Antrag: Gleisdreieck - ein neuer Ort für Musik und Kreativität im Leipziger Süden
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Leipzig und der Stadtrat bekennen sich zur Projektidee „Gleisdreieck – ein neuer Ort für Musik und Kreativität im Leipziger Süden“(siehe im Anhang gleichlautende Broschüre). Bei dem „Gleisdreieck“ handelt es sich um folgendes Plangebiet in Leipzig- Marienbrunn zwischen Arno-Nitzsche-Straße und den S-Bahn-Gleisen, die vom Hauptbahnhof aus nach Süden Richtung Markkleeberg und nach Osten Richtung Anger-Crottendorf führen (siehe Anlage: Kartenausschnitt).
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Dezernats- und Ämterübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten, die gemeinsam mit dem Projekträger „Leipziger Club und Kulturstiftung“ die unter 1. genannte Projektidee weiterentwickelt und zielführend umsetzt.
- Der Oberbürgermeister prüft folgenden Vorschlag zur Zusammensetzung der Dezernats- und Ämterübergreifenden Arbeitsgruppe: Die Leitung der Arbeitsgruppe soll das Amt für Wirtschaftsförderung und das Stadtplanungsamt als Tandem übernehmen. Das Kulturamt, das Verkehrs- und Tiefbauamt und auch das Bauordnungsamt nehmen dauerhaft an der Arbeitsgruppe teil.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Plangebiet bis zum Ende des IV. Quartals 2020 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan durch die Ratsversammlung herbeizuführen. Die Erschließung des Plangebietes durch den ÖPNV und durch Wegebeziehungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist sicherzustellen.
- Die Stadtverwaltung prüft, den Planungsprozess durch Kostenbeteiligung zu unterstützen und des weiteren einen eigenen Haushaltstitel zu erstellen.
- Die Stadtverwaltung prüft, ob es kurz-, mittel- oder langfristig städtische Einrichtungen kultureller, sozio-kultureller oder anderer Art (Lern- und Bildungsort) gibt, die die Projektidee unterstützen, weiterentwickeln und stärken.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt gemeinsam mit dem Projektträger EU-, Bundes- und/oder Landesfördermittel zur Umsetzung der Projektidee zu akquirieren, um unter anderem eine gesicherte Finanzierung des Projektes zu ermöglichen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt Leipzig im Kuratorium der Leipziger Club- und Kulturstiftung Mitglied wird.
Begründung:
Die Stadt Leipzig verfügt noch über eine vielfältige Clubkultur und freie Kunstszene. Diese ist jedoch unter anderem Verdrängungsprozessen ausgesetzt.
Oberbürgermeister und Stadtrat haben sich in den zurückliegenden Jahren in Beschlüssen der Ratsversammlung für den Erhalt der „Distillery“ (2014) und die Aufhebung der Sperrzeit ausgesprochen (2018) sowie einen Grundsatzbeschluss im Jahr 2019 zur Unterstützung der Clubkultur gefasst.
Aufgrund der Entwicklung der innerstädtischen Potentialgebiete „Stadtraum Bayerischer Bahnhof“ und „Eutritzscher Freiladebahnhof“ werden die Clubs „Distillery“ und „TV-Club“ ihre jetzigen Standorte aufgeben müssen. Gemeinsam mit den (ehemaligen) Projektentwicklern der Flächen „Stadtbau AG“ und „CG Gruppe“ haben beide Clubs 2019 auf Anregung die gemeinnützige „Leipziger Club- und Kulturstiftung“ gegründet.
Die „Leipziger Club- und Kulturstiftung“ hat noch im gleichen Jahr das denkmalgeschützte ehemalige Eisenbahnkraftwerk Leipzig-Connewitz (auch bekannt als „Black Triangle“) erworben. Sie plant unter dem Namen „Gleisdreieck“, ein Musik- und Kunstzentrum zu errichten.
Das „Gleisdreieck“ soll nicht nur neue Heimat für die beiden Clubs „Distillery“ und „TV-Club“ werden. Auch sollen dringend benötigte Probebühnen, Ateliers, Proberäume sowie Studios und Büros für kunst- und musikaffine Start-Ups entstehen.
In dem im Anhang befindlichen Konzept legt die Stiftung die Inhalte ihrer Projektidee dar. Sie verfolgt einen grundlegend nachhaltigen Ansatz im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Sinn. Der neue Ort für Musik und Kreativität im Leipziger Süden will im Betrieb ohne Zuschüsse auskommen. Große Teile der Stadtgesellschaft sollen eingebunden werden.
Vor dem Hintergrund des Braunkohleausstiegs und des damit einhergehenden Strukturwandels werden mit der Umsetzung dieser Projektidee neue und innovative Arbeitsplätze in Leipzig und für die Region entstehen. Das Projekt ist damit Unterstützer der Energiewende. Die Vorhabenträger rechnet mit mittel- bis langfristig mit bis zu 400 neu entstehende Arbeitsplätze. Auch im Tourismusbereich kann das Projekt eine neue Leuchtturm-Funktion für die Stadt Leipzig übernehmen.
Aufgrund dessen hält die Stadtratsfraktion es für richtig und wichtig, dass zur Umsetzung, Unterstützung, Weiterentwicklung und Stärkung der Projektidee zügig eine dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsgruppe durch den Oberbürgermeister eingesetzt wird, die die wesentlichen Rahmenbedingungen dafür schafft.
Ziel eines Bebaungsplanes für das Plangebiet soll sein, sogenannte „städtebauliche Spannungen“ zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang ist ferner zu prüfen, ob, die Stadt Leipzig mit städtischen Einrichtungen ebenfalls Nutzerin wird. Ferner kann ein Beitritt zum Kuratorium der Stiftung dazubeitragen, die bereits eingeleitete Entwicklung zielführend und umsetzbar sicherzustellen.
Die Erschließung des Gleisdreiecks durch den ÖPNV und für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen ist derzeit für ein Projekt dieser Größenordnung ungenügend.
Der Umzug der Firmenzentrale der Leipziger Stadtwerke auf den Standort Arno-Nitzsche-Straße wie auch die geplante Errichtung einer Ballsporthalle an der Richard-Lehmann-Straße macht die Einrichtung eines S-Bahn Haltepunktes zwischen Arno-Nitzsche und Richard-Lehmann-Straße ebenso erforderlich, wie die Aktivachse Süd für den Radverkehr sowie die entsprechenden Wegebeziehungen für Fußgänger*innen.
Verwaltungsvorschlag
- Der Oberbürgermeister prüft, den Planungsprozess durch Kostenbeteiligung zu unterstützen. Für die Erstellung notwendiger Gutachten und Planungsleistungen werden für das Projekt „Gleisdreieck" im Ergebnishaushalt in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 des Amtes für Wirtschaftsförderung Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro eckwerterhöhend im PSP Element 1.100.57.1.0.01.01 zur Verfügung gestellt.
- Der Fokus des künftigen Betriebs des Gesamtprojektes „Gleisdreieck - ein neuer Ort für Musik und Kreativität im Leipziger Süden" soll im Bereich der Musik- und Clubkultur liegen. Der Oberbürgermeister prüft, ob es kurz-, mittel- oder langfristig städtische Einrichtungen kultureller, sozio-kultureller oder anderer Art (Lern- und Bildungsorte) gibt, die die Projektidee unterstützen, weiterentwickeln und stärken.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt Leipzig im Kuratorium der Leipziger Club- und Kulturstiftung Mitglied wird.
Beschluss der Ratsversammlung am 24.02.2021
Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 12.09.2023
in Arbeit
Sachstand:
Zum Beschlusspunkt 1
Der Oberbürgermeister hat dem Amt für Wirtschaftsförderung die Haushaltsmittel entsprechend zur Verfügung gestellt, um die Leipziger Club- und Kulturstiftung (LCKS) im Projekt „Gleisdreieck“ zu unterstützen. Das Planverfahren wurde 2021 begonnen. Durch Verzögerungen im Projekt wurden die Mittel in 2021 auf die folgenden Haushaltsjahre aufgeteilt.
Gesamtbudget |
300.000 EUR |
Mittel 2022 |
150.000 EUR |
Mittel 2023 |
115.000 EUR |
Mittel 2024 |
35.000 EUR |
Das Stadtplanungsamt ist mitten in der Umsetzung des Planungsprozesses.
Folgende Leistungen wurden bislang beauftragt und teilweise erbracht:
- Schalltechnische Untersuchung
- Nachbarschaftsforum zum B-Plan (Mediatorin)
- Erstellung B-Plan Nr. 455 "Gleisdreieck Arno-Nietzsche-Straße"
- Vermessungsleistungen
- Artenschutzrecht
- Freiraumgestalterisches Konzept
- Umweltbericht
- Gefährdungsabschätzung nach Bundes-Bodenschutzgesetz zum B-Plan Nr. 455
Bislang wurden Gelder in Höhe von ca. 190.000 EUR vertraglich gebunden.
Es folgen noch die Vorplanung zur Erschließung sowie die eigentliche Erschließungs-planung. Diese müsste für einen Abschluss des B-Planverfahrens beauftragt werden. Die Dimension des Betrachtungsaufwands ist von vielfältigen Faktoren abhängig, welche sich noch in Klärung befinden. Mit einem Abschluss des B-Plan Verfahrens wird frühestens 2025 gerechnet.
Erklärung zu den Verzögerungen:
Durch Verschiebungen innerhalb des Planverfahrens konnten Leistungen nicht wie angedacht erbracht und abgerechnet werden. Grund sind unter anderem erhebliche Differenzen zwischen den verschiedenen Akteuren (Anwohner, Kleingartenverein und LCKS) auf dem Areal, die ein zeitintensives und langwieriges Dialogverfahren notwendig machten.
Ergebnis des durchgeführten Dialogverfahrens:
- Im Ergebnis des Dialogverfahrens ist beabsichtigt, die Wohnnutzung (ehemalige Bahnbetriebswohnungen) am Gleisdreieck mittels B-Plan zu legalisieren.
- Clubs (Distillery + TV-Club) gehen nicht ins Gleisdreieck, da nächtlicher Lärm (vor allem durch Besucher in den Außenanlagen) nach 22 Uhr mit der Wohnnutzung als inkompatibel erachtet wurde. Allerdings wurde Interimorte für die Clubs gefunden:
- Distillery: Messehalle 7 – bis 2030
- TV-Club: Eutritzscher Freiladebahnhof – bis ca. 2027
- (Nicht störende) Kultur- und Kreativwirtschaft könnte sich am Gleisdreieck ansiedeln.
- Eine weitere Voraussetzung für eine (perspektivische) besucherintensive Nutzung wäre eine großzügige Erschließung. Generell hängt die Intensität der Nachtnutzungen von der Erschließungssituation ab. Sollte ein Zugang von Norden (Brücke über die Gleise) realisiert werden, könnte der Besucherverkehr anwachsen.
- Das Dialogverfahren ist (zunächst) beendet, auch weil:
- die Ziele der Anwohner erreicht sind (keine Clubs im Gleisdreieck, Erhalt Wohnnutzung) und
- das Ziel (einiger) Anwohner weiterhin darauf ausgerichtet ist, im Prinzip den Status Quo zu erhalten, abgelehnt werden (Nacht-) Nutzungen mit höheren Besucher- oder Nutzerzahlen.
Aus diesen Punkten heraus ergeben sich neue Nutzungsziele, die das Aufgaben- und Nutzungsspektrum für den B-Plan erheblich verändern. Das Stadtplanungsamt verfolgt mit den beauftragten Planern und Gutachtern das Ziel, die geänderten Nutzungsziele in den Vorentwurf zum B-Plan einfließen zu lassen. Auf dieser Grundlage muss im Anschluss die Erschließungsplanung beauftragt werden.
Zum Beschlusspunkt 2
Die im Dialogverfahren erarbeiteten Nutzungseinschränkungen verunmöglichen die geplante Nutzung durch Clubs. Ein Nutzungsansatz muss neu erarbeitet werden. Man befindet sich hier noch am Anfang der Entwicklung. Es wurden bereits Kontakte zwischen der Leipziger Club- und Kulturstiftung und städtischen Einrichtungen hergestellt.
Zum Beschlusspunkt 3
Mitglied im Kuratorium der Leipziger Club- und Kulturstiftung kann die Stadt Leipzig nur werden, wenn die Stiftung ihre Satzung anpasst. Dies ist bislang noch nicht erfolgt.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 22.02.2024
in Arbeit
Zum Beschlusspunkt 1
Beschlusspunkt in Arbeit: Das Planverfahren wurde 2021 begonnen. Durch Verzögerungen im Projekt wurden die Mittel in 2021 auf die folgenden Haushaltsjahre aufgeteilt.
Gesamtbudget |
300.000 EUR |
Mittel 2022 |
150.000 EUR |
Mittel 2023 |
115.000 EUR |
Mittel 2024 |
35.000 EUR |
Das Stadtplanungsamt befindet sich in der Umsetzung des Planungsprozesses.
Folgende Leistungen wurden beauftragt und teilweise erbracht:
- Schalltechnische Untersuchung
- Nachbarschaftsforum zum B-Plan (Mediatorin)
- Erstellung Bebauungsplan Nr. 455 "Gleisdreieck Arno-Nitzsche-Straße"
- Vermessungsleistungen
- Artenschutzfachrechtliche Potentialuntersuchung
- Freiraumgestalterisches Konzept
- Umweltbericht
- Gefährdungsabschätzung nach Bundes-Bodenschutzgesetz zum B-Plan Nr. 455
- Verkehrstechnische Voruntersuchung
Es wurden Gelder in Höhe von ca. 190.000 EUR vertraglich gebunden.
Die Vorplanung zur Erschließung sowie die eigentliche Erschließungsplanung können erst mit Abschluss des Bauleitplanverfahren beauftragt werden.
Mit einem Abschluss des B-Plan-Verfahrens wird frühestens 2025 gerechnet.
Grund für die Verzögerungen sind unter anderem erhebliche Differenzen zwischen den verschiedenen Akteuren (Anwohner, Kleingartenverein und LCKS) auf dem Areal, die ein zeitintensives und langwieriges Dialogverfahren notwendig machten.
Ergebnis des durchgeführten Dialogverfahrens:
- Im Ergebnis des Dialogverfahrens ist beabsichtigt, die zukünftige bauliche (kulturelle) Ausrichtung des Gleisdreiecks unter Berücksichtigung der Wohnnutzung (ehemalige Bahnbetriebswohnungen) im Rahmen des B-Plans zu entwickeln.
- Das Gleisdreieck ist aktuell nicht der geeignete Standort für Clubs (Distillery + TV-Club). Nächtlicher Lärm (vor allem durch Besucher im Außenbereich) vor allem nach 22 Uhr ist mit der Wohnnutzung, nach intensiver Prüfung des Stadtplanungsamtes, nicht vereinbar. Es wurden Interimorte für die Clubs gefunden:
- Distillery: Messehalle 7 – bis ca. 2030 – danach Prüfung Standort Gleisdreieck
- TV-Club: Eutritzscher Freiladebahnhof – bis ca. 2027 – danach Prüfung Kohlrabizirkus
- Eine Nutzungsoption ist (nicht störender) Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Eine Voraussetzung für eine (spätere) Clubnutzung wäre eine angepasste Erschließung. Erst über mögliche Zugänge von Norden (Brücken über Gleise) könnte der Besucherverkehr anwachsen und eine Club-/ Konzertnutzung realisiert werden. Dies würde erhebliche Kosten verursachen.
- Das Dialogverfahren ist beendet:
- die Ziele einiger Anwohner sind erreicht (keine Clubs im Gleisdreieck, Erhalt Wohnnutzung) und
- das Ziel weiterer Anwohner ist darauf ausgerichtet den Status Quo zu erhalten. Sie haben eine ablehnende Haltung gegenüber jeglichen Nutzungen mit höheren Besucherzahlen.
Aus diesen Punkten heraus ergaben sich neue Nutzungsziele, die das Aufgaben- und Nutzungsspektrum für den B-Plan erheblich verändert haben. Der B-Plan steht kurz vor Fertigstellung des Vorentwurfs. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß BauGB, wird im ersten Quartal 2024 umgesetzt. Im Vorentwurf stehen zwei Varianten zur Diskussion, welche im weiteren Verfahren zum Entwurf qualifiziert werden. Beide Varianten zeigen einen planerischen Umgang mit der dort ansässigen Bewohnerschaft und dem Kleingartenverein, vor dem Hintergrund der Etablierung eines (leisen) Kreativ- und Kulturzentrums. Beide Varianten ermöglichen langfristig eine Clubnutzung, wenn eine angepasste Erschließung umgesetzt wird (Punkt 4).
Zum Beschlusspunkt 2
2023 wurde ein Businessplan für ein Musikwirtschaftszentrum auf dem Gleisdreieck erarbeitet.
Die Ergebnisse wurden in den Vorentwurf des B-Plans mit einbezogen.[1]
Zum Beschlusspunkt 3
Mitglied im Kuratorium der Leipziger Club- und Kulturstiftung kann die Stadt Leipzig nur werden, wenn die Stiftung ihre Satzung dementsprechend anpasst. Dies ist bislang noch nicht erfolgt.