Antrag: Integrationshilfen von Schüler/innen mit Migrationshintergrund im ganztägigen Grundschulalltag verstärken
Antrag vom 4. Mai 2017
Beschlussvorschlag:
- Um zum Schuljahr 2017/ 2018 bedarfsentsprechend für möglichst alle DaZ – Klassen in Leipzig eine Migrationsbegleiter*in zur Verfügung zu stellen, schafft die Stadt Leipzig die notwendigen Arbeitsmöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ oder durch andere Arbeitsförderprogramme.
- Die Stadt Leipzig setzt sich rechtzeitig für eine angemessene Fortsetzung der Migrationsbegleitung nach 2018 ein.
Begründung:
Von der Maßnahme „4205/16 – Zusätzliche Begleitung von Schüler/innen mit Migrationshintergrund im ganztägigen Grundschulalltag“ profitieren derzeit leider nur 16 von 62 DaZ-Klassen (Stand Ende April 17) in Leipzig.
Migrationsbegleiter*innen begleiten die Lerngruppe zu außerschulischen Lernorten, unterstützen GTA, halten zusätzliche Lese- und Schreibangebote vor, helfen bei den Hausaufgaben und werden nach Unterrichtsende und in den Ferien auch im Hort eingesetzt. Dies stellt eine immense Entlastung der Lehrkräfte dar und ermöglicht eine individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen. Es ist wichtig, dass diese Unterstützung in allen DaZ-Klassen Leipzigs etabliert wird.
Derzeit werden die bestehenden Arbeitsmöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geschaffen, welches 2018, also mitten im Schuljahr, ausläuft. Eine Verlängerung, mindestens bis zum Ende des Schuljahres 2018/19, muss angestrebt werden.
Verwaltungsstandpunkt vom 11. August 2017
Alternativvorschlag:
Es wird geprüft, ob im Rahmen der Maßnahmenplanung der Stadt Leipzig für das Jahr 2018 ff. unter Berücksichtigung der bis dahin zur Verfügung stehenden Förderprogramme und finanziellen Mittel weitere Stellen eingerichtet werden können.
Begründung:
Über das Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt werden in Leipzig 150 zugeteilte Stellen in kommunaler Trägerschaft seit 2016 für 36 Monate realisiert. Die Kofinanzierung der 150 Stellen wurde im Ratsbeschluss VI–01277/15 am 16.09.2015 bestätigt. Gemäß VI-DS-01277 "Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern" wurden 2016 nachträglich 18 Stellen umgewidmet, um an 18 Schulen Mitarbeiter/-innen für das Projekt „Zusätzliche Begleitung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund im ganztägigen Schulalltag“ einzusetzen.
Zusätzliche Arbeitsplätze für Integrationshelfer für Schüler/-innen mit Migrationsgrund können derzeit nicht realisiert werden, da seit dem 01.01.2017 – im 2. Jahr der Laufzeit des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ – keine Neuanträge mehr gestellt werden können.
Für die Planung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Stadt Leipzig für die Jahre 2018 ff. wurden die Bedarfe von zusätzlichen Stellen zur Begleitung und Unterstützung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund angemeldet. Die Möglichkeit der Bereitstellung dieser Stellen wird derzeit geprüft.
Die Kosten für den zusätzlichen Einsatz sind vom Stadtrat durch einen gesonderten Beschluss zu bestätigten.
Beschluss der Ratsversammlung am 20. September 2017
der Antrag wurde vom Antragsteller im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung zur Abstimmung gestellt und vom Stadtrat beschlossen.
Bericht zum Stand der Umsetzung vom 10.01.19:
umgesetzt
Über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt wurden in Leipzig von 2016 bis 2018 150 Stellen eingerichtet und durch die Stadt Leipzig kofinanziert (VI-DS-01277). Im Verlauf der Umsetzung des Programms wurden nachträglich Stellen für das Projekt „Zusätzliche Begleitung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund im ganztägigen Schulalltag umgewidmet. Bis zum 31.12.2018 waren an 20 Schulen Mitarbeiter/-innen über die Maßnahme „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt für die „Zusätzliche Begleitung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund eingesetzt.
Zum 1. Januar 2019 trat das 10. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II "Teilhabe chancengesetz" in Kraft und das neue Programm "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16 i SGB II wurde eingeführt. Für das Jahr 2019 und die Folgejahre werden 21 Stellen für die "Zusätzliche Begleitung von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund im ganztägigen Schulalltag" (EG3, 20 Wochenarbeitsstunden) mit einer Laufzeit von 3 Jahren eingerichtet.
Soweit sie die Teilnehmervoraussetzungen erfüllen, können Mitarbeiter/-innen aus dem Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt in das neue Förderinstrument überführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in diesen Fällen die Beschäftigungszeit im Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt auf die Förderdauer nach § 16 i SGB II (THA) angerechnet wird. In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und in Abstimmung mit den Schulleiter/-innen bemüht sich die Stadt Leipzig im Laufe des 1. Quartals 2019 an allen Standorten geeignete Bewerber/-innen für die zusätzliche Begleitung von Schüler/--innen mit Migrationshintergrund zu akquirieren und diese so personell weiter abzusichern.