits diskutiert und vorab geprüft. Produktions- und Logistikhallen können statisch bedingt nur in geringem Umfang mehrstöckig ausgebaut werden. Jedoch wurden in der jüngsten Vergangenheit auch in Leipzig Hochregallager wie im Fall des „Beiersdorf Zentral Hub“ in Seehausen II realisiert und somit die Fläche maximal ausgenutzt werden.

Im Rahmen der Erarbeitung einer Haltung zur Frage der Netto-Null-Versiegelung
(VII-A-02929-NF-02) werden auch gewerbliche Bauflächen einbezogen.

  1. Erarbeitung eines verbindlichen Kriteriensets für die Vergabe von Gewerbeflächen, das insbesondere wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsdimensionen beachtet

Vor dem Hintergrund der partiellen Flächenverknappung in der Wirtschaftsflächenkulisse und wachsenden Anforderungen an gewerbliche Nutzungen im Hinblick auf stadtklimatische und energetische Aspekte, steigt der Bedarf zur zielgenauen Vermarktung städtischer Grundstücke. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich nur 16 % (ca. 495 ha) der Wirtschaftsflächenkulisse im Eigentum der Stadt Leipzig befinden.

Die Erarbeitung und Anwendung eines festen Kriteriensets bei der Gewerbeflächenvergabe ist nicht zielführend. Dies liegt vor allem darin begründet, dass für jede gewerbliche Baufläche gesonderte Betrachtungen hinsichtlich der planungsrechtlichen Situation, der zulässigen Nutzungsvarianten, der örtlichen Besonderheiten und einzuhaltende Vorgaben anzustellen sind. Ein festes und verbindliches Kriterienset, welches für sämtliche Vergabevorgänge und Flächengrößen angewendet werden kann, erscheint für die praktische Anwendung insofern nicht realistisch.

Ein geeignetes und aktuell eingesetztes Mittel zur Gewerbeflächenvergabe ist das Konzeptverfahren, welches als Instrument im STEP Wirtschaftsflächen enthalten ist und bereits angewendet wird. Für die Konzeptverfahren können für die zu vergebenden Gewerbeflächen zielgerichtet Vorgaben formuliert werden, welche durch die Bewerber zu erfüllen sind. Die Stadt Leipzig orientiert sich bei der Vergabe von Grundstücken vorrangig an den Zielen und Strategien des INSEK aber auch an weiteren Konzepten wie dem Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP).

Im Rahmen des STEP Wirtschaftsflächen wird die Anwendung von Konzeptverfahren weiter gefasst und die Vorgaben inhaltlich um wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsthemen ergänzt.

Wie in der schriftlichen Beantwortung der Anfrage „VII-F-06860-AW-02 – Wächst Leipzig nachhaltig mit einer nachhaltigkeitsorientierten Ansiedlungspolitik“ bereits dargestellt, finden bei der Vergabe Berücksichtigung:

  • Die architektonische Qualität der Kubatoren und Fassadengestaltung,
  • Flächeneffiziente und nachhaltige Bauweise entsprechender Nachhaltigkeitszertifizierung,
  • Maßnahmen zur Einhaltung von Klimazielen (z.B. Photovoltaikanlagen in Kombination mit Dachbegrünung, CO2-neutraler Betrieb des Unternehmens, Begrünung der Außenfassade, Nutzung erneuerbarer Energien, etc.),
  • Interessierte Unternehmen müssen ebenfalls deren Energie- und Entwässerungskonzept entsprechend nachweisen und ausführen,
  • Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die Entstehung von E-Ladeinfrastruktur, Stellplatznachweise sowie die Lieferverkehrsorganisation fließen als gewichtete Prüfungskriterien in notwendige Mobilitätskonzepte ein.

Perspektivische projektbezogene Grundstücksausschreibungen für großflächige Gewerbeflächen werden mit ihrer Zielstellung und den Kriterien der Vergabe im Rahmen einer Erstvorlage dem Stadtrat vorgestellt. Diese dient neben der Information auch zur Vorabstimmung der Auswahlkriterien, bevor das Konzeptverfahren veröffentlicht wird und die Beteiligung potentieller Projektpartner startet.

Ein überwiegender Anteil an Gewerbeflächen befindet sich jedoch nicht im städtischen Eigentum und erfordert daher einen verstärkten Beratungsansatz von Bauherren, Eigentümern und Investoren. Hierzu sollten alle an Bauvorhaben beteiligten Ämter/Referate zu den Zielstellungen des INSEK, des STEP Wirtschaftsflächen sowie weiterer Programme (z.B. EKSP), zu relevanten Beschlüssen und Fördermöglichkeiten gegenüber Vorhabenträgern beraten.

  1. Entwicklung eines Transformationskonzepts für die Gewerbegebiete auf dem Stadtgebiet, das insbesondere nachhaltige Mobilität durch Anschluss an ÖPNV und Radwegenetz, Ausbau erneuerbarer Energien, gemeinsame Nutzung von Stoffkreisläufen und höhere Artenvielfalt berücksichtigt

Einer der im STEP Wirtschaftsflächen formulierten Handlungsansätze zeigt den Umbau der Wirtschaftsflächen unter Berücksichtigung stadtklimatischer und energetischer Aspekte auf.

Gewerbeflächen bekommen hiernach aufgrund ihrer hohen baulichen Dichte (Anteil überbaute Fläche an der Grundstücksfläche), der vergleichsweise übersichtlichen Eigentümerstrukturen und der zumeist klaren Kubaturen der Gebäude (insbesondere bei Hallenbauten) eine besondere Bedeutung im Hinblick auf eine vorsorgende Klima- und Energiestrategie der Gesamtstadt. Diese Bedeutung dokumentiert sich auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen des EKSP, welche im Bezug zu Gewerbe und Industrie stehen:

  • Green Economy – Erneuerbare Energien für die Leipziger Wirtschaft,
  • Wasserstoffstadt Leipzig,
  • Kommunaler Wärmeplan.

Ansatzpunkte zur stadtklimatischen und energetischen Qualifizierung von Wirtschaftsflächen ergeben sich beispielsweise im Hinblick auf:

  • die Nutzung auf den Gebäude-und Hallendächern oder Fassaden (Photovoltaik/-thermie und/oder Dachbegrünung),
  • der Aufstellung von Kleinwindkraftanlagen auf dem Firmengelände (z.B. vertikale Windkraftanlagen),
  • der Verwendung ressourcenschonender Baumaterialien zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei Gewerbebauten (z.B. zirkuläre Bauweise, Prinzipien der Wiederverwertung, Ressourcenschonung und Abfallreduktion),
  • Installation energieeffizienter Gebäudetechnik,
  • Nutzung von Abwärmepotenzialen,
  • Entsiegelung und ökologische Qualifizierung von Freiflächen,
  • Regenwassermanagement.

Ein wesentlicher Faktor zur Aktivierung der Potenziale der Privatwirtschaft ist der Wissenstransfer. Hier kommt der Sächsischen Energie- und Klimaschutzagentur (saena) eine entscheidende Rolle zur Bündelung von Beratungsangeboten und als zentrale Anlaufstelle für Wirtschaftsbetriebe zu.

Beim Thema erneuerbare Energien und Energieeffizienz von Gebäuden greifen im Neubau die Mindestanforderungen aus dem GEG § 18 und § 19 oder für Sanierungen die Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude. Darüber hinaus fordert die Stadt Leipzig bei Energiekonzepten im Rahmen von Bauleitplanverfahren auch eine Betrachtung ambitionierter Standards und Anteile erneuerbarer Energien.

Speziell für die Potenziale der Solarenergie wird aktuell eine Studie zur Nutzung von Dachflächenpotenzialen auch in Gewerbegebieten erstellt (VII-A-06781) und Möglichkeiten für die Leipziger Wirtschaft eruiert.

Im Rahmen des STEP Wirtschaftsflächen werden diverse Gewerbe- und Altindustriestandorte als Schwerpunktgebiete festgelegt und analysiert. Gleichzeitig plant die Stadtverwaltung die Vergabe von Potenzialstudien für besondere Schwerpunktgebiete, die unter dem Fokus des Ressourcenmanagements, Brachflächenpotenzialen, energetischer Quartierslösung, Mobilitäts- und Klimaschutzverbesserungsmaßnahmen intensiver untersucht werden, wie z.B. die weitgehend abgeschlossene Potenzialstudie zum Altindustriestandort Ludwig-Hupfeld-Straße (VII-DS-06267). Zielstellungen hierbei sind:

  • Potenziale für die Entwicklung und Revitalisierung des Standortes zu analysieren,
  • Konkrete Handlungsempfehlungen auch unter Nachhaltigkeitsaspekten zur Aktivierung der Flächenpotenziale zu erarbeiten und
  • mit den vorhandenen Unternehmen und perspektivischen Entwicklungen, inkl. Potenziale für Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Mit diesem Pilotprojekt wird evaluiert, wie und unter welchen Rahmenbedingungen sich Transformationskonzepte für Altindustriegebiet erarbeiten lassen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der Entwicklung von Gewerbeflächen und im Rahmen von Potenzialstudien für weitere Schwerpunktgebiete berücksichtigt werden.

Maßgeblich für die verkehrliche Entwicklung in der Stadt Leipzig, und demnach auch von Gewerbestandorten, sind die vom Stadtrat beschlossene Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig sowie der Rahmenplan mit entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung. Die dazu vorzuhaltenden Verkehrssysteme werden dementsprechend funktionsgerecht, sozialverträglich und umweltgerecht gestaltet und umfassen alle Verkehrsarten gleichermaßen, wobei der Fokus auf den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes liegt.

In Umsetzung der Mobilitätsstrategie wird derzeit u. a. für den Leipziger Nordraum mit den Umlandgemeinden und wichtigen Stakeholdern an einem gemeinsam getragenen Konzept zur Umsetzung einer nachhaltigen verkehrlichen Entwicklung der Gewerbegebiete gearbeitet. Erste Ergebnisse in Form einer Stadtratsvorlage sollen im 3. Quartal 2023 vorliegen. Darüber hinaus fordert die Stadt bei Neuansiedlungen grundsätzlich Mobilitätskonzepte seitens der Investoren ein, die auch im Einklang mit Klima- und Umweltschutz stehen müssen.

Ein weiteres Instrument, welches nachhaltige Mobilität in den Fokus nimmt, ist das Betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM). Die Stadt Leipzig steht hierzu regelmäßig mit der Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) GmbH, der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) mbH und der Industrie- und Handelskammer (IHK) im Austausch. Auf Grundlage von Vorschlägen und Ideen der Teilnehmenden, auf welche Unternehmen aktiv zugegangen werden soll, werden die Unternehmen unter Berücksichtigung von personellen und zeitlichen Kapazitäten sowie realistischer Terminketten beim BMM unterstützt.

Hinsichtlich des Radverkehrs müsste es sachlich richtig „Anschluss an das HauptnetzRad“ heißen, da Leipzig kein Radwegesystem im Sinne eines geschlossenen Wegenetzes hat und auch nicht anstrebt, sondern ein hierarchisch strukturiertes Radroutensystem forciert. Ein Großteil der Radverkehrsführung erfolgt dabei auch zukünftig im Mischverkehr, z. B. in Tempo 30-Zonen. Nur an Straßenabschnitten des Straßenhauptnetzes sind Radverkehrsanlagen im Sinne von Radwegen zur Steigerung der Attraktivität und Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs notwendig und werden entsprechend den Maßnahmenlisten des in Fortschreibung befindlichen Radverkehrsentwicklungsplans sukzessive weiter ausgebaut.

Bei jedem Erschließungs- und Bauvorhaben werden die Ansprüche der unterschiedlichen Mobilitätsträger, und damit auch des Radverkehrs, berücksichtigt und beim Radverkehr insbesondere die Anbindung an bestehende Radverkehrsanlagen und eine Einbindung in das HauptnetzRad umgesetzt. Neue Verdichtungspunkte im Sinne der Entstehung eines Quell- oder Zielpunktes für erhöhtes Radverkehrsaufkommen, z. B. große Arbeitnehmerkonzentrationen, werden im Zuge der Fortschreibung des HauptnetzRad berücksichtigt. Eine solche Fortschreibung hat der Stadtrat mit Beschluss zu VI-Ifo-08223 der Verwaltung 2020 im zweijährigen Turnus auferlegt. Die erste Fortschreibung erfolgt mit der Vorlage zur Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans.

  1. Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit durch die Schaffung eines gemeinsamen Kriteriensets und Flächenpools für Gewerbeansiedlungen, der insbesondere ungenutzte Flächen entlang des Schienenpersonennahverkehrs berücksichtigt

Die seit 2009 bestehende Projektgruppe Industrie- und Gewerbeflächen der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland (EMMD) zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Wirtschaftsflächen an adäquat erschlossenen und erreichbaren Standorten ist ein Bespiel für die Zusammenarbeit in der Region. Im Rahmen der Projektgruppe werden derzeit zukünftige Themenbereiche eruiert. Das Thema der ungenutzten Flächen entlang des Schienenpersonennahverkehrs kann dort eingebracht werden.

Bei ungenutzten Flächen entlang des Schienenpersonennahverkehrs, die sich für regional bedeutende Gewerbeansiedlungen eignen, handelt es sich allerdings um Einzelfälle. Oftmals sind diese auch nicht in kommunalem Eigentum. Die Aufstellung eines Kriterienkatalogs für die Vergabe scheint somit nicht zielführend und auch nicht umsetzbar.

Bezüglich gemeinsamer und gemeindegebietsübergreifender Flächenpools wurde die kommunale Zusammenarbeit zur Entwicklung der Region im Rahmen der Innovationsregion und Metropolregion Mitteldeutschland in VII-F-06860-AW-02 ausführlich erläutert, ebenso der regelmäßige Austausch sowie projektbezogene Zusammenarbeit mit den angrenzenden Nachbarkommunen und Landkreisen.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Der STEP Wirtschaftsflächen wird im 1. Halbjahr 2023 dem Stadtrat vorgelegt.

Beschluss der Ratsversammlung am 17. Mai 2023

Der Antrag wurde im Sinne des Verwaltungsstandpunkt mit breiter Mehrheit des Stadtrates so beschlossen.

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