Antrag: Honorarordnung für die Leipziger Musikschule „Johann Sebastian Bach“
Antrag vom 09. Januar 2019
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig erarbeitet eine umfassende Honorarordnung für die Leipziger Musikschule „Johann Sebastian Bach“ und legt diese im 2. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vor.
Die Honorarordnung umfasst neben den Regelungen zum Einzel – und Gruppenunterricht mindestens Regelungen im Bezug auf die Honorare für Ensemble- und Orchesterarbeiten, für Zusatztätigkeiten, für Organisationsstunden, für Projektarbeiten, für Juroren- und Prüfungstätigkeiten, weitere mögliche Zuschläge sowie für die Erstattung von Reise- und Fortbildungskosten.
Sachverhalt:
In der Musikschule „Johann Sebastian Bach“ leistet eine große Zahl von Honorarlehrkräften einen hervorragenden Beitrag zur musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen unserer Stadt.
Auch wenn die schrittweise Ausweitung der Festanstellungen wünschenswert ist, wird die Musikschule auf lange Sicht viele Honorarkräfte beschäftigen.
Auch in Leipzig konkurriert sie um diese mit Schulen und Musikschulen.
Zur nachhaltigen Qualitätssicherung der Musikschularbeit ist es daher im Wettbewerb der Musikschulen besonders wichtig, für die Honorarlehrkräfte der Musikschule „Johann Sebastian Bach“ mit einer Honorarordnung Transparenz, Sicherheit und Verbindlichkeit zu schaffen.
Insbesondere die Regungen für Projektarbeiten und Zusatztätigkeiten, z.B. für konzeptionelle Arbeiten, die Vorbereitung und Begleitung von Schüler*innen für und zu Prüfungen und Wettbewerben leistet einen Beitrag zu einer gleichwertige Ausbildung der Schülerinnen und Schüler durch Honorarlehrkräfte und festangestellte Lehrkräfte der Schule.
Verwaltungsstandpunkt vom 28. Februar 2019
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung prüft unter Hinzunahme gutachterlicher Stellungnahmen die Einführung einer Honorarordnung in der Musikschule Leipzig „Johann-Sebastian-Bach“.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Stadtrat bis zum Ende des 4. Quartals 2019 vorgestellt.
Sachverhalt:
Die Erarbeitung und Einführung einer Honorarordnung ist ein komplexer Vorgang, der sorgfältig vorbereit werden müsste. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass im Vorfeld der Einführung einer möglichen Honorarordnung für die Musikschule Leipzig diese Thematik unter Berücksichtigung der arbeits- und sozialversichersicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen umfänglich geprüft wird. Mit der Vorstellung der Ergebnisse in der Ratsversammlung wird zum Ende des 4. Quartals 2019 gerechnet.
Folgende kurze Einschätzung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgegeben werden:
Eine Honorarordnung in der Musikschule Leipzig sollte sich grundsätzlich auf die Nennung der Honorierung für die einzelnen Unterrichtsformen beschränken (z.B. Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Klassenunterricht etc.). Innerhalb dieser Gruppierungen könnten Rahmenhonorare in Abhängigkeit der Personalkosten-Förderfähigkeit seitens des Freistaates (also mit oder ohne Hochschulabschluss) definiert werden um einen Verhandlungsspielraum zwischen der Musikschule und der jeweiligen Honorarkraft eröffnen zu können. Eine Orientierung bietet hier die Honorarordnung der Volkshochschule Leipzig.
Bei der Prüfung zu berücksichtigen sind zudem die unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäbe von freien und abhängigen Mitarbeiterverhältnissen hinsichtlich der Vergütung der Honorarkräfte (Abgrenzung über die Intensität der Einbindung in den Dienstbetrieb und der damit verbundenen Weisungsgebundenheit; Betrauung der Honorarkräfte mit denen im Honorarvertrag vereinbarten Leistungen etc.). Ein weiterer wichtiger Prüfungsbereich soll der Umgang mit Zusammenhangs- und Zusatztätigkeiten, Organisationsstunden, Fortbildungen etc. darstellen. Hierbei gilt es Besonderheiten zu beachten, die im Rahmen der Prüfung zu beleuchten sind.
Beschluss der Ratsversammlung vom 15. Mai 2019
Der Antrag wurde vom Stadtrat mit 53-7 Stimmen bei 2 Enthaltungen wie folgt beschlossen:
Die Stadt Leipzig erarbeitet eine umfassende Honorarordnung für die Leipziger Musikschule „Johann Sebastian Bach" und legt diese bis zum 31.12.2019 zur Beschlussfassung vor.
Die Honorarordnung umfasst neben den Regelungen zum Einzel - und Gruppenunterricht mindestens Regelungen im Bezug auf die Honorare für Ensemble- und Orchesterarbeiten, für Zusatztätigkeiten, für Organisationsstunden, für Projektarbeiten, für Juroren- und Prüfungstätigkeiten, weitere mögliche Zuschläge sowie für die Erstattung von Reise- und Fortbildungskosten.