Antrag: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der räumlichen Kapazitäten für die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig

Antrag vom 20. Februar 2026

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zu ihrer historischen Verantwortung und fördert die aktive Aufarbeitung und Erinnerung an die Verbrechen im Zusammenhang mit NS-Zwangsarbeit. Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig soll als sichtbares Zeichen in der Mitte der Stadtgesellschaft in einem authentischen Ort über diese Verbrechen aufklären.
  2. Dafür soll die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig einen neuen, dauerhaften Standort zur Anmietung mit ausreichenden Räumlichkeiten für Ausstellungsflächen und die Durchführung von Bildungsangeboten erhalten.
  3. Das Kulturamt und das Liegenschaftsamt unterstützen die Gedenkstätte aktiv bei der Suche nach angemessenen Räumlichkeiten, bieten geeignete Gebäude/Standorte aus ihrem eigenen Portfolio proaktiv an und unterstützen bei der Vermittlung zu privaten bzw. externen Eigentümer*innen von Gebäuden.
  4. Die Stadt Leipzig unterstützt die Gedenkstätte archivarisch bei der Sammlung und Aufbewahrung von Zeugnissen und Objekten, die mit NS-Zwangsarbeit in Leipzig in Verbindung stehen.
  5. Der Kulturausschuss wird regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung unterrichtet.

Begründung:

Zwangsarbeit war während des Nationalsozialismus ein Massenphänomen und öffentlich sichtbares Verbrechen: Mehr als 75.000 Frauen, Männer und Kinder aus allen Teilen Europas wurden allein im Stadtgebiet Leipzig zur Arbeit gezwungen. Dabei wurden sie in verschiedenen Arbeitsgebieten eingesetzt: Bei städtischen Ämtern und kommunalen Unternehmen wie den städtischen Verkehrsbetrieben, in Handwerksbetrieben, als Haushaltshilfen, von privaten Firmen oder zur Trümmerbeseitigung nach Bombenangriffen. Die meisten verrichteten jedoch Zwangsarbeit in großen Rüstungsfirmen und ihren Zulieferbetrieben. Im Stadtgebiet Leipzig und dem nahen Umland entstanden zwischen 1939 und 1945 ca. 700 Lager und Sammelunterkünfte für die Unterbringung der zur Arbeit verschleppten Frauen, Männer und Kinder.

Im Mai 2000 verabschiedete die Leipziger Ratsversammlung die Resolution zum Programm „Ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Leipzig“, was unter anderem die Einrichtung eines Besuchsprogramms sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung des Themenkomplexes für Leipzig beinhaltete. Im März 2001 beschloss die Ratsversammlung schließlich die Einrichtung einer Informations-, Dokumentations- und Begegnungsstätte für die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter*innen. Aufgrund starker zivilgesellschaftlicher Bemühungen konnte im Dezember 2001 die Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Rüstungsunternehmens HASAG eröffnet werden. In den letzten 25 Jahren hat sich die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig ein internationales Renommee erarbeitet. Sie ist ein wichtiger Akteur für die Erinnerung an die NS-Vergangenheit in Leipzig und sachsenweit eine feste Größe im Bereich der historisch-politischen Bildungsarbeit zum Thema NS-Zwangsarbeit. Darüber hinaus erhält sie jährlich zahlreiche Anfragen von Nachfahr*innen ehemaliger Zwangsarbeiter*innen, aber auch von Angehörigen ehemaliger Täter*innen sowie Betriebsangehöriger. 2025 waren es 130, mehr als 30 Familien und Angehörige von ehemaligen Zwangsarbeiter*innen sowie Angehörige von deutschen Angestellten bei der HASAG besuchten die Gedenkstätte. Durch Interviews mit Zeitzeug*innen sowie durch die Entgegennahme von historisch bedeutsamen Objekten wie Tagebüchern oder Fotoalben als Leihgaben können wertvolle Erfahrungen und Berichte aus der NS-Zeit für die Nachwelt festgehalten werden. Gleichzeitig stellt die Gedenkstätte diese Artefakte und die daraus erwachsenden Erkenntnisse auch für weitere Nachfahr*innen von ehemaligen Zwangsarbeiter*innen, für Besucher*innen und Interessierte zur Verfügung.

Mit dem gewachsenen Aufgabenbereich ist auch die Anzahl der Mitarbeitenden stetig gestiegen. Gleichzeitig hat die Gedenkstätte ein massives Platzproblem: Ihr stehen lediglich 50 qm Ausstellungsfläche zur Verfügung, die mangels gesonderter Workshopräume parallel für die Bildungsarbeit mit Schüler*innen genutzt werden muss.

Im September 2024 befasste sich die Ratsversammlung erneut mit der Situation der Gedenkstätte. Auf Grundlage einer Petition der Gedenkstätte für Zwangsarbeit entschied der Rat zum Einen, für das direkt neben dem Standort der Gedenkstätte befindliche ehemalige KZ-Außenlager der HASAG in der Kamenzer Straße 12 ein bauhistorisches Gutachten zu erstellen, welches die Begehung der Innenräume einschließen sollte. Das inzwischen erstellte Gutachten zeigt klare Hinweise für die Denkmalwürdigkeit des Bauwerks auf und liegt aktuell dem Landesamt für Denkmalpflege zur Einschätzung vor.

Darüber hinaus entschied die Ratsversammlung, zu prüfen, „wie … in Leipzig ein Erinnerungs- und Dokumentationsort aussehen kann, der […] die Weiterentwicklungspläne der Gedenkstätte in Form einer räumlichen Vergrößerung an einem anderen Standort unterstützt.“ Somit wurde der Grundstein für die Suche nach einem neuen Standort für die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig gelegt. Auf Vermittlung der Stadt Leipzig fand einige Zeit später eine Begehung des Kohlrabizirkus statt, welcher von dem städtischen Unternehmen LEVG in den nächsten Jahren zu einem Standort für gemeinwohlorientierte kulturelle, sportliche und freizeitmäßige Nutzung entwickelt wird. Da aber die Entwicklung des Gebäudes diesbezüglich nicht sicher ist, sollen weitere Optionen geprüft werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 22. April 2026

Alternativvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig bekennt sich entsprechend des vom Stadtrat im November 2023 beschlossenen “Konzeptes Erinnerungskultur“ zu ihrer historischen Verantwortung und unterstützt weiterhin die aktive Aufarbeitung und Erinnerung an die Verbrechen im Zusammenhang mit NS-Zwangsarbeit.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gedenkstätte für Zwangsarbeit bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu unterstützen, dabei werden geeignete Gebäude/Standorte im Eigentum der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften geprüft.
  3. Der Kulturausschuss wird regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung unterrichtet.

 

Begründung:

Punkt 1 des Antrags = Zustimmung

„Die Stadt Leipzig bekennt sich zu ihrer historischen Verantwortung und fördert die aktive Aufarbeitung und Erinnerung an die Verbrechen im Zusammenhang mit NS-Zwangsarbeit. Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig soll als sichtbares Zeichen in der Mitte der Stadtgesellschaft in einem authentischen Ort über diese Verbrechen aufklären.“

Im „Konzept Erinnerungskultur der Stadt Leipzig“ vom November 2023 wird die NS-Zwangsarbeit als bisher unterrepräsentiertes Schwerpunktthema in der Stadtgeschichte benannt, das künftig stärker im Fokus der städtischen Erinnerungskultur stehen soll. Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit wird im Konzept als wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteur bei der kontinuierlichen Aufarbeitung des Themas und der Umsetzung der Schwerpunktthemen herausgestellt.

Festzuhalten ist, dass die Stadt Leipzig die Thematik bereits würdigt und mit der Gedenkstätte für Zwangsarbeit über die Referate Protokoll, Strategische Kulturpolitik und dem Kulturamt seit vielen Jahren im Austausch und in der Kooperation steht.

Zentral ist dabei das jährliche städtische Gedenken zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ am 27. Januar am „Gedenkort an das Massaker von Abtnaundorf im Konzentrationslager Leipzig-Thekla“. Der Gedenkort erinnert an die Opfer des Massakers - mehr als zweihundert KZ – Häftlinge, die zur Zwangsarbeit für die Erla-Maschinenwerke eingesetzt wurden. Dank der Gedenkstätte konnten mehrfach Zeitzeugen oder Nachkommen von Zeitzeugen als Redner bzw. Rednerinnen gewonnen werden. Die aktuelle Ausstellung „Die Verleugneten“ in der Unteren Wandelhalle des Neuen Rathauses konnte mit ihrer Unterstützung am 27.01.2026 eröffnet werden. Die Gedenkstätte ist ein wichtiger Ansprechpartner mit viel Know-How und Kontakten sowie ein wichtiges Mitglied in der städtischen AG Gedenktage.

Das Thema NS-Herrschaft und Zwangsarbeit ist weiterhin in der Dauerausstellung „Moderne Zeiten“ im 2. OG im Alten Rathaus präsent. Das Stadtgeschichtliche Museum nimmt zudem diese Kontexte immer in Projekten zur Industriegeschichte Leipzigs auf – etwa in der Ausstellung „WerkStatt Leipzig“ 2020, wo eine digitale Karte der im Raum Leipzig befindlichen Zwangsarbeitsorte gezeigt wurde, die von der Gedenkstätte für Zwangsarbeit erarbeitet wurde. Diese Karte ist in erweiterter Form momentan im GRASSI Museum für Angewandte Kunst Teil der Ausstellung „Formen der Anpassung“ im Einsatz.

Die Gedenkstätte für Zwangsarbeit ist die einzige Einrichtung in Leipzig, die sich explizit der

Erinnerung und Aufarbeitung lokaler NS-Verbrechen seit 2001 widmet. Dank der Beharrlichkeit des Trägervereins der Gedenkstätte und des engagierten Einsatzes einer jungen Generation von Erinnerungsakteur/-innen ist es gelungen, mit der Gedenkstätte einen wichtigen Ort der Erinnerungskultur in Leipzig zu schaffen und zu erhalten.

Die Gedenkstätte erinnert Ort mit einer Dauerausstellung sowie Informationsstelen im Außenbereich am historischen, authentischen Ort des größten sächsischen Rüstungsbetriebs, der HASAG, auf dem heutigen Gelände des Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, an die tausenden ausländischen zivilen Zwangsarbeiter, Kriegsgefangenen und KZ-Gefangenen, die für die HASAG sowie zahlreiche weitere Einsatzträger in Leipzig Zwangsarbeit leisten mussten.

Die Gedenkstätte widmet sich mit dem Fokus auf die NS-Zwangsarbeit einem Themenkomplex in der NS-Geschichte, der erst seit den späten 1990er Jahren an Bedeutung zugenommen hat.

Bereits seit 2015 wird die Gedenkstätte durch das Kulturamt institutionell gefördert. Die Fördermittel konnten seit 2019 kontinuierlich erhöht werden. Im Rahmen des Förderverfahrens für das aktuelle Jahr wurden dem Verein „Erinnern an NS-Verbrechen“ Mittel in Höhe von 120.000 Euro avisiert. Außerdem erhält die Gedenkstätte seit 2014 durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten institutionelle Förderung.

Neben dem umfassenden Informations-, Bildungs- und Veranstaltungsangebot ist der Verein ein wichtiger Akteur bei der Planung und Organisation von Gedenkveranstaltungen, Workshops, Kooperationen und der Umsetzung von Erinnerungsprojekten.

Zu Punkt 2 des Antrags (Ablehnung):

„Dafür soll die Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig einen neuen, dauerhaften Standort zur Anmietung mit ausreichenden Räumlichkeiten für Ausstellungsflächen und die Durchführung von Bildungsangeboten erhalten.“

Inhaltlich ist dem Punkt 2 im Antrag, insbesondere mit Bezug zum „Konzept Erinnerungskultur der Stadt Leipzig“ zuzustimmen. Die Gedenkstätte präsentiert derzeit auf einer kleinen Ausstellungsfläche von 50 qm die Dauerausstellung. Ein neuer, größerer Standort mit einer modernen Dauer- und Wechselausstellung und Räumen für Vermittlung, Forschung, Sammlung und Verwaltung würde eine vertiefte Aufarbeitung der lokalen NS-Verbrechen in Leipzig und Umgebung ermöglichen und gleichzeitig dem Thema mehr Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit verleihen. Dafür liegen seitens des Trägers bereits erste konzeptionelle Überlegungen vor.

So könnten Themen der Stadtgeschichte in der Ausstellung aufgegriffen werden, die bislang keinen, räumlich bedingt, Platz haben, unter anderem der „Arbeitseinsatz“ von Leipziger Jüdinnen und Juden, Sinti/-zze und Rom/-nja und der sogenannten Asozialen ab 1938, das Thema Profiteur/-innen, Mitwisser/-innen und Täter/-innenschaft und der Umgang mit Kindern von Zwangsarbeiter/-innen sowie Aspekte des „verbotenen Umgangs“ und der transnationalen Dimension von NS-Zwangsarbeit.

Ergänzend ist auch eine Erweiterung der Inhalte auf die Nachgeschichte denkbar: DP-Camps (Displaced Persons Camps für jüdische Überlebende der NS – Zeit), die Repatriierung der ehemaligen Zwangsarbeiter/-innen sowie deren Entschädigung, die Strafverfolgung von Täter/-innen und das Gedenken und die Erinnerung an NS-Zwangsarbeit. Querschnittsthemen wie Migration, Arbeit, Rassismus, Gewalt und Antisemitismus könnten einbezogen werden und so auch ein Gegenwartsbezug hergestellt werden.

Auch eine Erweiterung der Perspektive auf den Rüstungsstandort Mitteldeutschland mit Fokus auf NS-Zwangsarbeit in Sachsen wäre möglich; hiermit könnte auch ein überregionales Publikum angesprochen werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage kann durch die Stadt Leipzig jedoch derzeit weder der Bau noch der Betrieb eines neuen, größeren Standortes für die Gedenkstätte gefördert werden. Aktuell ist eine weitere finanzielle Unterstützung des Trägers außerhalb der vorab genannten institutionellen Förderung der Stadt Leipzig nicht möglich. Auch ist es nicht möglich, dem Träger Mittel zur Verfügung zu stellen, die ihn in die Lage versetzen, ggf. bei anderen Fördermittelgebern entsprechende Gelder einzuwerben.
Innerhalb des Eckwertes des Kulturdezernates ginge eine Mittelumverteilung zugunsten des Trägers nur zu Lasten anderen Maßnahmen.

zu Punkt 3 des Antrags (teilweise Zustimmung):

„Das Kulturamt und das Liegenschaftsamt unterstützen die Gedenkstätte aktiv bei der Suche nach angemessenen Räumlichkeiten, bieten geeignete Gebäude/Standorte aus ihrem eigenen Portfolio proaktiv an und unterstützen bei der Vermittlung zu privaten bzw. externen Eigentümer*innen von Gebäuden.“

Die Stadtverwaltung ist mit dem Trägerverein bereits in engem Austausch zur Suche nach neuen, größeren Räumlichkeiten. Im August 2023 hat der Verein ein Raum- und Nutzungskonzept mit einem Bedarf von 1.570 m² für den Betrieb der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig im Gebäude Kohlrabizirkus vorgelegt.

Dieser Bedarf ist in einen Workshop 2024 zum Nutzungskonzept für den Kohlrabizirkus eingeflossen. Im September 2024 fand ein Treffen im Kulturamt zum Konzept statt. In den Jahren 2024/2025 wurden weitere Gespräche zur Weiterentwicklung der Gedenkstätte geführt.

Im Januar 2025 fand ein Gespräch mit der WEP Planung & Bau Beratung GmbH, Vertreterinnen des Trägervereins „Erinnern an NS-Verbrechen“ und der Verwaltung zum Raum- und Nutzungskonzept im Kohlrabizirkus statt. Ein angepasstes Raum- und Nutzungskonzept inklusive eines Kosten- und Finanzierungskonzeptes sollte vom Verein erarbeitet und im Juli 2025 vorgelegt werden. Im Herbst 2025 wurde die Gedenkstätte informiert, dass eine Einmietung im Kohlrabizirkus in naher Zukunft nicht realisierbar ist.

Für 2026 plant der Träger die Erstellung eines Betriebskonzepts inklusive eines Kosten- und Finanzierungsplanes und den Entwurf einer Minimalvariante mit 500 qm. Außerdem gibt es Überlegungen zu einem Anbau oder Neubau auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH - UFZ (Eigentümer: Freistaat Sachsen). Bis ein zusätzlicher Standort gefunden ist, wird eine vorübergehende Nutzung von Büroräumen im Kellergeschoss des Verwaltungsgebäudes des UFZ angestrebt, um das Archiv und die Bibliothek dort unterzubringen und für die neue und überarbeitete Ausstellung im Pförtnerhäuschen mehr Platz zu haben.

Der städtische Liegenschaftsbestand kann auf Basis eines qualifizierten Standortgesuchs bzw. einer Bedarfsmeldung geprüft werden. Die Liegenschaftsverwaltung kann auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Ansprache von und ggf. Verhandlungsführung mit Immobilieneigentümern unterstützen. Eine marktübliche Maklerfunktion kann sie jedoch nicht übernehmen. Eine finanzielle Projektunterstützung ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen.

zu Punkt 4 des Antrags (Ablehnung):

„Die Stadt Leipzig unterstützt die Gedenkstätte archivarisch bei der Sammlung und Aufbewahrung von Zeugnissen und Objekten, die mit NS-Zwangsarbeit in Leipzig in Verbindung stehen.“

Dem Stadtarchiv ist die Übernahme der im Beschlusspunkt genannten Aufgabe derzeit aus archivfachlicher Sicht nicht möglich. Das Stadtarchiv ist gesetzlich an seine Pflichtaufgaben nach dem Sächsischen Archivgesetz gebunden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sowie der Maßnahmen im Rahmen der Aufgaben- und Haushaltskonsolidierung besteht gegenwärtig kein Spielraum zur Übernahme zusätzlicher Aufgabenfelder.

Zudem unterhält die Stadt Leipzig mit dem Stadtarchiv bereits ein öffentliches Archiv im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Die dauerhafte Sammlung und Aufbewahrung von Dokumenten und Unterlagen mit Relevanz für die Geschichte der Stadt stellt eine originäre Pflichtaufgabe dar, die grundsätzlich innerhalb der bestehenden kommunalen Archivstruktur wahrgenommen wird. Der Aufbau oder die Finanzierung paralleler archivischer Strukturen außerhalb des gesetzlich etablierten Archivs erscheint daher weder fachlich noch strukturell sinnvoll.

Eine Unterstützung von Stiftungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren bei archivfachlichen Fragen wäre grundsätzlich nur dann denkbar, wenn diese Tätigkeit durch den Stadtrat ausdrücklich als freiwillige Aufgabe beschlossen und mit den hierfür erforderlichen Sach- und Personalmitteln hinterlegt würde. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kann seitens des Stadtarchivs daher keine Unterstützung im Sinne des genannten Beschlusspunktes zugesagt werden.

Zu Punkt 5 des Antrags (Zustimmung):

„Der Kulturausschuss wird regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung unterrichtet.“

 

Neufassung vom 21. Mai 2026

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst: 

1) Die Stadt Leipzig bekennt sich entsprechend des vom Stadtrat im November 2023 beschlossenen “Konzeptes Erinnerungskultur“ zu ihrer historischen Verantwortung und unterstützt weiterhin die aktive Aufarbeitung und Erinnerung an die Verbrechen im Zusammenhang mit NS-Zwangsarbeit.  

2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gedenkstätte für Zwangsarbeit bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu unterstützen, dabei werden geeignete Gebäude/Standorte im Eigentum der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften, im Eigentum des Freistaates oder des Bundes, sowie das Gebäude des ehemaligen KZ-Außenlagers in der Kamenzer Straße geprüft.  

3) Die Stadt Leipzig unterstützt die Gedenkstätte bei der Sicherung und Aufbewahrung besonders schützenswerter Archivalien, die sich derzeit im Besitz des Vereins befinden. 

4) Der Kulturausschuss wird regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung unterrichtet.  

Begründung: 

Die Neufassung übernimmt und ergänzt den VSP. 

Zu 2. Da auch der Freistaat und der Bund in Leipzig Grundstücke und Gebäude besitzen, sind diese in die Prüfung einzubeziehen, insbesondere das Gelände des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH. Darüber hinaus soll eine zukünftige spätere Nutzung des Geländes des ehemaligen KZ-Außenlagers nicht ausgeschlossen werden und deshalb im Katalog der zu prüfenden Immobilien verbleiben. 

Zu 3. Auch wenn eine kontinuierliche archivarische Unterstützung des Vereins momentan aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, müssen wir dafür Sorge tragen, dass wertvolle, weil seltene Zeugnisse zumindest für eine spätere archivarische Aufarbeitung gesichert werden. 

Beschluss in der Ratsversammlung vom 01. Juli 2026

Der Antrag wurde punktweise zur Abstimmung aufgerufen und wie folgt beschlossen:

Punkt 1: in der Formulierung des Alternativvorschlages der Verwaltung
Punkt 2: 44/11/5 zum Antrag
Punkt 3: 35/22/3 zum Antrag
Punkt 4: 48/9/2 zum Antrag

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