Antrag: Installation von Elektro-Ladesäulen an Taxiständen zur Förderung der E-Mobilität im Leipziger Taxigewerbe

Antrag vom 12. Juni 2025

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2025 ein Konzept zur Installation von Elektro Ladesäulen an mindestens 50% aller Taxistände im Leipziger Stadtgebiet zu erarbeiten.
  2. In dem Konzept sollen in enger Abstimmung mit dem Leipziger Taxigewerbe, den Leipziger Stadtwerken und relevanten Fachämtern mindestens folgende Punkte berücksichtigt werden:
    1. Priorisierung der Standorte nach Frequentierung und technischer Umsetzbarkeit
    2. Technische Anforderungen an die Ladesäulen (Schnellladefähigkeit, Leistung, Anschlüsse)
    3. Finanzierungsmodell mit Kostenbeteiligung des Taxigewerbes, einschließlich Fördermöglichkeiten durch Bund und Land
    4. Entwicklung eines Nutzungskonzepts, das die vorrangige Nutzung durch Elektro-Taxis sicherstellt
    5. Zeitplan für die schrittweise Umsetzung bis 2027
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, parallel dazu ein Anreizprogramm zur Umstellung des Taxigewerbes auf Elektrofahrzeuge zu entwickeln das folgende Elemente umfasst:
    1. Bevorzugte Vergabe von Taxikonzessionen an Betreiber von Elektrofahrzeugen ab 2026
    2. Stufenplan zur schrittweisen Erhöhung des verpflichtenden Anteils von E-Taxis bei der Konzessionsvergabe
    3. Prüfung einer zeitlich begrenzten finanziellen Förderung für die Anschaffung von E-Taxis nach dem Vorbild des Münchner Förderprogramms
  4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Leipziger Stadtwerken ein Betreibermodell für die Ladesäulen zu entwickeln, das einen wirtschaftlichen und diskriminierungsfreien Zugang für alle Taxiunternehmen sicherstellt
  5. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat in geeigneter Weise halbjährlich über den Fortschritt der Maßnahmen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und strebt eine nachhaltige Mobilitätswende an. Das Taxigewerbe spielt als wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs eine bedeutende Rolle im städtischen Verkehrssystem. Durch die hohen täglichen Fahrleistungen von Taxis bietet die Umstellung auf Elektromobilität ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Luftschadstoffen in unserer Stadt. Ein wesentliches Hindernis für die Umstellung auf Elektro-Taxis ist bislang die unzureichende Ladeinfrastruktur, insbesondere an den Standorten, an denen Taxis regulär warten. Die Installation von Ladesäulen direkt an Taxiständen würde es den Fahrer*innen ermöglichen, ihre Fahrzeuge während der Wartezeiten aufzuladen, ohne zusätzliche Wege in Kauf nehmen zu müssen. Dies erhöht die Attraktivität von Elektrofahrzeugen für das Taxigewerbe erheblich.
Mehrere Städte in Deutschland, darunter Hamburg und München, haben bereits ähnliche Projekte erfolgreich umgesetzt und konnten dadurch den Anteil von Elektro-Taxis deutlich steigern.
In Hamburg wurde im Rahmen des Projekts "Zukunftstaxi" eine spezielle Ladeinfrastruktur für E-Taxis geschaffen. Vattenfall hat an 13 Standorten Schnelllader speziell für Elektro-Taxis installiert, wodurch Hamburg zum größten Anbieter von Schnellladeinfrastruktur für Taxis wurde. Die Landeshauptstadt München fördert E-Taxis mit einem eigenen Programm, das von Januar 2024 bis Dezember 2025 läuft und die Umstellung der Taxiflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge unterstützt.

Leipzig sollte diesen Beispielen folgen und die notwendige Infrastruktur schaffen, um den Umstieg auf emissionsfreie Taxis zu erleichtern. Die Beteiligung des Taxigewerbes an der Finanzierung und der Druck über die Konzessionsvergabe stellen sicher, dass die Umstellung nicht allein auf freiwilliger Basis erfolgt, sondern systematisch vorangetrieben wird. Gleichzeitig wird durch die enge Einbindung des Gewerbes in die Konzeptentwicklung gewährleistet, dass die spezifischen Bedürfnisse der Taxiunternehmen berücksichtigt werden. Für die Finanzierung können außerdem Förderprogramme wie die der KfW genutzt werden, die Zuschüsse für den „Erwerb und die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Stellplätzen von Unternehmen" bereitstellt.
Die Maßnahme fügt sich nahtlos in das Leipziger Klimaschutzprogramm ein und unterstützt die Ziele des Mobilitätsentwicklungsplans 2030. Zudem trägt sie zur Verbesserung der Luftqualität bei und reduziert die Lärmbelastung in der Stadt.
Mit der Umsetzung dieses Antrags würde Leipzig einen wichtigen Schritt zur Förderung nachhaltiger Mobilität im gewerblichen Bereich gehen und gleichzeitig ein deutliches Signal für den Klimaschutz setzen. Die Stadt Leipzig hat sich in ihrem Ladeinfrastrukturkonzept klar zur Förderung der Elektromobilität bekannt. Das Taxigewerbe stellt einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs dar und bietet sich besonders für die Elektrifizierung an, denn Taxis legen täglich viele Kilometer im Stadtgebiet zurück und verursachen dabei erhebliche CO₂- und Schadstoffemissionen. Durch die regelmäßige Rückkehr zu Taxiständen ergeben sich ideale Gelegenheiten zum Zwischenladen während der Wartezeiten.
Die Leipziger Stadtwerke verfolgen bereits das Ziel, „die ganze Stadt zu elektrisieren", wovon auch das Taxigewerbe profitieren sollte. Das bestehende Ladeinfrastrukturkonzept der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2020 berücksichtigt bisher nicht ausreichend die spezifischen Bedürfnisse des Taxigewerbes. Die strategische Installation von Ladesäulen an Taxiständen würde eine wichtige Lücke schließen und einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung von Emissionen im innerstädtischen Verkehr leisten.
Die Bundesnetzagentur erfasst bereits alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte, wodurch die neuen Taxistand-Ladesäulen in das bundesweite System integriert werden können.
Mit diesem Antrag leistet die Stadt Leipzig einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und unterstützt gleichzeitig ein lokales Gewerbe bei der notwendigen Transformation hin zu nachhaltiger Mobilität.

Ladestationen für Elektrofahrzeuge | KfW

 

Verwaltungsstandpunkt vom 23.09.2025

Alternativvorschlag:

Im Rahmen des weiteren Ausbaus der Mobilitätsstationen mit Taxihalteplätzen, werden weitere Angebote zum Laden von E-Taxen geschaffen.

Begründung:

Aufgrund der noch geringen Zahl von E-Taxen soll die bereits gut funktionierende Kombination von Mobilitätsstationen und Taxihalteplätzen ausgebaut werden. Dies bietet Vorteile in der Sichtbarkeit und Nutzung von Taxen sowie bei der Auslastung der bereits vorhandenen Ladeinfrastruktur.

Sachstandsbericht:

1. Spezifische Infrastruktur für Taxen vorhanden

In Leipzig stehen zurzeit ca. 1.300 öffentlich zugängliche Ladepunkte an ca. 360 Standorten zur Verfügung. Den Taxiunternehmen ist es erlaubt, diese Ladeinfrastruktur zu nutzen. Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Leipzig bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Schnellladung, auch für das Taxigewerbe.

Derzeit befinden sich an insgesamt 19 Mobilitätsstationen und Mobilpunkten auch Taxistellplätze, zum Teil unmittelbar integriert, zum Teil im Umfeld der Stationen.

An sechs Mobilitätsstationen sind Taxihalteplätze direkt integriert, an vier davon sind auch öffentliche Ladestationen vorhanden (Waldplatz, Ostplatz, Huygensplatz, Adler). An dreizehn weiteren Mobilitätsstationen befinden sich Taxihalteplätze und öffentliche Ladestationen in räumlicher Nähe zueinander wie am Hauptbahnhof, W.-Leuschner-Platz, Südplatz oder Coppiplatz. Entsprechend einer Vereinbarung mit der Stadt können an diesen Stationen auch Fahrgäste mitgenommen werden, wenn das Taxi auf dem Stellplatz der Ladestation steht, anstatt auf dem Taxihalteplatz selbst.

Nach Rückfrage bei den beiden großen Taxigenossenschaften sind in diesem Jahr sieben E-Taxen im Einsatz:

  1. Die mittlerweile am Markt verfügbaren E-Fahrzeuge bieten eine ausreichende Reichweite für eine Schicht, sodass sie nicht zwingend während der Schicht aufgeladen werden müssen.
  2. Die in Leipzig bereits tätigen Unternehmen mit E-Taxi nutzen meist Wallboxen am Unternehmensstandort oder am Wohnort der Taxifahrer. Dort kann geladen werden zum deutlich günstigeren Hausanschlusstarif.
  3. Für eine etwa doch notwendige Zwischenladung kann in wenigen Minuten an mehreren Stellen im Stadtgebiet an CCS-Schnellladern nachgeladen werden.

Eine Ausstattung der Taxihalteplätze mit Ladestationen ist daher nicht erforderlich.

2. Exklusive Infrastruktur - nur für Taxen – auch unwirtschaftlich

An Taxihaltestellen dürfen keine privaten Fahrzeuge halten oder gar für einen Ladevorgang länger stehen. Die Ladesäulen wären daher wenig ausgelastet und damit unwirtschaftlich. Ein Investor wird sich kaum finden. Für Taxifahrer ist das Laden zuhause bzw. in der Taxizentrale deutlich günstiger als an öffentlichen Ladestationen mit höheren Tarifen.

Ein Sonderfall könnten Schnellladestationen in der Nähe von Taxi-Hotspots sein, an denen täglich viele Taxen zusammenkommen, beispielsweise am Bahnhof. An diesen Orten wird die Reservierung einer Ladestation mit Taxihalteplatz geprüft sobald mehr E-Taxen im Umlauf sind und kann bei festegstelltem Bedarf von einem Investor errichtet werden.

3. Konzessionsvergabe privilegiert an e-Taxis wünschenswert, aber …

Ein Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufausübung, der auch die Wahl der Berufsmittel einschließt, kann nur „aufgrund eines Gesetzes“ erfolgen (Art. 12 Abs. 3 GG).

In Sachsen fehlt eine gesetzliche Grundlage für eine Quotenregelung oder die bevorzugte Vergabe von Taxikonzessionen an Betreiber von Elektrofahrzeugen (siehe hierzu Antwort der Verwaltung auf die Anfrage zur E-Mobilität im Taxiverkehr 2021(Ratsinformationssystem Stadt Leipzig - Vorlage VII-F-06348-AW-01)).

Fazit Konzessionsvergabe

Bei der Umstellung und Entscheidungsfindung muss die Verwaltung weiter auf die Freiwilligkeit der Taxiunternehmen setzen und darauf, dass diese Entscheidung zunehmend schlicht als wirtschaftlich erkannt wird.

Eine finanzielle Unterstützung für die Umstellung auf E-Fahrzeuge bei den Taxiunternehmen lässt die Haushaltslage in Leipzig nicht zu.

Alternativvorschlag:

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Verfügbarkeit der Einzelelemente Taxihalteplatz und öffentliche Ladestation an den Mobilitätsstationen weiter auszubauen – und so der Stadtgesellschaft – aber auch den Taxis Ladeoptionen zu bieten.

Der Stadtrat wird in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt des Ausbaus der Mobilitätsstationen sowie über den Stand der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur informiert.

Das Amt für Wirtschaftsförderung unterstützt Taxiunternehmen gern bei der Akquise von Fördermitteln für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur auf dem Betriebshof, sobald sich Möglichkeiten hierzu bieten.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 29. Oktober 2025

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

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