Investitionsbedarf für Spielplatzneu- und -ersatzbauten (Antrag 573/14)

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung ermittelt bis Ende 2014 den Bedarf an Neubauten und Ersatzneubauten von Spielplätzen in Leipzig und legt Analyse und Ergebnis dem Stadtrat vor.
  2. Das Ergebnis der Bedarfsanalyse wird mit einem jährlichen Investitionsbedarf für Neubauvorhaben untersetzt und fließt beginnend 2015 jährlich in die Haushaltsplanungen ein.

Begründung

Die Stadt Leipzig hat in den vergangenen Jahren einen deutlichen Bevölkerungswachstum erfahren. Der Zuzug von Familien und der deutliche Anstieg von Kindern in Leipzig spiegelt sich jedoch kaum im Neubau von Spielplätzen wieder. In den vergangenen Jahren konnten stattdessen so gut wie keine neuen Spielplätze gebaut werden, sondern lediglich Erneuerungen und Sanierungen auf bestehenden Flächen vorgenommen werden. Doch auch diese zur Verfügung stehenden Instandsetzungsmittel decken seit Jahren nicht den eigentlichen Investitionsbedarf. Dies hat teilweise auch zur Sperrung von Spielplätzen geführt. Trauriges Beispiel bildet hier der ehemalige Spielplatz am Auensee, der mittlerweile aufgrund unterlassener Instandsetzung komplett neu gebaut werden muss.
Die Stadt Leipzig ist zudem in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, statt selbst zu investieren, die Investitionsbedarfe durch Spender einzuwerben und zu finanzieren. Am Auensee verläuft dies jedoch seit Jahren im Sande und das untätige Warten hat die Situation weiter verschlimmert.
Durch die verstärkte Nutzung der Spielplätze aufgrund wachsender Nutzerzahlen ist einerseits ein höherer Instandhaltungsbedarf vorhanden, andererseits aber auch die Notwendigkeit von zusätzlichen Angeboten gegeben. Dies ist in der gesamten Stadt bemerkbar.
Daher muss der Bedarf stadtweit betrachtet und analysiert und Maßnahmen entwickelt werden, den bestehenden Investitionsbedarf in den nächsten Jahren investiv zu untersetzen und im Doppelhaushalt abzubilden.

Votum aus der Ratsversammlung am 20. November 2014:

Der Antrag wurde mehrheitlich beschlossen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen


Umsetzungsbericht vom 22.07.2015

Vorbemerkung:

Die Erhaltung und Weiterentwicklung der städtischen Spielplätze als Teil der sozialen Infrastruktur ist ein wesentliches Anliegen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer.  
Es ist Element der Umsetzung des strategischen kommunalpolitischen Zieles, eine ausgeglichene Altersstruktur durch ein an den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien mit Kindern ausgerichtetes Handeln zu fördern.

Der Neubau von Spielplätzen war zuletzt Gegenstand mehrerer Beschlüsse:

  • Ratsversammlung 20.11.2014 zum Antrag A-00545/14 "Errichtung eines Spielplatzes in Großzschocher"
  • Ratsversammlung 18.03.2015 zum Antrag A115/15/16 "Spielplatz-Neubauinvestitionen" in den Haushaltssatzungen für 2015 und 2016
  • Mit dem Beschluss vom 20.11.2014 zum Antrag 00095/14 "Investitionsbedarf für Spielplatzneu- und -ersatzbauten" beschloss der Stadtrat: "Das Ergebnis der Bedarfsanalyse wird mit einem jährlichen Investitionsbedarf für Neubauvorhaben untersetzt und fließt beginnend 2015 jährlich in die Haushaltsplanungen ein."


Diese Vorlage vermittelt den Sachstand.

Leitidee

Die konzeptionelle Leitidee "Spielen in der Stadt" bringt zum Ausdruck, dass Spielen altersgruppenübergreifend in vielen öffentlichen und privaten Räumen einer Stadt stattfindet. Sie steht dafür, dass das Spielen im gesamten Raum über Spielplätze hinaus in seinem Wert erkannt wird. Spielen ist die ganz spezifische Form und Möglichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sich mit sich selbst und ihrer Umwelt auseinanderzusetzen, zu begreifen (in körperlicher wie geistiger Hinsicht), zu erkennen, auszuprobieren, zu erforschen und dabei auch zu verändern. Gespielt wird überall - nicht nur auf Spiel- oder Bolzplätzen, sondern im gesamten bebauten und unbebauten Stadtraum. Auch die Freiflächen an Schulen und Betreuungseinrichtungen sind für Kinder und Jugendliche gemeinsam mit dem Wohngrün wesentliche Sozialisationsbereiche.

In Ergänzung dazu hat ebenfalls das nähere Wohnumfeld eine hervorzuhebende Bedeutung. Hier sind insbesondere Straßen, Plätze, Höfe, Parks und Spielplätze zu nennen. Auch die Landschaft selbst und geeignete, mitunter nur befristet nutzbare im Wandel befindliche Flächen gehören dazu. Für eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen müssen daher Spiel- und Erfahrungsräume so gestaltet sein, dass sie anregend, vielseitig und gut erreichbar sind.

In diesem Sinne sind Spielplätze gleichrangiger Teil der sozialen Infrastruktur Leipzigs. Die Erhaltung der knappen, dafür geeigneten Flächenressourcen und die Stärkung einer vielfältigen Nutzbarkeit über alle Altersgruppen, Einwohnerschichten und Herkünfte hinweg ist von großer Bedeutung für eine Stadt mit einer wachsenden Zahl von Kindern und Jugendlichen.

Analyse

In den letzten fünf Jahren wurde eine erste flächendeckende Analyse in Form von Spielpässen erarbeitet. Darin werden für ein jeweiliges Einzugsgebiet, welches Teil des Stadtteils ist und den Radius von Kindern im Alter von etwa 10 Jahren zugrunde legt, anhand von sechs Freiraumtypologien (Wohngrün; Kindertagesstätten; Schulen; öffentliche Grünflächen; Sportflächen; Wald, Gärten, Brachen, Straßen) die Spielangebote verbal eingeschätzt. Die Bearbeitung einer ersten Fassung ist weitgehend abgeschlossen.

Das Material wird im laufenden Anwendungsprozess fortgeschrieben. Dies erfolgt vor allem als Grundlage grünstruktureller und bauleitplanerischer Entscheidungen und bei der Investitionsvorbereitung für städtische Grünflächen.

Wichtig ist dabei die langfristige Erhaltung gerade auch der differenzierten Struktur geeigneter Grünflächen mit ihrem hohen Spielwert über die jeweils akuten, flächenkonkurrierenden Nutzungsabsichten hinaus. Anderenfalls wüchse die Zahl der Einzugsgebiete, in denen auch langfristig kein städtisches Flächenpotential zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Spielfunktion mehr zur Verfügung stünde.

Erhaltung

Trotz dieses breit gefassten Ansatzes bei der Betrachtung der Orte zum Spielen behalten die öffentlichen Spielplätze ihre zentrale Bedeutung. In vielen Einzugsbereichen sind und bleiben sie sogar das tragende Element der Spielfunktion im öffentlichen Raum. Dies wird neben der zu beobachtenden hohen Nutzungsdichte auch durch Äußerungen und Forderungen aus Bürgerschaft und Politik deutlich.

Absolute Priorität hat für die Stadtverwaltung die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit des bestehenden Netzes vorhandener städtischer Spielplätze und deren Weiterentwicklung entsprechend aktueller Anforderungen.

Dies erfolgt bei Bewertung eines möglichst effektiven Mitteleinsatzes und unter Beachtung der aktuellen sowie der zu erwartenden Nutzungsintensität.

Auf der Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung BS/RBV-1148/12 „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung öffentlicher Spielplätze“ vom 29.02.2012 werden jährlich für die Erneuerung von Spielplatzausstattungen 250 T€ investiert.
Da mit dieser Summe der tatsächliche Bedarf nicht gedeckt werden kann, erfolgte mit der Annahme des Änderungsantrages A 083/15/16 vom 15.01.2015 zum Entwurf des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 eine Erhöhung des Budgets auf 300 T€.

Neubau- und Ersatzneubaumaßnahmen im Zeitraum 2015 - 2019

Obwohl eine große Zahl öffentlicher Spielplätze vorhanden ist und erhebliche Anstrengungen zu deren Erhaltung notwendig sind, wird auch immer wieder der Neubau und Ersatzneubau ganzer Spielplätze und Spielbereiche erforderlich werden.

Dies ergibt sich zum Teil aus geänderten demografischen Bedingungen, aus weiterentwickelten grünstrukturellen und bauleitplanerischen Chancen und Anforderungen sowie aus den Ergebnissen der engen Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen, Einwohnern und Politikern. Dabei spielen noch viele weitere Faktoren mit, welche jeweils aktuell vor einer Investitionsentscheidung abzuwägen sind:

Gerade die oftmals im Einzugsbereich fehlenden Angebote für ältere Kinder und Jugendliche haben hohe Priorität, zumal diese Angebote auch von Erwachsenen genutzt werden und hier ein Ort vorhanden ist, an dem sich verschiedenste Altersgruppen sozialer und ethnischer Herkünfte treffen, spielen und kommunizieren. Allerdings stellen solche Standorte komplizierte Anforderungen bezüglich Größe, bauordnungsrechtlicher Genehmigungsfähigkeit, Erreichbarkeit und Immissionsschutz.

Ferner müssen in ausgewogener Weise sowohl das Spielangebot in den Wohngebieten mit aktuell sehr hoher Wohndichte als auch die angestrebte Erhaltung und Stärkung der Wohnfunktion in Gebieten mit aktuell geringer Nutzerdichte im Blick behalten werden.

Bei Vorhaben, welche durch Fördermittel oder Spenden teilfinanziert werden, wird wiederum eine städtische Investitionstätigkeit eher in Betracht kommen, wenn auch alle anderen Rahmen-bedingungen stimmen. Und nicht zuletzt ist der Handlungsbedarf auf Grund geänderter technischer und rechtlicher Anforderungen zu beachten.

Aus all dem ergibt sich, dass der Abwägungsprozess zu den notwendigen Investitionen in den Spielplatzneubau bzw. -ersatzneubau jeweils in der Haushaltsplanung aktuell erfolgen muss und nicht mit einer einfachen Matrix für einen sehr langen Zeitraum möglich ist. Der Erhalt vorhandener Spielplätze und der Ersatzneubau am vorhandenen Standort bei entsprechender Notwendigkeit werden Priorität behalten. Der Einsatz der knappen Finanzmittel mit dem Effekt einer substanziellen Verbesserung für möglichst viele Nutzer steht im Mittelpunkt.

Folgende Neubau- und Ersatzneubaumaßnahmen werden zzt. vorbereitet. Die Aussagen zum Zeitraum 2017 bis 2019 gelten vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu den jeweiligen Haushaltsplänen. Als Jahresangabe wurde der voraussichtliche Baubeginn benannt. Planung und ggf. die Realisierung in Abschnitten einschließlich Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgen über mehrere Jahre.

2015

Spielplatz Seehausen
In zwei Abschnitten werden hier 163 T€ für den Neubau eines Spielbereiches mit verschiedenen Angeboten für Kinder ab etwa 10 Jahre und für Jugendliche realisiert. Eine gemeinsame Nutzung mit Mitgliedern des anliegenden Sportvereins und eine generationsübergreifende Nutzung sind besonders gut möglich.
Für Seehausen und angrenzende Einzugsbereiche entsteht damit ein verbessertes Spielangebot, welches in engem Zusammenwirken mit Einwohnern, örtlichen Politikern, Kindern und Jugendlichen entwickelt wird.
Mit einem Baubeginn wird noch 2015 gerechnet.

2016
Spielbereich Rittergutsstraße nördlich des Auensee
Hier werden für etwa 200 T€ in einem gut geeigneten Gelände am Übergang zwischen Auenlandschaft und den Wohngebieten Stahmeln und Wahren ergänzende Tobe-, Spiel- und Kommunikationsmöglichkeiten vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geschaffen, da diese Altersgruppe auf dem vorhandenen Spielplatz am Auensee kaum Spielmöglichkeiten findet und ein vor vielen Jahren dort auch vorhandener desolater Volleyballplatz seinerzeit zurückgebaut wurde.
Eine generationsübergreifende Nutzung wird auch hier besonders gut möglich sein. Die Einbeziehung Jugendlicher und junger Erwachsener aus den angrenzenden Wohngebieten wird über das Kinderbüro e. V. im Kontakt zu den lokalen Partnern koordiniert. Zzt. laufen die Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen und die naturschutzfachlichen Bewertungen.

2017
Spielbereich "Zur Alten Bäckerei" in Großzschocher
Entsprechend des Ratsbeschlusses V/A 526 zur Anfrage 00545/14 vom 20.11.2014 wird in diesem kleinen waldartigen, dicht mit Gehölzen bestandenem Areal durch die Anlage eines erschließenden Pfades und die Einrichtung unkonventioneller Möglichkeiten das "Spielen am Wege" ermöglicht. In einem zweiten Teilbereich wird eine größere Rasenfläche aufgewertet, dass für das aktive Bewegungsspiel ein im Wohngebiet bisher fehlendes Angebot entsteht. Damit wird für ca. 200 T€ ein Spielwert geschaffen, welcher die klassischen Spielangebote in Großzschocher gut ergänzt und dabei die ganze Bandbreite von den kleinen Kindern bis zu den Senioren ansprechen kann.
Als lokaler Partner wird eine Zusammenarbeit im Planungsprozess mit der 56. Oberschule unweit des Standortes angestrebt. Momentan laufen die Vermessungsarbeiten und Abstimmungen mit weiteren Ämtern bezüglich der zu erwartenden Entwicklung auf den Nachbargrundstücken.

2018
Spielbereich Landsberger Straße / Max-Liebermann-Straße
Auf einer günstig gelegenen größeren öffentlichen Grünfläche sollen für ca. 200 T€ eine deutliche Verbesserung der Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und attraktivere Angebote zum Sich-Treffen, Sitzen, Kommunizieren für alle Schichten der Bevölkerung geschaffen werden. Insbesondere für das aktive Bewegungsspiel, dessen Bedeutung in allen aktuellen Umfragen erneut unterstrichen wurde, bestehen hier einzigartige Potentiale.
Im Einzugsbereich aus dem Ortsteil Gohlis-Nord, dem Ostteil von Möckern und dem Nordteil von Gohlis-Mitte gibt es keine vergleichbaren Spielmöglichkeiten. Diese Ortsteile befinden sich in einer Phase der dynamischen Aufwertung der Wohnfunktion, des Zuzuges und des demografischen Wandels von Teilbereichen mit überdurchschnittlichem Altersdurchschnitt hin zur Wieder¬entdeckung durch Familien, so dass diese Aufwertung entsprechend dringlich ist.

2019
Spielplatz an der Etzoldschen Sandgrube
Der Spielplatz ist absehbar so verschlissen, dass ein Ersatzneubau für ca. 200 T€ erforderlich ist, bei dem eine höhere funktionale, gestalterisch und pädagogische Qualität erreicht wird. Insbesondere auch Angebote für ältere Kinder und Jugendliche und eine bessere Verzahnung mit der angrenzenden Grünanlage verknüpfen zukünftig aktives Bewegungsspiel mit Kommunikation und Besinnlichkeit. Gerade so wird auch die generationsübergreifende Nutzung erleichtert.
Im Einzugsbereich der Ortsteile Stötteritz und Probstheida, aber auch durch die Kombination mit dem für Leipzig seltenen Element "Berg" bis in die westlichen Teile von Mölkau und Holzhausen ausstrahlend, erfolgt damit ein Schritt zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur des Leipziger Südostens.

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