Antrag: Green Economy
Beschlussvorschlag
Die Maßnahme VI.2 Green Economy aus dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 wird im Umsetzungsprogramm 2023/2024 ergänzt und in den Haushaltsjahren 2023 fortfolgende mit 20.000 EUR Veranstaltungs- und Kommunikationskosten sowie einem Fördermittelbudget i.H.v. 200.000 EUR ausgestattet.
Begründung
Im Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 wird die Maßnahme VI.2 Green Economy erst mit einer Umsetzung ab frühestens 2025 geplant. Angesichts der Dringlichkeit der Energie-und Klimakrisen soll jedoch auch der private Sektor in Leipzig bereits zeitnah kommunal beim Umstieg auf Erneuerbare Energien beraten und unterstützt werden. Damit sollen auch ungenutzte Potentiale für Erneuerbare Energien auf versiegelten Flächen (z.B. Dächer, Parkplätze, Fassaden) gehoben werden.
Verwaltungsstandpunkt vom 11.09.2024
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag A 0047/23/24 Green Economy bereits mit der Umsetzung des Antrags A 0114/23/24 Umrüstung Heizung/Warmwasser/energieintensive Produktionsbereiche Berücksichtigung findet.
Begründung:
Vor dem Hintergrund steigender Gas- und Energiekosten sind insbes. Handwerksbetriebe und KMU des verarbeitenden Gewerbes vor die Herausforderung gestellt, den Energieverbrauch ihrer Produktionsbereiche deutlich zu senken und dabei gleichzeitig die Möglichkeit zu nutzen, auf erneuerbare Energien umzustellen um so einen Beitrag zur städtischen Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2040 zu leisten. Dabei können viele dieser kleineren Unternehmen die nötigen Investitionskosten nicht in Gänze abbilden. Ziel ist die Beschleunigung der Umstellung/Modernisierung von Heizung, Warmwasserbereitung, Stromversorgung und von energieintensiven Produktionsbereichen, um eine signifikante Energieeinsparung zu erreichen. Die Leipziger Betriebe sollen verstärkt auf erneuerbare Energien umstellen.
Rechtsgrundlagen
- Stadtratsbeschluss vom 28.10.2015 zur Fortführung des Mittelstandsförderprogrammes (VI-DS-01433-NF-002),
- Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen im Rahmen der Wirtschaftsförderung (Fachförderrichtlinie Wirtschaft) vom 17.05.2017 (Ratsbeschluss VI-DS-03083),
- Stadtratsbeschluss vom 08.02.2023 „Umrüstung Heizung/Warmwasser/energieintensive Produktionsbereiche“ (A 0114/23/24),
- Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen
Mit dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 wurde die Maßnahme VI.2 Green Economy - Erneuerbare Energien für die Leipziger Wirtschaft beschlossen, die zum Ziel hat, den Energieverbrauch der Leipziger Wirtschaft deutlich zu senken und dabei gleichzeitig die Möglichkeit zu nutzen, auf erneuerbare Energien umzustellen, um so einen Beitrag zur städtischen Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2040 zu leisten.
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurde mit dem Änderungsantrag A 0047/23/24 folgender Beschluss vorgeschlagen. Die Maßnahme VI.2 Green Economy aus dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 wird im Umsetzungsprogramm 2023/2024 ergänzt und in den Haushaltsjahren 2023 fortfolgende mit 20.000 EUR Veranstaltungs- und Kommunikationskosten sowie einem Fördermittelbudget i.H.v. 200.000 EUR ausgestattet.
Mit der Umsetzung des Antrags A 0114/23/24 Umrüstung Heizung/Warmwasser/energieintensive Produktionsbereiche findet der Antrag 0047/23/24 Green Economy Berücksichtigung.
Die Maßnahme ist als Anlage zur Fachförderrichtlinie des Amtes für Wirtschaftsförderung Förderprogramm für "Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand" (Mittelstandsförderprogramm) in der Umsetzung. Hierfür stehen dem Mittelstandsförderprogramm im Rahmen der Maßnahme „MP23EnEf – Energie jetzt sparen“ jeweils 500.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung, welche als Förderung an Unternehmen ausgereicht werden, um:
1. signifikant Energie in der Betriebsstätte oder in der Produktion einzusparen:
- durch Reduktion des Energieverbrauchs in Bezug zum Jahresumsatz (kWh je EUR Umsatz) um mindestens 25 % (Bezugsgröße: Durchschnitt der Jahre 2019-2021)
2. signifikant ihren Energieverbrauch auf erneuerbare Energien umzustellen:
- durch Installation und Inbetriebnahme eigener Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern für mindestens 45 % des benötigten Energiebedarfes
- durch Installation und Inbetriebnahme notwendiger Speicheranlagen, um die Wirkungseffizienz bestehender oder neuer Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zu steigern und so zu gewährleiten, dass mindestens 80 % des benötigten Energiebedarfs aus diesen Anlagen gewährleistet werden kann.
Realisierungs- / Zeithorizont
Über das Mittelstandsförderprogramm werden mit der Maßnahme „MP23EnEf – Energie jetzt sparen“ konkrete Projekte im Jahr 2023 und 2024 gefördert. Kommunikation findet u.a. über die Website der Stadt statt auf der die Unterlagen zur Antragsstellung veröffentlicht sind: https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/unternehmensservice/foerderung-und-finanzierung/mittelstandsfoerderprogramm/
Rückzug am 25. Oktober 2024
Der Antrag wurde zurückgezogen, weil der Sachverhalt erledigt ist.