Antrag: Inklusives Willkommen – Für einen barrierefreien Zugang zum Willkommenszentrum
Antrag vom 16. Mai 2024
Link zum Antrag VII-A-10364 im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen barrierefreien, direkten Zugang zum Willkommenszentrum räumlich oder baulich zu gewährleisten.
Hierfür soll geprüft werden, ob das Sachgebiet Ausbildung des Personalamts, Abt. Personalentwicklung, den Raum 012 (IT-Kabinett) in der Otto-Schill-Straße 2 dem benachbarten Willkommenszentrum zur Verfügung stellen kann, sodass mithilfe einer Rampe ein barrierefreier Zugang über die Außentür (aktuell mit kleiner Treppe) ermöglicht wird. Alternativ soll geprüft werden, ob die über dem Willkommenszentrum liegenden Räume (120, 120a und 121 in der 1. Etage), welche aktuell als Archiv dienen, für das Willkommenszentrum genutzt werden können.
Begründung:
Das Willkommenszentrum wurde im Jahr 2018 eröffnet und dient seither als erste Anlaufstelle für Migrant*innen und Geflüchtete in Leipzig, um Orientierung und erste Informationen zu erhalten. Neben Online-Angeboten ist besonders die persönliche, mehrsprachige Beratung während der Sprechzeiten vor Ort das Herzstück der Leistungen des Willkommenszentrums.
Der Zugang zum Willkommenszentrum ist aktuell nicht barrierefrei. Es gibt zwar die Möglichkeit, das Willkommenszentrum barrierefrei zu erreichen, allerdings nur über einen sehr großen Umweg, der beratungsbedürftige Menschen mit Behinderung oder Gehbeeinträchtigung, Rollator oder Kinderwagen sehr viel Zeit kostet. Die „rollende Reporterin“ Chris Gaida hat getestet, wie lange es dauert, das Willkommenszentrum auf diesem Umweg zu erreichen: Ganze 30 Minuten braucht es, nur allein um nach der Ankunft am Gebäude in die Beratungsräume zu gelangen. Dies ist eine unzumutbare Belastung für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind – zumal in einer Beratungsstelle, die niedrigschwellig für alle zugänglich sein soll.
Neben dem barrierefreien Zugang hätte die Ermöglichung der Nutzung des Raumes 012 weitere Vorteile für das Willkommenszentrum. Das Willkommenszentrum würde somit einen direkten, eigenen Zugang erhalten – aktuell ist es nur durch das Bürgerbüro oder über das Treppenhaus von der Otto-Schill-Straße aus zu erreichen. Der Raum 012 könnte außerdem als Warteraum genutzt werden, wenn mehrere Menschen gleichzeitig die Beratung in Anspruch nehmen möchten. Der Datenschutz könnte auf diese Weise besser gewährleistet werden, da eine räumliche Trennung zwischen den beiden Beratungsplätzen und ggf. wartenden Menschen hergestellt würde. Alternativ ergäben sich die gleichen Vorteile auch bei einem Umzug des Willkommenszentrums in die Räume 120, 120a und 121 in der 1. Etage.
Verwaltungsstandpunkt vom 17. juni 2025
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen barrierefreien Zugang in das Willkommenszentrum (Otto-Schill-Straße 2) organisatorisch umzusetzen.
Begründung:
Der separate Eingang am Dittrichring verfügt über zwei Stufen und ist ausschließlich als Fluchtweg ausgewiesen und kann daher aus sicherheitstechnischen Gründen nicht als regulärer Zugang genutzt werden. Auch ist der Zugang laut Aussagen des Eigentümers mit einer Türbreite von 0,89 m zu schmal, um als behindertengerechter Zugang genutzt werden zu können. Eine Verbreiterung ist an dieser Stelle nicht möglich, da der Eingriff in die Fassade durch den Denkmalschutz nicht genehmigt werden wird.
Ferner wird in dem Antrag die Nachrüstung einer Rampe in den Zugangsbereich des Ausbildungszentrums gefordert. In einem gemeinsamen Vororttermin am 2. November 2023 mit den betreffenden Struktureinheiten wurde diese Variante bereits hinsichtlich einer Umsetzung hinterfragt. Eine bauliche Nachrüstung ist an dieser Stelle nicht möglich, da eine Rampe in den öffentlichen Raum hineinragen würde. Der Anbau einer Rampe würde den öffentlichen Verkehrsraum (Fußweg, Martin-Luther-Ring/Ecke Otto-Schill-Straße) somit erheblich beeinträchtigen und die vollumfängliche Nutzung des Gehweges für die Allgemeinheit behindern (erhöhte Sturzgefahr). Die Stufen abzusenken und an dieser Stelle den Fußboden für eine innere Rampe herzurichten, ist ein massiver Eingriff in den Denkmalschutz und wurde von Seiten des Eigentümers – auch auf Grund unkalkulierbarer Kosten die nur ein Fachingenieur beurteilen könnte – abgelehnt.
Ferner sind Umbauarbeiten auf Grund des bestehenden Denkmalschutzes des Objektes durch den Eigentümer untersagt. Des Weiteren ist der Raum auch innerhalb des Gebäudes nicht barrierefrei erreichbar, nur über eine weitere Rampe begehbar, so dass eine Nutzung für das Willkommenszentrum ausgeschlossen werden kann.
Aus den o. g. Gründen kann der Antrag in dieser Form nicht umgesetzt werden.
Das Referat Verwaltungsunterbringung stimmt sich mit den vor Ort ansässigen Ämtern ab, um im 1. Obergeschoss eine barrierefreie Lösung für das Willkommenszentrum zu schaffen. Die dafür vorgesehene Fläche wird derzeit noch als Archiv genutzt und liegt in direkter Nähe zum Referat für Migration und Integration. In den kommenden Monaten werden die dort gelagerten Akten an das Stadtarchiv übergeben. Im Anschluss soll die Fläche zeitnah umgebaut und dem Referat für Migration und Integration zur Verfügung gestellt werden. Eine Umsetzung wird ab 2026 angestrebt und soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen.
Beschluss der Ratsversammlung am 25. Juni 2025
Der Antrag wurde im Sinne des zustimmenden Alternativvorschlages der Verwaltung vom Stadtrat beschlossen.
Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 22. Dezember 2025
umgesetzt
Sachstand:
Dem Willkommenszentrum wurden nunmehr Flächen im Erdgeschoss der Otto-Schill-Straße 2 zugewiesen. Die hierfür erforderlichen Flächen konnten durch eine freiwillige Raumverdichtung seitens des Personalamtes bereitgestellt werden.
In diesem Zuge wurde das Ausbildungszentrum aus der Otto-Schill-Straße 2 in die Bestandsflächen des Pleißehauses, Martin-Luther-Ring 7–9, integriert. Seit dem 3. November 2025 stehen dem Willkommenszentrum damit die notwendigen Flächen im Erdgeschoss zur Verfügung. Der Zugang ist barrierefrei möglich.
Eine Erweiterung der Plätze im Bürgerbüro ist aufgrund der vollständigen Flächennutzung im Erdgeschoss an diesem Standort vorerst nicht mehr möglich.