Antrag: Investitionen in Sportanlagen sichern, Fördermittel des Landes abrufen
Antrag der Stadträt*innen Adam Bednarsky (DIE LINKE), Anne Sehl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Jens Lehmann (CDU), Sven Morlok (Freibeuter) und Christopher Zenker (SPD) vom 17. April 2024
Beschlussvorlage:
- Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass die Fördermittel des Landes zur investiven Sportförderung abgerufen werden können und erhöht den eigenen Haushaltsansatz um 1.173.588,18 Euro.
- Darüber hinaus ermittelt die Stadtverwaltung die Mehrkostenbedarfe bei laufenden geförderten Maßnahmen der investiven Sportförderung.
- Zu den Beschlusspunkten 1 und 2 wird dem Stadtrat bis Juni 2024 eine entsprechende Vorlage vorgelegt.
- Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.
Begründung:
Nach derzeitigem Stand stellt der Freistaat Sachsen für mehr Investitionsprojekte im Bereich des Sports Fördermittel bereit, als kommunale Fördermittel zur Verfügung stehen. Um die Fördermittel des Landes abrufen zu können, muss die Stadt Leipzig weitere Fördermittel bereitstellen. Nur wenn Stadt und Land gemeinsam fördern, können die Projekte realisiert werden. Mit den zusätzlichen Mitteln könnten mindestens zwei weitere Großmaßnahmen auf kommunalen Pachtanlagen umgesetzt werden.
Auch bei bereits laufenden Projekten ist, wie auch bei öffentlichen Projekten, mit Mehrkosten zu rechnen. Die Verwaltung errechnet und prüft, wie die Vereine bei der Bewältigung der Mehrkosten unterstützt werden können. Im letzten Jahr kam diese Entscheidung bei der Stadt sehr spät, was zu einer großen Verunsicherung bei den Vereinen geführt hat.
Der Antrag soll in der Juni-Ratsversammlung zur Abstimmung kommen, um die Mittel des Landes bei der SAB zu binden und den Vereinen die Möglichkeit zu geben, ihre Projekte voranzutreiben.
Verwaltungsstandpunkt vom 11. Juni 2024
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Der Antrag VII-A-10208 „Investition in Sportanlagen sichern, Fördermittel des Landes abrufen“ ist inhaltlich nachvollziehbar, da die Maßnahmen grundsätzlich förderwürdig sind, die Kosten aber das Budget übersteigen.
Jedoch muss mit Verweis auf die hohen Haushaltsausgabereste und nicht abfließenden Förderungen von anerkannten Fördermaßnahmen der Antrag abgelehnt werden.
Die Stadtverwaltung plant, bei mehrjährigen Maßnahmen künftig verstärkt auf Verpflichtungsermächtigungen zurückzugreifen, um so die Haushaltsausgabereste zu minimieren.