Antrag: „Grüne Inseln“ in der versiegelten Stadt

Neufassung vom 11. April 2024

Beschlussvorlage:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Netto-Null-Versiegelung, des Stadtplatzprogrammes, des Maßnahmenprogrammes für die Anpassung an den Klimawandel und im Zuge der Wärmeplanung sowie im täglichen Verwaltungshandeln, die Entsiegelung und Planung mit blaugrünen Gestaltungselementen auf kommunalen Flächen zu priorisieren.
  2. Hierbei sollen Liegenschaften von Stadt und kommunalen Unternehmen, insbesondere stark versiegelte und hitzebelastete Straßen und Plätze berücksichtigt werden.
  3. Dem Stadtrat ist bis zum IV. Quartal 2024 eine Informationsvorlage zur Umsetzung mit einer konkreten Maßnahmenplanung zu unterbreiten.

Antrag vom 7. Dezember 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Netto-Null-Versiegelung ein Programm zur Entsiegelung kommunaler Flächen aufzulegen. Hierbei sollen Liegenschaften von Stadt und kommunalen Unternehmen, insbesondere stark versiegelte und hitzebelastete Straßen und Plätze berücksichtigt werden. Die Entsiegelung soll mit der Umsetzung blau-grüner Infrastrukturen und höherer Aufenthaltsqualitäten im Rahmen anstehender Konzepte wie dem Stadtplatzprogramm, der Gesamtkonzeption und Maßnahmenprogramm Klimawandelanpassung und der Biotopverbundplanung einhergehen.

Als Pilotprojekte zur Entsiegelung sind kurzfristig der Vorplatz des Bayerischen Bahnhofs, der Kohlweg (Schönefeld), der Huygensplatz und der Parkplatz in der Dreilindenstraße (Flurstücke 305 und 306 in Lindenau) zu planen.

Dem Stadtrat ist bis zum IV. Quartal 2024 ein Umsetzungsvorschlag zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

Begründung:

Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss VII-A-02929-NF-02 beauftragt, die bestehenden und derzeit in Bearbeitung befindlichen Strategien, Konzepte und Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauches und der damit einhergehenden Neuversiegelungen konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln und dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 anzustreben.

Die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage „Entsiegelung im Stadtgebiet strategisch planen und vorantreiben“ hat ergeben, dass die Verwaltung sowohl bei Erfassung von Ent-und Versiegelungen und der Erarbeitung eines Förderprogramms zur Entsiegelung als auch stadtplanerischer Konzepte wie dem Konzept Doppelte Innenentwicklung und der Ausweisung von Tabuflächen die notwendigen Maßnahmen bearbeitet. Zugleich wurde in der Antwort deutlich, dass grundsätzlich ein Mangel an möglichen Entsiegelungsflächen gesehen wird.

Die gezielte Entsiegelung kommunaler Flächen bildet eine Leerstelle im Verwaltungshandeln. Hier besteht ein erhebliches Potential bisher nur unzureichend in den Blick genommener Entsiegelungsflächen, mit dessen Hebung die Stadt zugleich ihrer Vorbildrolle nachkommen kann. Als mit Abstand größte Flächeneigentümerin im Stadtgebiet kann die Stadtverwaltung gezielt sowohl kommunale Liegenschaften wie Schulhöfe oder Parkplätze als auch hitzebelastete Straßen und Plätze entsiegeln. So stellt beispielsweise der Vorplatz des Bayerischen Bahnhofs bislang eine komplett versiegelte Fläche dar, die sich im Sommer stark aufheizt und wenig Aufenthaltsqualität besitzt. Durch gezielte Entsiegelung einiger Bereiche und Anlegen von parkähnlichen Grünstrukturen unter Einbeziehung von Sitzmöglichkeiten kann der Platz umgestaltet werden. So kann mehr Schattenwurf entstehen. Um Aufhitzung zu verhindern, können auch im Sinne des Schwammstadt-Prinzips (Beschluss VII-A-01269-NF-02 Erarbeitung eines Regenwasserkonzeptes) unversiegelte, begrünte Flächen Regenwasser aufnehmen und verdunsten. Sitzbänke können die Aufenthaltsqualität erhöhen.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 05.03.2024

Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Netto-Null-Versiegelung, des Stadtplatzprogrammes, des Maßnahmenprogrammes für die Anpassung an den Klimawandel und im Zuge der Wärmeplanung sowie im täglichen Verwaltungshandeln, die Entsiegelung und Planung mit blaugrünen Gestaltungselementen auf kommunalen Flächen zu priorisieren.
  2. Hierbei sollen Liegenschaften von Stadt und kommunalen Unternehmen, insbesondere stark versiegelte und hitzebelastete Straßen und Plätze berücksichtigt werden.

Begründung:

Der Vorschlag, geeignete versiegelte Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig und von kommunalen Unternehmen zu entsiegeln und im Rahmen der Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur zu qualifizieren, wird inhaltlich ausdrücklich begrüßt und befürwortet.

Der Antrag „Grüne Inseln“ in der versiegelten Stadt hat das Ziel, ein neues Programm zur Entsieglung kommunaler Flächen aufzulegen. Gleichzeitig werden in dem Antrag bestehende Konzepte wie das Stadtplatzprogramm (VII-DS-07999-NF-01), das Maßnahmenprogramm Klimawandelanpassung und die Biotopverbundplanung (VII-DS-06852) aufgeführt, welche direkt oder indirekt das Thema der Entsieglung und die Umsetzung blau-grüner Infrastrukturen in Leipzig behandeln.

Auch ist mit dem Ratsbeschluss „Flächenverbrauch reduzieren – Strategie für Netto-Null-Versiegelung bis 2030 entwickeln“ (VII-A-02929-NF-02) wurde bereits der Auftrag formuliert, personelle und finanzielle Ressourcen zur Umsetzung der vorhandenen Strategien, Planungen und Maßnahmen zu überprüfen.

Je nach Größe der Maßnahmen kann zudem das Förderprogramm „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ herangezogen werden. Auch die Förderrichtlinie „Energie und Klima“ des Freistaates Sachsen fördert Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Des Weiteren sollen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (VII-DS-07720-Ifo-01) u.a. auch die Arbeitsergebnisse des Lenkungsnetzwerkes wassersensible Stadtentwicklung (VII-Ifo-08770) im Sinne einer Etablierung blau-grüner Infrastrukturen Berücksichtigung finden.

Ein separates Programm zur Entsiegelung kommunaler Flächen käme vor dem Hintergrund der bestehenden Programme / Konzepte einem Doppelbeschluss gleich und würde den konkreten Entsieglungsgrad in der Stadt nicht erhöhen. Daher ist aus Sicht der Stadtverwaltung ein derartiger Beschluss nicht erforderlich.

Prüfung der Einzelstandorte des Antrags:

Die als Pilotprojekte genannten Einzelstandorte, für die dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2024 Umsetzungsvorschläge zur Beschlussfassung vorzulegen sind, müssen im Detail geprüft und entsprechend bewertet werden. Die Ergebnisse einer ersten Vorprüfung sind im Nachfolgenden aufgeführt. Diese beinhaltet jedoch noch keine vertiefenden standortspezifischen Einschätzungen der Umweltbelange.

Vorplatz des Bayrischen Bahnhofes

Das Gelände des unmittelbaren Vorplatzes des Bayerischen Bahnhofs (Bahnhofsvorfläche auf dem Flurstück 3835/37 der Gemarkung Leipzig) befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Auf dieser Fläche konnte bereits die Anlage einer öffentlichen Grünfläche („Vorplatz Bayerischer Bahnhof“, GFK: 021.014) erfolgreich umgesetzt werden, welche durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer bewirtschaftet wird. Eine räumliche Vergrößerung des vorhandenen öffentlichen Grüns bedarf einer Abstimmung.

Der Bayrische Platz, einschließlich der Bahnhofsvorfläche, ist zudem im Stadtplatzprogramm enthalten und über den Rahmenplan zur Mobilitätstrategie eingeordnet. Darüber hinaus steht die Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Komplexmaßnahme des Verkehrsknotens Bayrischer Platz i-39. In Hinblick auf die bestehende Maßnahmenreihenfolge des Rahmenplans, sollte auf eine zeitliche Neueinordnung verzichtet werden.

Kohlweg

Durch die antragstellende Fraktion erfolgte an diesem Standort keine nähere Konkretisierung, welche Flächen tatsächlich entsiegelt werden sollen. Grundsätzlich befindet sich der Kohlweg als öffentlich gewidmete Verkehrsfläche in Fachliegenschaft des Verkehrs- und Tiefbauamtes, ebenso wie der Parkplatz auf der südlichen Teilfläche des Flurstücks 836 der Gemarkung Schönefeld zwischen Kohlweg und Shukowstraße.

Der Kohlweg ist nicht im Rahmenplan der Mobilitätsstrategie enthalten. Da der Rahmenplan das zentrale Priorisierungsinstrument ist, regelt er die Planungen der kommenden Jahre. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten können Maßnahmen, die nicht im Rahmenplan enthalten sind, nicht umgesetzt werden.

Huygensplatz

Der Platz wurde im Stadtplatzprogramm aufgrund der Fördermittelbindung bis Dezember 2028 nicht priorisiert. Eine Weiterqualifizierung hinsichtlich blau-grüner Gestaltungselemente muss kritisch geprüft werden. Bei einer nachträglichen zusätzlichen Möblierung (Bänke, Bäume, Papierkörbe etc.) ohne Eingriffe in den baulichen Untergrund ist keine Fördermittelrückzahlung erforderlich. Zu beachten ist jedoch das Urheberrecht des Architekten (Planungswerkstatt 2010), d.h. entsprechende Abstimmungen sind erforderlich und Planungsaufträge können nur an den Wettbewerbssieger vergeben werden.

Bei Eingriffen in den Bestand (Pflaster und unterirdischer Leitungsbestand) ist mit einer Fördermittelrückzahlung in Höhe von ca. 107 €/m² zusätzlich Zinsen zu rechnen. Diese Kosten müssen bei einer erneuten Umgestaltung mit eingeplant werden. Für den 3.042 m² großen Huygensplatz erhielt die Stadt Leipzig eine Städtebauförderung von insgesamt 324.480 €.

Eine qualitative Aufwertung durch Schaffung von öffentlichem Grün wird seitens Dezernat III und des Stadtbezirksbeirates Nordwest grundsätzlich befürwortet. 2013 erfolgte die Herstellung eines multifunktionalen Platzes als Veranstaltungs- und Marktplatzfläche. Aus diesem Grund befindet sich die Fläche in der Fachliegenschaft des Marktamtes. Bei Herstellung einer öffentlichen Grünfläche ist die Übernahme in die Fachliegenschaft des Amtes für Stadtgrün und Gewässer erforderlich.

Dreilindenstraße – Parkplatz

Die im Antrag aufgeführten Flurstücke befinden sich in Fachliegenschaft des Liegenschaftsamtes bzw. der Oper Leipzig.  Die Flurstücke 306e und 306f (Oper Leipzig) werden aktuell als PKW-Abstellflächen für Mitarbeitende und Besucher der Musikalischen Komödie benötigt und genutzt. Für die Flurstücke 305, 305 h, 305 b und 305/1 (Liegenschaftsamt) hat die Oper Leipzig bereits weitere Nutzungsbedarfe bzw. Entwicklungsabsichten angezeigt (Neubau Kulissenlager und Probebühne), deren bauliche Umsetzung mittel- bis langfristig angegangen werden soll. Damit sind diese Flächen sowohl aus kommunalwirtschaftlicher Sicht als auch aus Sicht der nachhaltigen Stadtteilentwicklung als Pilotprojekt für Entsiegelungsmaßnahmen nicht geeignet.

 

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