Antrag: Hilfen zur Erziehung und dessen Entwicklung in Leipzig - Personelles, strukturelles und prozessuales Entwicklungskonzept erarbeiten und Veränderungsprozesse einleiten

Antrag vom 3. Dezember 2020

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Jugendamt zur kritischen Auseinandersetzung mit der quantitativen und qualitativen Entwicklung der Hilfen zur Erziehung (HzE) aufzufordern, dies als zentralen Schwerpunkt der künftigen Arbeit zu erklären und daraus – unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure - entsprechende notwendige Veränderungsprozesse zu erarbeiten und einzuleiten. Hierzu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
    • Analyse sämtlicher relevanter Prozesse im Allgemeinen Sozialdienst und den weiteren an Hilfen zur Erziehung beteiligten Organisationsstrukturen des Jugendamtes und der erweiterten Verwaltung,
    • Institutionalisierung eines prozesswirksamen Rückführungsmanagements bei den Hilfen zur Erziehung
    • Erarbeitung eines zeitlich unterlegten Bedarfs- und Maßnahmeplanes im Bereich ambulanter und stationärer Hilfen
    • Erarbeitung verbindlicher Fachstandards bei Hilfen zur Erziehung sowie Prozesse zur Analyse und Sicherstellung deren Einhaltung
  2. Der Oberbürgermeister wird mit der Einrichtung einer personell ausreichend ausgestatteten Stabsstelle im Rahmen des Stellenplans 2021/22 beauftragt. Der Stabsstelle werden insbesondere folgende Aufgaben zugeordnet:
    • Erarbeitung, Einleitung und Begleitung aus der Analyse hervorgehender optimierender Veränderungsprozesse,
    • Erarbeitung und Implementierung eines umfassenden Fachkräfte-Entwicklungspapiers im ASD mit dem Ziel der stetigen Qualifizierung und Vernetzung aller Mitarbeitenden sowie der Förderung von Teamstrukturen und prozessnotwendigen Netzwerken,
  3. Der Oberbürgermeister engagiert sich als Präsident des Deutschen Städtetages im Rahmen der Reform des SGB VIII für eine stärkeren Kostenbeteiligung von Bund und Ländern.

Begründung:

Zu 1.)

Die Entwicklung der vergangenen Jahre im Bereich der Hilfen zur Erziehung stellt für die Stadt Leipzig als auch für Teile der Stadtgesellschaft ein ernsthaftes Problem dar. Nicht nur die dramatisch angestiegenen Fallzahlen, gerade im Bereich der stationären Heimunterbringung, sondern auch die damit verbundenen immensen finanziellen Kosten verlangen längst ein deutliches Gegensteuern, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt nicht zu gefährden. Eine dahingehend erwartbare Strategie und Problemanalyse ist jedoch nicht erkennbar. Die künftige strukturelle Trennung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung in ein daraus erwachsenden klassisches Jugendamt geht mit der Verpflichtung einher, die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung verstärkt in den Fokus zu nehmen und als zentrale Herausforderung anzunehmen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist davon überzeugt, dass den seit Jahren immer weiter ansteigenden Kosten im Bereich Hilfen zur Erziehung, den anwachsenden Fallzahlen, der vergleichsweise hohe Anteil an stationären Hilfen sowie der anhaltend niedrigen Rückführungsquote nicht ausschließlich mit einem weiteren Stellenaufwuchs im ASD und neuen präventiven Hilfen begegnet werden sollte. Schließlich konnte der in den vergangenen Jahren forcierte Ausbau stationärer Angebote, der erfolgte Stellenaufwuchs im ASD und auch die Implementierung eines Controllings bislang keine durchschlagenden positiven Effekte erwirken.

Zweifelsohne sind vor allem präventive Hilfen von großer Bedeutung, ebenso wie ein händelbarer Betreuungsschnitt im ASD. Dennoch sind es vor allem interne Strukturen und Prozesse, die auf den Prüfstand gestellt werden müssen, da ohne dass diese ausreichend qualifiziert und wirksam sind, alle anderen Instrumente ihre Wirkung weitestgehend verfehlen würden.

Zu 2.)

Der Allgemeine Sozialdienst leistet ohne Zweifel eine unschätzbar wichtige Arbeit für die Stadt Leipzig, für die Kinder- und Jugendlichen und ihre Familien. Um dieser Aufgabe und der daraus hervorgehenden Erwartungshaltung gerecht zu werden, braucht es nicht nur exzellent ausgebildete Mitarbeitende verbunden mit einer positiven Arbeitskultur, Leidenschaft, Engagement und Teamwork, sondern auch Strukturen, Prozesse und Netzwerke, die die betreuten Familien optimal unterstützen und Hilfen an die Hand geben, um ihren Erziehungsaufgaben bestmöglich nachzukommen.

Die hohe personelle Fluktuation der vergangenen Jahre sowie der hohe Anteil junger Mitarbeitenden und Berufseinsteiger verlangt zudem ein hohes Maß an Führungskultur, Begleitung und Weiterbildungs- und Qualitätsmanagement.

Eine weisungsfreie Stabsstelle, die unabhängig einer ASD- und Amtsleitung nach entsprechender Analyse von Strukturen und Prozessen wichtige Veränderungsprozesse anschiebt und begleitet, wäre eine große Chance, mittelfristig Verbesserungen in der Arbeitsweise des ASD und den daraus folgenden Wirkmechanismen zu erzielen.

Zu 3.)

Die aktuelle Reform des SGB VIII bietet die Gelegenheit, die bundesweite Problematik um die Finanzierung der Hilfen zur Erziehung zu überarbeiten und Bund und Länder stärker in die Mitverantwortung zu nehmen. Hier erhoffen wir uns positive Impulse über den Deutschen Städtetag für eine finanzielle Entlastung der Kommunen.

Verwaltungsstandpunkt vom 8. April 2021

Die Verwaltung macht folgenden Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bestehende Prozesse, Verfahrensabläufe sowie Fachstandards im Allgemeinen Sozialdienst, für den Bereich Hilfen zur Erziehung sowie angrenzende Leistungen im Amt für Jugend und Familie zu begutachten und notwendige Veränderungsprozesse einzuleiten.
  2. Die Fachstandards für Hilfen zur Erziehung werden dem Jugendhilfeausschuss nach der Überarbeitung bis zum Ende des dritten Quartals 2021 vorgelegt.
  3. Der Oberbürgermeister engagiert sich als Präsident des Deutschen Städtetages im Rahmen der Reform des SGB VIII für eine stärkere Kostenbeteiligung von Bund und Ländern.

Zusammenfassung:

Im Jahr 2021 wird die vertiefte Auseinandersetzung und Weiterentwicklung sämtlicher relevanter Prozess-, Fach- und Verfahrensstandards im Allgemeinen Sozialdienst, den Hilfen zur Erziehung sowie angrenzender Aufgaben und Leistungen fortgesetzt. Weiterhin ist die Implementierung einer dem ASD gegenüber weisungsbefugten Stabsstelle im Amtsleiterbereich vorgesehen. Diese begleitet und überwacht die bedarfsgerechte Ausrichtung des Gesamtprozesses der Hilfen zur Erziehung sowie die Integration der Aufgaben des BTHG, entsprechend der Steuerungsvorgaben der Amtsleitung.

Begründung

Zu Beschlusspunkt 1 des Antrages:

Beschlusspunkt 1 a)

Im Jahr 2021 wird die vertiefte Auseinandersetzung mit und Weiterentwicklung der relevanten Prozess-, Fach- und Verfahrensstandards im Allgemeinen Sozialdienst, den Hilfen zur Erziehung sowie angrenzender Aufgaben und Leistungen fortgesetzt.

So erfolgt derzeit die Überarbeitung der Fachstandards Hilfen zur Erziehung, welche Mitte 2021 abgeschlossen sein soll. Ebenfalls erfolgt die Überarbeitung der Arbeitsrichtlinien Hilfen zur Erziehung, welche Bestandteil der Leistungskriterien Hilfen zur Erziehung sind.

Eine Untersuchung der Steuerung der Hilfen zur Erziehung soll 2021 neben Vorschlägen zur Optimierung der vorliegenden Konzepte, Instrumente und Verfahren der HzE-Steuerung auch Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der aufbauorganisatorischen Strukturen im Amt für Jugend und Familie bzw. im ASD ergeben. Dabei handelt es sich um eine externe organisatorische Betrachtung der Gesamtsteuerung, der Einzelfallsteuerung sowie der Aufbau- und Ablauforganisation im ASD und den wichtigen Schnittstellen im Amt für Jugend und Familie.

Beschlusspunkt 1 b)

Die Optimierung des Rückführungsprozesses ist eines der Ziele der Jahresplanung 2021 des ASD. Bis Ende Februar wird dieses Ziel sozialbezirksspezifisch mit Maßnahmen und einer Zeitschiene für 2021 untersetzt. Inhalte und Schwerpunkte bzw. angewendete Verfahren werden im Rahmen des Abgleichs zwischen ASD und Trägern Aufnahme in die Fachstandards Hilfen zur Erziehung finden.

Beschlusspunkt 1 c)

Bis Ende 2021 ist eine Bedarfsanalyse zur Angebotsweiterentwicklung vorgesehen, um passgenaue Hilfeangebote als Voraussetzung zeitlich eng begrenzter Prozesse der Befähigung von Klient/-innen vorhalten zu können. Grundlage der Bedarfsanalyse ist die Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung sowie die Erkenntnisse aus dem Fachcontrolling.

Ein Schwerpunkt der Steuerung liegt auf dem Bereich Stationäre Hilfen und dort im Besonderen auf der Rückführung sowie der Intensivierung der Elternarbeit. Die Einhaltung der Sozialraumbudgets wird über die Benennung weiterer Steuerungsansätze auch im Bereich der stationären Hilfen operationalisiert.

Beschlusspunkt 1 d)

Die Überarbeitung der Fachstandards Hilfen zur Erziehung wird seit Anfang 2020 intensiv vorangetrieben und 2021 abgeschlossen. Der Überarbeitungsprozess erfolgt unter Beteiligung von Trägervertreter/-innen in einer Arbeitsgruppenstruktur. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung sind wesentlicher Bestandteil der Fachstandards.

Ebenfalls erfolgt die Überarbeitung der Arbeitsrichtlinien Hilfen zur Erziehung, welche Bestandteil der Leistungskriterien Hilfen zur Erziehung sind.

Zu Beschlusspunkt 2 a des Antrages:

Bereits im Dezember 2020 erfolgten Abstimmungen, die Stabsstelle Organisationsentwicklung im Amtsleiterbereich inhaltlich anzupassen. Zielstellung ist dabei die Schaffung einer dem ASD gegenüber weisungsbefugten Stabsstelle für Hilfen zur Erziehung und Organisationsentwicklung im Amtsleiterbereich.

Entsprechend der jeweils durch die Amtsleitung festgelegten strategischen Zielstellung initiiert und begleitet die Stabsstelle die bedarfsgerechte Ausrichtung des Gesamtprozesses der Hilfen zur Erziehung. Der Fokus liegt darauf, unter Einbeziehung aller Fachabteilungen des Amtes für Jugend und Familie, angrenzende Leistungsbereiche (z.B. Inobhutnahme, Pflegefamilien, Adoption, Erziehungsberatung, Entgeltverhandlung und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe HzE) eng zu verknüpfen und den Gesamtprozess bedarfsgerecht auszurichten.

Neben der Verknüpfung und Abstimmung sämtlicher Fachabteilungen des Amtes für Jugend und Familie erfolgt ebenfalls die Einbeziehung relevanter Fachabteilungen / Leistungsbereiche des Amtes für Schule (z.B. Schulbegleitung, Außerschulische Lernorte). Es sollen bestehende Fachstandards und Prozesse der einzelnen Fachbereiche miteinander abgeglichen und den aktuellen Bedingungen und Bedarfen entsprechend angepasst und die integrierte Jugendhilfe inhaltlich-konzeptionell weiter gestärkt werden. Die Stabsstelle agiert in enger Abstimmung mit der Amtsleitung als Steuerer des Prozesses.

Ebenfalls gilt es, verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu stellen. Bezugnehmend auf den am 02.12.2020 durch die Bundesregierung verabschiedeten Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes wird die Stabsstelle den Prozess zur Umsetzung im Amt für Jugend und Familie koordinieren.

Die Umsetzung des Gesamtprozesses HzE und Bundesteilhabegesetz wird im Rahmen der Organisationsentwicklung durch die o.g. Stabstelle gesteuert sowie unmittelbar begleitet.

Zu Beschlusspunkt 2b des Antrages:

Mit der im April 2019 neu geschaffenen Stelle Qualifizierung ASD im Rahmen des „Controlling- und Steuerungskonzepts Hilfen zur Erziehung in Leipzig“ konnte der Schwerpunkt auf die Themenbereiche Personalgewinnung, -entwicklung und Qualifizierung gelegt werden.

Als erster Teil des Personalentwicklungskonzepts wurde das Personalgewinnungsverfahren optimiert, neben der Wandlung der Ausschreibung Sozialarbeiter/-innen ASD in eine Dauerausschreibung erfolgte die vollständige Überarbeitung der Ausschreibung, diese wurde an die aktuellen Stellenanforderungen angepasst und rezipientengerecht formuliert, um interessierte Fachkräfte zu erreichen. Sowohl digital als auch über die Fachhochschulen mit Studiengang Soziale Arbeit wurden zusätzliche Kommunikationskanäle zur Verbreitung der Ausschreibung erschlossen.

Das Verfahren des Onboardings und der Einarbeitung wurde in einem zweiten Schritt überarbeitet und mit dem sechsmonatigen Traineeprogramm eine in der Stadtverwaltung Leipzig bisher nicht genutzte Form der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen in Theorie und Praxis entwickelt. Dabei werden wesentliche Teile des Curriculums durch Sozialbezirksleiter/-innen des ASD bzw. durch Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte des Amtes angeboten. Zusätzlich wurden Hospitationsmöglichkeiten bei Kooperationspartnern, z.B. dem Universitätsklinikum, dem Familiengericht sowie Trägern der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung geschaffen. Die theoretischen Anteile des Programms stehen allen Sozialarbeiter/-innen des ASD offen, um den übergreifenden Austausch zu sichern.

Seit diesem Jahr erfolgt die Personalgewinnung des ASD zusätzlich über den Weg des Dualen Studiums mit Studienplätzen an der Fachhochschule Mittweida sowie der iba.

Ergänzend zum Traineeprogramm, Dualem Studium und dem verfügbaren Fortbildungsbudget wurden im Jahr 2020 weitere sieben Fachveranstaltungen ASD-intern angeboten. Die stetige Fortbildung zur Fachsoftware OPEN/WebFM wird über jährliche Fortbildungsveranstaltungen durch und für ASD Mitarbeiter/-innen gesichert. Ein umfangreicher Fortbildungskatalog zu sozialpädagogischen Themen steht den Mitarbeiter/-innen des ASD als Jahresübersicht für die Planung individueller Fortbildungen zur Verfügung.

Im Jahr 2021 sollen die begonnenen Prozesse verstetigt, aber auch evaluiert und angepasst werden. Neue Schwerpunkte im kommenden Jahr werden im Bereich der Führungskäftegewinnung und -entwicklung gesetzt. Weitere Schwerpunktsetzungen erfolgen in fallsteuerungsrelevanten Themen, dem Gesundheitsmanagement sowie in Teamentwicklung und der Entwicklung klarer sozialpädagogischer Haltung von Mitarbeiter/-innen. Dabei werden Anforderungen der Beteiligung nach SGB VIII und der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hilfeplanung und -steuerung berücksichtigt.

Zu Beschlusspunkt 3 des Antrages:

Der Beschlusspunkt wird übernommen.


2. Realisierungs- / Zeithorizont

Erste Ergebnisse der Analyse von Aufgaben und Prozessen sowie der fachlichen Steuerung der HzE, auch unter Einbeziehung der angrenzenden Fachbereiche, werden im dritten Quartal 2021 erwartet.

Die derzeit laufende Überarbeitung der Stellenbeschreibung der Stabsstelle Organisationsentwicklung soll im ersten Quartal 2021 abgeschlossen werden. Zum weiteren Vorgehen wird von der Stabsstelle anschließend eine Zeitschiene erstellt.

Über die Umsetzung der beschriebenen Schritte wird regelmäßig im Fachausschuss Jugend, Schule und Demokratie sowie Jugendhilfeausschuss berichtet.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 21. April 2021

  1. Mit Verweis auf die im Sachverhalt näher benannten Maßnahmen wird der Oberbürgermeister beauftragt, bestehende Prozesse, Verfahrensabläufe sowie Fachstandards im Allgemeinen Sozialdienst, für den Bereich Hilfen zur Erziehung sowie angrenzende Leistungen im Amt für Jugend und Familie zu begutachten und notwendige Veränderungsprozesse einzuleiten.
  2. Die Fachstandards für Hilfen zur Erziehung werden dem Jugendhilfeausschuss nach der Überarbeitung bis zum Ende des dritten Quartals 2021 vorgelegt.
  3. Der Oberbürgermeister engagiert sich als Präsident des Deutschen Städtetages i m Rahmen der Reform des SGB VIII für eine stärkere Kostenbeteiligung von Bund und Ländern.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 08.02.2022:

Zu 1.

Beginnend ab Oktober 2021 führt das Unternehmen Rödl & Partner eine Untersuchung zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Familie und Jugend durch. Der Schwerpunkt liegt auf den Steuerungsprozessen sowohl ASD-intern als auch auf übergeordneten Ebenen. Im Oktober fanden Auftaktberatungen mit Mitarbeitenden und Führungskräften des ASD statt. Im Januar 2022 wird das Steuerungsgremium zum aktuellen Stand der Untersuchung beraten. Die Untersuchung ist in die Phasen IST-Aufnahme (1. Und 2. Monat), IST-Analyse (2. Und 3. Monat), SOLL-Konzeption (3. Und 4. Monat) sowie Umsetzungsvorbereitung (5. Monat) gegliedert. Die Einleitung notwendiger Veränderungsprozesse wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung erfolgen.


Zu 2.

Die Überarbeitung der Fachstandards Hilfen zur Erziehung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aktuell erfolgt die verwaltungsinterne Bearbeitung und Diskussion. Der Jugendhilfeausschuss wird zwischenzeitlich über den Stand der Bearbeitung informiert. Ziel ist es, die überarbeiteten Fachstandards in den Sitzungen des Unterausschusses HzE am 04.07.2022 sowie im Jugendhilfeausschusses 11.07.2022 vorzustellen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 17.05.2022:

Zu 1.

Beginnend ab Oktober 2021 führt das Unternehmen Rödl & Partner eine Untersuchung zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Familie und Jugend durch. Der Schwerpunkt liegt auf den Steuerungsprozessen sowohl ASD-intern als auch auf übergeordneten Ebenen.

Im Mai 2022 tagte das Steuerungsgremium zum aktuellen Stand der Untersuchung. Die Untersuchung ist in die Phasen IST-Aufnahme, IST-Analyse, SOLL-Konzeption sowie Umsetzungsvorbereitung (gesamt 5 Monate) gegliedert. Aktuell befindet sich die Phase der Ist-Aufnahme kurz vor dem Abschluss, als letzter Teilschritt in dieser Phase wird derzeit die Mitarbeitendenbefragung durchgeführt.

Die Einleitung notwendiger Veränderungsprozesse wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung erfolgen.

Zu 2.

Die Überarbeitung der Fachstandards Hilfen zur Erziehung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Aktuell erfolgt die ASD-interne bzw. amtsinterne Bearbeitung und Abstimmung sowie die Diskussion in der Fach-AG Hilfen zur Erziehung, nachfolgend werden die Fachstandards zur Bestätigung bei der Amtsleitung und der Dezernentin vorgelegt.

Der Jugendhilfeausschuss wird zwischenzeitlich über den Stand der Bearbeitung informiert.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 16.12.2022:

Sachstand:

Zu 1.

Beginnend ab Oktober 2021 führt das Unternehmen Rödl & Partner eine Untersuchung zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Familie und Jugend durch. Der Schwerpunkt liegt auf den Steuerungsprozessen sowohl ASD-intern als auch an den amtsinternen Schnittstellen sowie auf übergeordneten Ebenen.

Das Steuerungsgremium tagt regelmäßig zum aktuellen Stand der Untersuchung.

Die Untersuchung ist in die Phasen IST-Aufnahme, IST-Analyse, SOLL-Konzeption sowie Umsetzungsvorbereitung (gesamt 5 Monate) gegliedert. Aktuell ist die Phase der Ist-Aufnahme incl. der Mitarbeitendenbefragung abgeschlossen. In einem nächsten Schritt werden nunmehr Empfehlungen für eine mögliche Organisationsstruktur des Amtes für Jugend und Familie zur effizienteren Steuerung der Hilfen zur Erziehung diskutiert.

Ein erster prioritärer Umsetzungsvorschlag von Rödl & Partner war die Optimierung der Software OPEN/webFM. In einer amtsinternen Arbeitsgruppe erarbeiten Mitarbeitende Änderungsbedarfe und leiten Maßnahmen ein.

Die Einleitung weiterer notwendiger Veränderungsprozesse erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung.

Die Ergebnisse der Steuerungsuntersuchung und der Befragung der Mitarbeitenden werden im Unterausschuss Hilfen zur Erziehung am 16.01.2023 vorgestellt.

Zu 2.

Die Fachstandards Hilfen zur Erziehung wurden überarbeitet. NachASD- und amtsinterner Bearbeitung und Abstimmung wurden die Fachstandards in der Fach-AG Hilfen zur Erziehung diskutiert.ImUnterausschuss Hilfen zur Erziehungwurden in der Sitzung am 12.12.2022 die überabeiteten Fachstandards behandelt.

Derzeit befinden sich die Fachstandards in der dezernatsinternen Abstimmung.

 

Erneuter Termin zur Beschlussumsetzung: 06/2023

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 11. Januar 2024

 

 

noch nicht begonnen

 

in Arbeit

 

geändert

 x

umgesetzt

 

laufend fortgeschrieben

 

Umsetzung nicht realisierbar, siehe nachfolgende Begründung (einschl. Prüfergebnis des Fachamtes, ob Aufhebung des Beschlusses erforderlich)

 

Umsetzung abgelehnt, siehe nachfolgende Begründung

Sachstand:

 

Zu 1.

 

Beginnend ab Oktober 2021 führte das Unternehmen Rödl & Partner eine Untersuchung zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung im Amt für Familie und Jugend durch. Der Schwerpunkt lag auf den Steuerungsprozessen sowohl ASD-intern als auch auf übergeordneten Ebenen.

 

Das Steuerungsgremium tagte regelmäßig zum aktuellen Stand der Untersuchung.

 

Die Untersuchung wurde im April 2023 mit Übergabe eines umfassenden Abschlussberichtes mit entsprechenden Umsetzungsempfehlungen abgeschlossen.

Die Empfehlungen beziehen sich sowohl auf aufbau- und ablauforganisatorische Prozesse des Amtes für Jugend und Familie als auch bezüglich des ASD.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung wurden notwendige Veränderungsprozesse ab Mai 2023 abteilungsübergreifend unter Federführung der kommissarischen Amtsleitung diskutiert, beschrieben, abgestimmt und teilweise bereits eingeleitet.  

 

Die Umsetzung der neuen Organisationsstruktur soll den Zielen einer effizienten Verwaltung und einer damit verbundenen höheren Leistungsfähigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dienen. Insbesondere ermöglicht die neue Aufbauorganisation eine optimale Steuerung der Hilfen zur Erziehung.

 

Grundsätzlich werden dabei zwei Ziele verfolgt:

  1. Die Bündelung strategischer Aufgaben im Bereich der Amtsleitung.
  2. Die zur Aufgabenerfüllung bestmögliche Verortung der Sachgebiete in den Abteilungen des Amtes.

 

Zu 2.

 

Die Überarbeitung sowie die Umsetzung der Fachstandards Hilfen zur Erziehung erfolgt final in 2024. Aufgrund der Erarbeitung einer ergänzenden Rahmenvereinbarung für alle finanziellen Verhandlungsaspekte in den Hilfen zur Erziehung konnte die Beschlussfassung der Fachstandards nicht in 2023 vollzogen werden. Durch die Kombination aus Fachstandards, Rahmenvereinbarung und neuem Verhandlungsverfahren wird eine deutliche Qualitätssteigerung in der Erbringung der Hilfen zur Erziehung erwartet. Des Weiteren wird eine Beschleunigung des Verhandlungsverfahrens und größtmögliche Transparenz erwartet.

 

Zielsetzung ist die Beschlussfassung der Fachstandards sowie der finanziellen Rahmenvereinbarung Hilfen zur Erziehung im ersten Quartal 2024 sowie die gestaffelte Umsetzung ab 01.06.2024.

 

Zum 15.01.2024 tritt die überarbeitete Dienstanweisung Kinderschutz des ASD vollumfänglich in Kraft. Der Überarbeitungsprozess der Dienstanweisung sowie notwendiger Dokumente, aber vor allem auch die technische Umsetzung in der Fachsoftware konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Am 12.01.2024 fand abschließend eine ganztägige verpflichtende Schulung aller Mitarbeitenden und Führungskräfte des ASD zur Dienstanweisung und deren Umsetzung statt. Auch Mitarbeitende des Bereitschaftsdienstes des VKKJ waren anwesend.

 

Zu 3.

 

Der Oberbürgermeister setzte sich in den Gremien des Deutschen Städtetages und gegenüber der Bundes- und der Landesregierung für die gebotene Beteiligung des Bundes und der Länder an den finanziellen Steigerungen der Hilfen zur Erziehung ein. Dies fand u. a. seinen Ausdruck im Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetags vom 28.09.2021:

 

Kostenentwicklung bei Hilfen zur Erziehung (HzE)

  1. Der Deutsche Städtetag macht auf die stark steigende kommunale Kostenbelastung der Städte durch die Hilfen zur Erziehung aufmerksam. Die Hilfen sind eine wichtige Unterstützung für belastete Familien und hilfebedürftige Kinder und Jugendliche. Die Kommunen dürfen aber nicht allein gelassen werden mit der Bewältigung dieser Ausgabensteigerungen.
  2. Bund und Länder müssen sich stärker bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen engagieren und innovative Lösungen zulassen. Die Länder stehen in der Verantwortung, die Schulen besser personell auszustatten, so dass eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Der Anstieg der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen liegt bei der Schulbegleitung bei fast 160 Prozent innerhalb von 10 Jahren. Dies belegt deutlich, dass die Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler in den Schulen nicht ausreicht. Innovative Lösungen, zum Beispiel Pool-Lösungen für die Schulbegleitung mehrerer Kinder sollten im Bundesgesetz verankert werden.
  3. Der Bund muss sich an den steigenden Ausgaben der Hilfen zur Erziehung finanziell beteiligen. Diese bundesweite Entwicklung steht in einem engen Zusammenhang mit gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen. Die Verteilung der Mittel sollte sich an der sozialen Struktur der Kommunen orientieren.

 

Siehe: https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2021/438-praesidium-kostenentwicklung-bei-hilfen-zur-erziehung

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