Antrag "Gründachstrategie für Leipzig als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln!"

Antrag vom September 2015 in der Neufassung vom Februar 2016

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Ende des IV. Quartals 2016 eine Gründachstrategie als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel und legt diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.
Für die Umsetzung der Gründachstrategie werden im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechende Haushaltsmittel eingestellt


Sachverhalt:

Während die Begrünung von Fassaden- und Dachflächen im Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig von 2005 noch als Maßnahme im Bereich „Klimaschutz bei Stadtentwicklung und Bauleitplanung“ enthalten war, fehlen Aussagen und Maßnahmen zum Thema „Dachbegrünung“ im Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2014 bis 2020 in Gänze.

Die kleinklimatische Wirkung von Dachbegrünungen wird nun durch das erst im Juni 2015 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitete "Grünbuch Stadtgrün" insbesondere verdeutlicht.

Der veröffentlichte Ergebnisbericht zur 2014 durchgeführten kommunalen Bürgerumfrage zum Klimawandel bestätigt des Weiteren die Notwendigkeit einer „Gründachstrategie“ als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel. Teilnehmer der Umfrage plädieren häufiger für stadtökologische Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, um unmittelbar die Hitzebelastung in ihrem Wohnumfeld zu reduzieren.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb der Auffassung, dass eine eigene „Gründachstrategie“ für die Stadt Leipzig zu entwickeln ist, um den Bau von mehr begrünten Dächern auf Neubauten und für geeignete Flachdachsanierungen im Bestandsbau voranzutreiben. Eine „Gründachstrategie“ könnte das kommunale Energie- und Klimaschutzprogramm unterstützen und weiter qualifizieren. Ein neuer Standard in der Stadtplanung könnte ebenso geschaffen werden.

Vorbilder für eine solche Strategie können Großstädte wie etwa Hamburg, München, Hannover, Düsseldorf oder Bremen sein.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine ausgedehnte Dachbegrünung im Neubau und im Bestand entlastet die überlaufende Stadtkanalisation bei stärkerem Regen, kühlt das Stadtklima, filtert Staub und Schadstoffe aus der Luft und stärkt die Leipziger Artenvielfalt (Ersatzhabitat). Zudem werten grüne Dächer das Stadtbild einer zunehmend sich verdichtenden Metropole auf. Sie wirken zahlreichen versiegelten, insbesondere innerstädtischen, Flächen entgegen und schaffen neue Freiräume, die bei entsprechender Eignung auch für gemeinschaftliches Gärtnern („Roof Gardening“) genutzt werden können.

Die Gründdachstrategie in Kombination mit der solaren Dachoptimierung als Maßnahme im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014-2020 schließen sich derweil nicht aus, sondern sind ohne Weiteres möglich und hätten einen doppelten Klimaschutzeffekt (Quelle: Beratungsleitfaden Dachbegrünung und Photovoltaik der Stadt Hannover).

In Bezug auf ein noch zu erarbeitendes Leitbild für unsere Stadt spricht sich die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dem Vorbild Hamburgs zu folgen: „Die Vision für Hamburg ist, Neubauten und geeignete Flachdachsanierungen über 100 m² mit grünen Dächern (Intensiv oder Extensiv) zu versehen. Mindestens 70 % der Neubauten mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern und geeigneten Flachdachsanierungen werden begrünt, davon sind 20 % für Bewohner oder Beschäftige als Freiräume nutzbar. Grüne Dächer werden so gebaut, dass sie eine durchschnittliche Regenwasserrückhaltung von 60 % erzielen.“ (Quelle: www.hamburg.de)

Hinsichtlich der Komponenten „Fördern“, „Dialog“ und „Fordern“ werden nachfolgende Beispiele angeführt:

Fördern:

• grüne Dächer auf öffentlichen Gebäuden (Die Stadt übernimmt Vorbildfunktion.)

• indirekte Förderung von Gründächern durch Gebührenreduktion in Bezug auf die Abwassergebühr (Von einem grünen Dach werden bis zu 2/3 des Niederschlags aufgenommen, sodass der Rückhalt von Niederschlagswasser als entlastend gilt.)

• Nutzen von Förderprogrammen soweit vorhanden und möglich ( z.B. Nationale Klimaschutzinitiative, Städtebauförderung, KfW-Förderprogramm „Effizient sanieren“)

• Beratung durch Projektpartner

• Akquise von Projektförderern

• Architektenwettbewerbe

• Prüfung einer sog. Ökokonto-Verordnung: „Durch die Einführung des Ökokontos haben die Kommunen die Möglichkeit, die Umsetzung notwendiger Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der baurechtlichen Eingriffsregelung zeitlich flexibler zu handhaben und ggf. auf andere Gebiete auszuweichen, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist. Werden freiwillig Dachbegrünungen umgesetzt, können diese auf einem Ökokonto gutgeschrieben werden. Nimmt die ökologische Wertigkeit der Dachbegrünung mit den Jahren zu, könnte sich das Guthaben je nach Berechnungsmodell sogar noch zusätzlich verzinsen. Bei späteren Baumaßnahmen kann dieses Guthaben mit verrechnet werden.“ (Quelle: www.dachgaertnerverband.de)

 

Dialog:

• Öffentlichkeitsarbeit/Bewusstseinsbildung durch Bürgerinformation, Fachseminare und Bürgerbeteiligung

• städtische Internetplattform

• Gründachwettbewerb

• ökologische Leitlinien für Dachbegrünungen

• Broschüre „Dachlandschaften - Gemeinschaftlich nutzbare Dachflächen“

• Vernetzung und Kooperation verstärken

 

Fordern:

• Identifizierung von geeigneten Gebieten und Objekten für die Schaffung von Gründächern

• Nutzen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente (z.B. vorbereitende Bauleitplanung: Flächenutzungsplan / verbindliche Bauleitplanung: Bebauungspläne / städtebauliche Verträge)

• Gründach-Satzung: „In München wird über die Freiflächengestaltungssatzung eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke sichergestellt. Sie gilt im gesamten Stadtgebiet für die unbebauten und bebauten Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Geeignete Flachdächer sowie flachgeneigte Dächer bis 20° sollen ab einer Größe von 100 m² begrünt werden.“ (Quelle: www.dachgaertnerverband.de)

Idealerweise ist ein Beteiligungsverfahren in geeigneter Art und Weise durchzuführen. Ein wissenschaftliche Begleitung wird als sinnvoll erachtet. Es sollte geprüft werden, ob das Vorhaben als Ganzes oder zumindest das Beteiligungsverfahren insbesondere in Bezug auf das am 1. August 2015 bekanntgemachte Förderprogramm des BMUB „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ förderfähig ist. Unter dem Förderschwerpunkt 3 „Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen“werden Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel im städtischen Raum gefördert.

Beschluss der Ratsversammlung vom 24. Februar 2016

Der Antrag wurde vom Stadtrat mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen

Bericht zur Umsetzung des Beschlusses vom 23. Februar 2016

Sachstand:

Zu 1. Erarbeitung der Gründachstrategie:

Am 21.03.2016 fand im Amt für Umweltschutz unter Beteiligung der maßgeblichen Ämter in der Stadtverwaltung, Vertreter der stadteigenen Betriebe sowie Vertreter der Handwerkskammer Leipzig, der HTWK, UFZ, Universität Leipzig und des Deutschen Dachgärtner Verband e.V. ein Workshop zur Erarbeitung der Gründachstrategie statt.
Derzeit wird der Entwurf des Strategiepapiers erarbeitet. Mitte/Ende August 2016 sollen die maßgeblichen Ämter einen ersten Entwurf zur Abstimmung erhalten.

Zu 2. Einstellung von Haushaltsmitteln in den Doppelhaushalt 2017/2018 Vom Amt für Umweltschutz wurde ein Mehrbedarf von jeweils 50.000 € für ein Förderprogramm und 10.000 € für Öffentlichkeitsarbeit zusätzlich zum Budget angemeldet.

 

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